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   OVG Berlin-Brandenburg, 27.02.2012 - 10 S 39.11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,3103
OVG Berlin-Brandenburg, 27.02.2012 - 10 S 39.11 (https://dejure.org/2012,3103)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 27.02.2012 - 10 S 39.11 (https://dejure.org/2012,3103)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 27. Februar 2012 - 10 S 39.11 (https://dejure.org/2012,3103)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 146 VwGO, § 34 Abs 1 BauGB, § 6 Abs 10 BauO BB, § 146 VwGO, § 34 Abs 1 BauGB
    Nachbarklage gegen eine Baugenehmigung

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 146 VwGO, § 34 Abs 1 BauGB, § 6 Abs 10 BauO BB
    Nachbarklage; Nachbarwiderspruch; aufschiebende Wirkung; Beschwerde; Baugenehmigung für Einfamilienhaus; Grenzgarage neben Terrasse; Einhaltung der Abstandsflächen; Indizwirkung; Rücksichtnahmegebot; (keine) erdrückende Wirkung; Alternativstandort

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einhaltung bauordnungsrechtlicher Abstandsflächen als zuverlässiger Indikator für eine fehlende, Nachbarrechte verletzende Beeinträchtigung der durch das Abstandsflächenrecht geschützten Belange

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 34 Abs. 1; BbgBO § 6 Abs. 10
    Einhaltung bauordnungsrechtlicher Abstandsflächen als zuverlässiger Indikator für eine fehlende, Nachbarrechte verletzende Beeinträchtigung der durch das Abstandsflächenrecht geschützten Belange

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Einhaltung Abstandsflächen: Rücksichtnahmegebot gewahrt!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Abstandsflächen eingehalten: Rücksichtnahmegebot gewahrt! (IBR 2012, 355)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2012, 989
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (7)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.09.2010 - 10 S 21.10

    Nachbarklage; zweigeschossiges Einfamilienhaus neben fünfgeschossigem Wohnhaus;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 27.02.2012 - 10 S 39.11
    Wie das Verwaltungsgericht zutreffend ausgeführt hat, ist allein der Umstand, dass die bauordnungsrechtlichen Abstandsflächen von einem Vorhaben eingehalten werden, in der Regel ein zuverlässiger Indikator dafür, dass keine Nachbarrechte verletzende Beeinträchtigung der durch das Abstandsflächenrecht geschützten Belange der Belichtung, Besonnung und Belüftung sowie der Begrenzung der Einsichtnahmemöglichkeiten vorliegt (vgl. OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 29. September 2010 - OVG 10 S 21.10 -, BRS 76 Nr. 182, juris Rn. 10; Beschluss vom 30. Oktober 2009 - OVG 10 S 26.09 -, BRS 74 Nr. 143, juris Rn. 16).

    Vielmehr beschränken sich diese Fallgestaltungen auf Extremfälle (vgl. NdsOVG, Beschluss vom 15. Januar 2007 - 1 ME 80/07 -, BRS 71 Nr. 88, juris Rn. 13 ff. unter Anführung von Fallbeispielen; OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 29. September 2010, a.a.O., Rn. 10 m.w.N.; OVG LSA, Beschluss vom 12. Dezember 2011 - 2 M 162/11 -, juris Rn. 8 ff.).

    Andere als diese vier Normelemente des § 34 Abs. 1 BauGB sind für die Bewertung der Frage, ob sich ein Bauvorhaben in die nähere Umgebung einfügt, ohne Belang (vgl. OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 29. September 2010, a.a.O, Rn. 8 m.w.N.).

  • BVerwG, 11.01.1999 - 4 B 128.98

    Rücksichtnahmegebot; unbeplanter Innenbereich; Einfügen; Nachbarklage;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 27.02.2012 - 10 S 39.11
    Das Abstandsflächenrecht stellt in Bezug auf die genannten Belange eine Konkretisierung des Gebots nachbarlicher Rücksichtnahme dar und ist insoweit mit diesem verzahnt (vgl. Broy-Bülow in Wilke/Dageförde/Knuth/Meyer/Broy-Bülow, Bauordnung für Berlin, 6. Aufl. 2008, § 6 Rn. 66 m.w.N.); zumindest aus tatsächlichen Gründen wird das Rücksichtnahmegebot im Regelfall nicht verletzt sein, wenn die Abstandsvorschriften eingehalten sind (BVerwG, Urteil vom 11. Januar 1999 - BVerwG 4 B 128.98 -, BRS 62 Nr. 102).

