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   VGH Baden-Württemberg, 22.12.2021 - 10 S 2812/21   

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https://dejure.org/2021,54663
VGH Baden-Württemberg, 22.12.2021 - 10 S 2812/21 (https://dejure.org/2021,54663)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22.12.2021 - 10 S 2812/21 (https://dejure.org/2021,54663)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22. Dezember 2021 - 10 S 2812/21 (https://dejure.org/2021,54663)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 5 Abs 2 NiSG, § 5 Abs 2 NiSG, Art 12 GG
    Verfassungsmäßigkeit des NiSV § 5 Abs 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anwendung nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen; Entfernung von Tätowierungen; Entfernung von Permanent-Make-up; Anwendung von Lasereinrichtungen; Berufungsausübungsregelung; Erwerbsaussichten; Ärztinnen- bzw. Arztvorbehalt

  • rechtsportal.de

    Rechtmäßiger Arztvorbehalt bei der Entfernung von Tätowierungen oder Permanent-Make-up

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • VGH Bayern, 13.08.2021 - 22 CE 21.796

    Entfernung von Tätowierungen oder Permanent-Makeup mit Strahlung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.12.2021 - 10 S 2812/21
    Es ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, dass § 5 Abs. 2 der Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen - NiSV - in der seit dem 31.12.2020 geltenden Fassung vorsieht, dass die Entfernung von Tätowierungen oder Permanent-Make-up mit Lasereinrichtungen nur von approbierten Ärztinnen und Ärzten mit entsprechender ärztlicher Weiterbildung oder Fortbildung durchgeführt werden darf (wie Bayerischer VGH, Beschluss vom 13.08.2021 - 22 CE 21.796 - juris).

    Ergänzend verweist der Senat zudem auf den Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshof vom 13.08.2021 - 22 CE 21.796 - (juris), der in einer mit dem vorliegenden Fall vergleichbar gelagerten Konstellation § 5 Abs. 2 NiSV ebenfalls für verfassungsgemäß erachtet hat.

  • BVerfG, 24.03.2021 - 1 BvR 2656/18

    Verfassungsbeschwerden gegen das Klimaschutzgesetz teilweise erfolgreich

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.12.2021 - 10 S 2812/21
    Dass es sich bei der in § 5 Abs. 2 Nr. 6 Buchst. a NiSG an den Verordnungsgeber delegierten Frage der fachlichen Anforderungen für die Anwendung nichtionisierender Strahlung am Menschen um keine wegen ihrer "Wesentlichkeit" zwingend vom parlamentarischen Gesetzgeber zu entscheidende Frage handelt (vgl. zur verfassungsrechtlichen Verteilung der Regelungsbefugnisse von Legislative und Exekutive zuletzt BVerfG, Beschluss vom 24.03.2021 - 1 BvR 2656/18 - NVwZ 2021, 951 = juris Rn. 260), liegt für den Senat ebenso auf der Hand wie der Umstand, dass es ohne weiteres dem Verordnungsgeber überlassen werden kann, für welche Anwendungen (insbesondere - aber nicht nur, vgl. BR-Drs. 423/18 vom 05.09.2018, S. 526 - aufgrund ihrer Gefährlichkeit) ein Ärztinnen- bzw. Arztvorbehalt vorgesehen werden soll (vgl. auch BayVGH a. a. O. Rn. 18).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.01.2022 - 13 B 1465/21

    Weiterbetrieb eines Studios für professionelle Tattooentfernung

    vgl. zur Frage der Rechtmäßigkeit des Arztvorbehalts in § 5 Abs. 2 NiSV auch VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 22. Dezember 2021 - 10 S 2812/21 -, juris; Bay. VGH, Beschluss vom 13. August 2021 - 22 CE 21.796 -, juris; VG Düsseldorf, Beschluss vom 11. März 2021 - 7 L 2665/20 -, juris; VG Ansbach, Beschluss vom 26. Februar 2021 - AN 14 E 21.00061 -, juris.

    vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 22. Dezember 2021 - 10 S 2812/21 -, juris, Rn. 5; Bay. VGH, Beschluss vom 13. August 2021 - 22 CE 21.796 -, juris, Rn. 18; VG Düsseldorf, Beschluss vom 11. März 2021 - 7 L 2665/20 -, juris, Rn. 46 ff.

    vgl. hierzu unter Hinweis darauf, dass der Gesetzgeber anders als noch im Referentenentwurf vorgesehen, die Ausführung durch Angestellte (Delegation) gerade nicht ausdrücklich zulässt VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 22. Dezember 2021 - 10 S 2812/21 -, juris, Rn. 6; vgl. ferner Bay. VGH, Beschluss vom 13. August 2021 - 22 CE 21.796 -, juris, Rn. 28; VG Düsseldorf, Beschluss vom 11. März 2021 - 7 L 2665/20 -, juris, Rn. 130.

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