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   VGH Baden-Württemberg, 30.11.2010 - 10 S 1860/10   

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VGH Baden-Württemberg, 30.11.2010 - 10 S 1860/10 (https://dejure.org/2010,2085)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 30.11.2010 - 10 S 1860/10 (https://dejure.org/2010,2085)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 30. November 2010 - 10 S 1860/10 (https://dejure.org/2010,2085)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Burhoff online

    Fahrtenbuchauflage, Verfolgungsverjährung, Anordnungsvoraussetzungen

  • openjur.de

    Anordnung der Führung eines Fahrtenbuches

  • verkehrslexikon.de

    Zum maßgeblichen Zeitpunkt für die Verhängung einer Fahrtenbuch-Auflage und zu deren übrigen Voraussetzungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auswirkungen eines erst nach Eintritt der Verfolgungsverjährung erfolgender Fahrerbenennung; Unmöglichkeit der Fahrerfeststellung trotz zwar tatsächlich realisierbarer, aber rechtlich unzulässiger Ermittlungen; Anforderungen an die Darlegung der Ermessenserwägungen für ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auswirkungen eines erst nach Eintritt der Verfolgungsverjährung erfolgender Fahrerbenennung; Unmöglichkeit der Fahrerfeststellung trotz zwar tatsächlich realisierbarer, aber rechtlich unzulässiger Ermittlungen; Anforderungen an die Darlegung der Ermessenserwägungen für ...

  • rechtsportal.de

    Auswirkungen eines erst nach Eintritt der Verfolgungsverjährung erfolgender Fahrerbenennung; Unmöglichkeit der Fahrerfeststellung trotz zwar tatsächlich realisierbarer, aber rechtlich unzulässiger Ermittlungen; Anforderungen an die Darlegung der Ermessenserwägungen für ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2011, 628
  • NZV 2011, 270 (Ls.)
  • DVBl 2011, 187
  • DVBl 2011, 187 DAR 2011, 100 (Leitsatz) ZfSch 2011, 117 (Leitsatz) DÖV 2011, 246 (Leitsatz) NZV 2011, 270 (Ls.)
  • DÖV 2011, 246
 
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Wird zitiert von ... (44)Neu Zitiert selbst (16)

  • VGH Baden-Württemberg, 15.04.2009 - 10 S 584/09

    Zur Anordnung einer Fahrtenbuchauflage bei Unmöglichkeit der Feststellung des

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.11.2010 - 10 S 1860/10
    Denn eine Fahrtenbuchauflage ermöglicht nicht nur die nachträgliche Feststellung des Fahrzeugführers bei Verkehrsverstößen, sondern beugt solchen auch vor, weil jeder Fahrer des betreffenden Kraftfahrzeugs damit rechnen muss, im Falle einer Zuwiderhandlung gegen Verkehrsvorschriften anhand des Fahrtenbuches identifiziert zu werden (vgl. Senatsbeschluss vom 15.04.2009 - 10 S 584/09 -, VBlBW 2009, 356 m.w.N.).

    Jede andere Betrachtung würde auf ein in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung klar verneintes "doppeltes Recht" hinauslaufen, nach einem Verkehrsverstoß aus eigennützigen Gründen oder auch in Wahrnehmung eines Aussage- oder Zeugnisverweigerungsrechts die Täterfeststellung zu vereiteln und zugleich eine Fahrtenbuchauflage abwehren zu dürfen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11.08.1999 - 3 B 96/99 -, BayVBl. 2000, 380; vom 22.06.1995 - 11 B 7.95 -, DAR 1995, 459; vgl. auch Senatsbeschluss vom 15.04.2009 - 10 S 584/09 -, VBlBW 2009, 356; BayVGH, Beschluss vom 30.08.2010 - 11 CS 10.1464 -, juris).

  • VGH Bayern, 30.08.2010 - 11 CS 10.1464

    Fahrtenbuchauflage

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.11.2010 - 10 S 1860/10
    Jede andere Betrachtung würde auf ein in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung klar verneintes "doppeltes Recht" hinauslaufen, nach einem Verkehrsverstoß aus eigennützigen Gründen oder auch in Wahrnehmung eines Aussage- oder Zeugnisverweigerungsrechts die Täterfeststellung zu vereiteln und zugleich eine Fahrtenbuchauflage abwehren zu dürfen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11.08.1999 - 3 B 96/99 -, BayVBl. 2000, 380; vom 22.06.1995 - 11 B 7.95 -, DAR 1995, 459; vgl. auch Senatsbeschluss vom 15.04.2009 - 10 S 584/09 -, VBlBW 2009, 356; BayVGH, Beschluss vom 30.08.2010 - 11 CS 10.1464 -, juris).

