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   BSG, 22.06.1977 - 10 RV 59/76   

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BSG, 22.06.1977 - 10 RV 59/76 (https://dejure.org/1977,11637)
BSG, Entscheidung vom 22.06.1977 - 10 RV 59/76 (https://dejure.org/1977,11637)
BSG, Entscheidung vom 22. Juni 1977 - 10 RV 59/76 (https://dejure.org/1977,11637)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 11.08.1976 - 10 RV 195/75
    Auszug aus BSG, 22.06.1977 - 10 RV 59/76
    Dabei kann die inzwischen auch vom 8. Senat im Urteil v0m 26. November 1968 - 8 RV 503/66 - (SozR Nr. 25 zu 9 47 VeerG) verneinte Frage dahingestellt bleiben, ob 5 852 BGB im Rahmen des 5 47 VeerG entsprechend anzuwenden ist (vgl. hierzu Urteil des erkennenden Senats vom 11. August 1976 - 10 RV 195/75 in SozR 3900 Nr. 4 zu 9 47 VeerG).

    Im Urteil vom 11. August 1976 - 10 RV 195/75 - (SozR 3900 Nr. 4 zu 5 47 VeerG) hat der erkennende Senat erneut betont, daß das Rechtsinstitut der Verwirkung verhindern soll, seitens der Versorgungsverwaltung durch unvertretbar langes Untätigsein unangemessen hohe Rückforderungsbeträge auflaufen Tilgung.

  • BSG, 11.09.1975 - 9 RV 30/75
    Auszug aus BSG, 22.06.1977 - 10 RV 59/76
    Dagegen ist es der Versorgungsbehörde nicht verwehrt worden, weiter als vier Jahre zurückreichende Rückforderungsbescheide zu erlassen, wenn der Versorgungsberechtigte durch falsche, widersprüchliche, unvollständige oder verzögerte Angaben die Maßnahme der Behörde vereitelt hatte oder wenn die Versorgungsverwaltung auch bei ordnungsgemäßer Sachbearbeitung erst innerhalb des Zeitraums von vier Jahren vor Erlaß des Rückforderungsbescheides den Grund für die Überzahlung der vor dieser Zeit geleisteten Versorgungsbezüge erkennen konnte (vgl. hierzu BSG-Urteil vom 11. September 1975 - 9 RV 30/75 in SozR 3900 Nr. 3 zu 9 47 VeerG S. 5 mit weiteren Hinweisen).
  • BSG, 10.06.1975 - 9 RV 420/74

    Wehrdienstbedingte Schädigungsfolgen - Bescheid durch die Versorgungsverwaltung -

    Auszug aus BSG, 22.06.1977 - 10 RV 59/76
    Im Anschluß hieran ist mit Urteil vom 10. Jun11975 - 9 RV 420/74 - (SozR 3900 Nr. 1 zu 5 41 Veer6) entschieden werden, daß auch dann, wenn die Bewilligungsbescheide nach 5 41 Veer6 aufgehoben worden sind und eine Erstattungspflicht gemäß 9 47 Abs. 3 VeerG deshalb besteht, weil der Empfänger die Behörde hintergangen hat, die Versorgungsverwaltung die Rückzahlung nur innerhalb angemessener Frist verlangen darf.
  • BSG, 18.08.1966 - 8 RV 917/64

    Bei einem Vorschaden, der wehrdienstunabhängig eingetreten ist, ist die

    Auszug aus BSG, 22.06.1977 - 10 RV 59/76
    Nach dem Urteil des Bundess°zialgerichts (BSG) vom 18. August 1966 - 8 RV 917/64 (KGV 1967, 46) unterliege die Rückforderung in entsprechender Anwendung des 9 852 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) der Verjährung in drei Jahren.
  • BSG, 26.11.1968 - 8 RV 503/66
    Auszug aus BSG, 22.06.1977 - 10 RV 59/76
    Dabei kann die inzwischen auch vom 8. Senat im Urteil v0m 26. November 1968 - 8 RV 503/66 - (SozR Nr. 25 zu 9 47 VeerG) verneinte Frage dahingestellt bleiben, ob 5 852 BGB im Rahmen des 5 47 VeerG entsprechend anzuwenden ist (vgl. hierzu Urteil des erkennenden Senats vom 11. August 1976 - 10 RV 195/75 in SozR 3900 Nr. 4 zu 9 47 VeerG).
  • BSG, 17.04.1964 - 10 RV 1299/61

    Versorgungsrente - Rückforderung

    Auszug aus BSG, 22.06.1977 - 10 RV 59/76
    Im Urteil vom 17. April 1964 - 10 RV 1299/61 - (BSGE 21, 27 : SozR Nr. 15 zu 5 47 Veer6) ist unzulässige Rechtsausübung angenommen werden, wenn die Versorgungsbehörde Rückforderungsansprüche nach 5 47 Abs. 2 VeerG für einen Zeitraum geltend macht, der mehr als vier Jahre seit dem Beginn des Jahres zurückliegt, in dem der Rückforderungsbescheid ergangen ist.
  • BSG, 03.07.1956 - 1 RA 87/55
    Auszug aus BSG, 22.06.1977 - 10 RV 59/76
    Eine Beschränkung der Revision istzwar, wie das BSG bereits im Urteil vom 3. Juli 1956 - 1 RA 87/55 - (BSGE 3, 136, 138) entschieden hat, aus dem Sinn und Zweck der Zulassungsrevision gerechtfertigt.
  • BSG, 06.10.1977 - 7 RAr 55/76

    Zur Zulässigkeit eines Rückforderungsvorbehaltes bei der Bewilligung von

    Nach der Rechtsprechung des BSG wird regelmäßig eine Zeitspanne der Untätigkeit von vier Jahren als unterste Grenze angesehen, um Verwirkung annehmen zu können (vgl. BSGE 21, 27, 33, 34; BSG vom 22. Juni 1977 - 10 RV 59/76 - mit weiteren Nachweisen).
  • LSG Sachsen, 10.12.2020 - L 3 AS 505/18
    Nach der Rechtsprechung des BSG wird regelmäßig eine Zeitspanne der Untätigkeit von vier Jahren als unterste Grenze angesehen, um Verwirkung annehmen zu können (vgl BSGE 21, 27, 33, 34; BSG vom 22. Juni 1977 - 10 RV 59/76 - mit weiteren Nachweisen).
  • LSG Hessen, 04.08.2021 - L 6 AS 268/19

    AS

    Nach der Rechtsprechung des BSG wird regelmäßig eine Zeitspanne der Untätigkeit von vier Jahren als unterste Grenze angesehen, um Verwirkung annehmen zu können (vgl. BSGE 21, 27, 33, 34; BSG vom 22. Juni 1977 - 10 RV 59/76 - (BSG, Urteil vom 21. März 1967 - 9 RV 392/64 -, juris).
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