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   VGH Baden-Württemberg, 12.12.2016 - 10 S 2406/14   

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https://dejure.org/2016,48344
VGH Baden-Württemberg, 12.12.2016 - 10 S 2406/14 (https://dejure.org/2016,48344)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 12.12.2016 - 10 S 2406/14 (https://dejure.org/2016,48344)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 12. Dezember 2016 - 10 S 2406/14 (https://dejure.org/2016,48344)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erhebung einer Verwaltungsgebühr für die behördliche Anordnung zur Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens wegen Zweifeln an der Fahreignung

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 6a StVG, § 6 StGebO, § 14 Abs 2 S 1 VwKostG, § 11 Abs 3 S 1 Nr 5 FeV 2010
    Verwaltungsgebühr nur bei Rechtmäßigkeit der Anordnung zur Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwaltungsgebühr; Inzidentkontrolle Amtshandlung; Gutachtensanordnung; Medizinisch-psychologisches Gutachten; Unverhältnismäßigkeit der Fragestellung; Zweifel an charakterlicher Eignung

  • rechtsportal.de

    FeV § 11 Abs. 3 S. 1 Nr. 5
    Erhebung einer Verwaltungsgebühr für die behördliche Anordnung zur Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens wegen Zweifeln an der Fahreignung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Verwaltungsgebühr nur bei Rechtmäßigkeit der Anordnung zur Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2017, 147
  • VBlBW 2017, 337
  • DÖV 2017, 351
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (10)

  • VGH Baden-Württemberg, 08.03.2013 - 10 S 54/13

    Ermessen bei Anordnung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens wegen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.12.2016 - 10 S 2406/14
    Dass eine Gutachtensanordnung nicht nur in einem Rechtsbehelfsverfahren gegen eine daran anknüpfende Fahrerlaubnisentziehung inzident auf ihre Rechtmäßigkeit überprüft werden kann, sondern auch bei Rechtsbehelfsverfahren gegen sonstige in Rechte des Betroffenen eingreifende Maßnahmen, hat der Senat wiederholt ausgesprochen (vgl. z. B. Beschlüsse vom 22.01.2013 - 10 S 243/12 - und vom 08.03.2013 - 10 S 54/13 - jeweils juris).

    Der Senat geht in ständiger Rechtsprechung, auf die bereits im Zulassungsbeschluss hingewiesen wurde, davon aus, dass dann, wenn Anknüpfungstatsachen für eine Gutachtensanordnung nur Anlass zu Zweifeln an der charakterlichen Eignung geben, die Festlegung einer Fragestellung verfehlt und unverhältnismäßig ist, welche die Erfüllung der körperlichen und geistigen Anforderungen für das Führen von Kraftfahrzeugen als Gegenstand der Begutachtung festlegt (Senatsbeschlüsse vom 30.06.2011 - 10 S 2785/10 - juris Rn. 5 und vom 08.03.2013 - 10 S 54/13 - juris Rn. 12).

  • OVG Niedersachsen, 04.12.2006 - 12 LA 426/05

    Kosten für die Beibringung des Gutachtens eines Facharztes für

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.12.2016 - 10 S 2406/14
    b) Doch selbst dann, wenn man mit dem Verwaltungsgericht von einer nur ausnahmsweisen Inzidentkontrolle der Amtshandlung im Rahmen der Überprüfung eines Gebührenbescheids ausgehen wollte, und zwar dann, wenn dies zur Wahrung effektiven Rechtsschutzes nötig ist, weil es an einer angreifbaren Sachentscheidung (Fahrerlaubnisentziehung oder Versagung der beantragten Fahrerlaubniserteilung) fehlt, bei deren gerichtlicher Überprüfung sonst regelmäßig eine Inzidentkontrolle stattfinden könnte (so auch OVG Niedersachsen, Beschluss vom 04.12.2006 - 12 LA 426/05 - NJW 2007, 454, mit dem Ziel einer Vermeidung von Doppelprüfungen; kritisch dazu Ebner, SVR 2007, 195), ergäbe sich kein anderes Ergebnis.

