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   VGH Baden-Württemberg, 06.10.1995 - 10 S 1821/95   

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VGH Baden-Württemberg, 06.10.1995 - 10 S 1821/95 (https://dejure.org/1995,3077)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 06.10.1995 - 10 S 1821/95 (https://dejure.org/1995,3077)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 06. Oktober 1995 - 10 S 1821/95 (https://dejure.org/1995,3077)
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Auskunft über Landesbibliothek

§ 123 Abs. 1 Satz 2 VwGO, Auffangfunktion, Art. 19 Abs. 4 GG;

§ 4 Abs. 1 PresseG, 'Zuordnung zu Presseunternehmen';

Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Einstweilige Anordnung zwecks Durchsetzung des presserechtlichen Auskunftsanspruchs nach PresseG BW § 4 Abs 1 - zum Auskunftsberechtigten

  • fragdenstaat.de

    Einstweilige Anordnung: Auskunftsanspruch eines Wissenschaftlers zu Forschungszwecken - freier Mitarbeiter mehrerer Fachzeitschriften - Selbstverlag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 46, 53
  • NJW 1996, 538
  • NVwZ 1996, 406 (Ls.)
  • VBlBW 1996, 175
  • DVBl 1996, 110
  • DÖV 1996, 127
  • ZUM 1996, 608
  • afp 1996, 91
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 30.01.1986 - 1 BvR 1352/85

    Wissenschaftsfreiheit und Akteneinsicht in Behördenakten

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.10.1995 - 10 S 1821/95
    Auch hat das Bundesverwaltungsgericht, vom Bundesverfassungsgericht im anschließenden Verfassungsbeschwerdeverfahren nicht beanstandet, es abgelehnt, einen verfassungsunmittelbaren Anspruch des Wissenschaftlers auf positive Entscheidung eines von ihm geltend gemachten Informationsanspruchs aus Art. 5 Abs. 3 GG abzuleiten (BVerwG, Beschl. v. 9.10.1985 - 7 B 188.85 -, NJW 1986, 1277 sowie BVerfG, Beschl. v. 30.1.1986, NJW 1986, 1243).

    Allerdings hat das Bundesverfassungsgericht anerkannt, daß der Wissenschaftler jedenfalls verlangen kann, daß über seinen Antrag sachgerecht, also frei von Willkür und unter angemessener Berücksichtigung des Zwecks des Anliegens, entschieden und dabei auch der Stellenwert, den das Grundgesetz der Freiheit der Wissenschaft einräumt, beachtet wird (BVerfG, Beschl. v. 30.1.1986, a.a.O.).

  • VG Hannover, 12.09.1983 - 6 A 37/81
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.10.1995 - 10 S 1821/95
    Jedenfalls dürfte ein freier Mitarbeiter, der - wie der Antragsteller - nicht im Besitz eines Presseausweises ist, diesen Nachweis in Form des Einverständnisses eines bestimmten Presseunternehmens mit seiner Tätigkeit als freier Mitarbeiter im konkreten Einzelfall, etwa durch ein Legitimationsschreiben der betreffenden Redaktion, zu erbringen haben (Löffler, Presserecht, Bd. I, Landespressegesetze, 3. Aufl., § 4 Rn. 36; Löffler/Ricker, Handbuch des Presserechts, 3. Aufl., S. 118 Rn. 6; Schröer-Schallenberg, a.a.O., S. 55 ff.; vgl. auch VG Hannover, AfP 1984, 60).
  • BVerwG, 09.12.1971 - VIII C 6.69

