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   LG Saarbrücken, 14.08.2015 - 10 S 174/14   

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https://dejure.org/2015,23073
LG Saarbrücken, 14.08.2015 - 10 S 174/14 (https://dejure.org/2015,23073)
LG Saarbrücken, Entscheidung vom 14.08.2015 - 10 S 174/14 (https://dejure.org/2015,23073)
LG Saarbrücken, Entscheidung vom 14. August 2015 - 10 S 174/14 (https://dejure.org/2015,23073)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • verkehrslexikon.de

    Gebrauchtwagenkauf - Beschaffenheitsvereinbarung bezüglich einer Standheizung

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Zur Beschaffenheitsvereinbarung beim Autokauf über das Internet

  • online-und-recht.de

    Zu Frage der Beschaffenheitsvereinbarung bei Online-Verkäufen

  • kanzlei.biz

    Beschaffenheitsvereinbarung bei Online-Verkäufen

  • rewis.io
  • ra.de
  • RA Kotz

    Standheizung - Beschaffenheitsvereinbarung bei Prüfung vor Kaufvertragsschluss

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Telefonat über Freisprechanlage durch Zeugen mitgehört - Beweisverwertungsverbot

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Beschaffenheitsvereinbarung bei Online-Verkäufen

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Beschaffenheitsvereinbarung hinsichtlich der Standheizung beim Online-Autokauf

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Beschaffenheitsvereinbarung bei Online-Verkäufen

  • vogel.de (Kurzinformation)

    Verkäufer haftet für "zugesagte Beschaffenheit" - Angaben in Werbeanzeige sind Bestandteil des Kaufvertrags

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Beschaffenheitsvereinbarung beim Gebrauchtwagenverkauf

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Gebrauchtwagenkauf: Haftungsausschluss für defekte Standheizung?

Besprechungen u.ä.

  • loebisch.com (Entscheidungsbesprechung)

    Kein Gewährleistungsausschluss bei Beschaffenheitsvereinbarung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2016, 308
  • NZV 2016, 239
  • MMR 2016, 315
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 29.11.2006 - VIII ZR 92/06

    Begriff der Übernahme der Garantie für die Beschaffenheit einer Sache; Haftung

    Auszug aus LG Saarbrücken, 14.08.2015 - 10 S 174/14
    aa) In Abgrenzung zu bloß beschreibenden bzw. anpreisenden Angaben des Verkäufers liegt eine Garantie hinsichtlich der Kaufsache nur dann vor, wenn der Verkäufer ersichtlich in bindender Weise die Gewähr für die vereinbarte Beschaffenheit übernimmt und damit zu erkennen gibt, dass er für alle Folgen des Fehlens einstehen wird (BGH, Urteil vom 17. März 2010 - VIII ZR 253/08 -, NJW 2007, 1346; Palandt/Weidenkaff, BGB, 73. Aufl., § 443 Rdn. 10).

    cc) Der Beklagte kann sich somit, sollte die Standheizung bei Übergabe an den Kläger defekt gewesen sein, nicht auf den vereinbarten Gewährleistungsausschluss berufen: Ist eine bestimmte Beschaffenheit gem. § 434 Abs. 1 S. 1 BGB und daneben ein pauschaler Haftungsausschluss für Sachmängel vereinbart, ist letzterer regelmäßig dahin auszulegen, dass der Haftungsausschluss nicht für das Fehlen der vereinbarten Beschaffenheit (§ 434 Abs. 1 Satz 1 BGB), sondern nur für solche Mängel gelten soll, die darin bestehen, dass die Sache sich nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet (§ 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BGB) bzw. sich nicht für die gewöhnliche Verwendung eignet und keine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann, § 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BGB (BGH, Urteil vom 29. November 2006 - VIII ZR 92/06 -, NJW 2007, 1346; Urteil vom 19. Dezember 2012 - VIII ZR 117/12 NJW 2013, 1733).