    Dass eine Nichtfeststellbarkeit des verantwortlichen Fahrzeugführers im Rechtssinne auch dann gegeben ist, wenn weitere Ermittlungen zwar tatsächlich möglich, aber rechtlich unzulässig sind, steht außer Frage (vgl. auch BayVGH, Beschluss vom 30.08.2010 - 11 CS 10.1464 -, juris - zur Unmöglichkeit der Fahrerfeststellung, wenn die getroffenen Feststellungen rechtlich nicht verwertbar sind und die Tat deshalb nicht geahndet werden kann).

  • VGH Baden-Württemberg, 16.04.1999 - 10 S 114/99

    Fahrtenbuchauflage - Fahrerfeststellung bei Firmenfahrzeug

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.11.2010 - 10 S 1860/10
    Die Unmöglichkeit, den Fahrzeugführer festzustellen, ist gegeben, wenn die zuständige Behörde nach den Umständen des Einzelfalles nicht in der Lage war, den Täter zu ermitteln, obwohl sie alle angemessenen und zumutbaren Maßnahmen ergriffen hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.12.1982 - 7 C 3.80 -, Buchholz 442.16 § 31a StVZO Nr. 12; Beschluss vom 25.06.1987 - 7 B 139.87 -, Buchholz a.a.O. Nr. 17; vom 01.03.1994 - 11 B 130.93 -, VRS 88, 158; Senatsurteil vom 16.04.1999 - 10 S 114/99 -, VBlBW 1999, 463; Senatsbeschluss vom 04.08.2009 - 10 S 1499/09 -, NJW 2009, 3802).

    Nur wenn solche Personen benannt werden, sind dem Polizeivollzugsdienst weitere Ermittlungen innerhalb der Belegschaft zumutbar (vgl. Beschlüsse des Senats vom 16.04.1999 - 10 S 114/99 - VBlBW 1999, 463 sowie vom 21.12.2009 - 10 S 2384/09 - OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 26.05.2008 - 1 L 103/08 - juris).

  • BVerwG, 17.12.1982 - 7 C 3.80

    Unmöglich - Feststellung - Kraftfahrzeugführer - Geschwindigkeitsüberschreitung -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.11.2010 - 10 S 1860/10
    Die Unmöglichkeit, den Fahrzeugführer festzustellen, ist gegeben, wenn die zuständige Behörde nach den Umständen des Einzelfalles nicht in der Lage war, den Täter zu ermitteln, obwohl sie alle angemessenen und zumutbaren Maßnahmen ergriffen hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.12.1982 - 7 C 3.80 -, Buchholz 442.16 § 31a StVZO Nr. 12; Beschluss vom 25.06.1987 - 7 B 139.87 -, Buchholz a.a.O. Nr. 17; vom 01.03.1994 - 11 B 130.93 -, VRS 88, 158; Senatsurteil vom 16.04.1999 - 10 S 114/99 -, VBlBW 1999, 463; Senatsbeschluss vom 04.08.2009 - 10 S 1499/09 -, NJW 2009, 3802).

    Es gilt deshalb der vom Bundesverwaltungsgericht für die Anwendung des § 31a Abs. 1 Satz 1 StVZO formulierte Grundsatz, dass Maßnahmen zur Aufklärung von Verkehrsordnungswidrigkeiten nur dann einen Sinn haben, wenn der Täter vor Ablauf der Verjährungsfrist so rechtzeitig bekannt ist, dass die Verkehrsordnungswidrigkeit mit Aussicht auf Erfolg geahndet werden kann und die daran anknüpfenden verkehrspolizeilichen Maßnahmen eingeleitet werden können (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.12.1982, a.a.O.; Beschluss vom 01.03.1977 - 7 B 31.77 -, Buchholz 442.16 § 31a StVZO Nr. 4).

