Rechtsprechung
LG Essen, 21.06.2012 - 10 S 33/12 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,36119) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Hinzuzählung eines vom pfändungsfreien Guthaben eines Pfändungsschutzkontos nicht verbrauchten Betrages zum pfändungsfreien Betrag des Folgemonats; Wirkung der Übertragung nicht verbrauchten Guthabens nur bis zum Ende des folgenden Kalendermonats
- zvi-online.de
InsO § 850k
Zur einmaligen Übertragung unverbrauchter Guthaben in den Folgemonat gem. § 850k InsO - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
§ 850 k ZPO
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Dorsten, 12.01.2012 - 21 C 314/11
- LG Essen, 21.06.2012 - 10 S 33/12
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 10.11.2011 - VII ZB 64/10
Pfändungsschutzkonto: Anforderungen an die gerichtliche Festsetzung des …
Auszug aus LG Essen, 21.06.2012 - 10 S 33/12
Dies hat auch der BGH - allerdings in einem zum Zwangsvollstreckungsrecht ergangenen Beschluss - noch einmal klargestellt, indem er in seinem Beschluss vom 10.11.2011 -VII ZB 64/10- (NJW 2012, 79 ff.) am Ende ausführt, "... und dass die Übertragung nicht verbrauchten Guthabens nur bis zum Ende des folgenden Kalendermonats wirkt.".
- LG Bielefeld, 10.07.2013 - 21 S 202/12
Kein Pfändungsschutz für das nicht verbrauchte Guthaben auf einem …
Auch hätte eine weitere pfändungsgeschützte Übertragung angesparten Guthabens den dem berechtigten Pfändungsgläubigerinteresse zuwiderlaufenden Effekt, dass ein Schuldner, der stets mit weniger als dem ihm monatlich zur Verfügung gestellten Regelguthaben auskommt, ein das monatliche Existenzminimum weit übersteigendes Vermögen ansammeln könnte und der Gläubiger mit seiner Forderung auf Dauer ausfiele (vgl. LG Essen, Urteil vom, 21.06.2012, Az.: 10 S 33/12).