    Er erfasst vielmehr den Inhalt des auch von ihm für seine Rechtsposition angeführten Beschlusses des OVG Niedersachsen vom 04.12.2006 (a.a.O.) nicht richtig, weil er ausschließlich von dessen Leitsätzen ausgeht, ohne zu berücksichtigen, dass die dortige Aussage (keine Überprüfbarkeit der Rechtmäßigkeit der Amtshandlung bei einer Überprüfung des Gebührenbescheids) unter dem Vorbehalt ihrer anderweitigen Überprüfbarkeit im Rahmen der Sachentscheidung stand, an der es im vorliegenden Fall gerade fehlt.

  • BVerwG, 27.09.2012 - 3 C 33.11

    Löschung von Punkten im Verkehrszentralregister; Punktestand; Ablehnung der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.12.2016 - 10 S 2406/14
    Bei der gerichtlichen Überprüfung eines auf die genannten Rechtsgrundlagen gestützten Verwaltungsgebührenbescheids hat über die gebührenrechtliche Kontrolle im engeren Sinn hinaus auch eine Inzidentkontrolle der Rechtmäßigkeit der jeweiligen Amtshandlung zu erfolgen (vgl. Senatsurteile vom 20.09.2011 - 10 S 2850/10 - VBlBW 2012, 307, bestätigt durch BVerwG, Urteil vom 27.09.2012 - 3 C 33.11 - NJW 2013, 552, und vom 09.01.2007 - 10 S 1874/06 - VBlBW 2007, 479).

    Eine Gebühr darf also nur erhoben werden, wenn die Amtshandlung rechtmäßig war (so auch BVerwG, Urteil vom 27.09.2012, a.a.O.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 07.11.2007 - 9 A 4822/05 - DAR 2008, 104; VG Würzburg, Urteil vom 13.07.2009 - W 6 K 09.328 - juris Rn. 17).

  • VGH Baden-Württemberg, 30.06.2011 - 10 S 2785/10

    Entziehung der Fahrerlaubnis - strenge Anforderungen an die Anlassbezogenheit und

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.12.2016 - 10 S 2406/14
    Der Senat geht in ständiger Rechtsprechung, auf die bereits im Zulassungsbeschluss hingewiesen wurde, davon aus, dass dann, wenn Anknüpfungstatsachen für eine Gutachtensanordnung nur Anlass zu Zweifeln an der charakterlichen Eignung geben, die Festlegung einer Fragestellung verfehlt und unverhältnismäßig ist, welche die Erfüllung der körperlichen und geistigen Anforderungen für das Führen von Kraftfahrzeugen als Gegenstand der Begutachtung festlegt (Senatsbeschlüsse vom 30.06.2011 - 10 S 2785/10 - juris Rn. 5 und vom 08.03.2013 - 10 S 54/13 - juris Rn. 12).
  • VG Würzburg, 13.07.2009 - W 6 K 09.328

    Unanfechtbarkeit der Anordnung der Vorlage eines medizinisch-psychologischen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.12.2016 - 10 S 2406/14
    Eine Gebühr darf also nur erhoben werden, wenn die Amtshandlung rechtmäßig war (so auch BVerwG, Urteil vom 27.09.2012, a.a.O.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 07.11.2007 - 9 A 4822/05 - DAR 2008, 104; VG Würzburg, Urteil vom 13.07.2009 - W 6 K 09.328 - juris Rn. 17).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.01.2007 - 10 S 1874/06

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Punkteberechnung nach § 4 Abs 3 StVG -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.12.2016 - 10 S 2406/14
    Bei der gerichtlichen Überprüfung eines auf die genannten Rechtsgrundlagen gestützten Verwaltungsgebührenbescheids hat über die gebührenrechtliche Kontrolle im engeren Sinn hinaus auch eine Inzidentkontrolle der Rechtmäßigkeit der jeweiligen Amtshandlung zu erfolgen (vgl. Senatsurteile vom 20.09.2011 - 10 S 2850/10 - VBlBW 2012, 307, bestätigt durch BVerwG, Urteil vom 27.09.2012 - 3 C 33.11 - NJW 2013, 552, und vom 09.01.2007 - 10 S 1874/06 - VBlBW 2007, 479).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.11.2007 - 9 A 4822/05

