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   VGH Baden-Württemberg, 18.05.2004 - 10 S 2796/03   

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https://dejure.org/2004,3453
VGH Baden-Württemberg, 18.05.2004 - 10 S 2796/03 (https://dejure.org/2004,3453)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 18.05.2004 - 10 S 2796/03 (https://dejure.org/2004,3453)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 18. Mai 2004 - 10 S 2796/03 (https://dejure.org/2004,3453)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf Wiedererteilung einer wegen Drogenkonsums entzogenen Fahrerlaubnis; Gewährung einer Fahrerlaubnis bei Rückfallgefahr bezüglich eines Drogenkonsums; Eingreifen der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) bei Entzug der Fahrerlaubnis durch strafgerichtliche Entscheidung; ...

  • blutalkohol PDF, S. 93

    MPU-Anordnung nach § 14 Abs. 2 Nr. 1 FeV

  • Judicialis

    StVG § 2 Abs. 2; ; FeV § 11 Abs. 8 Satz 1; ; FeV § 14 Abs. 2 Nr. 1; ; FeV § 20 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fahrerlaubnis - Wiedererteilung, medizinisch-psychologisches Gutachten, "harte" Drogen, Erforderlichkeit, Blutuntersuchung, Urinuntersuchung, Haaruntersuchung, Aussagekraft, ärztliches Gutachten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Zur Verwertung auch sehr lange zurückliegender Drogenverstöße

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2005, 215
  • VBlBW 2004, 428
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (3)

  • VG Sigmaringen, 26.06.2003 - 3 K 2573/02

    Wiedererteilung der Fahrerlaubnis nach viele Jahre zurückliegender Entziehung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.05.2004 - 10 S 2796/03
    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 26. Juni 2003 - 3 K 2573/02 - wird zurückgewiesen.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 26. Juni 2003 - 3 K 2573/02 - zu ändern, die Verfügung des Landratsamtes Biberach vom 21.10.2002 und den Widerspruchsbescheid des Regierungspräsidiums Tübingen vom 09.12.2002 aufzuheben und den Beklagten zu verpflichten, ihr nach Bestehen der Fahrerlaubnisprüfung die Fahrerlaubnis der Klasse B zu erteilen.

  • BVerfG, 24.06.1993 - 1 BvR 689/92

    Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen Haschischkonsum es rechtfertigen kann,

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.05.2004 - 10 S 2796/03
    Die dem Wortlaut und dem Zweck des § 14 Abs. 2 Nr. 1 FeV entsprechende Anordnung zur Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens kann auch nicht im Hinblick auf den Grundsatz der Erforderlichkeit mit dem Argument angegriffen werden, anstelle des erheblich in das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen eingreifenden medizinisch-psychologischen Gutachtens (vgl. BVerfG, Beschl. v. 24.06.1993, BVerfGE 89, 69, 88) könne die Drogenfreiheit mit Hilfe von bloßen ärztlichen Gutachten belegt werden.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.01.2001 - 19 B 1757/00

    Die Anordnung der Fahrerlaubnisbehörde, ein medizinisch-psychologisches Gutachten

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.05.2004 - 10 S 2796/03
    Denn da die Gutachtensanordnung lediglich eine unselbstständige Maßnahme der Sachverhaltsaufklärung und kein Verwaltungsakt ist (vgl. OVG NRW, Beschl. v. 22.01.2001 - 19 B 1757/00, 19 E 886/00 -, NJW 2001, 3427), kommt die Bestimmung des § 39 Abs. 1 LVwVfG von vornherein nicht zur Anwendung.
  • VGH Bayern, 17.11.2015 - 11 BV 14.2738

    Anordnung der Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens nach

    Der Verordnungsgeber hat das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 18. Mai 2004 (10 S 2796/03 - VBlBW 2004, 428), in dem dieser bereits in Bezug auf die damals noch gleichlautende Vorschrift des § 14 Abs. 2 Nr. 1 FeV zum Ergebnis gekommen war, dass sowohl Fahrerlaubnisentziehungen durch die Verwaltungsbehörden als auch durch die Gerichte erfasst seien, zum Anlass genommen, mit der Vierten Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 18. Juli 2008 (BGBl I S. 1338) den Wortlaut von § 14 Abs. 2 Nr. 1 FeV entsprechend zu ergänzen.

