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   VGH Baden-Württemberg, 24.11.2014 - 10 S 1996/14   

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https://dejure.org/2014,40568
VGH Baden-Württemberg, 24.11.2014 - 10 S 1996/14 (https://dejure.org/2014,40568)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 24.11.2014 - 10 S 1996/14 (https://dejure.org/2014,40568)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 24. November 2014 - 10 S 1996/14 (https://dejure.org/2014,40568)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Rücknahme einer durch Umschreibung erlangten deutschen Fahrerlaubnis wegen Vorlage eines gefälschten ausländischen Führerscheins

  • verkehrslexikon.de

    Rücknahme einer durch Umschreibung erlangten deutschen Fahrerlaubnis nach Vorlage eines gefälschten ausländischen Führerscheins

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rückwirkende Rücknahme einer aufgrund der Vorlage eines gefälschten ausländischen Führerscheins im Wege der Umschreibung erteilten deutschen Fahrerlaubnis

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 30 StVG, § 30 FeV, § 46 FeV
    Rücknahme einer durch Umschreibung erlangten deutschen Fahrerlaubnis wegen Vorlage eines gefälschten ausländischen Führerscheins

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVG § 3; FeV § 30; FeV § 46; LVwVfG § 48
    Umschreibung; Rücknahme; Fahrerlaubnis; Entziehung; Ausländischer Führerschein; Fälschung; Ermessen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Deutsche Fahrerlaubnis mit Vorlage eines gefälschten ausländischen Führerscheins?

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Rücknahme einer Umschreibung bei Vorlage eines gefälschten Führerscheins

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Rücknahme einer Umschreibung bei Vorlage eines gefälschten Führerscheins

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Zulässige Rücknahme einer aufgrund Vorlage eines gefälschten ausländischen Führerscheins umgeschriebenen deutschen Fahrerlaubnis - Umschreibung setzt Besitz einer EU-Fahrerlaubnis voraus

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2015, 1037
  • NZV 2015, 312
  • VBlBW 2015, 482
  • DÖV 2015, 260
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (6)

  • VGH Baden-Württemberg, 12.04.1994 - 10 S 1215/93

    Rücknahme einer im Wege der Umschreibung erteilten deutschen Fahrerlaubnis nach

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.11.2014 - 10 S 1996/14
    § 3 StVG und § 46 FeV sind nach ihrem Sinn und Zweck jedoch nicht abschießend, sofern die Erteilung der deutschen Fahrerlaubnis nicht wegen eines Eignungs- oder Befähigungsmangels, sondern aus anderen Gründen rechtswidrig war, etwa wenn - wie hier - ein mutmaßlich gefälschter Führerschein vorgelegt wurde (vgl. Senatsurteil vom 12.04.1994 - 10 S 1215/93 - VBlBW 1994, 318; VG Bremen, Beschluss vom 26.08.2014 - 5 V 771/14 - juris; Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 43. Auflage, § 30 Rn. 3; vgl. auch Hamb.OVG, Urteil vom 10.06.2008 - 3 Bf 246/07 - NJW 2009, 103).

    Denn es gehört zu den Mitwirkungspflichten desjenigen, der einen gefälschten Führerschein als Nachweis seiner Fahrerlaubnis vorgelegt hat, gleichwohl aber weiterhin die Existenz einer ausländischen Fahrerlaubnis behauptet, seinerseits durch Vorlage weiterer Dokumente den Erwerb dieser Fahrerlaubnis darzutun (Senatsurteil vom 12.04.1994 - 10 S 1215/93 - a.a.O.).

    Zu Recht dürfte die Fahrerlaubnisbehörde davon ausgegangen sein, dass die Rücknahme der Umschreibung bei Vorlage eines gefälschten Führerscheins im Regelfall im Hinblick auf die gefährdeten hochrangigen Rechtsgüter die einzig rechtmäßige Entscheidung ist (Senatsurteil vom 12.04.1994 - 10 S 1215/93 - a.a.O.).

