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   VGH Baden-Württemberg, 21.07.2006 - 10 S 1337/06   

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VGH Baden-Württemberg, 21.07.2006 - 10 S 1337/06 (https://dejure.org/2006,1002)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 21.07.2006 - 10 S 1337/06 (https://dejure.org/2006,1002)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 21. Juli 2006 - 10 S 1337/06 (https://dejure.org/2006,1002)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Fahrerlaubnis - Missbrauch gemeinschaftsrechtlicher Möglichkeiten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ablehnung der Anerkennung einer Fahrerlaubnis, die in einem anderen Mitgliedstaat nach einer im Inland erfolgten Entziehung neu erteilt worden ist, unter Berufung auf Art. 8 Abs. 4 der Richtlinie 91/439/EWG; Erlangung der Fahrerlaubnis im EU-Ausland unter Umgehung der an ...

  • blutalkohol PDF, S. 468

    Anerkennung einer EU-Fahrerlaubnis im Inland

  • archive.org
  • Judicialis

    EGV Art. 234 Abs. 3; ; EWGRL 91/439 Art. 1 Abs. 2; ; EWGRL 91/439 Art. 7 Abs. 1; ; EWGRL 91/439 Art. 8 Abs. 4 Satz 1; ; VwGO § ... 80 Abs. 5 Satz 1; ; FeV § 28 Abs. 1 Satz 1; ; FeV § 28 Abs. 4 Nr. 3; ; FeV § 28 Abs. 5 Satz 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fahrerlaubnis - EU-Ausland; Anerkennung; Missbrauch gemeinschaftsrechtlicher Möglichkeiten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 99
  • NZV 2006, 557
  • VBlBW 2007, 27
  • DÖV 2006, 1014
 
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Wird zitiert von ... (37)Neu Zitiert selbst (10)

  • EuGH, 06.04.2006 - C-227/05

    Halbritter - Artikel 104 § 3 Absatz 1 der Verfahrensordnung - Richtlinie

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.07.2006 - 10 S 1337/06
    Auch durch den Beschluss des EuGH vom 06.04.2006 (C-227/05, Halbritter, ZfS 2006, 416) ist noch nicht abschließend geklärt, inwieweit die Mitgliedstaaten unter Berufung auf Art. 8 Abs. 4 der Richtlinie 91/439/EWG die Anerkennung einer Fahrerlaubnis ablehnen können, die in einem anderen Mitgliedstaat nach einer im Inland erfolgten Entziehung neu erteilt worden ist.

    Die Beschwerdebegründung des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts, der vor Bekanntwerden des Beschlusses des EuGH vom 06.04.2006 (C-227/05) erging, stützt sich auf diese Entscheidung.

    Der hier vorliegende Sachverhalt weicht wesentlich von dem des Beschlusses des EuGH vom 06.04.2006 (C-227/05) ab.

    Der EuGH hat die in Art. 8 Abs. 4 der Richtlinie 91/439/EWG enthaltene Ermächtigung als Ausnahme von dem in Art. 1 Abs. 2 dieser Richtlinie enthaltenen Grundsatz der Anerkennung der von anderen Mitgliedstaaten ausgestellten Fahrerlaubnisse eng ausgelegt (Urt. v. 29.04.2004, C-476/01, Rn. 70 ff.; Beschl. v. 06.04.2006, C-227/05, Rn. 26).

    Der Gerichtshof ist davon ausgegangen, dass der Kläger von den Behörden des tatsächlichen Wohnsitzstaates (Österreich) einer medizinischen und psychologischen Begutachtung zum Nachweis seiner Fahreignung unterzogen wurde und diese Untersuchung den Mindestanforderungen des Anhangs III (Nr. 15 und 15.1) genügte (C-227/05, Rn. 13 und 31).

