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   VGH Baden-Württemberg, 19.08.2013 - 10 S 1266/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,25834
VGH Baden-Württemberg, 19.08.2013 - 10 S 1266/13 (https://dejure.org/2013,25834)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 19.08.2013 - 10 S 1266/13 (https://dejure.org/2013,25834)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 19. August 2013 - 10 S 1266/13 (https://dejure.org/2013,25834)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • verkehrslexikon.de

    Zur Bindungswirkung des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens bei Entziehung der Fahrerlaubnis

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bewertung der konkreten Wahrscheinlichkeit einer Fahrerlaubnisentziehung im Strafverfahren durch die Fahrerlaubnisbehörde

  • blutalkohol PDF, S. 447
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 3 Abs 3 StVG, § 3 Abs 4 StVG, § 11 FeV, § 13 S 1 Nr 2a FeV
    Bindungswirkung des § 3 Abs. 3 StVG bei Entziehung der Fahrerlaubnis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVG § 3 Abs. 3; FeV § 11 Abs. 8 Satz 1
    Bewertung der konkreten Wahrscheinlichkeit einer Fahrerlaubnisentziehung im Strafverfahren durch die Fahrerlaubnisbehörde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Keine MPU-Anordnung wegen Alkoholproblematik im diesbezüglich laufenden Strafverfahren

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine MPU-Anordnung wegen Alkoholproblematik im diesbezüglich laufenden Strafverfahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2014, 484
  • NZV 2014, 283
  • DÖV 2014, 46
 
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Wird zitiert von ... (33)

  • VGH Bayern, 17.11.2015 - 11 BV 14.2738

    Anordnung der Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens nach

    Beide Vorschriften dienen dazu, Doppelprüfungen und sich widersprechende Entscheidungen der Strafgerichte und der Fahrerlaubnisbehörden zu vermeiden (vgl. BVerwG, U.v. 28.6.2012 - 3 C 30.11 - NJW 2012, 3669; VGH BW, B.v. 19.8.2013 - 10 S 1266/13 - NJW 2014, 484).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.07.2016 - 10 S 77/15

    Begründungsmangel bei Gutachtensanordnung im Verfahren auf Neuerteilung der

    Während § 3 Abs. 4 Satz 1 StVG ein Abweichungsverbot für das behördliche Entziehungsverfahren ausspricht und zwar unabhängig davon, ob das Strafgericht die Eignung positiv festgestellt oder nur die Ungeeignetheit nicht hat feststellen können, und damit letztlich unter Umständen auch verbleibende Eignungszweifel negiert (vgl. BVerwG, Urteil vom 15.07.1988 - 7 C 46.87 - BVerwGE 80, 43; Senatsbeschluss vom 19.08.2013 - 10 S 1266/13 - NJW 2014, 484), kommt nach § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 StVG die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nur in Betracht, wenn die Kraftfahreignung positiv feststeht; Eignungszweifel sind aufzuklären und verbleibende Zweifel gehen zu Lasten des Bewerbers (vgl. Dauer a.a.O. § 2 StVG Rn. 29, 41; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 04.07.2007 - 16 B 666/07 - NJW 2007, 2938).

    Stützt die Fahrerlaubnisbehörde die Entziehung oder Nichterteilung der Fahrerlaubnis entscheidungstragend auf eine Gutachtensverweigerung im Sinne des § 11 Abs. 8 Satz 1 FeV, ist die Rechtsfehlerhaftigkeit der Gutachtensanforderung grundsätzlich ursächlich für das Ergebnis der Entscheidung (vgl. Senatsbeschluss vom 19.08.2013 - 10 S 1266/13 - NJW 2014, 484; OVG Niedersachsen, Urteil vom 15.04.2014 - 12 LB 64/13 - DAR 2014, 475; allerdings zu § 11 Abs. 6 Satz 2 zweiter Halbsatz FeV differenzierend Senatsurteil vom 03.09.2015 - 10 S 778/14 - a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 07.07.2015 - 10 S 116/15

    Erhebung der Untätigkeitsklage hindert keine behördliche Aufklärungsmaßnahme;

    Beide Vorschriften dienen dazu, Doppelprüfungen und sich widersprechende Entscheidungen der Strafgerichte und der Fahrerlaubnisbehörden zu vermeiden (vgl. BVerwG, Urteil vom 28.06.2012 - 3 C 30.11 - NJW 2012, 3669; Senatsbeschluss vom 19.08.2013 - 10 S 1266/13 - NJW 2014, 484).
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