    Maßgeblichkeit einer grundlegenden Wirtschaftlichkeitsberechnung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.10.1995 - 10 S 1821/95
    Offen bleiben kann, ob der Antragsteller speziell die von ihm begehrte Feststellung, daß er - losgelöst von seinem mit der Klage im Hauptsacheverfahren verfolgten konkreten Auskunftsbegehren - Inhaber des presserechtlichen Auskunftsanspruchs nach § 4 Abs. 1 LPresseG ist, im Wege einer einstweiligen Anordnung, etwa in Form eines einstweiligen Rechtsschutzes für eine (allgemeine) Feststellungsklage nach § 43 VwGO (vgl. zur grundsätzlichen Zulässigkeit eines Feststellungsbegehrens im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzes nach § 123 VwGO etwa Redeker/v. Oertzen, a.a.O., § 43 Rn. 29 m.w.N.; Kopp, a.a.O., § 123 Rn. 9) oder für eine Zwischenfeststellungsklage nach § 173 VwGO i.V.m. § 256 Abs. 2 ZPO (schon die Statthaftigkeit einer Zwischenfeststellungsklage in der Hauptsache ist vom BVerwG bislang offengelassen worden, BVerwGE 39, 135, 138), verfolgen könnte oder ob er im Wege einer einstweiligen Anordnung allenfalls verlangen könnte, daß ihn der Antragsgegner jedenfalls im Hinblick auf die den Gegenstand des Hauptsacheverfahrens bildende Auskunft (vorläufig) als Vertreter der Presse behandelt.
  • BVerwG, 09.10.1985 - 7 B 188.85

    Anspruch auf Akteneinsicht zu Forschungszwecken als verfassungsrechtliches

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.10.1995 - 10 S 1821/95
    Auch hat das Bundesverwaltungsgericht, vom Bundesverfassungsgericht im anschließenden Verfassungsbeschwerdeverfahren nicht beanstandet, es abgelehnt, einen verfassungsunmittelbaren Anspruch des Wissenschaftlers auf positive Entscheidung eines von ihm geltend gemachten Informationsanspruchs aus Art. 5 Abs. 3 GG abzuleiten (BVerwG, Beschl. v. 9.10.1985 - 7 B 188.85 -, NJW 1986, 1277 sowie BVerfG, Beschl. v. 30.1.1986, NJW 1986, 1243).
  • BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88

    Eidespflicht

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.10.1995 - 10 S 1821/95
    Denn der Antragsteller hat nicht glaubhaft gemacht, daß er mit so überwiegender Wahrscheinlichkeit einen Anordnungsanspruch darauf besitzt, als Vertreter der Presse im Sinne von § 4 Abs. 1 LPresseG behandelt zu werden, daß die hier begehrte (teilweise) Vorwegnahme der Hauptsache - auch unter Berücksichtigung der verfassungsrechtlichen Verankerung des landesrechtlich gewährleisteten Auskunftsanspruchs in Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG - zur Vermeidung schwerer und unzumutbarer, anders nicht abwendbarer Nachteile (vgl. zu diesen Anforderungen BVerfG, Beschl. v. 25.10.1988, BVerfGE 79, 69 = NJW 1989, 827) gerechtfertigt wäre.
  • VGH Baden-Württemberg, 11.09.2013 - 1 S 509/13

    Zum Informationsinteresse der Presse - auch über an einem Gerichtsverfahren

    aa) Vertreter der Presse im Sinne von § 4 Abs. 1 LPresseG ist jedenfalls derjenige, der eine schriftliche Abhandlung erstellt, die als Druckwerk (vgl. § 7 LPresseG) in der periodischen Presse oder einmalig, etwa als Buch, veröffentlicht wird, in seiner Funktion als Autor an der öffentlichen Meinungsbildung mitwirkt und einem Presseunternehmen zugeordnet werden kann, das die Gewähr für die publizistische Verbreitung der Abhandlung zur Kenntniserlangung einer breiten Öffentlichkeit bietet (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 06.10.1995 - 10 S 1821/95 - ESVGH 46, 53 = NJW 1996, 538 ; Groß, Presserecht, 3. Aufl., Rn. 435).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.05.2017 - 1 S 1530/16

    Zum Anspruch eines Presseorgans auf Auskünfte zu Vergabeverfahren

    a) Auszugehen ist hierbei davon, dass jeder, der eine schriftliche Abhandlung erstellt, die als Druckwerk (vgl. § 7 LPresseG) in der periodischen Presse oder einmalig, etwa als Buch, veröffentlicht wird, in seiner Funktion als Autor an der öffentlichen Meinungsbildung mitwirkt und damit eine wesentliche Voraussetzung erbringt, um als Vertreter der Presse im Sinne von § 4 Abs. 1 LPresseG angesehen zu werden (Senat, Beschl. v. 06.10.1995 - 10 S 1821/95 - VBlBW 1996, 175; vgl. zum sog. formalen Pressebegriff, der an die Herstellungsmethode des Erzeugnisses anknüpft, auch OVG Brdbg., Beschl. v. 18.03.1997 - 4 B 4.97 - NJW 1997, 1387).

