Rechtsprechung
   LG Hagen, 21.05.2008 - 10 S 14/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,17988
LG Hagen, 21.05.2008 - 10 S 14/08 (https://dejure.org/2008,17988)
LG Hagen, Entscheidung vom 21.05.2008 - 10 S 14/08 (https://dejure.org/2008,17988)
LG Hagen, Entscheidung vom 21. Mai 2008 - 10 S 14/08 (https://dejure.org/2008,17988)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,17988) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Kirschkern, Produktfehler, Fabrikationsfehler

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    §§ 1, 3, 8 ProdHaftG
    Kirschkern, Produktfehler, Fabrikationsfehler

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Qualifizierung eines in einem Kirschtaler enthaltenen Kirschkerns als Produktfehler

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Qualifizierung eines in einem Kirschtaler enthaltenen Kirschkerns als Produktfehler

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Köln, 06.04.2006 - 3 U 184/05

    Keine Produkthaftung für Verzehreigenschaften eines gängigen Naturprodukts

    Auszug aus LG Hagen, 21.05.2008 - 10 S 14/08
    Zur Begründung führt sie aus, es liege kein Produktfehler vor, da entsprechend einem Urteil des OLG L2 (NJW 2006, 2272 ff.) betreffend eine verhärtete Erdnuss bei Verwendung von Naturprodukten mit einem solchen Zustand zu rechnen sei; außerdem sei das Teilchen nicht vollständig mit Streuseln bedeckt, und auf die Verwendung einer Gabel komme es nicht an, da auch diese üblicherweise zum Essen und nicht zum Sezieren von Speisen verwendet werde; die Kirschen durch den Durchschlag zu sieben, sei unverhältnismäßig teuer, da hierfür eine weitere Person angestellt werden müsste.

    Dies unterscheidet den vorliegenden Fall auch maßgeblich von demjenigen, den das OLG L2 (NJW 2006, 2272 ff.) zu entscheiden hatte und der Erdnüsse betraf, die lediglich mit Schokolade überzogen wurden und sonst naturbelassen waren.

    Gerade für solche Fehler begründet das Produkthaftungsgesetz - anders als § 823 I BGB - aber die verschuldensunabhängige Haftung (MüKo/Wagner, 4. Auflage 2004, § 1 ProdHaftG Rn. 56, § 3 Rn. 30; LG E, a.a.O.; implizit auch OLG L2, NJW 2006, 2272).

  • BGH, 09.05.1995 - VI ZR 158/94

    Überprüfungs- und Befundsicherungspflicht des Herstellers kohlensäurehaltigen

    Auszug aus LG Hagen, 21.05.2008 - 10 S 14/08
    Wenn diese Norm überhaupt Anwendung findet und nicht ohnehin nur für Konstruktionsfehler, nicht aber für Fabrikations- und Instruktionsfehler gilt (so BGH, NJW 1995, 2162, 2163), so ist doch vorliegend nicht davon auszugehen, dass der Fehler nach dem Stand der Wissenschaft und Technik in dem Zeitpunkt, in dem die Beklagte das Produkt in den Verkehr brachte, nicht erkannt werden konnte.
  • LG Dortmund, 15.10.2004 - 3 O 292/03

    Haftung des Herstellers für Fabrikationsfehler eines Spatens

    Auszug aus LG Hagen, 21.05.2008 - 10 S 14/08
    Dass einzelne Steine in den Kirschen verbleiben, stellt deshalb einen Ausreißer dar, also eine einzelne an der Konstruktionsbeschreibung gemessen negative Abweichung (Fehlproduktionen), wobei unschädlich ist, ob dies trotz aller zumutbaren Vorkehrungen unvermeidbar ist (vgl. LG E, NJW-RR 2005, 678 ff.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht