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   LG Köln, 28.01.2004 - 10 S 134/03   

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https://dejure.org/2004,19844
LG Köln, 28.01.2004 - 10 S 134/03 (https://dejure.org/2004,19844)
LG Köln, Entscheidung vom 28.01.2004 - 10 S 134/03 (https://dejure.org/2004,19844)
LG Köln, Entscheidung vom 28. Januar 2004 - 10 S 134/03 (https://dejure.org/2004,19844)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Zahlung restlicher Nebenkosten aus den Betriebskostenabrechnungen; Umlagefähigkeit verbrauchsunabhängiger Kosten, insbesondere Investitionskosten; Änderung des Umlegungsmaßstabes durch ein einseitiges Leistungsbestimmungsrecht des Vermieters; Umlagefähigkeit ...

  • mietrechtsiegen.de

    Betriebskosten - Umlagefähigkeit Wachdienst Sicherheitsdienst

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kosten des Wachdienstes/Sicherheitsdienstes umlagefähig?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Celle, 16.12.1998 - 2 U 23/98

    Formularmäßige Abwälzung der Betriebskosten für Gewerberaum

    Auszug aus LG Köln, 28.01.2004 - 10 S 134/03
    Ob die Bewachung unmittelbar der Bewirtschaftung eines Gebäudes dient, ist von den Verhältnissen im Einzelfall abhängig (OLG Celle, NZM 1999, 501; generell verneinend dagegen OLG Düsseldorf, MDR 1991, 964).

    Insoweit liegt der Fall hier anders als derjenige, der der Entscheidung des OLG Celle vom 16. Dezember 1998 (NZM 1999, 501) zugrunde lag.

  • OLG Düsseldorf, 25.07.1991 - 10 U 1/91
    Auszug aus LG Köln, 28.01.2004 - 10 S 134/03
    Ob die Bewachung unmittelbar der Bewirtschaftung eines Gebäudes dient, ist von den Verhältnissen im Einzelfall abhängig (OLG Celle, NZM 1999, 501; generell verneinend dagegen OLG Düsseldorf, MDR 1991, 964).
  • BGH, 16.07.2003 - VIII ZR 286/02

    Neue Bundesländer: Umlegung der Betriebskosten auf die Mieter

    Auszug aus LG Köln, 28.01.2004 - 10 S 134/03
    Auch die Entscheidung des BGH vom 16. Juli 2003 (VIII ZR 286/02) gibt keine allgemein gültige Antwort auf die Frage, unter welchen Voraussetzungen ein Vermieter den gesamten Wärmepreis auf den Mieter umlegen kann, wenn er den Betrieb einer bereits vorhandenen Zentralheizungsanlage während eines laufenden Mietrechtsverhältnisses auf einen Dritten übertragen hat.
  • LG Neuruppin, 20.04.2000 - 5 S 43/99

    Übertragung der Wärmeversorgung für vermieteten Wohnraum auf Dritte -

    Auszug aus LG Köln, 28.01.2004 - 10 S 134/03
    Die Heizkostenverordnung gibt dem Vermieter kein Recht, den mit den Mietern abgeschlossenen Mietvertrag einseitig zu ändern (LG Neuruppin, WuM 2000, 554, 555).
  • LG München II, 28.12.1999 - 12 S 1168/99

    Umstellung der Wärmeversorgung auf "Nahwärme"

    Auszug aus LG Köln, 28.01.2004 - 10 S 134/03
    Insofern liegt der Fall hier anders als derjenige, der der Entscheidung des Landgerichts München II vom 28.12.1999 (WuM 2000, 81 f.) zugrunde lag.
  • KG, 02.05.2022 - 8 U 90/21

    Rückzahlung von Betriebskosten aus einem Mietverhältnis über ein Ärztehaus;

    3.4 Entscheidungen und Literaturstimmen, welche danach differenzieren, ob die Bewachung vornehmlich im Interesse der Mieter oder aber zum Schutz des Vermieters vor Beschädigungen des Grundstücks bzw. Gebäudes erfolgt (s. BGH, Beschluss vom 05.04.2005 - VIII ZR 78/04 - NZM 2005, 452 zu einem - anscheinend nachträglich eingeführten - Pförtnerdienst in einem Wohngebäude; LG Hamburg, Urteil vom 06.03.1997 - 333 S 139/96 - ZMR 1997, 358; LG Köln, Urteil vom 28.01.2004 - 10 S 134/03 - WuM 2004, 400, juris Rn. 29 ff.; LG München, Urteil vom 17.04.2019 - 14 S 15269/18 - GE 2019, 1420, juris Rn. 14 zu Wohnraum; Langenberg/Zehelein, a. a. O. Rn. 266 ff.), beziehen sich offenbar auf Mietverträge, welche die Umlage von Bewachungskosten nicht ausdrücklich regeln, und sind vorliegend angesichts der ausdrücklichen Vereinbarung zu den Kosten der Bewachung in § 3 Ziffer 3 des Mietvertrages nicht einschlägig.
  • LG Berlin, 21.12.2006 - 62 S 256/06
    Inwieweit dem Vermieter entstehende Kosten im Zusammenhang mit der Fremdvergabe des Betreibens einer Heizungsanlage umlagefähig sind, kann dementsprechend nicht generell beantwortet werden; dies hängt vielmehr zum einen vom Inhalt des Vertragsverhältnisses zwischen Vermieter und Mieter und zum anderen vom Leistungsumfang aus dem Vertragsverhältnis zwischen Vermieter und Anlagenfremdbetreiber ab (vgl. BGH, Urteil vom 6. April 2005, VIII ZR 54/04 = NJW 2005, 1774 ff.; LG Köln WuM 2004, 400 ff.; LG Bochum WuM 2004, 477 ff. und WuM 2005, 245 ff., LG Berlin WuM 2004, 611 ff.; LG Essen NZM 2001, 90; LG Braunschweig ZMR 2000, 832).

    Letzteres setzt aber voraus, dass der Vermieter mit den Mietern entsprechende vertragliche Vereinbarungen trifft, die Heizkostenverordnung gibt dem Vermieter kein Recht, den mit den Mietern abgeschlossenen Mietvertrag einseitig zu ändern (BGH NJW 2005, 1776 ff.; LG Köln WuM 2004, 400 ff.; LG Neuruppin WuM 2000, 554 f.).

  • AG Berlin-Kreuzberg, 16.09.2021 - 8 C 85/21

    Betriebskosten: Linksradikale rechtfertigen Wachdienst!

    Im Ergebnis hält es das Gericht daher für sachgerecht, die angefallenen Kosten für den Wachdienst hälftig zwischen Vermieter und Mieter aufzuteilen (vgl. hierzu Langenberg in Schmidt-Futterer, Mietrecht, 14. Aufl. 2019, § 556 BGB, Rn. 213, unter Hinweis auf LG Köln WuM 2004, 400).
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