  • OVG Hamburg, 10.06.2008 - 3 Bf 246/07

    Folgen einer nicht am Ort der Hauptwohnung abgelegten praktischen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.11.2014 - 10 S 1996/14
    § 3 StVG und § 46 FeV sind nach ihrem Sinn und Zweck jedoch nicht abschießend, sofern die Erteilung der deutschen Fahrerlaubnis nicht wegen eines Eignungs- oder Befähigungsmangels, sondern aus anderen Gründen rechtswidrig war, etwa wenn - wie hier - ein mutmaßlich gefälschter Führerschein vorgelegt wurde (vgl. Senatsurteil vom 12.04.1994 - 10 S 1215/93 - VBlBW 1994, 318; VG Bremen, Beschluss vom 26.08.2014 - 5 V 771/14 - juris; Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 43. Auflage, § 30 Rn. 3; vgl. auch Hamb.OVG, Urteil vom 10.06.2008 - 3 Bf 246/07 - NJW 2009, 103).
  • VG Bremen, 26.08.2014 - 5 V 771/14

    Rücknahme einer Fahrerlaubnis nach einer rechtswidrigen Umschreibung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.11.2014 - 10 S 1996/14
    § 3 StVG und § 46 FeV sind nach ihrem Sinn und Zweck jedoch nicht abschießend, sofern die Erteilung der deutschen Fahrerlaubnis nicht wegen eines Eignungs- oder Befähigungsmangels, sondern aus anderen Gründen rechtswidrig war, etwa wenn - wie hier - ein mutmaßlich gefälschter Führerschein vorgelegt wurde (vgl. Senatsurteil vom 12.04.1994 - 10 S 1215/93 - VBlBW 1994, 318; VG Bremen, Beschluss vom 26.08.2014 - 5 V 771/14 - juris; Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 43. Auflage, § 30 Rn. 3; vgl. auch Hamb.OVG, Urteil vom 10.06.2008 - 3 Bf 246/07 - NJW 2009, 103).
  • VG Freiburg, 16.08.2012 - 4 K 1363/12

    Entziehung der Fahrerlaubnis nach Widerruf eines Eignungsgutachtens durch die

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.11.2014 - 10 S 1996/14
    Zwar gehen die spezialgesetzlichen Regelungen über die Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 3 Abs. 1 StVG, § 46 FeV den Bestimmungen über die Aufhebung eines Verwaltungsakts nach den allgemeinen verfahrensrechtlichen Vorschriften der §§ 48, 49 LVwVfG grundsätzlich vor, soweit die Eignung oder Befähigung eines Fahrerlaubnisinhabers zum Führen von Kraftfahrzeugen in Rede steht, und zwar unabhängig davon, ob der Eignungs- oder Befähigungsmangel schon bei Erteilung der Fahrerlaubnis vorlag (vgl. Senatsbeschluss vom 17.12.1991 - 10 S 2855/91 - VBlBW 1992, 150, m.w.N.; Senatsbeschluss vom 31.10.2002 - 10 S 1996/02 - ESVGH 53, 128; VG Freiburg, Beschluss vom 16.08.2012 - 4 K 1363/12 - juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.12.1991 - 10 S 2855/91

    Entziehung einer im Gebiet der ehemaligen DDR erteilten Fahrerlaubnis nach StVG §