    Ausgangspunkt war das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 18. Mai 2004 (10 S 2796/03 - VBlBW 2004, 428) wonach § 14 Abs. 2 Nr. 1 FeV auch strafgerichtliche Entscheidungen erfasse, woraufhin der Verordnungsgeber diese Vorschrift mit der Vierten Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 18. Juli 2008 (BGBl I S. 1338) ergänzte.

    Insoweit ist jedoch, ausgehend von der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 18. Mai 2004 (a. a. O.) bis zur Änderung von § 14 Abs. 2 Nr. 1 FeV durch den Verordnungsgeber zum 30. Oktober 2008, ein Wandel des Verständnisses der Vorschrift eingetreten, der die ursprüngliche Begründung der Norm in den Hintergrund treten lässt.

  • VGH Baden-Württemberg, 18.06.2012 - 10 S 452/10

    Entziehung der Fahrerlaubnis und strafgerichtliche Entziehung aufgrund von § 69

    Der Senat hat in seinem Urteil vom 18.05.2004 (- 10 S 2796/03 -, VBlBW 2004, 428) zu § 14 Abs. 2 Nr. 1 FeV in der damals geltenden Fassung ausgeführt:.

    Er hat in der Begründung der o.g. Änderungsverordnung (Bundesrat Drs. 302/08 S. 62 f.) ausdrücklich auf das Urteil des Senats vom 18.05.2004 - 10 S 2796/03 - Bezug genommen, dessen Auffassung zu folgen sei, und die oben angeführten Gründe des Urteils wiedergegeben.

  • VGH Bayern, 08.03.2016 - 11 BV 15.1589

    Erfolgloser Antrag auf Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach vorangegangener

    Der Verordnungsgeber hat das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 18. Mai 2004 (10 S 2796/03 - VBlBW 2004, 428), in dem dieser bereits in Bezug auf die damals noch gleichlautende Vorschrift des § 14 Abs. 2 Nr. 1 FeV zum Ergebnis gekommen war, dass sowohl Fahrerlaubnisentziehungen durch die Verwaltungsbehörden als auch durch die Gerichte erfasst seien, zum Anlass genommen, mit der Vierten Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 18. Juli 2008 (BGBl I S. 1338) den Wortlaut von § 14 Abs. 2 Nr. 1 FeV entsprechend zu ergänzen.

    Ausgangspunkt war das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 18. Mai 2004 (10 S 2796/03 - VBlBW 2004, 428) wonach § 14 Abs. 2 Nr. 1 FeV auch strafgerichtliche Entscheidungen erfasse, woraufhin der Verordnungsgeber diese Vorschrift mit der Vierten Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 18. Juli 2008 (BGBl I S. 1338) ergänzte.

    Insoweit ist jedoch, ausgehend von der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 18. Mai 2004 (a. a. O.) bis zur Änderung von § 14 Abs. 2 Nr. 1 FeV durch den Verordnungsgeber zum 30. Oktober 2008, ein Wandel des Verständnisses der Vorschrift eingetreten, der die ursprüngliche Begründung der Norm in den Hintergrund treten lässt.

  • VGH Baden-Württemberg, 07.07.2015 - 10 S 116/15

    Erhebung der Untätigkeitsklage hindert keine behördliche Aufklärungsmaßnahme;

    Der Verordnungsgeber hat das Urteil des erkennenden Senats vom 18.05.2004 - (10 S 2796/03 - VBlBW 2004, 428), in dem der Senat bereits in Bezug auf die damals noch gleichlautende Vorschrift des § 14 Abs. 2 Nr. 1 FeV zum Ergebnis gekommen war, dass sowohl Fahrerlaubnisentziehungen durch die Verwaltungsbehörden als auch durch die Gerichte erfasst seien, zum Anlass genommen, mit der Vierten Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 18.07.2008 (BGBl. I S. 1338) auch den Wortlaut von § 14 Abs. 2 Nr. 1 FeV um eine entsprechende Klarstellung zu ergänzen.
  • BVerwG, 24.06.2013 - 3 B 71.12