    Entziehung der Fahrerlaubnis - Fristsetzung zur Teilnahme an Aufbauseminar

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.12.2016 - 10 S 2406/14
    Eine Gebühr darf also nur erhoben werden, wenn die Amtshandlung rechtmäßig war (so auch BVerwG, Urteil vom 27.09.2012, a.a.O.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 07.11.2007 - 9 A 4822/05 - DAR 2008, 104; VG Würzburg, Urteil vom 13.07.2009 - W 6 K 09.328 - juris Rn. 17).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.09.2015 - 3 S 411/15

    Überprüfung der Rechtmäßigkeit einer Amtshandlung im Gebührenstreit

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.12.2016 - 10 S 2406/14
    Ob eine Inzidentkontrolle der Amtshandlung auf ihre Rechtmäßigkeit auch bei landesrechtlichen Gebührentatbeständen veranlasst ist (vgl. dazu VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 11.09.2015 - 3 S 411/15 - VBlBW 2016, 31 m.w.N.), bedarf angesichts der vorliegenden Konstellation keiner Entscheidung.
  • VGH Baden-Württemberg, 22.01.2013 - 10 S 243/12

    Zur Beurteilung der Fahreignung eines Verkehrsteilnehmers bei ärztlich

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.12.2016 - 10 S 2406/14
    Dass eine Gutachtensanordnung nicht nur in einem Rechtsbehelfsverfahren gegen eine daran anknüpfende Fahrerlaubnisentziehung inzident auf ihre Rechtmäßigkeit überprüft werden kann, sondern auch bei Rechtsbehelfsverfahren gegen sonstige in Rechte des Betroffenen eingreifende Maßnahmen, hat der Senat wiederholt ausgesprochen (vgl. z. B. Beschlüsse vom 22.01.2013 - 10 S 243/12 - und vom 08.03.2013 - 10 S 54/13 - jeweils juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.09.2011 - 10 S 2850/10

    Gebührenpflicht für verkehrsrechtliche Verwarnung wegen erhöhten Punktestandes im

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.12.2016 - 10 S 2406/14
    Bei der gerichtlichen Überprüfung eines auf die genannten Rechtsgrundlagen gestützten Verwaltungsgebührenbescheids hat über die gebührenrechtliche Kontrolle im engeren Sinn hinaus auch eine Inzidentkontrolle der Rechtmäßigkeit der jeweiligen Amtshandlung zu erfolgen (vgl. Senatsurteile vom 20.09.2011 - 10 S 2850/10 - VBlBW 2012, 307, bestätigt durch BVerwG, Urteil vom 27.09.2012 - 3 C 33.11 - NJW 2013, 552, und vom 09.01.2007 - 10 S 1874/06 - VBlBW 2007, 479).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.10.2017 - 10 S 746/17

    Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach strafgerichtlichen Fahrerlaubnisentziehung;

    Die Fragestellung ist auch verhältnismäßig; insbesondere beschränkt sie sich auf die Klärung von Zweifeln der charakterlichen Eignung des Klägers, ohne zusätzlich auch umfassend die Erfüllung der (allgemeinen) körperlichen und geistigen Anforderungen für das Führen von Kraftfahrzeugen als Gegenstand der Begutachtung festzulegen (vgl. hierzu Senatsurteil vom 12.12.2016 - 10 S 2406/14 - juris Rn. 33 m. w. N.).
  • VG Freiburg, 05.04.2017 - 4 K 2347/16

    Festsetzung von Vollstreckungskosten und Verwaltungsgebühren; Selbstverwaltung

    Dies folgt möglicherweise schon daraus, dass eine mit einer Gebührenfestsetzung vergleichbare Eigenständigkeit der Kostenentscheidung (vgl. dazu VGH-Bad.-Württ., Urteil vom 11.03.2005 - 5 S 2421/03 -, a.a.O.) in Bezug zu der Verwaltungsentscheidung, für die eine Gebühr geltend gemacht wird, nicht besteht (neuerdings allerdings wieder offenlassend VGH-Bad.-Württ., Urteil vom 11.09.2015 - 3 S 411/15 -, VBlBW 2016, 31; vgl. auch, für den Sonderfall einer Gebühr für eine - nicht selbständig anfechtbare - Gutachtensanordnung, § 6 StGebO und § 14 Abs. 2 Satz 1 VwKostG und hierzu Urteil vom 12.12.2016 - 10 S 2406/14 -, juris, m.w.N.).
  • VG Sigmaringen, 04.09.2019 - 10 K 31/18