  • BVerwG, 01.03.1977 - 7 B 31.77

    Sinn und Zweck der Auferlegung einer Fahrtenbuchführung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.11.2010 - 10 S 1860/10
    Es gilt deshalb der vom Bundesverwaltungsgericht für die Anwendung des § 31a Abs. 1 Satz 1 StVZO formulierte Grundsatz, dass Maßnahmen zur Aufklärung von Verkehrsordnungswidrigkeiten nur dann einen Sinn haben, wenn der Täter vor Ablauf der Verjährungsfrist so rechtzeitig bekannt ist, dass die Verkehrsordnungswidrigkeit mit Aussicht auf Erfolg geahndet werden kann und die daran anknüpfenden verkehrspolizeilichen Maßnahmen eingeleitet werden können (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.12.1982, a.a.O.; Beschluss vom 01.03.1977 - 7 B 31.77 -, Buchholz 442.16 § 31a StVZO Nr. 4).
  • BVerwG, 11.08.1999 - 3 B 96.99

    Zum Recht, sich nicht selbst belasten zu müssen, und zur Rechtmäßigkeit einer

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.11.2010 - 10 S 1860/10
    Jede andere Betrachtung würde auf ein in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung klar verneintes "doppeltes Recht" hinauslaufen, nach einem Verkehrsverstoß aus eigennützigen Gründen oder auch in Wahrnehmung eines Aussage- oder Zeugnisverweigerungsrechts die Täterfeststellung zu vereiteln und zugleich eine Fahrtenbuchauflage abwehren zu dürfen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11.08.1999 - 3 B 96/99 -, BayVBl. 2000, 380; vom 22.06.1995 - 11 B 7.95 -, DAR 1995, 459; vgl. auch Senatsbeschluss vom 15.04.2009 - 10 S 584/09 -, VBlBW 2009, 356; BayVGH, Beschluss vom 30.08.2010 - 11 CS 10.1464 -, juris).
  • BVerwG, 01.03.1994 - 11 B 130.93

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anordnung zur Führung eines

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.11.2010 - 10 S 1860/10
    Die Unmöglichkeit, den Fahrzeugführer festzustellen, ist gegeben, wenn die zuständige Behörde nach den Umständen des Einzelfalles nicht in der Lage war, den Täter zu ermitteln, obwohl sie alle angemessenen und zumutbaren Maßnahmen ergriffen hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.12.1982 - 7 C 3.80 -, Buchholz 442.16 § 31a StVZO Nr. 12; Beschluss vom 25.06.1987 - 7 B 139.87 -, Buchholz a.a.O. Nr. 17; vom 01.03.1994 - 11 B 130.93 -, VRS 88, 158; Senatsurteil vom 16.04.1999 - 10 S 114/99 -, VBlBW 1999, 463; Senatsbeschluss vom 04.08.2009 - 10 S 1499/09 -, NJW 2009, 3802).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.03.1997 - 13 S 1132/96

    Behördlich angeordnete sofortige Vollziehung - besonderes Vollziehungsinteresse

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.11.2010 - 10 S 1860/10
    Das über die bloße Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsakts hinausgehende besondere Vollzugsinteresse (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 13.03.1997 - 13 S 1132/96 -, VBlBW 1997, 390) sieht der Senat in dem vorrangigen öffentlichen Interesse an der Sicherheit des Straßenverkehrs.
  • VGH Baden-Württemberg, 27.08.2010 - 10 S 1645/10

    Wiedererteilung der Fahrerlaubnis bei Unterschreiten der Schwelle von 18 Punkten

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.11.2010 - 10 S 1860/10
    So entspricht es der vom Senat geteilten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum sog. Tattagprinzip im Rahmen des Punktsystems nach § 4 StVG, dass nach "Erreichen" einer bestimmten Punktzahl infolge der Begehung von Verkehrszuwiderhandlungen eine spätere Tilgung von Punkten rechtlich unerheblich ist unabhängig davon, ob die Tilgung vor oder nach einer der erreichten Punktzahl entsprechenden Verwaltungsentscheidung eintritt und welcher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage im Übrigen maßgeblich ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.09.2008 - 3 C 3/07 -, BVerwGE 132, 48; Senatsbeschluss vom 27.08.2010 - 10 S 1645/10 -).
  • BVerwG, 25.06.1987 - 7 B 139.87