  • EuGH, 29.04.2004 - C-476/01

    EIN MITGLIEDSTAAT DARF EINEM VON EINEM ANDEREN MITGLIEDSTAAT AUSGESTELLTEN

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.07.2006 - 10 S 1337/06
    Aus diesem Beschluss des EuGH kann aber nicht mit der erforderlichen Gewissheit gefolgert oder auch nur als wahrscheinlich angesehen werden, dass die für die innerstaatliche Rechtslage tatsächlich maßgeblichen Vorschriften der Fahrerlaubnis-Verordnung (§ 28 Abs. 4 Nr. 3 und Abs. 5), die auch von der EU-Kommission als im Einklang mit den Vorgaben der Richtlinie 91/439/EWG stehend angesehen worden sind (vgl. die Stellungnahme der Kommission im Verfahren Kapper, EuGH, Urt. v. 29.04.2004, C-476/01, Slg. I-5205, Rn. 65 und 69), in Fällen wie dem vorliegenden nicht von Art. 8 Abs. 4 der Richtlinie gedeckt sind.

    Denn die Prüfung hinsichtlich des ordentlichen Wohnsitzes ist nach dem Kapper-Urteil des EuGH (vom 29.04.2004, C-476/01) Sache des ausstellenden Mitgliedstaates.

    Der EuGH hat die in Art. 8 Abs. 4 der Richtlinie 91/439/EWG enthaltene Ermächtigung als Ausnahme von dem in Art. 1 Abs. 2 dieser Richtlinie enthaltenen Grundsatz der Anerkennung der von anderen Mitgliedstaaten ausgestellten Fahrerlaubnisse eng ausgelegt (Urt. v. 29.04.2004, C-476/01, Rn. 70 ff.; Beschl. v. 06.04.2006, C-227/05, Rn. 26).

  • EuGH, 02.05.1996 - C-206/94

    Brennet / Paletta

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.07.2006 - 10 S 1337/06
    Die vom EuGH entwickelten Voraussetzungen für die Annahme einer missbräuchlichen oder betrügerischen Berufung auf das Gemeinschaftsrecht, die den Mitgliedstaat berechtigt, dem Betreffenden die Berufung auf das Gemeinschaftsrecht zu verwehren, sind nach der im vorläufigen Rechtsschutzverfahren gebotenen Prüfung gegeben (vgl. z.B. Urt. v. 12.05.1998, C-367/96, Kefalas, Slg. I-2843, Rn. 20; Urt. v. 02.05.1996, C-206/94, Paletta II, Slg. I-2357, Rn. 24, jeweils m.w.Nachw.).

    Nach der Praxis des EuGH haben die Gerichte der Mitgliedstaaten bei der Würdigung des Verhaltens eines Betroffenen die Ziele der fraglichen gemeinschaftsrechtlichen Bestimmungen zu beachten (z.B. Urt. v. 02.05.1996, C-206/94, Paletta II, Slg. I-2357, Rn. 25 ff.; Urt. v. 09.03.1999, C-212/97, Centros, Slg. I-1459, Rn. 25).

  • EuGH, 09.03.1999 - C-212/97

    Centros

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.07.2006 - 10 S 1337/06
    Dass auch der jeweiligen Mitgliedstaat, dem gegenüber das aus dem Gemeinschaftsrecht abgeleitete Recht - hier die im EU-Ausland erworbene Fahrerlaubnis - geltend gemacht wird, die missbräuchliche Berufung auf das Gemeinschaftsrecht ahnden kann, ergibt sich im Übrigen auch aus der Rechtsprechung des EuGH (z.B. Urt. v. 09.03.1999, C-212/97, Centros, Slg. I-1459, Rn. 24 f.; Urt. v. 30.09.2003, C-167/01, Inspire Art, Slg. I-10155, Rn. 98).

    Nach der Praxis des EuGH haben die Gerichte der Mitgliedstaaten bei der Würdigung des Verhaltens eines Betroffenen die Ziele der fraglichen gemeinschaftsrechtlichen Bestimmungen zu beachten (z.B. Urt. v. 02.05.1996, C-206/94, Paletta II, Slg. I-2357, Rn. 25 ff.; Urt. v. 09.03.1999, C-212/97, Centros, Slg. I-1459, Rn. 25).

