Rechtsprechung
VGH Baden-Württemberg, 23.08.2011 - 10 S 1809/10 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Fahranfänger; Feststellungen in einem Strafbefehl; Bindungswirkung für die Fahrerlaubnisbehörde; Aufbauseminar; Terminsverlegungsantrag
- Justiz Baden-Württemberg
Fahranfänger; Feststellungen in einem Strafbefehl; Bindungswirkung für die Fahrerlaubnisbehörde; Aufbauseminar; Terminsverlegungsantrag
- Landesrecht Baden-Württemberg
§ 2a Abs 2 S 1 Nr 1 StVG, § 2a Abs 2 S 2 StVG, § 28 Abs 3 StVG, § 34 Abs 1 Anl 12 FeV, § 227 Abs 1 ZPO
Fahranfänger; Feststellungen in einem Strafbefehl; Bindungswirkung für die Fahrerlaubnisbehörde; Aufbauseminar; Terminsverlegungsantrag
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bindungswirkung für die Fahrerlaubnisbehörde i.R.d. Anordnung eines Aufbauseminars für Fahranfänger durch Feststellungen in einem rechtskräftigen Strafbefehl zu Verkehrsverstößen; Beurteilung einer im Straßenverkehr begangenen fahrlässigen Körperverletzung als ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Aufbauseminar; Anordnung; Fahrerlaubnis auf Probe; Fahrlässige Körperverletzung; Geschwindigkeitsverstoß; Schwerwiegende Zuwiderhandlung; Strafbefehl; Bindungswirkung; Rechtliches Gehör; Terminsverlegung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- schadenfixblog.de (Kurzinformation)
Feststellungen im Strafbefehl können im Verwaltungsverfahren bindend sein
Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 25.06.2010 - 5 K 553/09
- VGH Baden-Württemberg, 23.08.2011 - 10 S 1809/10
Papierfundstellen
- DÖV 2011, 983
Wird zitiert von ... (4)
- VGH Baden-Württemberg, 05.02.2013 - 10 S 2292/12
Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar; tilgungsreife Eintragung im …
An die rechtskräftige Entscheidung über die Ordnungswidrigkeit ist die Fahrerlaubnisbehörde und bei der nachvollziehenden Kontrolle auch das Gericht gemäß § 2a Abs. 2 Satz 2 StVG grundsätzlich gebunden, wie bereits das Verwaltungsgericht ausgeführt hat (vgl. Senatsbeschluss vom 23.08.2011 - 10 S 1809/10 -, DAR 2012, 41, m.w.N.; BayVGH, Beschluss vom 09.09.2010 - 11 ZB 09.2105 -, juris; OVG Hamburg, Beschluss vom 03.12.1999 - 3 BS 250/99 -, DAR 2000, 227; BVerwG, Urteil vom 20.04.1994 - 11 C 54/92 -, NJW 1995, 70). - VG Trier, 14.03.2019 - 1 L 545/19
Fahrerlaubnis
Die in der Anlage 12 zu § 34 FeV generalisierend getroffene Bewertung der Zuwiderhandlungen ist abschließend und lässt keinen Raum für eine eigenständige Beurteilung der Gewichtigkeit einer Zuwiderhandlung durch die zuständige Fahrerlaubnisbehörde (vgl. BayVGH…, Beschluss vom 26.02.2007 - 11 ZB 06.2630 -, juris Rn. 12; VGH Baden-Württemberg…, Beschluss vom 11.08.2009 - 10 S 839/09 -, juris Rn. 4; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 23.08.2011 - 10 S 1809/10 -, juris Rn. 12). - VG Freiburg, 30.10.2012 - 5 K 2016/12
Vorläufiger Rechtsschutz: Verhältnismäßigkeit der Anordnung eines Aufbauseminars …
Soweit der Antragsteller insoweit darauf hinweist, dass bei ihm nur eine Alkoholkonzentration von 0, 09 mg/l gemessen worden sei (was allerdings in etwa einer Blutalkoholkonzentration von 0, 18 Promille entspricht) und dass eine so geringe Konzentration nach der Rechtsprechung der zuständigen ordentlichen Gerichte noch nicht dazu führe, dass der Betroffene unter der Wirkung von Alkohol stehe, ändert dies am Vorliegen einer in seinem Fall rechtskräftigen und damit die Verwaltungsbehörde bindenden Entscheidung nichts; dem Antragsteller hätte es oblegen, gegen die Entscheidung des Amtsgerichts den zulässigen Rechtsbehelf einzulegen (zur Bindungswirkung vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 23.08.2011 - 10 S 1809/10 - VRS 122, 158 = juris, Rdnr. 16).Die Festsetzung des Streitwerts beruht auf § 52 Abs. 2 und § 53 Abs. 2 Nr. 2 GKG (…vgl., abweichend von Nr. 46.16 des Streitwertkatalogs 2004, VGH Bad.-Württ., Urt. v. 22.01.2008 - 10 S 1669/07 - a.a.O. und Beschl. v. 23.08.2011 - 10 S 1809/10 - a.a.O.).
- VG Karlsruhe, 23.11.2011 - 9 K 2511/11
Anordnung eines Aufbauseminars für Fahranfänger nur bei kausaler Verknüpfung …
Während im Falle strafgerichtlicher Entscheidungen nach § 28 Abs. 3 Nrn. 1 und 2 StVG nach der Wertung des Gesetzgebers bereits hinreichende Anknüpfungspunkte für die Eintragung vorliegen, stellt § 28 Abs. 3 Nr. 3 StVG für die Eintragung aufgrund von bloßen Ordnungswidrigkeiten bestimmte Schwereanforderungen; denn eine Eintragung in das Verkehrszentralregister erfolgt nur dann, wenn eine Geldbuße von mindestens 40 EUR festgesetzt worden ist (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 23.08.2011 - 10 S 1809/10 -, juris).