    Waldwegebau mit Bauschutt; Abfallrechtliche Anordnung; Produkteigenschaft nach

    Dabei kommt es für die Rechtmäßigkeit der Festsetzung einer Verwaltungsgebühr grundsätzlich auf die Rechtmäßigkeit der zugrundeliegenden Amtshandlung bzw. des Grundverwaltungsakts an (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 12.12.2016 - 10 S 2406/14 -, juris Rn. 22 ff.; vgl. auch VGH Bayern, Beschluss vom 18.10.1993 - 24 B 93.92 -, NVwZ-RR 1994, 548; offen gelassen VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 11.09.2015 - 3 S 411/15 -, juris Rn. 31 ff.).
  • VG Berlin, 15.11.2023 - 4 K 253.22

    Investitionsprüfung: Erwerb eines Medizinprodukteherstellers durch chinesisches

    Ob auf § 57 S. 3 AWV eine der Zwangsvollstreckung zugängliche Aufforderung zur Übermittlung einzelner Unterlagen gestützt werden kann, die eine isolierte Anfechtung dieser behördlichen Verfahrenshandlung und damit inzident der Eröffnungsentscheidung zuließe, kann hier dahinstehen (vgl. zu einer vergleichbaren Lage bei nicht isoliert anfechtbarer Anordnung zur Beibringung eines Gutachtens im Fahrerlaubnisrecht, vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 12. Dezember 2016 - 10 S 2406/14 - juris, Rn. 27).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.12.2022 - 13 S 2057/22

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen acht oder mehr Punkten - keine

    Er hätte vielmehr im Rahmen eines gegen den jeweiligen Gebührenbescheid gerichteten Rechtsbehelfs eine inzidente Überprüfung auch der Rechtmäßigkeit der (jeweils) zugrundeliegenden Amtshandlung erreichen können (vgl. Urteil des Senats vom 15.02.2022 - 13 S 2110/21 - juris Rn. 29; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 12.12.2016 - 10 S 2406/14 - juris Rn. 26).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.02.2022 - 13 S 2110/21

    Anerkennung einer Ausbildungsstätte für die beschleunigte Grundqualifikation und

    Die Erhebung von Kosten setzt voraus, dass die zugrundeliegende Amtshandlung ihrerseits rechtmäßig ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 24.05.2018 - 3 C 25.16 - juris Rn. 11 [für Polizeikosten]; VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 03.05.2021 - 1 S 512/19 - juris Rn. 31 [für Gebühren betreffend die Anwendung unmittelbaren Zwangs], vom 12.12.2016 - 10 S 2406/14 - juris Rn. 22 ff. und vom 26.11.2013 - 10 S 2387/11 - juris Rn. 15 [jeweils für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen]; OVG Niedersachsen, Urteil vom 20.12.2017 - 13 LC 161/15 - juris Rn. 128 [für Kontrollen nach dem LFGB]; Trésoret in jurisPK-Straßenverkehrsrecht, 2. Aufl., StVG § 6a Rn. 31).
  • OVG Niedersachsen, 10.08.2020 - 12 LB 64/20

    Berichtigung; Bußgeldbescheid; Einspruchsfrist; Fahreignungs-Bewertungssystem;

    Denn die Beklagte hat mit dem Erlass der Entziehungsverfügung eine aus verwaltungskostenrechtlicher Sicht unrichtige Sachbehandlung vorgenommen (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 6.4.2017 - 12 PA 199/16 -, DAR 2017, 339 ff. hier zitiert nach juris, Rn. 17; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 12.12.2016 - 10 S 2406/14, juris, Rnrn. 24 und 26).
  • VGH Bayern, 30.05.2017 - 11 CS 17.274

    Entziehung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung

    Eine Gutachtensanordnung enthält eine unverhältnismäßige Fragestellung, wenn in ihr eine Überprüfung der körperlichen und geistigen Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen verlangt wird, obwohl nur Zweifel an der charakterlichen Eignung bestehen (vgl. VGH BW, U.v. 12.12.2016 - 10 S 2406/14 - NZV 2017, 147; vgl. hierzu auch BayVGH, B.v. 24.11.2014 - 11 ZB 13.2240 - juris).
  • OVG Niedersachsen, 06.04.2017 - 12 PA 199/16