  • BVerfG, 09.10.2002 - 1 BvR 1611/96

    Mithörvorrichtung

    Auszug aus LG Saarbrücken, 14.08.2015 - 10 S 174/14
    Falls eine - gegebenenfalls mutmaßliche - Einwilligung nicht vorgelegen hat, besteht nach der neueren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts unabhängig vom Gesprächsinhalt ein Beweisverwertungsverbot (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 02. April 2003 - 1 BvR 215/03 -, NJW 2003, 2375; BVerfG, Beschluss vom 09. Oktober 2002 - 1 BvR 1611/96, 1 BvR 805/98 -, NJW 2002, 3619).
  • BVerfG, 02.04.2003 - 1 BvR 215/03

    Zur Verwertung einer auf mitgehörtem Telefonat beruhenden Zeugenaussage - Annahme

    Auszug aus LG Saarbrücken, 14.08.2015 - 10 S 174/14
    Falls eine - gegebenenfalls mutmaßliche - Einwilligung nicht vorgelegen hat, besteht nach der neueren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts unabhängig vom Gesprächsinhalt ein Beweisverwertungsverbot (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 02. April 2003 - 1 BvR 215/03 -, NJW 2003, 2375; BVerfG, Beschluss vom 09. Oktober 2002 - 1 BvR 1611/96, 1 BvR 805/98 -, NJW 2002, 3619).
  • BAG, 23.04.2009 - 6 AZR 189/08

    Wartezeitkündigung - Beweisverwertungsverbot

    Auszug aus LG Saarbrücken, 14.08.2015 - 10 S 174/14
    Zwar hat das Bundesarbeitsgericht in der vom Kläger zitierten Entscheidung (BAG, Urteil vom 23. April 2009 - 6 AZR 189/08 -, NJW 2010, 104) ein Beweisverwertungsverbot in einem Fall verneint, in dem der Dritte ein Telefongespräch zufällig mitgehört hat; in diesem Fall sei das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Gesprächspartners nicht verletzt.
  • BGH, 28.04.1997 - II ZB 25/96

    Anforderungen an die Bestimmtheit der durch den Gesellschaftsvertrag festgelegten

    Auszug aus LG Saarbrücken, 14.08.2015 - 10 S 174/14
    Die gegen ein klageabweisendes Urteil gerichtete Berufung ist jedoch nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs trotz Fehlens eines förmlichen Antrags in der Berufungsbegründung nicht nach § 520 Abs. 3 Nr. 1 ZPO unzulässig, wenn der Inhalt der in der Begründungsfrist eingegangenen Schriftsätze eindeutig ergibt, dass der Berufungskläger seinen erstinstanzlichen Klageanspruch in vollem Umfang weiterverfolgen will (BGH, Beschluss vom 02. Februar 2012 - V ZB 184/11 -, NJW-RR 2012, 397; Beschluss vom 13. November 1991 - VIII ZB 33/91 -, NJW 1992, 698; Beschluss vom 28. April 1997 - II ZB 25/96 -, NJW-RR 1997, 866; PG-Lemke, ZPO, § 520 Rdn. 21).
  • BGH, 17.03.2010 - VIII ZR 253/08

    Gewährleistung beim Kauf: Einstandspflicht des Verkäufers von

    Auszug aus LG Saarbrücken, 14.08.2015 - 10 S 174/14
    aa) In Abgrenzung zu bloß beschreibenden bzw. anpreisenden Angaben des Verkäufers liegt eine Garantie hinsichtlich der Kaufsache nur dann vor, wenn der Verkäufer ersichtlich in bindender Weise die Gewähr für die vereinbarte Beschaffenheit übernimmt und damit zu erkennen gibt, dass er für alle Folgen des Fehlens einstehen wird (BGH, Urteil vom 17. März 2010 - VIII ZR 253/08 -, NJW 2007, 1346; Palandt/Weidenkaff, BGB, 73. Aufl., § 443 Rdn. 10).
  • BGH, 13.11.1991 - VIII ZB 33/91

    Zulässige Berufung gegen klageabweisendes Urteil trotz fehlenden Antrags

    Auszug aus LG Saarbrücken, 14.08.2015 - 10 S 174/14
    Die gegen ein klageabweisendes Urteil gerichtete Berufung ist jedoch nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs trotz Fehlens eines förmlichen Antrags in der Berufungsbegründung nicht nach § 520 Abs. 3 Nr. 1 ZPO unzulässig, wenn der Inhalt der in der Begründungsfrist eingegangenen Schriftsätze eindeutig ergibt, dass der Berufungskläger seinen erstinstanzlichen Klageanspruch in vollem Umfang weiterverfolgen will (BGH, Beschluss vom 02. Februar 2012 - V ZB 184/11 -, NJW-RR 2012, 397; Beschluss vom 13. November 1991 - VIII ZB 33/91 -, NJW 1992, 698; Beschluss vom 28. April 1997 - II ZB 25/96 -, NJW-RR 1997, 866; PG-Lemke, ZPO, § 520 Rdn. 21).
  • BGH, 02.02.2012 - V ZB 184/11

