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   LG Detmold, 30.10.2012 - 10 S 143/12   

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https://dejure.org/2012,46418
LG Detmold, 30.10.2012 - 10 S 143/12 (https://dejure.org/2012,46418)
LG Detmold, Entscheidung vom 30.10.2012 - 10 S 143/12 (https://dejure.org/2012,46418)
LG Detmold, Entscheidung vom 30. Oktober 2012 - 10 S 143/12 (https://dejure.org/2012,46418)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausgleichsanspruch aus einem Kfz-Versicherungsvertrag bei unrechtmäßigem Verlassen der Unfallstelle (Unfallflucht)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG § 28 Abs. 2 u. 3; VVG § 115; BGB § 426 Abs. 2
    Obliegenheitsverletzung; Verkehrsunfallflucht; Wartepflicht; Vorsatz; Arglist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Geschädigtem steht nach unerlaubter Entfernung des Verkehrsunfallverursachers vom Unfallort Anspruch auf Ersatz des Ausgleichsschaden zu

Verfahrensgang

  • AG Detmold - 6 C 107/12
  • LG Detmold, 30.10.2012 - 10 S 143/12

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2013, 602
  • NZV 2014, 312
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 01.12.1999 - IV ZR 71/99

    Einordnung einer Unfallflucht im Sinne von § 142 StGB auch bei eindeutiger

    Auszug aus LG Detmold, 30.10.2012 - 10 S 143/12
    Das Gebot nach einem Verkehrsunfall die Unfallaufnahme durch die Polizei an Ort und Stelle abzuwarten, stellt eine elementare, allgemeine und jedem Kraftfahrer bekannte Pflicht dar (BGH Versicherungsrecht 2000, 222).

    Arglistig handelt der Versicherungsnehmer bereits dann, wenn er sich bewusst ist, dass sein Verhalten den Versicherer bei der Schadensregulierung möglicherweise beeinflussen kann (BGH Versicherungsrecht 2000, 222).

  • LG Düsseldorf, 18.06.2010 - 20 S 7/10

    Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort führt zur Leistungsfreiheit des

    Auszug aus LG Detmold, 30.10.2012 - 10 S 143/12
    Es ist ausreichend, dass die Verkehrsunfallflucht potentiell geeignet war, die Aufklärung des Tatbestandes und die Ermittlung des Haftungsumfanges der Versicherung nachteilig zu beeinflussen (Landgericht Düsseldorf MDR 2010, 1319).
  • LG Wuppertal, 08.01.2015 - 9 S 143/14

    Arglistiges Verhalten eines Versicherten bei Verkehrsunfallflucht und

    Bereits dies rechtfertigt die Annahme eines arglistigen Handelns (so auch LG Detmold, NJW-RR 2013, 602; LG Düsseldorf, MDR 2010, 1319).
  • AG Hamburg, 13.07.2015 - 35a C 487/14

    Verkehrsunfallflucht - vorsätzlicher Verstoß gegen bestehende Aufklärungspflicht

    Vorsatz erfordert nach den allgemeinen Regeln das Wollen der Obliegenheitsverletzung im Bewusstsein des Vorhandenseins der Verhaltensnorm und umfasst auch bedingten Vorsatz, der gegeben ist, wenn der Betroffene die Obliegenheitsverletzung für möglich hält und billigend in Kauf nimmt (LG Detmold, Beschluss vom 30.12.2012, 10 S 143/12, juris, Rn. 3).

    Indem der Beklagte im Wissen um die Verursachung eines Schadens, jedenfalls aber erkennbarer Spuren und eines Zeugen für den Vorfall den Unfallort verließ, handelte er arglistig, da er wusste, dass sein Versicherer bei einem Schadensfall ebenso wie bei einer durch einen Zeugen beobachteten Berührung eines anderen Fahrzeugs stets ein Interesse an der vollständigen Aufklärung des Unfallhergangs und der Unfallursachen hat, und dass sein Verhalten den Versicherer bei der Schadensregulierung möglicherweise beeinflussen kann (vgl. BGH, Urteil vom 1.12.1999, IV ZR 71/99, juris Rn. 9 LG Detmold, Beschluss vom 30.12.2012, 10 S 143/12, juris, Rn. 4).

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