  • BVerfG, 20.06.2002 - 1 BvR 2062/96

    Verfassungsbeschwerden gegen die Entziehung einer Fahrerlaubnis wegen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.07.2006 - 10 S 1337/06
    Das vom Antragsteller für die Verkehrssicherheit ausgehende Risiko liegt - entsprechend den Anforderungen des BVerfG (Beschl. v. 20.06.2002 - 1 BvR 2062/96 -, NJW 2002, 2378) für den Ausschluss eines Fahrerlaubnisinhabers von der Teilnahme am Straßenverkehr als Führer eines Kraftfahrzeugs - deutlich über demjenigen, das allgemein mit der Zulassung von Personen zum Führen von Kraftfahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr verbunden ist.
  • EuGH, 30.09.2003 - C-167/01

    Inspire Art

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.07.2006 - 10 S 1337/06
    Dass auch der jeweiligen Mitgliedstaat, dem gegenüber das aus dem Gemeinschaftsrecht abgeleitete Recht - hier die im EU-Ausland erworbene Fahrerlaubnis - geltend gemacht wird, die missbräuchliche Berufung auf das Gemeinschaftsrecht ahnden kann, ergibt sich im Übrigen auch aus der Rechtsprechung des EuGH (z.B. Urt. v. 09.03.1999, C-212/97, Centros, Slg. I-1459, Rn. 24 f.; Urt. v. 30.09.2003, C-167/01, Inspire Art, Slg. I-10155, Rn. 98).
  • EuGH, 12.05.1998 - C-367/96

    Kefalas u.a.

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.07.2006 - 10 S 1337/06
    Die vom EuGH entwickelten Voraussetzungen für die Annahme einer missbräuchlichen oder betrügerischen Berufung auf das Gemeinschaftsrecht, die den Mitgliedstaat berechtigt, dem Betreffenden die Berufung auf das Gemeinschaftsrecht zu verwehren, sind nach der im vorläufigen Rechtsschutzverfahren gebotenen Prüfung gegeben (vgl. z.B. Urt. v. 12.05.1998, C-367/96, Kefalas, Slg. I-2843, Rn. 20; Urt. v. 02.05.1996, C-206/94, Paletta II, Slg. I-2357, Rn. 24, jeweils m.w.Nachw.).
  • EuGH, 24.05.1977 - 107/76

    Hoffmann-La Roche / Centrafarm

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.07.2006 - 10 S 1337/06
    Dementsprechend macht der Senat von der Möglichkeit zur erneuten Vorlage an den EuGH, zu der der Senat im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes nicht verpflichtet ist (EuGH Urt. v. 24.05.1977, C-107/76, Rn. 6; Urt. v. 27.10.1982, C-35 und 36/82, Slg. 3723, 3735, Rn. 10), keinen Gebrauch.
  • BVerwG, 17.11.2005 - 3 C 54.04

    Ausländische Fahrerlaubnis; Recht zum Gebrauch einer ausländischen Fahrerlaubnis

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.07.2006 - 10 S 1337/06
    Die Überprüfung der Fahreignung eines Fahrerlaubnisbewerbers wird bei grenzüberschreitenden Sachverhalten auch dadurch erschwert, dass es an einem gemeinschaftsweiten Fahrerlaubnisregister fehlt, in das von einem Mitgliedstaat verfügte Entziehungen einzutragen sind (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.11.2005 - 3 C 54.04 - Rn. 23, NJW 2006, 1151).
  • VG Sigmaringen, 16.05.2006 - 6 K 489/06

    Überwiegendes Suspensivinteresse bei Entziehung einer ausländischen Fahrerlaubnis