    Fahrtenbuchauflage - Verspätete Anhörung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.11.2010 - 10 S 1860/10
    Die Unmöglichkeit, den Fahrzeugführer festzustellen, ist gegeben, wenn die zuständige Behörde nach den Umständen des Einzelfalles nicht in der Lage war, den Täter zu ermitteln, obwohl sie alle angemessenen und zumutbaren Maßnahmen ergriffen hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.12.1982 - 7 C 3.80 -, Buchholz 442.16 § 31a StVZO Nr. 12; Beschluss vom 25.06.1987 - 7 B 139.87 -, Buchholz a.a.O. Nr. 17; vom 01.03.1994 - 11 B 130.93 -, VRS 88, 158; Senatsurteil vom 16.04.1999 - 10 S 114/99 -, VBlBW 1999, 463; Senatsbeschluss vom 04.08.2009 - 10 S 1499/09 -, NJW 2009, 3802).
  • BVerwG, 25.09.2008 - 3 C 3.07

    Mehrfachtäter-Punktsystem; Punktesystem; Tattagprinzip; Rechtskraftprinzip;

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 26.05.2008 - 1 L 103/08

    Fahrtenbuchauflage für betrieblich genutztes Fahrzeug

  • VGH Baden-Württemberg, 09.02.2009 - 10 S 3350/08

    Fahrtenbuchauflage, sofortige Vollziehung; Streitwert bei Verfahren auf Gewährung

  • VGH Baden-Württemberg, 04.08.2009 - 10 S 1499/09

    Verpflichtung der Bußgeldbehörde zu angemessenen und zumutbaren Schritten zur

  • BVerwG, 22.06.1995 - 11 B 7.95

    Das Bestehen eines Zeugnisverweigerungsrechts bewahrt nicht vor einer

  • VG München, 08.10.1997 - M 6 K 97.5849
  • VGH Baden-Württemberg, 14.01.2014 - 10 S 2438/13

    Erstreckung einer Fahrtenbuchauflage auf alle Fahrzeuge eines Halters bei nur

    Zu Recht hat das Verwaltungsgericht im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung auch angenommen, dass ein Aussage- oder Zeugnisverweigerungsrecht des Fahrzeughalters in einem Ordnungswidrigkeiten- oder Strafverfahren der Anordnung zur Führung eines Fahrtenbuchs nicht entgegensteht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 07.12.1981 - 2 BvR 1172/81 - NJW 1982, 568; BVerwG, Beschlüsse vom 22.06.1995 - 11 B 7.95 -Buchholz 442.16 § 31a StVZO Nr. 22, sowie vom 11.08.1999 - 3 B 96.99 -NZV 2000, 385; Beschlüsse des Senats vom 17.11.1997 - 10 S 2113/97 -VBlBW 1998, 189, vom 15.04.2009 - 10 S 584/09 - VBlBW 2009, 356, sowie vom 30.11.2010 - 10 S 1860/10 - NJW 2011, 628; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 26.05.2008 - 1 L 103/08 - juris; BayVGH, Beschluss vom 30.08.2010 - 11 CS 10.1464 -, juris).

    Je gravierender der hinsichtlich des verantwortlichen Fahrers unaufklärbare Verkehrsverstoß ist und je geringer die Mitwirkung des Fahrzeughalters bei der Sachverhaltsaufklärung, desto geringere Anforderungen sind an die Darlegung der Ermessenserwägungen für die Anordnung der Führung eines Fahrtenbuches zu stellen (Senatsbeschluss vom 30.11.2010 - 10 S 1860/10 - a.a.O.).

    Da in der angefochtenen Verfügung entgegen der Auffassung der Beschwerde Ermessenserwägungen angestellt wurden, besteht darüber hinaus gemäß § 114 Satz 2 VwGO selbst im Laufe eines gerichtlichen Hauptsacheverfahrens noch die rechtliche Möglichkeit, Ermessenserwägungen zu ergänzen (vgl. zum Ganzen Senatsbeschluss vom 30.11.2010 - 10 S 1860/10 -, a.a.O.).