    Fahrerlaubnisentziehung; Entziehung der Fahrerlaubnis; strafgerichtliche

    Zudem hatte der Verordnungsgeber das Urteil des Berufungsgerichts vom 18. Mai 2004 - 10 S 2796/03 - (VBlBW 2004, 428), in dem der Verwaltungsgerichtshof bereits in Bezug auf die damals noch gleichlautende Vorschrift des § 14 Abs. 2 Nr. 1 FeV zum Ergebnis gekommen war, dass sowohl Fahrerlaubnisentziehungen durch die Verwaltungsbehörden als auch durch die Gerichte erfasst seien, zum Anlass genommen, mit der Vierten Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 18. Juli 2008 (BGBl I S. 1338) nun auch den Wortlaut von § 14 Abs. 2 Nr. 1 FeV um eine entsprechende Klarstellung zu ergänzen.
  • VGH Baden-Württemberg, 03.05.2010 - 10 S 256/10

    Zum Umfang der Bindung der Verwaltungsbehörde an die Beurteilung der

    Entgegen der Auffassung der Beschwerde ist in diesem Zusammenhang unerheblich, dass sich in der Anordnung zur Beibringung des Gutachtens vom 08.10.2009 keine genaue Angabe der vom Landratsamt als Grundlage herangezogenen Bestimmung der Fahrerlaubnis-Verordnung findet (vgl. hierzu Urteil des Senats vom 18.05.2004 - 10 S 2796/03 - VBlBW 2004, 428).
  • VG Karlsruhe, 30.06.2016 - 3 K 3375/15

    Ärztlich begleitete Selbsttherapie mit Cannabis - Dauerbehandlung mit

    Denn auch bei Personen, die wegen Betäubungsmitteldelikten mehrfach strafrechtlich in Erscheinung getreten sind, ist nicht gewährleistet, dass ausnahmslos jeder neue Konsum eines Betäubungsmittels den Behörden bekannt wird (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 18.05.2004 - 10 S 2796/03 -, juris).
  • VG Freiburg, 27.01.2010 - 1 K 118/08

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtteilnahme an einem angeordneten

    a.) Entgegen der Auffassung des LRA - allerdings rechtlich unschädlich (vgl. zum Auswechseln der Rechtsgrundlage: VGH Bad.-Württ., Urt. v. 18.5.2004 - 10 S 2796/03 -, VBlBW 2004, 428; Hartung, a.a.O.) - findet die MPG-Anforderung ihre Rechtsgrundlage nicht in § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 FeV.
  • VG Sigmaringen, 06.10.2005 - 2 K 1276/05

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Aberkennung des Rechts, in der

    Es ist zwischenzeitlich in der Rechtsprechung geklärt, dass auch strafrichterliche Fahrerlaubnisentziehungen die Kriterien des § 14 Abs. 2 FeV erfüllen können (VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 18.05.2004 - 10 S 2796/03 -, VBlBW 2004, 428 ff.) und somit bei rein national-rechtlicher Betrachtung kein Zweifel an der Erfüllung des Tatbestands des § 14 Abs. 2 FeV bestünde.
  • VG Freiburg, 11.01.2021 - 6 K 3900/20

    Anordnung der Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens bei

    Dieser Nachweis kann grundsätzlich nur auf der Grundlage einer medizinisch-psychologischen Begutachtung erbracht werden (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 18.05.2004 - 10 S 2796/03 - juris Rn. 32; OVG Berlin-Brandenburg, a.a.O., Rn. 5; offenlassend hingegen: VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 07.04.2014, a.a.O., Rn. 14).
  • VG München, 04.02.2005 - M 6a K 03.5867
  • VG Stuttgart, 16.09.2005 - 10 K 2001/05
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