    Das aus dem Begriff des Einfügens im Sinne von § 34 Abs. 1 BauGB ableitbare Rücksichtnahmegebot ist (nur) verletzt, wenn sich ein Vorhaben objektivrechtlich nach der Art der baulichen Nutzung, dem Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise oder der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, nicht in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt (BVerwG, Urteil vom 11. Januar 1999, a.a.O.).

  • BVerwG, 26.06.1997 - 4 B 97.97

    Bauplanungsrecht - Kein Anspruch auf Fortführung des Verfahrens zur Aufstellung

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 27.02.2012 - 10 S 39.11
    Wird festgestellt, dass dieses an dem vom Bauherrn gewählten Standort Nachbarrechte nicht verletzt, ist kein Raum für Erwägungen zu möglicherweise besser geeigneten Alternativstandorten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. Juni 1997 - BVerwG 4 B 97.97 -, BRS 59 Nr. 176, juris Rn. 6).
  • OVG Niedersachsen, 15.01.2007 - 1 ME 80/07

    Erdrückende Wirkung eines Vorhabens

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 27.02.2012 - 10 S 39.11
    Vielmehr beschränken sich diese Fallgestaltungen auf Extremfälle (vgl. NdsOVG, Beschluss vom 15. Januar 2007 - 1 ME 80/07 -, BRS 71 Nr. 88, juris Rn. 13 ff. unter Anführung von Fallbeispielen; OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 29. September 2010, a.a.O., Rn. 10 m.w.N.; OVG LSA, Beschluss vom 12. Dezember 2011 - 2 M 162/11 -, juris Rn. 8 ff.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.10.2009 - 10 S 26.09
    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 27.02.2012 - 10 S 39.11
    Wie das Verwaltungsgericht zutreffend ausgeführt hat, ist allein der Umstand, dass die bauordnungsrechtlichen Abstandsflächen von einem Vorhaben eingehalten werden, in der Regel ein zuverlässiger Indikator dafür, dass keine Nachbarrechte verletzende Beeinträchtigung der durch das Abstandsflächenrecht geschützten Belange der Belichtung, Besonnung und Belüftung sowie der Begrenzung der Einsichtnahmemöglichkeiten vorliegt (vgl. OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 29. September 2010 - OVG 10 S 21.10 -, BRS 76 Nr. 182, juris Rn. 10; Beschluss vom 30. Oktober 2009 - OVG 10 S 26.09 -, BRS 74 Nr. 143, juris Rn. 16).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.12.2011 - 2 M 162/11

    Anfechtung einer Baugenehmigung; Nachbarschutz

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 27.02.2012 - 10 S 39.11
    Vielmehr beschränken sich diese Fallgestaltungen auf Extremfälle (vgl. NdsOVG, Beschluss vom 15. Januar 2007 - 1 ME 80/07 -, BRS 71 Nr. 88, juris Rn. 13 ff. unter Anführung von Fallbeispielen; OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 29. September 2010, a.a.O., Rn. 10 m.w.N.; OVG LSA, Beschluss vom 12. Dezember 2011 - 2 M 162/11 -, juris Rn. 8 ff.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.05.2002 - 7 B 558/02
    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 27.02.2012 - 10 S 39.11
    Diese werden vielfach mit den baurechtlichen Schlagworten einer "Hinterhofsituation" oder "Gefängnishofsituation", des "Gefühls des Eingemauertseins", der "Abriegelung" und der fehlenden "Luft zum Atmen" beschrieben (vgl. NdsOVG, a.a.O.; OVG NW, Beschluss vom 15. Mai 2002 - 7 B 558/02 -, juris Rn. 8 ff. m.w.N.; Broy-Bülow, a.a.O., Rn. 66 m.w.N.).
  • VG Freiburg, 25.07.2012 - 4 K 2241/11