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.07.2006 - 10 S 1337/06
    Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 16. Mai 2006 - 6 K 489/06 - wird zurückgewiesen.
  • VG Stuttgart, 11.04.2007 - 10 K 1553/06

    Zur Aberkennung des Rechts, von einer EU-Fahrerlaubnis - hier: Tschechische

    Insbesondere fehlt dem Kläger entgegen der vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg im Beschluss vom 06.02.2006 - 10 S 2507/05 - und in ständiger Rechtsprechung in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes vertretenen Auffassung (vgl. z.B. Beschluss vom 21.07.2006 - 10 S 1337/06 -) nicht das allgemeine Rechtsschutzbedürfnis für seine Klage.

    19 Das Gericht sieht angesichts der Eindeutigkeit der Auffassung der Europäischen Gerichtshofs in ständiger Rechtsprechung keinen Anlass, das Verfahren im Blick auf die Anwendbarkeit von § 28 Abs. 4 Nr. 3 und Abs. 5 S. 1 FeV dem Europäischen Gerichtshof vorzulegen (a.M VGH Baden-Württemberg, ständige Rechtsprechung in Eilverfahren, z.B. Beschluss vom 21.07.2006 - 10 S 1337/06 -).

    Entsprechend wurde hinsichtlich des Kammerbeschlusses des Europäischen Gerichtshofs vom 06.04.2006 (a.a.O.) argumentiert (vgl. z.B. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 21.07.2006 - 10 S 1337/06 -).

    Aber auch der in der neueren Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte herausgestellte Gesichtspunkt des Rechtsmissbrauchs einer europarechtlichen Rechtsposition (vgl. z.B. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 21.07.2006 a.a.O.; OVG Schwerin, Beschluss vom 29.08.2006 a.a.O.; OVG Frankfurt/Oder, Beschluss vom 27.11.2006 - OVG 1 S 136.05 -, jeweils m.w.N.) trägt die Entziehung der tschechischen Fahrerlaubnis des Klägers nicht.

    Angesichts der dargestellten Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zur Richtlinie 91/439/EWG ist aber der europarechtliche Rahmen zur Prüfung, ob und ggf. wann eine Umgehung des nationalen Fahrerlaubnisrechts die Entziehung einer im EU-Ausland erteilten Fahrerlaubnis rechtfertigt, so deutlich vorgeprägt, dass die bloße Möglichkeit einer Relativierung der aufgestellten Grundsätze durch den Europäischen Gerichtshof im Blick auf einen Missbrauch (vgl. dazu VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 21.07.2006 a.a.O.) nach Auffassung des Gerichts keinen Anlass für eine erneute Vorlage an den Europäischen Gerichtshof gibt.

    Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hält in ständiger Rechtsprechung in Eilverfahren (vgl. z.B. Beschluss vom 21.07.2006 a.a.O.) eine erneute Vorlage an den europäischen Gerichtshof für erforderlich und knüpft die Frage, ob ein Inhaber einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis seine europarechtliche Rechtsposition beim Erwerb der Fahrerlaubnis missbraucht hat, daran an, ob er diese a) unter Verstoß gegen das Wohnsitzprinzip und b) unter Verschweigen der früheren Entziehung seiner deutschen Fahrerlaubnis und der erfolglosen Bemühungen um deren Wiedererteilung erlangt hat.

  • OVG Hamburg, 29.06.2016 - 5 Bs 40/16

    Klarnamenpflicht bei Facebook bleibt vorerst

    So kann etwa die sofort vollziehbare Fahrerlaubnisentziehung gegenüber Inhabern von EU-Fahrerlaubnissen trotz fraglicher Ermächtigungsgrundlage im gerichtlichen Eilverfahren Bestand haben, wenn durch die Teilnahme des betreffenden Personenkreises am Straßenverkehr Leib und Leben anderer Verkehrsteilnehmer gefährdet werden könnten (vgl. VGH Mannheim, Beschl. v. 21.7.2006, NJW 2007, 99, 101, und juris Rn. 10; VG Sigmaringen, Beschl. v. 6.10.2005, 2 K 1276/05, juris 53 ff.).
  • LG Potsdam, 24.08.2007 - 21 Qs 95/07

