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   VGH Baden-Württemberg, 04.08.2009 - 10 S 1499/09   

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VGH Baden-Württemberg, 04.08.2009 - 10 S 1499/09 (https://dejure.org/2009,1178)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 04.08.2009 - 10 S 1499/09 (https://dejure.org/2009,1178)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 04. August 2009 - 10 S 1499/09 (https://dejure.org/2009,1178)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Verpflichtung der Bußgeldbehörde zu angemessenen und zumutbaren Schritten zur Ermittlung des Täters einer Zuwiderhandlung gegen Verkehrsvorschriften erfordert die Anhörung des Kraftfahrzeughalters als Zeuge, wenn dieser keinesfalls der Fahrer sein kann

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Judicialis

    StVZO § 31a Abs. 1 Satz 1; ; OWiG § 55; ; OWiG § 46

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVZO § 31a Abs. 1 Satz 1; OWiG § 55; OWiG § 46
    Fahrtenbuchauflage: angemessene Ermittlungen; Anhörung des Halters als Betroffener; Aussageverweigerung; Anhörung des Halters als Zeuge; Aussagepflicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • VGH Baden-Württemberg (Pressemitteilung)

    Fahrtenbuchauflage: Behörde muss Kfz-Halter gegebenenfalls auch auch als Zeugen vernehmen

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Fahrtenbuchauflage - Behörde muss Kfz-Halter ggf. auch als Zeugen vernehmen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Haltervernehmung und Fahrtenbuchauflage

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Vor Fahrtenbuchauflage müssen alle Möglichkeiten zur Fahrerermittlung ausgeschöpft werden!

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Fahrtenbuch erst nach Ausschöpfung aller Aufklärungsmöglichkeiten

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Autohalterin soll Fahrtenbuch führen weil sie keine Auskunft gibt über den Fahrer, der mit ihrem Wagen zu schnell fuhr

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Verkehrsrecht: Fahrtenbuchauflage: Behörde muss Kfz-Halter gegebenenfalls auch als Zeugen vernehmen

  • anwalt-kiel.com (Kurzinformation)

    Keine Fahrtenbuchauflage ohne Anhörung des Halters als Zeugen

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    Behörde muss Kfz-Halter gegebenenfalls auch als Zeugen vernehmen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Behörde muss Kfz-Halter vor Fahrtenbuchauflage gegebenenfalls auch als Zeugen vernehmen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Fahrtenbuchauflage: Behörde muss Kfz-Halter gegebenenfalls auch als Zeugen vernehmen - Behörde muss sämtliche möglichen Schritte zur Feststellung des Fahrzeugführers unternehmen

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Fahrtenbuchauflage - Vernehmung des Kfz-Halters auch als Zeugen erforderlich

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2009, 3802
  • NZV 2010, 53
  • DVBl 2009, 1264
  • DÖV 2009, 919
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 21.10.1987 - 7 B 162.87

    Rechtmäßigkeit der Verpflichtung zur Führung eines Fahrtenbuchs - Unmöglichkeit

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.08.2009 - 10 S 1499/09
    Wortlaut der gesetzlichen Regelung und deren Zweck setzen für die Anordnung einer Fahrtenbuchauflage voraus, dass die für die Verfolgung der Zuwiderhandlung gegen Verkehrsvorschriften zuständige Behörde sämtliche nach Sachlage bei verständiger Beurteilung nötigen und möglichen, aber auch angemessenen und zumutbaren Schritte zur Ermittlung des Fahrzeugführers unternommen hat, diese aber ergebnislos geblieben sind (BVerwG, Beschl. v. 21.10.1987 - 7 B 162.87 -, NJW 1988, 1104 = VRS 74, 233).

    Die Antragstellerin ist vom Landratsamt Heidenheim mit Schreiben vom 24.09.2008 im Ordnungswidrigkeitenverfahren ausschließlich als Betroffene (mutmaßliche Täterin) und nicht vorsorglich wegen ihrer Eigenschaft als Halterin des Kraftfahrzeugs auch als Zeugin (vgl. zu dieser Konstellation BVerwG, Beschl. v. 21.10.1987 - 7 B 162.87 -, NJW 1988, 1104) angehört worden.