    Verstoß gegen Rücksichtnahmegebot bei zulässiger Grenzbebauung

    In Bezug auf eine ausreichende Belichtung, Belüftung und Besonnung ist das Gebot der nachbarlichen Rücksichtnahme vom Landesgesetzgeber in den bauordnungsrechtlichen Abstandsflächenvorschriften konkretisiert worden (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 16.9.1993 - 4 C 28/91 -, juris; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 15.04.2008 - 8 S 98/08 -, juris; OVG Saarland, Beschluss vom 10.05.2012 - 2 B 49/12 -, juris; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 27.02.2012 - 10 S 39.11 -, juris; Bayer. VGH, Beschluss vom 07.02.2012 - 15 CD 11.2865 -, juris; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 24.01.2012 - 2 M 157/11 -, juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.06.2014 - 10 S 29.13

    Beschwerde; Rechtsschutzinteresse; Änderung der Baugenehmigung im

    Die Einhaltung der bauordnungsrechtlichen Abstandflächen ist in der Regel ein zuverlässiger Indikator dafür, dass keine die Rechte des Nachbarn verletzende Beeinträchtigung der durch das Abstandflächenrecht geschützten Belange der Belichtung, Besonnung und Belüftung sowie der Begrenzung der Einsichtsmöglichkeiten vorliegt (vgl. OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 29. September 2010 - OVG 10 S 21.10 -, BRS 76 Nr. 182, juris Rn. 10 und Beschluss vom 27. Februar 2012 - OVG 10 S 39.11 -, BauR 2012, 989, juris Rn. 4; BayVGH, Beschluss vom 22. Juni 2011, a.a.O., Rn. 17).

    Eine erdrückende Wirkung wird etwa angenommen, wenn eine bauliche Anlage wegen ihrer Ausmaße, ihrer Baumasse oder ihrer massiven Gestaltung ein benachbartes Grundstück unangemessen benachteiligt, indem es diesem förmlich "die Luft zum Atmen nimmt", wenn für den Nachbarn das Gefühl des "Eingemauertseins" bzw. eine "Hinterhofsituation" entsteht oder wenn die Größe des "erdrückenden" Gebäudes aufgrund der Besonderheiten des Einzelfalls derartig übermächtig ist, dass das "erdrückte" Gebäude oder Grundstück nur noch oder überwiegend wie eine von einem "herrschenden" Gebäude dominierte Fläche ohne eigene Charakteristik wahrgenommen wird (vgl. OVG NW, Beschluss vom 18. Februar 2014 - 7 B 1416/13 -, juris Rn. 5 f. m.w.N.; zu den üblichen beschreibenden "Schlagworten" auch OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 27. Februar 2012, a.a.O., Rn. 4 m.w.N.).

  • VGH Bayern, 05.09.2016 - 15 CS 16.1536

    Nachbarschutz bei Befreiung von Festsetzungen eines Bebauungsplans

    Denn in diesem Fall ist grundsätzlich davon auszugehen, dass der Landesgesetzgeber die diesbezüglichen nachbarlichen Belange und damit das diesbezügliche Konfliktpotenzial in einen vernünftigen und verträglichen Ausgleich gebracht hat (vgl. BVerwG, B.v. 22.11.1984 - 4 B 244.84 - NVwZ 1985, 653 = juris Rn. 4; B.v. 6.12.1996 - 4 B 215.96 - NVwZ-RR 1997, 516 f. = juris Rn. 9; B.v. 11.1.1999 - 4 B 128.98 - NVwZ 1999, 879 f. = juris Rn. 4; BayVGH, B.v. 6.9.2011 - 1 ZB 09.3121 - juris Rn. 4; B.v. 13.3.2014 - 15 ZB 13.1017 - juris Rn. 11; B.v. 30.9.2015 - 9 CS 15.1115 - juris Rn. 13; B.v. 29.1.2016 - 15 ZB 13.1759 - juris Rn. 28; B.v. 3.6.2016 - 1 CS 16.747 - juris Rn. 7; B.v. 4.7.2016 - 15 ZB 14.891 - juris Rn. 9; OVG Berlin-Bbg, B.v. 27.2.2012 - OVG 10 S 39.11 - juris Rn. 4; demgegenüber ist der Umkehrschluss, wonach eine Missachtung der Abstandsflächenvorschriften regelmäßig auch zu einer Verletzung des Rücksichtnahmegebots führe, nicht gerechtfertigt: BayVGH, B.v. 13.3.2014 a. a. O. m. w. N.).