    Hinzukommen muss vielmehr, da es sich bei § 4 Abs. 1 LPresseG um einen spezifisch der Presse zustehenden Auskunftsanspruch handelt, dass derjenige, der sich dieses Auskunftsanspruchs berühmt, nachweislich einem Presseunternehmen zugeordnet werden kann, das die Gewähr für die publizistische Verbreitung der Abhandlung zur Kenntniserlangung einer breiten Öffentlichkeit - ggf. auch einer Fachöffentlichkeit (vgl. Senat, Beschl. v. 25.03.2014 - 1 S 169/14 - NJW 2014, 2667 zu § 55 Abs. 2 RStV) - bietet (vgl. Senat, Beschl. v. 06.10.1995, a.a.O.).

  • VG Stuttgart, 23.06.2016 - 1 K 3376/13

    Zum presserechtlichen Auskunftsanspruch - hier verneint für Unternehmen, dessen

    Da es sich bei § 4 Abs. 1 LPresseG um einen spezifisch der Presse zustehenden Auskunftsanspruch handelt, muss nach der Rechtsprechung hinzukommen, dass derjenige, der sich dieses Auskunftsanspruchs berühmt, einem Presseunternehmen zugeordnet werden kann, das die Gewähr für die publizistische Verbreitung der begehrten Auskünfte zur Kenntniserlangung einer breiten Öffentlichkeit bietet (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 06.10.1995 - 10 S 1821/95 -, juris; Schröer/Schallenberg, Informationsansprüche der Presse gegenüber Behörden, 1. Aufl. 1987, S. 48 ff. m.w.N.).
  • VG Augsburg, 31.05.2016 - Au 7 E 16.251

    Kein presserechtlicher Auskunftsanspruch eines Blogs gegenüber Staatsanwaltschaft

    Voraussetzung hierfür ist, dass es sich um ein Presseunternehmen handelt, welches Gewähr für die publizistische Verbreitung der Abhandlung zur Kenntniserlangung einer breiten Öffentlichkeit handelt (VGH BW, B. v. 6.10.1995 - 10 S 1821/95 - juris Rn. 6; Schröer/Schallenberg, in: Informationsansprüche der Presse gegenüber Behörden, S. 48 ff.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.11.1999 - 8 B 397/99

    Anspruch auf Einbürgerung

    Der Antrag hat - ungeachtet der Frage, ob eine (vorläufige) Feststellung im einstweiligen Anordnungsverfahren getroffen werden kann oder ob ein solches Begehren grundsätzlich unstatthaft ist, so: OVG NRW, Beschluß vom 23. Januar 1992 - 22 B 646/92 - Beschluß vom 28. September 1987 - 14 B 2486/87 - und vom 25. April 1996 - 15 B 2786/95 -, NVwZ-RR 1997, S. 311; a.A. HessVGH, Beschluß vom 27. Februar 1992 - HPV TL 2246/91 - (Personalvertretungsrecht), ESVGH Band 42, Nr. 100, S. 216 (218 f.) m.w.N.; VGH Baden- Württemberg, Beschluß vom 6. Oktober 1995 - 10 S 1821/95 -, NJW 1996, S. 538; vgl. auch Finkelnburg/Jank, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 4. Aufl. (1998), § 17 Rdn. 250 m.w.N.; BVerfG, Beschluß vom 18. Dezember 1985 - 2 BvR 1167/84 u.a. -, BVerfGE 71, 305, 347; Beschluß vom 5. Mai 1987 - 2 BvR 104/87 -, NJW 1988, 249, und ob insbesondere in bezug auf die Staatsangehörigkeit und die Statusdeutscheneigenschaft eine einstweilige Feststellung wegen der an diese anknüpfenden weitreichenden Folgen (z.B. Einbürgerungsanspruch nach § 6 Abs. 1 StAngRegG a.F. für Statusdeutsche im Sinne des Art. 116 Abs. 1 GG bzw. Überleitung als Deutscher nach § 3 Nr. 4 a, § 40 a RuStAG) möglich ist - keinen Erfolg, weil ihm das Verbot der Vorwegnahme der Hauptsache entgegensteht.

