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   VGH Baden-Württemberg, 27.05.1992 - 10 S 1009/92   

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VGH Baden-Württemberg, 27.05.1992 - 10 S 1009/92 (https://dejure.org/1992,2139)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27.05.1992 - 10 S 1009/92 (https://dejure.org/1992,2139)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27. Mai 1992 - 10 S 1009/92 (https://dejure.org/1992,2139)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Wiedererlangung der Kraftfahreignung - Nachweis der Drogenenthaltsamkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    StVG § 4 Abs. 1; StVZO § 15b Abs. 1 Satz 1

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 549
  • NVwZ 1993, 495 (Ls.)
  • NZV 1993, 45
  • VBlBW 1992, 384
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • VGH Baden-Württemberg, 15.09.1986 - 10 S 1922/86

    Nachweis der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen bei früherem Heroinkonsum

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.05.1992 - 10 S 1009/92
    Das gilt auch für die Fälle des regelmäßigen Konsums oder der Abhängigkeit von Drogen (vgl. die Beschlüsse des Senats v. 15.9.1986 - 10 S 1922/86 -, v. 17.2.1992 - 10 S 62/92 - und vom 15.4.1992 - 10 S 612/92 -).

    Eine Klärung dieser Umstände könnte nur durch eine umfassende medizinisch-psychologische Untersuchung erfolgen (vgl. § 15 b Abs. 2 S. 1 Nr. 2 StVZO; Beschl. d. Senats vom 15.9.1986 - 10 S 1922/86 -).

    Der Senat hat schon wiederholt in ständiger Rechtsprechung darauf hingewiesen, daß ein ungeeigneter Kraftfahrer jahrelang unauffällig bleiben kann, gleichwohl aber die von ihm ausgehende erhebliche Gefahr für Leib und Leben anderer Verkehrsteilnehmer vorhanden ist und sich jederzeit aktualisieren kann (vgl. etwa den Beschluß v. 15.9.1986 - 10 S 1922/86 -).

  • VGH Baden-Württemberg, 19.07.1989 - 10 S 1622/89

    Fahrerlaubnis - zur Eignung bei dringendem Verdacht des Drogenkonsums

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.05.1992 - 10 S 1009/92
    Bei der im vorliegenden Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes gebotenen summarischen Betrachtung der Sach- und Rechtslage besteht der dringende Verdacht, daß der Antragsteller, der nach seinen eigenen Angaben etwa von Juni 1991 bis November 1991 regelmäßig Heroin und Haschisch zu sich genommen hat, wegen der bisher nicht widerlegten Gefahr, diese Rauschmittel weiter zu konsumieren, zum Führen von Kraftfahrzeugen nicht geeignet ist (vgl. im einzelnen das Urteil des Senats vom 6.9.1988 - 10 S 2334/87 -, VBlBW 1989, 146 sowie den Beschluß des Senats vom 19.7.1989 - 10 S 1622/89 -, VBlBW 1990, 27 = DAR 1990, 35).

    Darüber hinaus ist nach der Rechtsprechung des Senats Voraussetzung, daß die ärztlichen Urinuntersuchungen (Drogenscreenings) unter behördlicher Überwachung überraschend angesetzt werden, um zu verhindern, daß der Proband seinen etwaigen Drogenkonsum darauf einrichten und damit das Untersuchungsergebnis manipulieren kann (vgl. etwa die Beschlüsse des Senats v. 19.7.1989, a.a.O. und vom 1.8.1989 - 10 S 1833/89 -).