  • VGH Baden-Württemberg, 09.02.2009 - 10 S 3350/08

    Fahrtenbuchauflage, sofortige Vollziehung; Streitwert bei Verfahren auf Gewährung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.08.2009 - 10 S 1499/09
    Wie bereits das Verwaltungsgericht unter Hinweis auf die neue Praxis des Senats dargelegt hat (vgl. Senatsbeschl. v. 09.02.2009 - 10 S 3350/08 -), kommt eine Halbierung des Betrages nicht in Betracht.
  • VG Münster, 16.11.2007 - 10 K 1207/07

    Fahrtenbuch - Verhältnismäßigkeit der Fahrtenbuchauflage

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.08.2009 - 10 S 1499/09
    Aus dem - die Aussage rechtmäßig verweigernden - Verhalten der Antragstellerin im Rahmen der förmlichen Anhörung als Betroffene kann auch nicht ohne Weiteres zu ihren Lasten geschlossen werden, sie hätte im Ordnungswidrigkeitenverfahren auch als Zeugin, entgegen der ihr dann obliegenden grundsätzlichen Auskunftspflicht, keine Aussage zur Sache gemacht und damit nicht zur Klärung der Täterschaft beigetragen (a.A. VG Münster, Urt. v. 16.11.2007 - 10 K 1207/07 -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.08.2015 - 10 S 278/15

    Fahrtenbuchauflage bei erheblicher Geschwindigkeitsüberschreitung mit einem

    Unmöglichkeit ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Senats dann anzunehmen, wenn die Bußgeldbehörde nach den Umständen des Einzelfalles nicht in der Lage war, den Täter zu ermitteln, obwohl sie alle angemessenen und zumutbaren Maßnahmen ergriffen hat (vgl. grundlegend BVerwG, Urteil vom 17.12.1982 - 7 C 3.80 - Buchholz 442.16 § 31a StVZO Nr. 12; sowie Beschluss vom 25.06.1987 - 7 B 139.87 - Buchholz 442.16 § 31a StVZO Nr. 17; Senatsurteil vom 16.04.1999 - 10 S 114/99 - VBlBW 1999, 463; sowie Senatsbeschluss vom 04.08.2009 - 10 S 1499/09 - NJW 2009, 3802).

    Zwar muss die Bußgeldbehörde nach der vom Antragsteller der Sache nach herangezogenen Rechtsprechung des Senats (vgl. ausführlich Beschluss vom 04.08.2009 - 10 S 1499/99 - NJW 2009, 3802) zur Erfüllung ihrer Verpflichtung zu angemessenen und zumutbaren Schritten zur Ermittlung des Täters einer Zuwiderhandlung gegen Verkehrsvorschriften den Halter eines Kraftfahrzeugs im Ordnungswidrigkeitsverfahren als Zeugen und nicht lediglich als Betroffenen dann anhören, wenn feststeht, dass der Kraftfahrzeughalter keinesfalls der verantwortliche Fahrzeugführer sein kann.

    In dieser Hinsicht unterscheidet sich der vorliegende Sachverhalt von dem dem Beschluss des Senats vom 04.08.2009 (10 S 1499/09 - a.a.O.) zugrunde liegenden, da dort die Kraftfahrzeughalterin mit Sicherheit als Fahrerin ausschied.

  • VGH Baden-Württemberg, 04.12.2013 - 10 S 1162/13

    Verlässlichkeit geeichter Geschwindigkeitsmessgeräte; Privilegierung von

    Soweit die Antragstellerin unter Berufung auf Beschlüsse des OVG Lüneburg (vom 24.04.2012 - 12 ME 33/12 -, juris) bzw. des Senats (vom 04.08.2009 - 10 S 1499/09 -, NJW 2009, 3802) rügt, das Verwaltungsgericht habe sich mit diesen Entscheidungen nicht auseinandergesetzt und verkannt, dass der Antragstellerin zumindest auch ein Zeugenfragebogen hätte zugesandt werden müssen, stellt auch dies die Annahme der Unmöglichkeit der Fahrerfeststellung nicht durchgreifend in Frage.

    Ob der vorliegende Fall im tatsächlichen Ausgangspunkt mit der dem Senatsbeschluss vom 04.08.2009 (a.a.O.) zugrunde liegenden Fallgestaltung vergleichbar ist, die durch eine evidente Nichtidentität des einen Mann zeigenden Fahrerfotos mit der dortigen Fahrzeughalterin gekennzeichnet war, kann nach allem dahinstehen.