    Cannabisanbau; gelegentlicher Cannabiskonsum; regelmäßiger Cannabiskonsum;

    Zwar kann sich gemäß § 6a Abs. 3 Satz 1 StVG i. V. m. § 14 Abs. 2 Satz 1 VwKostG in der bis zum 14. August 2013 geltenden Fassung die Rechtswidrigkeit einer Kostenentscheidung daraus ergeben, dass die Behörde eine unrichtige Sachbehandlung vorgenommen hat (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 12.12.2016 - 10 S 2406/14, juris, Rnrn. 24 und 26).
  • VG Stade, 19.07.2023 - 1 A 575/23

    Fahrerlaubnis; Gebühren; MPU; Neuerteilung

    Ob für die Rechtmäßigkeit der Kostenfestsetzung Voraussetzung ist, dass die zugrunde liegenden Amtshandlung - hier die Anordnung zur Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens - ihrerseits rechtmäßig ist (so VGH BW, Urt. v. 12.12.2016 - 10 S 2406/14 -, juris Rn. 26; NK-GVR/Thomas Kreusch, 3. Aufl. 2021, StVG § 6a Rn. 4; Trésoret in: Freymann/Wellner, jurisPK-Straßenverkehrsrecht, 2. Aufl., § 6a StVG (Stand: 01.12.2021) Rn. 100), oder ob es einer solchen sog. Inzidentprüfung der zugrunde liegenden Amtshandlung nur dann bedarf, wenn keine abschließende Sachentscheidung ergeht ( Nds. OVG, Beschl. v. 04.12.2006 - 12 LA 426/05 -, juris Rn. 9), kann im Ergebnis offen bleiben (offenlassend auch: Bay. VGH, Beschl. v. 14.12.2020 - 11 ZB 20.2015 -, juris Rn. 15).

    Den Gebühren-Nummern 202.1 bis 202.3 ist nach dem Grundtatbestand des 202 aber gemeinsam, dass - anders als hier - eine Fahrerlaubnis erteilt worden sein muss (unklar insoweit VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 12.12.2016 - 10 S 2406/14 -, VRS 131, 160 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 25).

  • VG Sigmaringen, 23.03.2021 - 4 K 2387/19

    Zur örtlichen Zuständigkeit der Landratsämter in Baden-Württemberg für

  • VG Sigmaringen, 19.04.2023 - 8 K 3435/21

    Bürogebäude; Gewerbegebiet; Industriegebiet; Befreiung

  • VGH Baden-Württemberg, 28.03.2022 - 2 S 2781/21

    Gebührenschuld für (straßenverkehrsrechtliche) Amtshandlungen; Gebühr für die

  • OVG Niedersachsen, 18.05.2017 - 12 LA 166/16

    Eignungsbegutachtung; Erteilung Fahrerlaubnis; Verwaltungsgebühr

  • VG Kassel, 24.04.2019 - 7 K 6587/17

    Die Anordnung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens ist grundsätzlich

  • OVG Schleswig-Holstein, 31.07.2017 - 1 LB 6/17

    Auslagenerstattungsanspruch nach § 10 Abs 1 VwKostG SH; Kosten einer nach

  • VG Augsburg, 23.07.2021 - Au 7 S 21.1407

    Einstweiliger Rechtsschutz: Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung

  • OVG Schleswig-Holstein, 31.07.2017 - 1 LB 13/16

    Auslagenerstattungsanspruch nach § 10 Abs. 1 VwKostG SH; Kosten einer nach

  • VG Minden, 09.03.2022 - 9 K 2233/20
  • VG Augsburg, 22.06.2020 - Au 7 K 19.1964

    Kosten der Anordnung eines Fahreignungsgutachtens

  • VG Köln, 21.04.2021 - 22 L 333/21
  • VGH Bayern, 12.08.2020 - 11 CS 20.1518

    Kosten für die Anordnung eines Fahreignungsgutachtens - Einstweiliger

  • OVG Lünebrug, 10.08.2020 - 12 LB 64/20

    Punktestand, nachträgliche Änderung, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • VG Minden, 10.01.2022 - 3 L 867/21
  • VG Ansbach, 26.10.2021 - AN 10 K 20.01003

    Kosten für die Anforderung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens

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