    Wohnungseigentumsverfahren: Anforderungen an die Berufungsbegründung in einem

    Auszug aus LG Saarbrücken, 14.08.2015 - 10 S 174/14
    Die gegen ein klageabweisendes Urteil gerichtete Berufung ist jedoch nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs trotz Fehlens eines förmlichen Antrags in der Berufungsbegründung nicht nach § 520 Abs. 3 Nr. 1 ZPO unzulässig, wenn der Inhalt der in der Begründungsfrist eingegangenen Schriftsätze eindeutig ergibt, dass der Berufungskläger seinen erstinstanzlichen Klageanspruch in vollem Umfang weiterverfolgen will (BGH, Beschluss vom 02. Februar 2012 - V ZB 184/11 -, NJW-RR 2012, 397; Beschluss vom 13. November 1991 - VIII ZB 33/91 -, NJW 1992, 698; Beschluss vom 28. April 1997 - II ZB 25/96 -, NJW-RR 1997, 866; PG-Lemke, ZPO, § 520 Rdn. 21).
  • KG, 17.06.2011 - 7 U 179/10

    Sachmängelhaftung: Beschaffenheitsvereinbarung bei einer eBay-Versteigerung

    Auszug aus LG Saarbrücken, 14.08.2015 - 10 S 174/14
    bb) Ob im vorliegenden Fall die Funktionsfähigkeit der Standheizung schon dadurch vereinbart worden ist, dass der Beklagte bei Inserierung des Fahrzeugs angegeben hat, das Fahrzeug verfüge über eine Standheizung mit Fernbedienung (für eine Beschaffenheitsvereinbarung durch die Beschreibung eines im Rahmen einer ...-Versteigerung angenommenen Internetangebots vgl. KG Berlin, Urteil vom 17. Juni 2011 - 7 U 179/10 -, NJW-RR 2012, 290), bedarf im Ergebnis keiner abschließenden Entscheidung.
  • BGH, 19.12.2012 - VIII ZR 117/12

    Zur Haftung für die Unfallfreiheit eines bei einem Autokauf vom Händler in

    Auszug aus LG Saarbrücken, 14.08.2015 - 10 S 174/14
    cc) Der Beklagte kann sich somit, sollte die Standheizung bei Übergabe an den Kläger defekt gewesen sein, nicht auf den vereinbarten Gewährleistungsausschluss berufen: Ist eine bestimmte Beschaffenheit gem. § 434 Abs. 1 S. 1 BGB und daneben ein pauschaler Haftungsausschluss für Sachmängel vereinbart, ist letzterer regelmäßig dahin auszulegen, dass der Haftungsausschluss nicht für das Fehlen der vereinbarten Beschaffenheit (§ 434 Abs. 1 Satz 1 BGB), sondern nur für solche Mängel gelten soll, die darin bestehen, dass die Sache sich nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet (§ 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BGB) bzw. sich nicht für die gewöhnliche Verwendung eignet und keine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann, § 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BGB (BGH, Urteil vom 29. November 2006 - VIII ZR 92/06 -, NJW 2007, 1346; Urteil vom 19. Dezember 2012 - VIII ZR 117/12 NJW 2013, 1733).
  • BGH, 20.05.2009 - VIII ZR 191/07

    Fehlende Originallackierung bei einem Gebrauchtfahrzeug kein Mangel

  • BGH, 19.12.2012 - VIII ZR 96/12

    Gewährleistung beim Kaufvertrag: Pflicht des Käufers zur Einräumung der

  • LG Darmstadt, 21.04.2022 - 19 O 87/20

    Nicht betriebsbereite Segelyacht - Vorliegen Sachmangel

    Vereinbart ist eine Beschaffenheit, wenn der Inhalt des Kaufvertrags von vornherein oder nachträglich die Pflicht des Verkäufers bestimmt, die gekaufte Sache in dem Zustand zu übereignen und zu übergeben, wie ihre Beschaffenheit im Vertrag festgelegt ist; hierbei genügt eine vom Vertragsinhalt erfasste Beschreibung der Beschaffenheit der Sache (LG Saarbrücken, Urteil vom 14.08.2015 - 10 S 174/14).
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