  • OVG Niedersachsen, 14.01.2019 - 12 ME 170/18

    Anhörungsbogen; Bußgeldverfahren; Fahrtenbuchanordnung; Fahrtenbuchauflage;

    Allerdings hatte der beschließende Senat im Anschluss an die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (Beschl. v. 4.8.2009 - 10 S 1499/09 -, NJW 2009, 3802) angenommen, dass die behördlichen Maßnahmen zur Feststellung des Fahrzeugführers ggf. auch eine zusätzliche Zeugenanhörung des Halters umfassen müssten, um von einer Obliegenheitsverletzung im soeben umrissenen Sinne ausgehen zu können, aber eine solche Zeugenanhörung nicht ordnungsgemäß vorgenommen worden sei, wenn dabei eine Belehrung des oben zitierten Inhalts erfolgt war und der Anhörungsbogen keine weiteren Hinweise für eine etwaige zeugenschaftliche Vernehmung enthielt.
  • VGH Baden-Württemberg, 30.11.2010 - 10 S 1860/10

    Anordnung der Führung eines Fahrtenbuches

    Die Unmöglichkeit, den Fahrzeugführer festzustellen, ist gegeben, wenn die zuständige Behörde nach den Umständen des Einzelfalles nicht in der Lage war, den Täter zu ermitteln, obwohl sie alle angemessenen und zumutbaren Maßnahmen ergriffen hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.12.1982 - 7 C 3.80 -, Buchholz 442.16 § 31a StVZO Nr. 12; Beschluss vom 25.06.1987 - 7 B 139.87 -, Buchholz a.a.O. Nr. 17; vom 01.03.1994 - 11 B 130.93 -, VRS 88, 158; Senatsurteil vom 16.04.1999 - 10 S 114/99 -, VBlBW 1999, 463; Senatsbeschluss vom 04.08.2009 - 10 S 1499/09 -, NJW 2009, 3802).
  • VG Freiburg, 07.12.2015 - 4 K 2707/15

    Fahrtenbuchauflage: Pflicht zur Vernehmung des Halters als Zeuge

    Dabei können sich Art und Umfang der Ermittlungstätigkeit an der Erklärung des betreffenden Fahrzeughalters ausrichten ( BVerwG, Urteil vom 17.02.1982, Buchholz 442.16, § 31a StVZO Nr. 12, sowie Beschlüsse vom 09.12.1993 - 11 B 113.93 -, juris, und vom 21.10.1987, NJW 1988, 1104; VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 08.09.2015 - 10 S 1540/15 -, juris, und vom 04.08.2009, NJW 2009, 3802; VG Freiburg, Urteil vom 10.04.2014 - 4 K 2141/13 - ).

    Denn als Zeuge wäre der Antragsteller grundsätzlich zur Auskunft verpflichtet gewesen ( siehe zum Vorstehenden VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 04.08.2009, a.a.O. ).

    Aus dem - seine Aussage rechtmäßig verweigernden - Verhalten des Antragstellers im Rahmen seiner förmlichen Anhörung als Betroffener kann aber nicht ohne Weiteres und gleichsam von vornherein geschlossen werden, er hätte im Ordnungswidrigkeitenverfahren, entgegen der ihm dann obliegenden grundsätzlichen Auskunftspflicht, auch als Zeuge keine Aussage zur Sache gemacht, sich vielmehr auf sein Zeugnisverweigerungsrecht gegenüber seinen Söhnen ( nach § 52 Abs. 1 Nr. 3 StPO ) berufen und deshalb in keinem Fall zur Klärung der Täterschaft beigetragen ( wie hier VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 04.08.2009, a.a.O.; ebenso Nieders. OVG, Beschluss vom 24.04.2012 - 12 ME 33/12 - juris; vgl. hierzu auch den der Antragsgegnerin bekannten Beschluss der Kammer vom 15.11.2013 - 4 K 1970/13 - ).

  • VGH Baden-Württemberg, 21.07.2014 - 10 S 1256/13

    Beweis einer Geschwindigkeitsüberschreitung durch geeichte

    Unmöglichkeit ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Senats dann anzunehmen, wenn die Bußgeldbehörde nach den Umständen des Einzelfalles nicht in der Lage war, den Täter zu ermitteln, obwohl sie alle angemessenen und zumutbaren Maßnahmen ergriffen hat (vgl. grundlegend BVerwG, Urteil vom 17.12.1982 - 7 C 3.80 - Buchholz 442.16 § 31a StVZO Nr. 12; sowie Beschluss vom 25.06.1987 - 7 B 139.87 - Buchholz 442.16 § 31a StVZO Nr. 17; Senatsurteil vom 16.04.1999 - 10 S 114/99 - VBlBW 1999, 463; sowie Senatsbeschluss vom 04.08.2009 - 10 S 1499/09 - NJW 2009, 3802).

    Darin unterscheidet sich die vorliegende Fallgestaltung von der dem Senatsbeschluss vom 04.08.2009 (10 S 1499/09 - NJW 2009, 3802) zu Grunde liegenden, die durch eine evidente Nichtidentität des einen Mann zeigenden Fahrerfotos mit der dortigen Fahrzeughalterin gekennzeichnet war.

