Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 23.07.1985 - 10 S 2118/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,1984
VGH Baden-Württemberg, 23.07.1985 - 10 S 2118/84 (https://dejure.org/1985,1984)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 23.07.1985 - 10 S 2118/84 (https://dejure.org/1985,1984)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 23. Juli 1985 - 10 S 2118/84 (https://dejure.org/1985,1984)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1985,1984) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)

    FahrlG § 33 Abs. 1, Abs. 2

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)

  • VG Freiburg, 29.04.2021 - 6 K 3594/18

    Anerkennung eines von einem Dritten betriebenen Konferenzraum als Schulungsraum

    Der Treuhandverein für Verkehrserziehung und Verkehrssicherheit e.V. ist eine geeignete Stelle im Sinne von § 7b Abs. 3 Satz 1 BKrFQG (im Anschluss an VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 23.07.1985 - 10 S 2118/84 - GewArch 1986, 101).

    Wie der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (Urteil vom 23.07.1985 - 10 S 2118/84 - GewArch 1986, 101 ) im Rahmen der Fahrschulüberwachung zur inhaltlich gleichlautenden Vorschrift des § 33 Abs. 1 Satz 2 FahrlG 1969 (jetzt: § 51 Abs. 1 Satz 2 FahrlG) entschieden hat, ist der Treuhandverein für Verkehrserziehung und Verkehrssicherheit e.V., solange er sachkundige und fachkundige Prüfer bereitstellt, geeignete Stelle.

  • BVerwG, 22.02.1993 - 8 B 111.92

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Das Berufungsgericht hat unter Bezugnahme auf seine ständige Rechtsprechung (vgl. BU S. 12) - ohne daß die Beschwerde dagegen Einwände erhoben hätte - festgestellt, daß der Treuhandverein, dem der Überprüfungsauftrag erteilt worden ist, die hierfür erforderliche fachliche Kompetenz und damit die "Eignung" besitzt (vgl. S. 20 f. des vom Berufungsgericht in Bezug genommenen Urteils vom 23. Juli 1985 - VGH 10 S 2118/84 -).

    Dies entspricht auf der Grundlage der bindenden Feststellungen zur Eignung des Vereins und seiner Prüfer (BU S. 11 f. unter Bezugnahme auf S. 13 ff., 20 des Urteils vom 23. Juli 1985 - VGH 10 S 2118/84 -) ersichtlich dem Gesetz, da nichts dafür spricht, daß bei Beauftragung "geeigneter Personen oder Stellen" gemäß § 33 Abs. 1 Satz 2 FahrlG deren Kosten nicht erstattungsfähig sein sollten, und als Rechtsgrundlage dann (nur) § 2 Abs. 1 Nr. 5 GebOSt in Betracht kommt.

  • VG Sigmaringen, 19.09.2007 - 1 K 939/06

    Nachträgliche Anordnung von Auflagen zur Seminarerlaubnis von Fahrlehrern;

    Nach der Rechtsprechung des VGH Baden-Württemberg zur Überwachung der Fahrschulen, der sich die Kammer anschließt (Urteil vom 23.07.1985 - 10 S 2118/84, GewArch 1986, 101), ist der Treuhandverein für Verkehrserziehung und Verkehrssicherheit e.V. (im Folgenden: Treuhandverein), solange er fachkundige Prüfer bereitstellt, eine geeignete Stelle im Sinne dieser Vorschrift.

    Nach der Rechtsprechung des VGH Baden-Württemberg (Urteil vom 23.07.1985 a.a.O.) ist die Verwaltungspraxis im Land Baden-Württemberg, nach welcher die routinemäßige Überprüfung der Fahrschulen im Auftrag der Erlaubnisbehörde grundsätzlich durch den Treuhandverein durchgeführt wird, nicht zu beanstanden.

  • VG Freiburg, 28.06.2022 - 13 K 2008/20

    Kosten der Fahrschulüberwachung; hier: Auslagenerstattung für Verwaltungshelfer

    Denn durch die Bestätigung der vom Treuhandverein vorgelegten Liste durch das Landratsamt hat dieses die Letztverantwortung für die Auswahl der zu überwachenden Fahrschulen übernommen; auch über den Umfang der durchzuführenden (Regel-)Überwachung bestand kein Zweifel (vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 23.07.1985 - 10 S 2118/84 -, GewArch 1986, 101).
  • VG Sigmaringen, 23.03.2021 - 4 K 2387/19

    Zur örtlichen Zuständigkeit der Landratsämter in Baden-Württemberg für

    Der Behörde obliegt es, die maßgeblichen Kontrollintervalle des § 7b Abs. 3 S. 4 BKrFQG zu überwachen und die Kontrollmaßnahmen hiernach auszurichten (vgl. hierzu auch Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 23. Juli 1985 - 10 S 2118/84 -, juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht