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   BSG, 22.09.1971 - 10 RV 723/69   

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https://dejure.org/1971,11073
BSG, 22.09.1971 - 10 RV 723/69 (https://dejure.org/1971,11073)
BSG, Entscheidung vom 22.09.1971 - 10 RV 723/69 (https://dejure.org/1971,11073)
BSG, Entscheidung vom 22. September 1971 - 10 RV 723/69 (https://dejure.org/1971,11073)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 12.12.1968 - 8 RV 677/67
    Auszug aus BSG, 22.09.1971 - 10 RV 723/69
    Inkrafttreten des 10 NOG nahezu unverändert geblieben ist9 lediglich die nach dem 15 NOGnoch erforderliche Zustimmung des Bundesministers der Finanzen ist mit dem 2° NOG entfallen kann in anderen als in den in 55 29 5 und 5 BVG bezeichneten, besonders begründeten Fällen mit Zustimmung des BMAdas Vorliegen militärischen oder militärähnlichen Dienstes oder unmittelbarer Kriegseinwirkung ' anerkannt werdenc Bei 5 6 BVG handelt es sich seinem WortlQUt nach um eine Kenliversorgung7 also eine ErmeSsensleistung (vgl° Urteil des erkennenden Senats vom 10 Februar 1968 in SozR BVG @ 89 Nrc 2)? die einerseits von der ZNSÜÄHWüHS"uGSBMA abhängig ist" - Eäe Tatsache, daß der BMA im vorliegenden Fall seine Zustimmung versagt hat (vglo Sehriftsatz des Beigeladenen vom 180 April 1969)5 Würde dabei einer anderen" positiven Entscheidung ' des Gerichts nicht entgegenstehen" wenn sich bei der gerichtlichen Nachprüfung herausstellen sollte" daß der BMA seine Zustimmung zu Unrecht versagt hat (vglo BSG in SozR BVG @ 89 Nr° 4; Urteil BSG vom 12° Dezember 1968 - 8 RV 677/67)° - Zum anderen ist eine Versorgung nach 5 6 BVG davon abhängig" daß es sich.

    40 Jahre nach dem schädigenden Ereignis, gestellt hat° Der 8° Senat des BSG hat dazu in einem ähnlich gelagerten Fall entschieden (vgl Urteil vom 120 Dezember 1968 - 8 RV 677/67 -)" daß es nicht unbillig ist" eine Entschädigung auch weiterhin zu versagen" wenn für die Vergangenheit - in dem damals entschiedenen Fall handelte es sich gleichfalls um einen Zeitraum von etwa 40 Jahren - der gesetzliche Vertreter der Klägerin bzw° die Klägerin selbst den Körperschaden entschädigungslos hingenommen und keinen Antrag auf Versorgung gestellt hat° Durch den langen Zeitablauf ist der heute schwer aufklärbare Vorgang befriedet worden (vgl° BSG9 aaO; s° auch Schieckel/Gurgel, aaO? S 82 Anm" l)° Das LSG hat daher auch insoweit frei von Rechtsirrtum die Entscheidung der Verwaltung bestätigt" durch welche die Gewährung eines Härteausgleichs versagt werden ist°.

  • LSG Baden-Württemberg, 08.11.2018 - L 7 AY 4468/16

    Asylbewerberleistung - Grundleistung - Anspruchseinschränkung -

    Die Berufung zum Landessozialgericht steht - anders als die Rechtsmittel zum Bundessozialgericht (vgl. §§ 160a Abs. 2, 164 Abs. 2 SGG) und abweichend von anderen Prozessordnungen (vgl. etwa § 124a Abs. 3 der Verwaltungsgerichtsordnung, § 520 der Zivilprozessordnung) - unter keinem Begründungszwang (vgl. § 151 Abs. 3 SGG; hierzu BSG, Urteil vom 22. September 1971 - 10 RV 723/69 - ; Leitherer in Meyer-Ladewig u.a., SGG, 12. Auflage 2017, § 151 Rdnr. 11b).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 05.11.2019 - L 10 VE 47/17
    Insoweit handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff, dessen Inhalt und Begrenzung weitgehend ungewiss ist (vgl. BSG, Urteil vom 22. September 1971, 10 RV 723/69, juris, Rn. 22).
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