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.11.2014 - 10 S 1996/14
    Zwar gehen die spezialgesetzlichen Regelungen über die Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 3 Abs. 1 StVG, § 46 FeV den Bestimmungen über die Aufhebung eines Verwaltungsakts nach den allgemeinen verfahrensrechtlichen Vorschriften der §§ 48, 49 LVwVfG grundsätzlich vor, soweit die Eignung oder Befähigung eines Fahrerlaubnisinhabers zum Führen von Kraftfahrzeugen in Rede steht, und zwar unabhängig davon, ob der Eignungs- oder Befähigungsmangel schon bei Erteilung der Fahrerlaubnis vorlag (vgl. Senatsbeschluss vom 17.12.1991 - 10 S 2855/91 - VBlBW 1992, 150, m.w.N.; Senatsbeschluss vom 31.10.2002 - 10 S 1996/02 - ESVGH 53, 128; VG Freiburg, Beschluss vom 16.08.2012 - 4 K 1363/12 - juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 31.10.2002 - 10 S 1996/02

    Fahrerlaubnisentziehung bei bereits von Anfang an fehlender Fahreignung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.11.2014 - 10 S 1996/14
    Zwar gehen die spezialgesetzlichen Regelungen über die Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 3 Abs. 1 StVG, § 46 FeV den Bestimmungen über die Aufhebung eines Verwaltungsakts nach den allgemeinen verfahrensrechtlichen Vorschriften der §§ 48, 49 LVwVfG grundsätzlich vor, soweit die Eignung oder Befähigung eines Fahrerlaubnisinhabers zum Führen von Kraftfahrzeugen in Rede steht, und zwar unabhängig davon, ob der Eignungs- oder Befähigungsmangel schon bei Erteilung der Fahrerlaubnis vorlag (vgl. Senatsbeschluss vom 17.12.1991 - 10 S 2855/91 - VBlBW 1992, 150, m.w.N.; Senatsbeschluss vom 31.10.2002 - 10 S 1996/02 - ESVGH 53, 128; VG Freiburg, Beschluss vom 16.08.2012 - 4 K 1363/12 - juris).
  • VG Gelsenkirchen, 20.04.2015 - 7 L 673/15

    Fahrerlaubnis; Rücknahme; Führerschein; Fälschung

    vgl. VGH Baden-Württemberg - Beschluss vom 24. November 2014, 10 S 1996/14 - juris, m. w. N.

    vgl. VGH Baden-Württemberg - Beschluss vom 24. November 2014, 10 S 1996/14 - juris; Urteil vom 12. April 1994 - 10 S - 1215/93, juris.

    vgl. VGH Baden-Württemberg - Beschluss vom 24. November 2014, 10 S 1996/14 - juris, m. w. N.

  • VG Berlin, 09.10.2017 - 4 L 415.17

    Einstweiliger Antrag gegen Rücknahme der deutschen Fahrerlaubnis wegen mangelndem

    Die Rücknahme erfolgte vielmehr, weil mangels Nachweises über eine bestehende ausländische Fahrerlaubnis die Voraussetzungen für die Erteilung einer deutschen Fahrerlaubnis unter erleichterten Bedingungen gemäß § 31 Abs. 2 FeV von vornherein nicht vorlagen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 24. November 2014 - 10 S 1996/14 -, juris, Rn. 4).

    Darüber hinaus dürfte bei der Umschreibung eines gefälschten Führerscheins das Ermessen im Hinblick auf die gefährdeten hochrangigen Rechtsgüter regelmäßig dahin reduziert sein, dass die Erteilung zurückzunehmen ist (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 24. November 2014, a.a.O., Rn. 7 m.w.N.).

  • VG Aachen, 18.07.2019 - 3 L 592/19

    Fahrerlaubnis; Rücknahme; Umschreibung; syrischer Führerschein; Fälschung;

    In der Rechtsprechung ist geklärt, dass die allgemeinen Vorschriften über die Rücknahme und den Widerruf von Verwaltungsakten die Rücknahme einer Fahrerlaubnis ermöglichen, wenn die Erteilung der Fahrerlaubnis (auch) aus anderen Gründen als wegen mangelnder Eignung oder Befähigung rechtswidrig war, vgl. Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 24. November 2014 - 10 S 1996/14 - juris, Rn. 4; Dötsch/Koehl/Krenberger/Türpe (Hrsg.), BeckOK Straßenverkehrsrecht (Stand: 1. April 2019), § 30 FeV Rn. 13 ff. jeweils m. w. N.