    Es ist in der Rechtsprechung geklärt, dass es in einem Geschäftsbetrieb, bei dem ein Firmenfahrzeug mehreren Betriebsangehörigen zur Verfügung steht, Sache der Leitung dieses Betriebes ist, die notwendigen organisatorischen Vorkehrungen dafür zu treffen, dass festgestellt werden kann, welche Person zu einem bestimmten Zeitpunkt ein bestimmtes Fahrzeug benutzt hat, oder jedenfalls der ermittelnden Behörde den Firmenangehörigen oder gegebenenfalls auch mehrere Firmenangehörige zu nennen, denen das betreffende Fahrzeug betriebsintern zugeordnet ist (st. Senatsrspr., vgl. etwa Senatsbeschlüsse vom 16.04.1999 - 10 S 114/99 -, VBlBW 1999, 463; vom 21.12.2009 - 10 S 2384/09 -, sowie vom 30.11.2010 - 10 S 1860/10 - a.a.O. m.w.N.).

  • VGH Baden-Württemberg, 06.12.2022 - 9 S 3232/21

    Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung der schulnutzenden

    Der maßgebliche Zeitpunkt für die gerichtliche Beurteilung der Sach- und Rechtslage bestimmt sich nach dem materiellen Recht (vgl. nur BVerwG, Urteile vom 18.05.1982 - 7 C 42.80 -, BVerwGE 65, 313, 315 und vom 27.04.1990 - 8 C 87.88 -, juris sowie Beschluss vom 21.12.1989 - 7 B 21.89 -, juris; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 12.06.2013 - 11 S 208/13 -, juris Rn. 26 sowie Beschluss vom 30.11.2010 - 10 S 1860/10 -, juris; Kopp/Schenke, VwGO 27. Aufl. 2021, § 113 Rn. 41).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.08.2015 - 10 S 278/15

    Fahrtenbuchauflage bei erheblicher Geschwindigkeitsüberschreitung mit einem

    Es sind die bei verständiger Beurteilung nötigen, aber auch angemessenen und zumutbaren Schritte zur Ermittlung des Fahrzeugführers unternommen worden, jedoch bis zum insoweit maßgeblichen Zeitpunkt des Eintritts der nach § 26 Abs. 3 StVG dreimonatigen Verfolgungsverjährung ergebnislos geblieben (zu diesem maßgeblichen Zeitpunkt vgl. Senatsbeschluss vom 30.11.2010 - 10 S 1860/10 -, NJW 2011, 628).

    Zudem ist nichts gegen die Annahme der Bußgeldbehörde zu erinnern, dass diese Bemühungen trotz mehrfacher Versuche eines Ordnungsamtsmitarbeiters, den Antragsteller aufzusuchen, erfolglos geblieben sind und noch darüber hinausgehende Ermittlungsanstrengungen untunlich waren, etwa die vom Antragsteller ins Feld geführte Möglichkeit einer Befragung von Nachbarn, was angesichts des unergiebigen Fahrer-Lichtbilds (Gesicht durch Helmvisier verdeckt) auf eine der Behörde nicht obliegende und auch datenschutzrechtlich zweifelhafte Ermittlung ins Blaue hinein hinaus gelaufen wäre (vgl. dazu auch Senatsbeschlüsse vom 30.11.2010 - 10 S 1860/10 - a.a.O., juris Rn. 14; vom 04.12.2013 - a.a.O., juris Rn. 12), oder gar die vom Antragsteller weiter geforderte Beauftragung eines Sachverständigen mit einem nach Sachlage aussichtslosen Lichtbildvergleich.

  • VGH Baden-Württemberg, 04.12.2013 - 10 S 1162/13

    Verlässlichkeit geeichter Geschwindigkeitsmessgeräte; Privilegierung von

    Es sind die bei verständiger Beurteilung nötigen, aber auch angemessenen und zumutbaren Schritte zur Ermittlung des Fahrzeugführers unternommen worden, jedoch bis zum insoweit maßgeblichen Zeitpunkt des Eintritts der nach § 26 Abs. 3 StVG dreimonatigen Verfolgungsverjährung ergebnislos geblieben (zu diesem maßgeblichen Zeitpunkt vgl. Senatsbeschluss vom 30.11.2010 - 10 S 1860/10 -, NJW 2011, 628).

    Zu Ermittlungen ins Blaue hinein ist die Bußgeldbehörde aber nicht verpflichtet, abgesehen davon stoßen sie auf datenschutzrechtliche Grenzen (vgl. dazu Senatsbeschluss vom 30.01.2010 - 10 S 1860/10 -, NJW 2011, 628).