    Fahren ohne Fahrerlaubnis: Gebrauch einer rechtsmissbräuchlich erlangten

    Die Kammer schließt sich insoweit der von Dauer (DAR 2007, 342; derselbe, in: Hentschel, StVG, 39. Aufl., 2007, FeV, § 28 Rdnr. 7 bis 12) sowie der in der oberverwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung (OVG Koblenz, NJW 2007, 2650 ff. unter Abkehr der bis dahin vertreten Rechtsauffassung; OVG Greifswald, VRS 111, 396 = NJW 2007, 1154; VG Münster, BA 2007, 62; VGH Mannheim, NJW 2007, 99; OVG Münster, DAR 2006, 43; NJOZ 2006, 3751; OVG Lüneburg, DAR 2005, 704; OVG Berlin-Brandenburg, BA 2007, 193) überwiegend vertretenen Rechtsauffassung an, wonach wie folgt zu differenzieren ist:.

    Für eine Umgehungsabsicht spricht vor allem, wenn mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden kann, dass der Bewerber aufgrund erwiesener gravierender Eignungsmängel eine Fahrerlaubnis nach Maßgabe des Herkunftslandes hätte (wieder)erlangen können oder wenn positiv feststeht, dass der Bewerber die ausländische Fahrerlaubnisbehörde über seine erwiesenen Eignungsmängel positiv getäuscht oder diese der ausländischen Fahrerlaubnisbehörde zumindest nicht offenbart hat (so OVG Koblenz, NJW 2007, 2650 ff. unter Abkehr der bis dahin vertreten Rechtsauffassung; OVG Greifswald, VRS 111, 396 = NJW 2007, 1154; VG Münster, BA 2007, 62; VGH Mannheim, NJW 2007, 99; OVG Münster, DAR 2006, 43; NJOZ 2006, 3751; OVG Lüneburg, DAR 2005, 704; OVG Berlin-Brandenburg, BA 2007, 193; a.A.: OVG Hamburg, NJW 2007, 1160; OVG Rheinland-Pfalz, NZV 2006, 605; Schünemann/Schünemann, a.a.O.).

    Es spricht daher vieles dafür, dass der Beschuldigte die Unkenntnis der polnischen Fahrerlaubnisbehörden von seinen Eignungsmängeln und deren gerichtsbekannte vergleichsweise geringe Prüfungsdichte jeweils bewusst ausgenutzt hat (vgl. dazu auch VGH Mannheim, NJW 2007, 99).

  • OVG Saarland, 30.01.2007 - 1 R 39/06

    Straßenverkehrsrecht: Aberkennung des Rechts zum Gebrauch einer EU-Fahrerlaubnis

    Damit hat der Gerichtshof ungeachtet der Frage, ob diese Entscheidung insbesondere auch auf die Missbrauchsfälle des sog. Führerscheintourismus übertragbar ist (vgl. hierzu z. B. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 13.09.2006 - 16 B 989/06-; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 21.07.2006 - 10 S 1337/06-; OVG Thüringen, Beschluss vom 29.06.2006 -2 EO 240/06-; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 29.08.2006 - 1 M 46/06-, jeweils zitiert nach Juris; siehe auch die Vorlagebeschlüsse des VG Chemnitz vom 17.07.2008 -2 K 1380/05-, DAR 2006, 637 , sowie des VG Sigmaringen vom 27.06.2006 -4 K 1058/05-, DAR 2006, 640 ), jedenfalls für den "normal" gelagerten, d.h. nicht von Rechtsmissbrauch gekennzeichneten Fall das in Art. 8 Abs. 4 Unterabsatz 1 Richtlinie 91/439 normierte Ablehnungsrecht dann für unzulässig erachtet, wenn die ausländische Fahrerlaubnis nach dem Entzug der Fahrerlaubnis und nach Ablauf der verhängten Sperrfrist in einem anderen Mitgliedstaat erworben wurde.
  • VG Sigmaringen, 25.07.2006 - 6 K 924/06