    Es spricht jedoch bereits viel dafür, dass sich das Ermessens im Sinne einer Pflicht zur Rücknahme verdichtet, wenn die Rechtswidrigkeit der zurückzunehmenden Fahrerlaubnis - wie hier - darauf beruht, dass bei ihrer Erteilung im Wege der Umschreibung ein gefälschter Führerschein vorgelegt wurde, vgl. Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 24. November 2014 - 10 S 1996/14 - juris, Rn. 7; Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 9. Oktober 2017 - 4 L 415.17 - juris, Rn. 21; Dötsch/Koehl/Krenberger/Türpe (Hrsg.), BeckOK Straßenverkehrsrecht (Stand: 1. April 2019), § 30 FeV Rn. 13.1.

  • VG Köln, 22.08.2022 - 6 L 1281/22
    In der Rechtsprechung ist geklärt, dass die allgemeinen Vorschriften über die Rücknahme und den Widerruf von Verwaltungsakten die Rücknahme einer Fahrerlaubnis ermöglichen, wenn die Erteilung der Fahrerlaubnis (auch) aus anderen Gründen als wegen mangelnder Eignung oder Befähigung rechtswidrig war, vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 24.11.2014 - 10 S 1996/14 - juris, Rn. 4; VG Aachen, Beschluss vom 18.07.2019 - 3 L 592/19 -, juris, Rn. 9 f. m. w. N.

    Es spricht jedoch bereits Vieles dafür, dass sich das Ermessens im Sinne einer Pflicht zur Rücknahme verdichtet, wenn die Rechtswidrigkeit des zurückzunehmenden Verwaltungsaktes - wie hier - darauf beruht, dass bei seiner Erteilung im Wege der Umschreibung ein gefälschter Fahrerschulungsnachweis vorgelegt wurde, vgl. zu einer übertragbaren Situation VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 24.11.2014 - 10 S 1996/14 -, juris, Rn. 7; VG Berlin, Beschluss vom 09.10.2017 - 4 L 415.17 -, juris, Rn. 21; VG Aachen, Beschluss vom 18.07.2019 - 3 L 592/19 -, juris, Rn. 32.

  • VGH Bayern, 19.10.2018 - 11 ZB 18.461

    Entziehung einer umgeschriebenen Fahrerlaubnis nach Nichtbeibringung eines

    Bei fehlender Fahreignung, die hier gemäß § 11 Abs. 8 FeV anzunehmen war, oder fehlender Befähigung ist die erteilte Fahrerlaubnis unabhängig davon, ob der Eignungs- oder Befähigungsmangel schon bei Erteilung vorlag, nach den spezialgesetzlichen Regelungen der § 3 Abs. 1 StVG, § 46 FeV zu entziehen (vgl. Dauer in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 44. Aufl. 2017, § 3 StVG Rn. 42 m.w.N.; VGH BW, B.v. 24.11.2014 - 10 S 1996/14 - juris Rn. 2; BayVGH, B.v. 11.6.2007 - 11 CS 06.2244 - juris Rn. 57; OVG Hamburg, B.v. 30.1.2002 - 3 Bs 4/02 - NZV 2002, 531 = juris Rn. 21 ff. m.w.N.), welche kein Ermessen und keinen Vertrauensschutz entsprechend der allgemeinen Rücknahmebestimmung des Art. 48 BayVwVfG vorsehen.
  • OVG Schleswig-Holstein, 30.11.2017 - 4 MB 87/17

    Widerruf einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung wegen (übersehener)