    Ein "doppeltes Recht", nach einem Verkehrsverstoß einerseits im Bußgeldverfahren die Aussage zu verweigern und zugleich trotz fehlender Mitwirkung bei der Feststellung des Fahrzeugführers auch von einer Fahrtenbuchauflage verschont zu bleiben, besteht nach ständiger verwaltungsgerichtlicher Rechtsprechung nicht (vgl. nur Senatsbeschluss vom 30.11.2010 - 10 S 1860/10 -, NJW 2011, 628 m.w.N.).

  • VGH Baden-Württemberg, 08.09.2015 - 10 S 1540/15

    Fahrtenbuchauflage - Feststellung des verantwortlichen Fahrzeugführers

    Es sind die bei verständiger Beurteilung nötigen, aber auch angemessenen und zumutbaren Schritte zur Ermittlung des Fahrzeugführers unternommen worden, jedoch bis zum insoweit maßgeblichen Zeitpunkt des Eintritts der nach § 26 Abs. 3 StVG dreimonatigen Verfolgungsverjährung ergebnislos geblieben (zur Maßgeblichkeit dieses Zeitpunkts vgl. Senatsbeschluss vom 30.11.2010 - 10 S 1860/10 -, NJW 2011, 628).

    Zum einen kommt es für die Beurteilung, welche Schritte nach der konkreten Sachlage für die Ermittlung des Fahrzeugführers nötig und möglich, aber auch angemessen und zumutbar sind, entscheidend auf die damalige Sicht der Bußgeldbehörde an (vgl. Senatsbeschlüsse vom 30.11.2010 - 10 S 1860/10 - a.a.O.; vom 15.04.2009 - 10 S 584/09 - VBlBW 2009, 356; vom 29.01.2008 - 10 S 129/08 - DAR 2008, 278; vom 30.11.1999 - 10 S 2436/99 - VBlBW 2000, 201).

    Gefährdet er die Sicherheit und Ordnung des Straßenverkehrs dadurch, dass er unter Vernachlässigung seiner Aufsichtsmöglichkeiten nicht dartun kann oder will, wer im Zusammenhang mit einer Verkehrszuwiderhandlung zu einem bestimmten Zeitpunkt sein Fahrzeug gefahren hat, darf er durch das Führen eines Fahrtenbuches zu einer nachprüfbaren Überwachung der Fahrzeugbenutzung angehalten werden (vgl. nur Senatsbeschluss vom 30.11.2010 - 10 S 1860/10 - a.a.O.).

  • VG Augsburg, 26.10.2016 - Au 3 S 16.1351

    Verhältnismäßigkeit einer Fahrtenbuchauflage nach einem Rotlichtverstoß

    Es ist nicht Aufgabe der Ermittlungsbehörden, innerbetriebliche Vorgänge aufzuklären, denen die Geschäftsleitung weitaus näher steht (vgl. VGH BW, B.v. 30.11.2010 - 10 S 1860/10 - NJW 2011, 628 m. w. N.).

    Je gewichtiger ein unaufgeklärter Verkehrsverstoß ist und je geringer die im Verfahren gezeigte Bereitschaft des Fahrzeughalters zur Mitwirkung an der Sachverhaltsaufklärung, umso eher kann die Behörde dies auf der Ermessensebene ohne ausgreifende Erläuterung berücksichtigen (vgl. zum Ganzen: VGH BW, B.v. 30.11.2010 - 10 S 1860/10 - juris Rn. 16).

    Ohnehin könnten nicht hinreichende behördliche Ermessenserwägungen insbesondere zur Dauer einer Fahrtenbuchauflage gemäß Art. 45 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 BayVwVfG i. V. m. § 114 Satz 2 VwGO im Hauptsacheverfahren grundsätzlich nachgeholt werden (vgl. BayVGH, B.v. 18.5.2010 - 11 CS 10.357 - juris Rn. 25-27; VGH BW, B.v. 30.11.2010 - 10 S 1860/10 - juris Rn. 17).

  • VGH Baden-Württemberg, 21.07.2014 - 10 S 1256/13

    Beweis einer Geschwindigkeitsüberschreitung durch geeichte

    Es sind die bei verständiger Beurteilung nötigen, aber auch angemessenen und zumutbaren Schritte zur Ermittlung des Fahrzeugführers unternommen worden, jedoch bis zum insoweit maßgeblichen Zeitpunkt des Eintritts der nach § 26 Abs. 3 StVG dreimonatigen Verfolgungsverjährung ergebnislos geblieben (zu diesem maßgeblichen Zeitpunkt vgl. Senatsbeschluss vom 30.11.2010 - 10 S 1860/10 -, NJW 2011, 628).