    Aberkennung einer EU-Fahrerlaubnis für das Bundesgebiet

    Auch nach dem Beschluss des EuGH in der Rechtssache Halbritter, auf den sich der Antragstellervertreter beruft, sind die hier entscheidenden gemeinschaftsrechtlichen Fragestellungen jedoch noch nicht abschließend geklärt (ebenso - z.T. mit unterschiedlicher Begründung -: VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 21.07.2006 - 10 S 1337/06 - VG Chemnitz, Beschluss vom 05.07.2006 - 2 K 1025/05 - VG Karlsruhe, Beschluss vom 21.06.2006 - 9 K 1542/06 unter Berufung auf EuGH, Urteil vom 10.01.1985 - Rs. 229/83 -, Buchpreisbindung , NJW 1985, 1615, Rn 27; VG Freiburg, Beschluss vom 01.06.2006 - 1 K 752/06 - VG Münster, Beschluss vom 26.06.2006 - 10 L 361/06 - VG Wiesbaden, Beschluss vom 30.05.2006 - 7 G 508/06 (V) - VG Sigmaringen, Beschluss vom 11.07.2006 - 7 K 474/06 - LG Freiburg, Urteil vom 08.05.2006 - 7 Ns 540 Js 26426/05 - zu einem teilweise anderen - dem Antragsteller günstigen - Ergebnis gelangen VG Chemnitz, Beschluss vom 21.06.2006 - 2 K 356/06 - OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 20.06.2006 - 4 MB 44/06 -).

    Sofern eine ärztliche Untersuchung in Tschechien überhaupt stattgefunden haben sollte (zu den beträchtlichen diesbezüglichen Bedenken vgl. die Ausführungen und Auswertungen verschiedener Erkenntnisquellen aus dem Internet im Beschluss des VGH Baden-Württemberg vom 21.07.2006 - 10 S 1337/06 -), ist derzeit davon auszugehen, dass es sich allenfalls um eine Routine-Untersuchung handelte, die - ohne Kenntnis der drogenbedingten körperlichen und psychischen, sowie der charakterlichen Probleme des Antragstellers und ohne Kenntnis seiner Vorgeschichte - auf etwaige Alkohol- und Drogenprobleme nicht eingegangen ist.

  • VGH Bayern, 22.02.2007 - 11 CS 06.1644

    Entziehung der Fahrerlaubnis - "Führerscheintourismus"

    Soweit mehrere Oberverwaltungsgerichte bzw. Verwaltungsgerichtshöfe davon ausgehen, es sei zumindest noch nicht geklärt, ob die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs der Aberkennung des Rechts, von einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis im Inland Gebrauch zu machen, auch dann entgegensteht, wenn eine solche Fahrerlaubnis missbräuchlich erlangt wurde (vgl. z.B. ThürOVG vom 29.6.2006 Az. 2 EO 240/06, zit. nach Juris; VGH BW vom 21.7.2006 NZV 2006, 557 ; HessVGH vom 3.8.2006 NZV 2006, 668 ; OVG MV vom 29.8.2006 Az. 1 M 46/06, zit. nach Juris; OVG NW vom 13.9.2006 Blutalkohol Bd. 43 [2006], 507; OVG Berlin-Brandenburg vom 27.11.2006 ZfS 2007, 114), sprechen gewichtige Gründe dafür, dass an dieser Auffassung, sollte sie in der Vergangenheit sachlich berechtigt gewesen sein, jedenfalls seit dem 19. Januar 2007 nicht mehr festgehalten werden kann.
  • VG Gießen, 07.11.2006 - 6 E 1359/06

    Fehlende Anerkennung einer ausländischen Fahrerlaubnis wegen Rechtsmissbrauchs.