  • VGH Baden-Württemberg, 06.09.1988 - 10 S 2334/87

    Entziehung der Fahrerlaubnis bei regelmäßigem Haschischkonsum - Echorausch

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.05.1992 - 10 S 1009/92
    Bei der im vorliegenden Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes gebotenen summarischen Betrachtung der Sach- und Rechtslage besteht der dringende Verdacht, daß der Antragsteller, der nach seinen eigenen Angaben etwa von Juni 1991 bis November 1991 regelmäßig Heroin und Haschisch zu sich genommen hat, wegen der bisher nicht widerlegten Gefahr, diese Rauschmittel weiter zu konsumieren, zum Führen von Kraftfahrzeugen nicht geeignet ist (vgl. im einzelnen das Urteil des Senats vom 6.9.1988 - 10 S 2334/87 -, VBlBW 1989, 146 sowie den Beschluß des Senats vom 19.7.1989 - 10 S 1622/89 -, VBlBW 1990, 27 = DAR 1990, 35).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.09.1991 - 10 S 2323/91

    Geeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen - Sachverhaltsermittlungspflicht der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.05.1992 - 10 S 1009/92
    Dabei ist zu berücksichtigen, daß in Fällen der vorliegenden Art die Fahreignung zunächst verloren gegangen war und ihre Wiedererlangung eine im persönlichen Bereich des Betroffenen liegende Angelegenheit ist, die er selbst - insbesondere durch Vorlage eines Gutachtens nach § 15 b Abs. 2 StVZO - im einzelnen darlegen muß (vgl. zur Ermittlung der für die Kraftfahreignung maßgeblichen Tatsachen den Beschluß des Senats v. 24.9.1991 - 10 S 2223/91 -, NZV 1992, 88).
  • VG Karlsruhe, 11.05.1999 - 4 K 485/99
    Bei der nach § 80 Abs. 5 VwGO vorzunehmenden Interessenabwägung ist dem öffentlichen Interesse an der sofortigen Vollziehung der Verfügung gegenüber dem privaten Interesse des Betroffenen in aller Regel schon dann der Vorrang einzuräumen, wenn der dringende Verdacht besteht, dass er zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet ist (stand. Rspr., vgl. VGH Bad.-Württ, Urt. v. 21.02.1978-X 535/77-, Beschl. v. 17.12.1991 -10 S 2855/91 -u. v. 27.05.1992 -10 S 1009/92 -).

    Bei der im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes nur möglichen summarischen Prüfung der Sach- und Rechtslage besteht der dringende Verdacht, dass die Antragstellerin wegen der nicht widerlegten Gefahr, Rauschmittel weiter zu konsumieren, zum Führen von Kraftfahrzeugen nicht geeignet ist (vgl. VGH Bad.-Württ, Beschl. v. 27.05.1992 a.a.O. m. w. N.).

    War die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen aufgrund von Rauschmittelkonsum ausgeschlossen, so kann die Eignung aus ärztlicher Sicht nur dann wieder bejaht werden, wenn durch Tatsachen der Nachweis geführt wird, dass keine Abhängigkeit mehr besteht oder - sofern keine Abhängigkeit bestand - Rauschmittel nicht mehr regelmäßig eingenommen werden (vgl. VGH Bad.-Württ, Beschl. v. 27.05.1992 a.a.O.).

    Wurden Rauschmittel lediglich regelmäßig eingenommen, ohne dass eine Abhängigkeit bestand, so kann die Wiedererlangung der Fahreignung bereits durch eine mindestens einjährige Abstinenz nachgewiesen werden (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 27.05.1992 a.a.O.).

    Im vorliegenden Fall ist jedoch zu berücksichtigen, dass die Fahreignung - wohl unstrittig - zunächst verloren gegangen war und ihre Wiedererlangung eine im persönlichen Bereich des Betroffenen liegende und seiner Mitwirkungspflicht unterfallende Angelegenheit ist, die er selbst im Einzelnen darlegen muss (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 27.05.1992 a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 24.09.2001 - 10 S 182/01

    Fahreignungsgutachten: Wiedererteilung der Fahrerlaubnis nach Alkoholfahrt

    Das Gebot der Unparteilichkeit wird auch von den Begutachtungs-Leitlinien zur Kraftfahreignung des Gemeinsamen Beirats für Verkehrsmedizin beim Bundesminister für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen und beim Bundesministerium für Gesundheit vom Februar 2000 (Berichte der Bundesanstalt für Straßenwesen - Mensch und Sicherheit Heft M 115 [zu dessen Verwertung VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 07.03.1991 - 10 S 440/91 - Beschl. v. 27.05.1992 - 10 S 1009/92 - Beschl. v. 09.08.1994 - 10 S 1430/94 - und Beschl. v. 10.11.1998 - 10 S 1216/98 -]) unter Ziff. 2.2 und 2.3 deutlich herausgestellt.
  • VGH Bayern, 05.10.2023 - 11 CS 23.1413