    Im Übrigen kann, worauf das Verwaltungsgericht zutreffend hingewiesen hat, der Kläger sich auch deshalb nicht auf eine angeblich verspätete Übermittlung des Anhörungsbogens als Ursache für eine mangelnde Mitwirkung bei der Fahreridentifizierung berufen, weil ihn als Firmeninhaber insoweit eine Dokumentationsobliegenheit trifft (vgl. dazu Senatsbeschlüsse vom 16.04.1999 - 10 S 114/99 - VBlBW 1999, 463, vom 27.07.2009 - 10 S 1216/09 -, vom 30.11.2010, a.a.O., und vom 14.01.2014 - 10 S 2438/13 - NJW 2014, 487).

  • VG Bayreuth, 17.05.2018 - B 1 S 18.174

    Führung eines Fahrtenbuches

    Ohnehin könnten nicht hinreichende behördliche Ermessenserwägungen, insbesondere zur Dauer einer Fahrtenbuchauflage, gemäß Art. 45 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 BayVwVfG i.V.m. § 114 Satz 2 VwGO im Hauptsacheverfahren grundsätzlich nachgeholt werden (vgl. BayVGH, B.v. 18.5.2010 - 11 CS 10.357 - juris Rn. 25-27; VGH BW, B.v. 30.11.2010 - 10 S 1860/10 - juris Rn. 17; VG Augsburg, B.v. 26.10.2016 - Au 3 S 16.1351 - juris Rn. 51).

    Es wurde dargelegt, dass das Interesse der Antragstellerin an der aufschiebenden Wirkung ihres Rechtsbehelfs gegenüber den Belangen der Verkehrssicherheit zurückzustehen hat (vgl. BayVGH, B.v. 18.11.2013 - 11 CS 13.1950 -juris Rn. 9; B.v. 30.8.2011 - 11 CS 11.1548 - juris Rn. 39; VGH BW, B.v. 30.11.2010 - 10 S 1860/10 - NJW 2011, 628; VG Bayreuth, B.v. 17.07.2014 - B 1 S 14.412 - juris Rn. 30).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.03.2016 - 8 B 64/16

    Führen eines Fahrtenbuchs bei Unmöglichkeit der Feststellung eines

    vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 30. November 2010 - 10 S 1860/10 -, NJW 2011, 628 = juris Rn. 8 f.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.03.2018 - 8 B 233/18

    Absehen von der Anordnung zum Führen eines Fahrtenbuches bei Angabe des

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 1. März 1977 - 7 B 31.77 -, Buchholz 442.16 § 31a StVZO Nr. 4; OVG NRW, Beschluss vom 27. November 2013 - 8 B 1299/13 -, (n. v., Beschlussabdruck, S. 2); VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 30. November 2010 - 10 S 1860/10 -, juris Rn. 9 f.; Bay. VGH, Urteil vom 6. Oktober 1997 - 11 B 96.4036 -, NZV 1998, 88; Dauer, in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 44. Aufl. 2017, § 31a StVZO Rn. 22, 26.
  • VGH Baden-Württemberg, 02.09.2014 - 10 S 1302/14

    Löschung von Punkten unter Anwendung der Löschungsregelung in § 65 Abs 3 Nr 1

  • VGH Baden-Württemberg, 23.08.2012 - 10 S 2023/10

    Ausschluss landwirtschaftlicher EU-Beihilfen; Vor-Ort-Kontrolle; Rinderhaltung;

  • VG Freiburg, 02.03.2020 - 6 K 3057/19

    Auflage zur Führung eines Fahrtenbuchs; Unmöglichkeit der Fahrerfeststellung;

  • VGH Bayern, 16.04.2015 - 11 ZB 15.171

    Die Ermittlungsbehörden sind nicht verpflichtet, ohne einen Hinweis des

  • VG Bayreuth, 17.07.2014 - B 1 S 14.412

    Fahrtenbuchauflage

  • VG Düsseldorf, 22.09.2014 - 6 K 8838/13

    Fahrtenbuchauflage; Verkehrsverstoß; Zuwiderhandlung; Verkehrsvorschriften;