    vgl. BVerfG, Beschluß vom 25. Oktober 1988 - 2 BvR 745/88 -, NJW 1989, S. 827; BVerwG, Beschluß vom 16. August 1978 - 1 WB 112.78 -, BVerwGE 63, S. 110 f.; HessVGH, Beschluß vom 8. November 1995 - 14 TG 3375/95 -, NVwZ-RR 1996, 325 f.; VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 6. Oktober 1995 - 10 S 1821/95 -, NJW 1996, S. 538; vgl. auch Finkelnburg/Jank, a.a.O., § 16 II 1., Rdn. 212 m.w.N.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.02.2000 - 5 B 1717/99

    Kostenloses Zurverfügungstellen der Bundesrechtsdatenbank

    vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. Oktober 1988 - 2 BvR 745/88 -, NJW 1989, 827; BVerwG, Beschluss vom 16. August 1978 - 1 WB 112.78 -, BVerwGE 63, 110 (111 f.); HessVGH, Beschluss vom 8. November 1995 - 14 TG 3375/95 -, NVwZ-RR 1996, 325 f.; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 6. Oktober 1995 - 10 S 1821/95 -, NJW 1996, 538; OVG NRW, Beschluss vom 9. November 1999 - 8 B 397/99 - Finkelnburg/Jank, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 4. Aufl. 1998, Rn. 216 - 219; Schoch u.a., VwGO, § 123 Rn. 145.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.06.2008 - 5 A 2794/05

    Zuwendungen städtischer Beteiligungsunternehmen an politische Parteien; Ablehnung

    Verzichtete man auf eine solche Gewähr, würde der presserechtliche Auskunftsanspruch in ein allgemeines Auskunftsrecht von Autoren ohne jegliche Anbindung an ein Presseunternehmen umgestaltet (vgl. VGH Baden- Württemberg, Beschluss - 10 S 1821/95 - v. 06.10.1995, NJW 1996, 538 ff.).
  • VG Mainz, 14.09.2016 - 3 K 1021/15

    Überlassung von Kopien im Rahmen des medienrechtlichen Auskunftsanspruch

    Hier ist allerdings zweifelhaft, ob der Kläger ein Vertreter der Medien im Sinne des Landesmediengesetzes ist, da er keinen Nachweis dafür vorgelegt hat, dass er - wenigstens im konkreten Einzelfall - einem Presseunternehmen zugeordnet werden kann, das die Gewähr für die publizistische Verbreitung der von ihm beabsichtigten Abhandlung zur Kenntniserlangung einer breiten Öffentlichkeit bietet (vgl. dazu VGH BW, Beschluss vom 6.10.1995 - 10 S 1821/95 -, NJW 1996, 538 und juris; VGH BW, Urteil vom 11.9.2013 - 1 S 509/13 -, DVBl 2014, 101 und juris Rn. 24; VG Stuttgart, Urteil vom 23.6.2016 - 1 K 3376/13 -, juris Rn. 39).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.03.1997 - 6 S 1262/95

    Rechtsmittel: Wert des Beschwerdegegenstandes

    Der Wert im Sinne der genannten Bestimmung richtet sich nicht, wie der Kläger meint, nach dem Begehren und damit dem Gegenstandswert der 1. oder 2. Instanz, sondern allein nach der den Rechtsmittelführer aus dem angefochtenen Urteil treffenden Beschwer (vgl. BVerwG, Beschl. v. 20.08.1986, NVwZ 1987, 219 zu § 4 Abs. 1 EntlG; Beschl. d. 10. Senats v. 19.09.1995 - 10 S 2646/94 -, DVBl. 1996, 110; OVG RhPf, Beschl. v. 22.05.1990, NVwZ 1991, 277; Redeker/v. Oertzen, VwGO, 11. Aufl., § 131 RdNr. 9).
  • VG Köln, 30.11.2016 - 10 L 2831/16

    Beschulung im erstrebten Bildungsgang der Berufsfachschule 2 hinsichtlich

    Es fehlt den Antragstellerinnen für den Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 123 VwGO, Vgl. zu dessen Anwendbarkeit bei einer Feststellungsklage u. a. VGH BW, Beschluss v. 06.10.1995 - 10 S 1821/95 - juris, bereits Anordnungsgrund.
  • VG Greifswald, 17.12.2012 - 2 B 1626/12

    Rundfunk und Fernsehen; presserechtlicher Auskunftsanspruch eines Betreibers

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