    Wiedererlangung der Fahreignung nach vorangegangenem Konsum von Amphetamin

    Somit greift hier die Erwägung, dass der Betroffene Umstände, die in seiner Person bzw. in seinem Lebenskreis liegen, selbst im Einzelnen darlegen muss (vgl. dazu auch VGH BW, B.v. 27.5.1992 - 10 S 1009/92 - NJW 1993, 549 = juris Rn. 4; s. allgemein zur Mitwirkungsobliegenheit im Fahrerlaubnisrecht § 26 Abs. 2 VwVfG; Kalus, DAR 2023, 241/243 f.; zur Darlegungs- und Beweislast bei Umständen im Lebenskreis des Betroffenen vgl. auch BayVGH, B.v. 12.10.2022 - 11 CS 22.1883 - Blutalkohol 60, 171 = juris Rn. 22; ff.; BVerwG, U.v. 26.1.1979 - IV C 52.76 - DÖV 1979, 602 = juris Rn. 12).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.07.1998 - 10 S 639/98

    Fahrerlaubnisentziehung: Zweifel an der Kraftfahreignung bei Cannabiskonsum -

    Darüber hinaus ist es erforderlich, daß ein Drogenscreening unter behördlicher Überwachung überraschend angesetzt wird, um zu verhindern, daß der Betroffene seinen etwaigen Drogenkonsum darauf einrichten und damit das Untersuchungsergebnis manipulieren kann (vgl. die Beschlüsse des Senats vom 27.05.1992 - 10 S 1009/92 -, VBlBW 1992, 384 = NZV 1993, 45 und vom 26.09.1994 - 10 S 2013/94).
  • OVG Saarland, 28.04.1993 - 1 W 32/92

    Untersuchung; Entziehung; Fahrerlaubnis; Theoretisch; Theoretische Kenntnisse;

    Sie wird auch nicht durch den Umstand ausgeschlossen, daß der Antragsgegner - soweit ersichtlich - bisher nicht durch gravierende Verkehrsverstöße auffällig geworden ist (so zutreffend: VGH Mannheim, NJW 1993, 549 ).
  • VG Karlsruhe, 02.02.2001 - 10 K 3593/00

    Fahrerlaubnisentziehung - gelegentlicher Cannabis-Konsum)

    Bei der nach § 80 Abs. 5 VwGO vorzunehmenden Interessenabwägung ist dem öffentlichen Interesse an der sofortigen Vollziehung der Verfügung gegenüber dem privaten Interesse des Betroffenen in aller Regel schon dann der Vorrang einzuräumen, wenn der dringende Verdacht besteht, dass er zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet ist (st. Rspr., vgl. etwa VGH Bad.-Württ., B.v. 17.12.1991, - 10 S 2855/91 - u. v. 27.05.1992 - 10 S 1009/92 -, VBlBW 1992, 384 = NJW 1993, 549).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.02.1993 - 3 S 2/93

    Begründung der Sofortvollzugsanordnung, Sofortvollzug bei der

    Erweist sich jemand als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen, so muß das nach § 4 Abs. 1 StVG nicht nur zur Entziehung der Fahrerlaubnis, sondern in aller Regel auch dazu führen, daß diese Anordnung sofort vollzogen wird, um den ungeeigneten Fahrerlaubnisinhaber unverzüglich von der weiteren Teilnahme am Straßenverkehr auszuschließen, denn es besteht gerade daran ein berechtigtes Interesse der Allgemeinheit, daß die Gefahren, die von ungeeigneten Kraftfahrern für ihre Sicherheit ausgehen, keinen Tag länger hingenommen werden (vgl. dazu auch VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 27.5.1992 - 10 S 1009/92 - sowie Urt. v. 21.2.1978, DÖV 1978, 450).
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