    Mit Blick auf die genannten Gebäudeabstände und die dazwischenliegende D...-Straße ist ebenfalls nicht ersichtlich, wie durch das Hinzukommen der Bebauung der Beigeladenen auf dem Antragstellergrundstück ein objektiv begründetes Gefühl des "Eingemauertseins" oder eine "Hinterhof-" bzw. "Gefängnishofsituation" hervorgerufen werden könnte (vgl. BayVGH, B.v. 29.1.2016 - 15 ZB 13.1759 - juris Rn. 28; OVG NW, B.v. 14.6.2016 - 7 A 1251/15 - juris Rn. 7; OVG RhPf, B.v. 27.4.2015 - 8 B 10304/15 - juris Rn. 6; OVG Berlin-Bbg, B.v. 27.2.2012 - OVG 10 S 39.11 - juris Rn. 4), zumal die Ausmaße der Bebauung westlich, östlich und nördlich des Antragstellergrundstücks laut dem genehmigten Lageplan von den Flächenmaßen her gesehen nicht aus dem Rahmen fallen und das in der Beschwerdebegründung genannte Gebäude auf FlNr.

  • VG Berlin, 26.10.2023 - 19 K 422.19
    In Bezug auf die bereits durch das Abstandsflächenrecht geschützten Belange der Belichtung, Besonnung und Belüftung sowie der Begrenzung der Einsichtsmöglichkeiten stellt das Abstandsflächenrecht hierbei eine Konkretisierung des Gebots nachbarlicher Rücksichtnahme dar und ist insoweit mit diesem verzahnt (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 27. Februar 2012 - OVG 10 S 39.11 - juris Rn. 4 m.w.N.).

    Vielmehr beschränken sich diese Fallgestaltungen auf Extremfälle (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 27. Februar 2012, a.a.O., m.w.N.), in denen die baulichen Veränderungen auf einem Grundstück zu einem "herrschenden" Einfluss auf das Nachbargrundstück führen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22. Dezember 2020 - OVG 10 S 65/20 - juris).

    Diese Fallkonstellationen, in denen ein Bauvorhaben wegen seiner erdrückenden Wirkung als rücksichtslos erscheint, werden vielfach mit den Schlagworten einer "Hinterhofsituation" oder "Gefängnishofsituation", des "Gefühls des Eingemauertseins", der "Abriegelung" und der fehlenden "Luft zum Atmen" beschrieben (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 27. Februar 2012, a.a.O. sowie vom 29. September 2010 - OVG 10 S 21.10 - juris Rn. 11).

  • VG Berlin, 24.01.2019 - 19 K 308.15

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung zur Errichtung eines Lebensmittelmarktes

    In Bezug auf die bereits durch das Abstandsflächenrecht geschützten Belange der Belichtung, Besonnung und Belüftung sowie der Begrenzung der Einsichtsmöglichkeiten stellt das Abstandsflächenrecht hierbei eine Konkretisierung des Gebots nachbarlicher Rücksichtnahme dar und ist insoweit mit diesem verzahnt (vgl. dazu sowie zum Folgenden nur OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 27. Februar 2012 - OVG 10 S 39.11 -, juris Rn. 4 m.w.N.).

    Vielmehr beschränken sich diese Fallgestaltungen auf Extremfälle (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 27. Februar 2012, a.a.O., m.w.N.).

    Diese Fallkonstellationen, in denen ein Bauvorhaben wegen seiner erdrückenden Wirkung als rücksichtlos erscheint, werden vielfach mit den Schlagworten einer "Hinterhofsituation" oder "Gefängnishofsituation", des "Gefühls des Eingemauertseins", der "Abriegelung" und der fehlenden "Luft zum Atmen" beschrieben (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 27. Februar 2012, a.a.O. sowie vom 29. September 2010 - OVG 10 S 21.10 -, juris Rn. 11).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.07.2018 - 10 S 52.17

    Rücksichtslosigkeit einer Flüchtlingsunterkunft im Außenbereich gegenüber

    Dabei genügt es nicht, wenn ein Vorhaben die Situation für den Nachbarn nachteilig verändert, eine Rechtsverletzung ist vielmehr erst dann anzunehmen, wenn der Nachbar in städtebaulich relevanten Belangen unzumutbar beeinträchtigt ist (vgl. zum Ganzen OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 27. Februar 2012 - OVG 10 S 39.11 -, juris Rn. 4; Beschluss vom 24. Juni 2014 - OVG 10 S 29.13 -, juris Rn. 28 m.w.N.; Beschluss vom 18. Juli 2018 - OVG 10 S 68.17 -, EA S. 8, vorgesehen für juris).

