Rechtsprechung
LG Mannheim, 18.08.2005 - 10 S 26/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Kurzfassungen/Presse (3)
- verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)
Im Falle vorsätzlicher Herbeiführung eines Verkehrsunfallschadens ist der Direktanspruch des Geschädigten nicht ausgeschlossen
- fahrschule-online.de (Kurzinformation)
Versicherungsschutz auch bei vorsätzlichem Unfall
- taxi-zeitschrift.de (Kurzinformation)
Versicherungsschutz auch bei vorsätzlichem Unfall
Verfahrensgang
- AG Mannheim - 1 C 348/04
- LG Mannheim, 18.08.2005 - 10 S 26/05
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Düsseldorf, 28.02.2003 - 14 U 167/02
Subjektiver Risikoausschluss bei der Kfz-Haftpflichtversicherung
Auszug aus LG Mannheim, 18.08.2005 - 10 S 26/05
Zum anderen teilt die Kammer die Auffassung, dass im Falle vorsätzlicher Herbeiführung eines Verkehrsunfallschadens der Direktanspruch des Geschädigten ausgeschlossen ist (so z.B. OLG Düsseldorf, VersR 2003, 1248), nicht. - OLG München, 16.06.2000 - 10 U 5480/99
Auszug aus LG Mannheim, 18.08.2005 - 10 S 26/05
Es ist nicht gerechtfertigt, dass sich eine Obliegenheitsverletzung eines Mitversicherten über das Innenverhältnis zwischen Versicherung und Versichertem hinaus auch auf das Außenverhältnis zum Geschädigten auswirkt (OLG München, NZV 2001, 220).