    Deshalb wird allgemein angenommen, dass die spezialgesetzlichen Regelungen über die Entziehung der Fahrerlaubnis den Bestimmungen über die Aufhebung eines Verwaltungsaktes nach den allgemeinen verfahrensrechtlichen Vorschriften grundsätzlich vorgehen, soweit die Eignung oder Befähigung eines Fahrerlaubnisinhabers zum Führen von Kraftfahrzeugen in Rede steht, unabhängig davon, ob der Eignungs- und Befähigungsmangel schon bei Erteilung der Fahrerlaubnis vorlag (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 24.11.2014 - 10 S 1996/14 -, Rn.4, juris; Hamburgisches OVG, Urt. v. 10.06.2008 - 3 Bf 246/07 -, Rn. 29, juris).
  • VG Trier, 23.02.2021 - 1 K 1829/20

    Rücknahme einer auf Grundlage einer EU-Fahrerlaubnis erteilten deutschen

    In diesem Fall sind die allgemeinen verwaltungsverfahrensrechtlichen Rücknahmevorschriften heranzuziehen (vgl. BayVGH, Beschluss vom 22. Oktober 2015 - 11 CS 15.1963 -, juris; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 24. November 2014 - 10 S 1996/14 -, juris Rn. 4 f.; VG Aachen, Beschluss vom 18. Juli 2019 - 3 L 592/19 -, juris Rn. 8 ff.; Züll, in: BeckOK StVR, 10. Edition [15.01.2021], § 30 FeV Rn. 12-14).
  • VGH Bayern, 31.03.2020 - 11 ZB 20.189

    Umtausch einer tschechischen in eine deutsche Fahrerlaubnis

    Darüber hinaus entspricht es auch nicht Sinn und Zweck der Vorschrift, abgelaufene Fahrerlaubnisse unter erleichterten Voraussetzungen umzutauschen, sondern § 30 Abs. 1 Satz 1 FeV setzt voraus, dass eine umschreibungsfähige Fahrerlaubnis existiert (vgl. VGH BW, B.v. 24.11.2014 - 10 S 1996/14 - VRS 127, 325 = juris Rn. 4).
  • VGH Bayern, 22.10.2015 - 11 CS 15.1963

    Rücknahme einer rechtswidrig erteilten Fahrerlaubnis; Erteilung der Fahrerlaubnis

    Diese allgemeine Rücknahmebefugnis wird - wie das Verwaltungsgericht zutreffend ausführt - jedenfalls dann nicht durch die spezialgesetzlichen Regelungen im Straßenverkehrsgesetz (§ 3 StVG) und in der Fahrerlaubnis-Verordnung (§§ 46, 47 FeV) über die Entziehung der Fahrerlaubnis verdrängt, wenn deren Erteilung aus anderen Gründen als wegen eines Eignungs- oder Befähigungsmangels rechtswidrig war (vgl. VGH BW, B. v. 24.11.2014 - 10 S 1996/14 - juris Rn. 4; Koehl in Haus/Krumm/Quarch, Gesamtes Verkehrsrecht, 1. Auflage 2014, § 30 FeV Rn. 4; Dauer in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 43. Auflage 2015, § 30 FeV Rn. 3).
  • VG Köln, 02.06.2017 - 23 L 1643/17
    § 3 StVG und § 46 FeV sind nach ihrem Sinn und Zweck jedoch nicht abschießend, sofern die Erteilung der Fahrerlaubnis nicht wegen eines Eignungs- oder Befähigungsmangels, sondern aus anderen Gründen rechtswidrig war, vgl. VGH Baden-Württemberg - Beschluss vom 24. November 2014, - 10 S 1996/14 - juris, m. w. N. sowie VG Gelsenkirchen Beschluss vom 20. April 2015 - 7 L 673/15 -, juris.
  • VG Augsburg, 11.08.2015 - Au 7 S 15.849

    Rücknahme einer deutschen Fahrerlaubnis, die im Weg der Umschreibung erteilt

  • VG Bayreuth, 23.06.2020 - B 1 K 19.797

    Keine Umschreibung einer tschechischen Fahrerlaubnis wegen Verstoßes gegen das

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