    Eine unzumutbare Beeinträchtigung im Sinne einer erdrückende Wirkung wird etwa angenommen, wenn eine bauliche Anlage wegen ihrer Ausmaße, ihrer Baumasse oder ihrer massiven Gestaltung ein benachbartes Grundstück in besonderer Weise unangemessen benachteiligt, wenn es diesem z.B. förmlich "die Luft zum Atmen nimmt", wenn für den Nachbarn das Gefühl des "Eingemauertseins" bzw. eine "Hinterhofsituation" entsteht oder wenn die Größe des "erdrückenden" Gebäudes aufgrund der Besonderheiten des Einzelfalls derartig übermächtig ist, dass das "erdrückte" Gebäude oder Grundstück nur noch oder überwiegend wie eine von einem "herrschenden" Gebäude dominierte Fläche ohne eigene Charakteristik wahrgenommen wird (vgl. OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 27. Februar 2012 - OVG 10 S 39.11 -, juris Rn. 4; Beschluss vom 24. Juni 2014 - OVG 10 S 29.13 -, juris Rn. 29 m.w.N.; Beschluss vom 18. Juli 2018 - OVG 10 S 68.17 -, EA S.8, vorgesehen für juris; OVG NW, Beschluss vom 14. Juni 2016 - 7 A 1251/15 -, juris Rn. 7).

  • VG Berlin, 24.01.2014 - 19 L 264.13

    Bauordnungsrecht - Nachbarklage gegen Büro- und Wohngebäude in innerstädtischer

    (1) In Bezug auf die bereits durch das Abstandsflächenrecht geschützten Belange der Belichtung, Besonnung und Belüftung sowie der Begrenzung der Einsichtnahmemöglichkeiten stellt das Abstandsflächenrecht eine Konkretisierung des Gebots nachbarlicher Rücksichtnahme dar und ist insoweit mit diesem verzahnt (vgl. dazu sowie zum Folgenden nur OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 27. Februar 2012 - OVG 10 S 39.11 -, Juris Rn. 4 m.w.Nachw.).

    Vielmehr beschränken sich diese Fallgestaltungen auf Extremfälle (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 27. Februar 2012, a.a.O., m.w.Nachw.).

    Die Fallkonstellationen, in denen ein Bauvorhaben wegen seiner erdrückenden Wirkung als rücksichtlos erscheint, werden vielfach mit den Schlagworten einer "Hinterhofsituation" oder "Gefängnishofsituation", des "Gefühls des Eingemauertseins", der "Abriegelung" und der fehlenden "Luft zum Atmen" beschrieben (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 27. Februar 2012, a.a.O., und vom 29. September 2010 - OVG 10 S 21.10 -, Juris Rn. 11).

  • VGH Bayern, 29.01.2016 - 15 ZB 13.1759

    Erfolglose Nachbarklage gegen Tagesstätte für Menschen mit Behinderung im

    Ein Verstoß gegen das nachbarschützende Gebot der Rücksichtnahme unter dem Aspekt der "Einmauerung" setzt nach allgemeiner Rechtsprechung voraus, dass die genehmigte Anlage das Nachbargrundstück regelrecht abriegelt, d. h. dort ein Gefühl des "Eingemauertseins" oder eine "Gefängnishofsituation" hervorruft (vgl. BayVGH, U. v. 11.4.2011 - 9 N 10.1373 - juris Rn. 56; B. v. 22.8.2012 - 14 CS 12.1031 - juris Rn. 13; OVG RhPf, B. v. 27.4.2015 - 8 B 10304/15 - juris Rn. 6; OVG Berlin-Bbg, B. v. 27.2.2012 - OVG 10 S 39.11 - juris Rn. 4).
  • VGH Bayern, 09.05.2014 - 22 CS 14.568