    Auch bedarf es hier keiner Vorlage an den Europäischen Gerichtshof (vgl. aber die jüngst ergangenen Vorlagebeschlüsse des VG Chemnitz vom 11.07.2006 und 03.08.2006 und des VG Sigmaringen vom 27.06.2006, jeweils Juris; sowie die die Notwendigkeit einer Vorlage im Hauptsacheverfahren bejahenden Eilbeschlüsse des VGH Baden-Württemberg vom 21.07.2006, NZV 2006, 557 und des Thüringer OVG vom 29.06.2006, Juris).

    Denn dem Kläger ist nach den Umständen des vorliegenden Falles eine Berufung auf den Anerkennungsgrundsatz der Richtlinie 91/439/EWG wegen Rechtsmissbrauchs verwehrt (vgl. dazu auch OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 29.08.2006, a. a. O.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 13.09.2006, a. a. O.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 08.09.2006, Juris, VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 21.07.2006, a. a. O. und Thüringer OVG, Beschluss vom 29.06.2006, a. a. O. sowie den ursprünglichen Vortrag der Europäischen Kommission in der Rechtssache Kapper, Rdnr. 67 des Urteils des EuGH vom 29.04.2004, insoweit in NJW 2004, 1725 nicht abgedruckt).

  • VG Stuttgart, 21.03.2007 - 3 K 2703/06

    Missbräuchliche Berufung auf Gemeinschaftsrecht; Wohnsitzerfordernis und MPU

    28 Die Bewertung als Missbrauch kann nicht allein darauf gestützt werden, die EU-Fahrerlaubnis sei (was die polnische Behörde auch einräumt) unter Verstoß gegen das in Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Führerscheinrichtlinie geregelte Wohnsitzerfordernis erworben worden (a. A. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 21.7.2006 - 10 S 1337/06 -).
  • OVG Hamburg, 22.11.2006 - 3 Bs 257/06

    Vorläufiger Rechtsschutz - zur Aberkennung des Rechts, von einer polnischen

    Insoweit wird allerdings die Auffassung vertreten, dass die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs dem Rechtsschutzsuchenden keinen Vorteil brächte, wenn die Aberkennung des Rechts, von der ausländischen Fahrerlaubnis Gebrauch zu machen, sich unabhängig von der behördlich verfügten Entziehung der Fahrerlaubnis bereits unmittelbar aus § 28 Abs. 4 FeV, der die grundsätzlich nach § 28 Abs. 1 Satz 1 FeV bestehende Berechtigung einschränke, ergäbe (in diesem Sinne OVG Greifswald, Beschl. v. 29.8.2006 - 1 M 46/06 -, Juris; VGH Mannheim, Beschl. v. 21.7.2006, zfs 2006, 596; OVG Lüneburg, Beschl. v. 11.10.2005, NJW 2006, 1158, 1159).
  • VG Gera, 22.02.2007 - 3 E 613/06

    EU-Fahrerlaubnis - Rechtsmissbrauch

    In der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs ist anerkannt, dass die missbräuchliche Berufung auf das Gemeinschaftsrecht nicht gestattet ist, und dass die nationalen Gerichte das missbräuchliche Verhalten des Betroffenen zu seinen Lasten berücksichtigen können, um ihm gegebenenfalls die Berufung auf die geltend gemachte, für ihn allgemein gültige Bestimmung des Gemeinschaftsrechts zu verwehren (ThürOVG, Beschluss vom 29. Juni 2006, a.a.O., Seite 251 m.w.N.; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 29. August 2006, a.a.O.; vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 21. Juli 2006 - 10 S 1337/06 - NJW 2007, 99 [100] m.w.N.; im Ergebnis ebenso HessVGH, Beschluss vom 3. August 2006 - 2 TG 673/06 - NJW 2007, 102 [103]).