  • VGH Baden-Württemberg, 10.05.2023 - 13 S 404/23

    Fahrtenbuchanordnung; fehlende Befristung; Selbstbindung durch Verwaltungspraxis

  • VG Düsseldorf, 25.06.2012 - 6 K 6286/11

    Dienstfahrzeug Mitwirkung Fahrer Verschulden Unaufklärbarkeit Dienstfahrzeug

  • VGH Baden-Württemberg, 30.05.2011 - 10 S 2640/10

    Entziehung einer EU-Fahrerlaubnis wegen bereits vor ihrer Erteilung bestehender

  • VG Düsseldorf, 16.09.2014 - 6 K 4512/13

    Fahrtenbuchauflage nach einer Geschwindigkeitsmessung mit Messgerät PoliScanSpeed

  • VG Stuttgart, 12.07.2019 - 17 K 3012/18
  • VG Düsseldorf, 28.11.2013 - 6 K 8846/12

    Fahrtenbuch; Mietwagen; Vorführfahrzeug; Mietfahrzeug; Autohaus

  • VG Düsseldorf, 01.02.2023 - 6 L 2836/22
  • VG Köln, 28.07.2021 - 18 L 1180/21
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.05.2011 - 8 B 453/11

    Anordnung zur Führung eines Fahrtenbuches gegenüber einem Fahrzeughalter bei

  • VG Augsburg, 14.02.2022 - Au 3 S 22.172

    Fahrtenbuchauflage für ein Firmenfahrzeug

  • VG Bayreuth, 10.09.2019 - B 1 K 18.301

    Anordnung der Verpflichtung zur Führung eines Fahrtenbuches

  • VG Augsburg, 08.06.2016 - Au 3 K 16.230

    Erfolglose Klage gegen Fahrtenbuchauflage

  • VG Neustadt, 09.12.2015 - 3 K 697/15

    Verpflichtung zum Führen eines Fahrtenbuches - Angemessenheit der Maßnahmen nach

  • VG München, 11.07.2012 - M 23 S 12.1516

    Fahrtenbuchauflage; Zumutbarkeit polizeilicher Ermittlungen; Beweislast für

  • VG Halle, 07.01.2020 - 1 B 23/20

    Fahrtenbuchauflage mangels möglicher Feststellung des Fahrzeugführers

  • VG Würzburg, 13.12.2012 - W 6 S 12.990

    Fahrtenbuchauflage; Firmenfahrzeug; Benennung des Fahrers erst nach Eintritt der

  • VGH Bayern, 01.02.2012 - 11 CS 11.2640

    Fahrtenbuchauflage; Obliegenheit zur Mitwirkung; Zeugnisverweigerungsrecht;

  • OVG Sachsen, 15.09.2016 - 3 A 520/16

    Fahrtenbuch, Firmenfahrzeug, Fahrzeugführer, Feststellung, Ermittlungen

  • VG Augsburg, 30.07.2015 - Au 3 S 15.880

    Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerorts um 23 km/h

  • VG Augsburg, 02.03.2012 - Au 3 K 11.1331

    Straftat; Verjährung; Dauerverwaltungsakt

  • OVG Sachsen, 03.07.2013 - 3 B 349/13

    Zumutbare Nachforschungen der Ordnungsbehörde bei Firmenfahrzeug, mit dem

  • VG Augsburg, 20.10.2011 - Au 3 S 11.1380

    Zeugnisverweigerungsrecht; Verhältnismäßigkeit; 12 Monate;

  • VGH Bayern, 28.03.2011 - 11 CS 11.360

    Fahrtenbuchauflage; unzureichende Mitwirkung des Halters bei der Feststellung des

  • VG Neustadt, 28.06.2022 - 3 L 455/22

    Bedeutung der Punktebewehrung für Fahrtenbuchauflage - Feststellbarkeit des

  • VG Augsburg, 13.03.2019 - Au 3 S 18.1852

    Anordnung einer Fahrtenbuchauflage

  • VG Augsburg, 18.02.2020 - Au 3 K 19.773

    Fahrtenbuchauflage wegen Verkehrsordnungswidrigkeit mit Firmenfahrzeug

  • VG Augsburg, 16.04.2012 - Au 3 S 12.376

    Vorläufiger Rechtsschutz; Fahrtenbuchauflage; Fahrerermittlung durch die Behörde;

  • VG Stuttgart, 05.02.2014 - 8 K 4584/13
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