  • OVG Niedersachsen, 24.04.2012 - 12 ME 33/12

    Beschuldigtenanhörung und Zeugenvernehmung des Fahrzeughalters als angemessene

    Es kann zu den angemessenen und zumutbaren Maßnahmen zur Feststellung des Fahrzeugführers gehören, nach einer Beschuldigtenanhörung den Fahrzeughalter auch noch als Zeugen zu vernehmen (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 4.8.2009 - 10 S 1499/09 -).

    Zu einer mit dem vorliegenden Fall vergleichbaren Konstellation hat der VGH Bad-Württ. mit Beschluss vom 4. August 2009 (- 10 S 1499/09 -, NJW 2009, 3802) ausgeführt:.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.09.2016 - 3 M 166/16

    Notwendigkeit der Anhörung des Halters als Zeuge bei bevorstehendem Ablauf der

    Soweit die Antragstellerin u. a. bezugnehmend auf die Entscheidungen des Verwaltungsgerichtshofes Baden-Württemberg (Beschluss vom 4. August 2009 - 10 S 1499/09 -, juris) und des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichtes (Beschluss vom 7. Dezember 2015 - 4 K 2707/15 -, juris) ausführt, es lägen keine Anhaltspunkte dafür vor, dass die Antragstellerin, wäre sie als Zeugin in dem Ordnungswidrigkeitsverfahren angeschrieben worden, ihrer Verpflichtung als Zeugin - grundsätzlich Auskunft zu erteilen und zur Sache auszusagen - nicht nachgekommen wäre, greift dieser auf ein Ermittlungsdefizit der Bußgeldbehörde gerichtete Einwand nicht durch.

    In dem Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg stand - im Gegensatz zum vorliegenden Verfahren - von vornherein fest, dass die Halterin nicht Beschuldigte, mithin nur Zeugin in dem Ordnungswidrigkeitsverfahren sein konnte, da das Beweisfoto eine männliche Person zeigte (vgl. Beschluss vom 4. August 2009, a. a. O.).

  • VG Oldenburg, 20.01.2012 - 7 B 81/12

    Fahrtenbuch

    VGH Bad-Württ., Beschluss vom 4. August 2009 (- 10 S 1499/09 -, NJW 2009, 3802).

    Diese generelle Pflicht zur Aussage ist nur durch bestimmte Zeugnisverweigerungsrechte (beispielsweise nach § 46 Abs. 1 OWiG i.V.m. § 52 StPO zugunsten von Angehörigen) eingeschränkt (vgl. zu Alledem : VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 4. August 2009 - 10 S 1499/09 -, hier zitiert nach juris, und auch darauf bezugnehmend Einstellungsbeschluss des Nds. OVG vom 25. Januar 2010 - 12 ME 308/09 -).

  • VG Braunschweig, 17.07.2012 - 6 A 89/12

    Beifahrer; Fahrtenbuch; Fahrtenbuchauflage; Mitwirkungsverweigerung; Probefahrt

    Dem stehen die Entscheidungen des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 24. April 2012 (12 ME 33/12, juris) sowie des Verwaltungsgerichtshofes Baden-Württemberg vom 4. August 2009 (10 S 1499/09, juris) nicht entgegen, auch wenn die Gerichte dort die Befragung des Halters als Zeuge jeweils unter Berücksichtigung der konkreten Umstände als erforderliche und der Ordnungswidrigkeitenbehörde zumutbare Ermittlungsmaßnahme angesehen haben.
  • VG Aachen, 13.07.2010 - 2 K 971/09

    Fahrtenbuch nach Rotlichtverstoß bei fehlender Mitwirkung des Halters bei der

  • VG Gelsenkirchen, 05.06.2012 - 14 L 595/12

    Fahrtenbuchauflage; Anhörungsbogen; keine förmliche Zeugenanhörung; verweigerte

  • VG Braunschweig, 04.06.2010 - 6 A 190/09

    Zum erforderlichen Ermittlungsaufwand der Ordnungsbehörde vor einer

  • VG Würzburg, 10.03.2010 - W 6 K 09.1132

    Anordnung zur Führung eines Fahrtenbuches; Kraftfahrzeughalter ist offensichtlich

  • VG Osnabrück, 06.05.2013 - 6 A 139/12

    Androhung einer Fahrtenbuchauflage - Erhebung von Gebühren zulässig?

  • VGH Bayern, 20.09.2010 - 11 ZB 09.2307

    Fahrtenbuchauflage

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