    Eine entsprechende Vorlage an den Europäischen Gerichtshof kann aber erst - nach vollständiger Klärung des Sachverhalts - in einem etwaigen Hauptsacheverfahren erfolgen (ThürOVG, Beschluss vom 29. Juni 2006 - 2 EO 240/06 - a.a.O.; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 21. Juli 2006 - 10 S 1337/06 - a.a.O.; HessVGH, Beschluss vom 3. August 2006 - 2 TG 673/06 - a.a.O.).

  • VG Düsseldorf, 02.10.2007 - 6 K 1202/07

    Entziehung einer Fahrerlaubnis bzw. Aberkennung des Rechts zum Gebrauch einer

  • VG Düsseldorf, 15.03.2007 - 6 K 3754/06
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.07.2021 - 5 B 1922/20

    Sicherstellung von Bargeld durch die Behörden des Zollfahndungsdienstes im

  • OVG Sachsen, 13.02.2007 - 3 BS 86/06

    EU-Führerscheinrichtlinie, Anerkennungsgrundsatz, EU-Fahrerlaubnis, Entziehung,

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.10.2006 - 16 B 1363/06

    Führerscheintourismus - Beweis: Google

  • VGH Bayern, 11.09.2006 - 11 CS 06.2418
  • OLG Jena, 03.04.2009 - 1 Ss 182/08

    Fahren ohne Fahrerlaubnis durch Gebrauchmachen von einer im EU-Ausland erworbenen

  • VGH Bayern, 24.01.2008 - 11 ZB 07.524

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Anforderungen an die Begründung eines solchen

  • VGH Bayern, 16.01.2008 - 11 ZB 06.3136

    Entziehung einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis; keine Nichtigkeit eines solchen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.10.2006 - 16 B 1106/06
  • VG Saarlouis, 29.10.2008 - 10 K 573/07

    Aberkennung des Rechtes, von einer ausländischen Fahrerlaubnis Gebrauch zu machen

  • VG Freiburg, 06.06.2007 - 4 K 1010/07

    Gegenseitige Anerkennung eines EU-Führerscheins, den der alkoholabhängige Inhaber

  • VG Düsseldorf, 03.04.2007 - 6 L 207/07
  • VGH Bayern, 12.02.2007 - 11 CS 06.2300
  • VG Augsburg, 16.01.2007 - Au 3 K 06.1123

    Aufhebung einer bestandskräftigen Nutzungsuntersagung

  • VG Freiburg, 15.08.2006 - 4 K 1299/06

    Entzug der EU-Fahrerlaubnis wegen Drogenkonsums; "Führerscheintourismus"

  • VG Augsburg, 22.08.2016 - Au 7 S 16.997

    Fahrerlaubnisentziehung

  • VG Wiesbaden, 05.02.2008 - 7 E 834/07

    Rechtsmissbräuchlicher Erwerbs einer ausländischen Fahrerlaubnis

  • OVG Sachsen, 05.02.2008 - 3 BS 88/06
  • VG Saarlouis, 23.06.2008 - 10 L 370/08

    Aberkennung des Gebrauchsrechts einer tschechischen Fahrerlaubnis in Deutschland;

  • VG Augsburg, 12.02.2008 - Au 3 K 07.943

    Fahrerlaubniserwerb im EU-Ausland während Sperrfrist berechtigt zum Führen von

  • VG Bayreuth, 24.10.2006 - B 1 K 06.420

    Anerkennung einer EU-Fahrerlaubnis

  • OVG Hamburg, 13.11.2006 - 3 B 373/05

    Anerkennung einer EU-Fahrerlaubnis

  • VG Bayreuth, 07.11.2006 - B 1 K 06.208
  • VG Augsburg, 16.01.2007 - Au K 06.1123
  • VG Augsburg, 18.11.2008 - Au 3 K 07.1329
  • VG Saarlouis, 12.03.2008 - 10 L 54/08

    Aberkennung des Rechts, von einer ausländischen Fahrerlaubnis im Inland Gebrauch

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