    Existenz von vier Spielhallen in ein und demselben Gebäude

    Soweit die Bevollmächtigten der Antragstellerin eingangs des Abschnitts C.I pauschal auf die Antragsschrift "vom 31.02.2014" (richtig: vom 31.1.2014) Bezug nehmen, hat das nicht zur Folge, dass der Inhalt dieses Schriftsatzes Bestandteil des Beschwerdevorbringens wird (vgl. zur Unbeachtlichkeit derartiger Verweisungen z.B. BayVGH, B.v. 25.3.2010 - 11 CS 09.2887 - juris Rn. 15; B.v. 22.8.2007 - 11 CS 07.1716 - juris Rn. 4 f.; vom 25.9.2003 - 12 CE 03.1939 - juris Rn. 13; OVG Berlin-Bbg, B.v. 27.2.2012 - OVG 10 S 39.11 - juris Rn. 2; NdsOVG, B.v. 6.12.2002 - 2 ME 215/02 - juris Rn. 6 f.; OVG SH, B.v. 31.7.2002 - 2 M 34/02 - NJW 2003, 158; VGH BW, B.v. 12.4.2002 - 7 S 653/02 - NVwZ 2002, 883/884; Guckelberger in Sodan/Ziekow, VwGO, 3. Aufl. 2010, § 146 Rn. 77 und 79; Kopp/Schenke, VwGO, 19. Aufl. 2013, § 146 Rn. 41; Bader in Bader/Funke-Kaiser/Stuhlfauth/von Albedyll, VwGO, 5. Aufl. 2011, § 146 Rn. 30; Kaufmann in Posser/Wolff, VwGO, 2. Aufl. 2014, § 146 Rn. 14).
  • VG Berlin, 25.06.2019 - 19 K 717.17
    Auszugehen ist dabei davon, dass in Bezug auf die bereits durch das Abstandsflächenrecht geschützten Belange der Belichtung, Besonnung und Belüftung sowie der Begrenzung der Einsichtnahmemöglichkeiten das Abstandsflächenrecht eine Konkretisierung des Gebots nachbarlicher Rücksichtnahme darstellt und mit diesem verzahnt ist (vgl. dazu sowie zum Folgenden nur OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 27. Februar 2012 - OVG 10 S 39.11 -, juris Rn. 4 m.w.Nachw.).

    Diese Fallgestaltungen beschränken sich auf Extremfälle, die mit den Schlagwörtern einer "Hinterhofsituation" oder "Gefängnishofsituation", des "Gefühls des Eingemauertseins", der "Abriegelung" oder der fehlenden "Luft zum Atmen" beschrieben werden (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 14. September 2012 - OVG 10 S 29.12 -, juris Rn. 17, und vom 27. Februar 2012, a.a.O.).

  • VG Ansbach, 14.01.2022 - AN 3 S 21.02157

    Erfolgloser Eilantrag in baurechtlichen Nachbarstreit gegen Baugenehmigung für

  • VG Berlin, 10.02.2014 - 19 K 184.12

    Umbau des ehemaligen Postfuhramtes bauplanungsrechtlich bedenkenfrei

  • VG Berlin, 03.03.2016 - 19 K 206.14

    Nachbarklage gegen Aufstockung eines Wohnhauses

  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.05.2014 - 2 S 8.14

    Erdrückende Wirkung ohne wesentlichen Höhenunterschied der Gebäude; freie

  • VG Potsdam, 07.12.2021 - 4 L 861/21
  • VG Ansbach, 02.12.2021 - AN 3 K 20.01152

    Erfolglose Nachbarklage gegen erteilte Befreiung für Sichtschutzzaun

  • VG Aachen, 08.09.2016 - 5 K 1315/14

    Nachbarklage; Wohnhauserweiterung; Häusergruppe; Abstandfläche; Rücksichtnahme;

  • VG Ansbach, 06.07.2022 - AN 3 K 20.02694

    Erfolglose Nachbarklage gegen isolierte Befreiung für grenzständigen

  • VG Berlin, 29.11.2017 - 13 L 588.17

    Klage eines Nachbarn gegen einen Schulerweiterungsbau

  • OVG Berlin-Brandenburg, 04.05.2020 - 2 S 7.20

    Baurecht: Gesonderte Ermittlung der näheren Umgebung im Rahmen der Beurteilung

  • VG Berlin, 12.09.2019 - 19 L 334.19

    Baugenehmigung bei Abweichung von den Abstandsflächen

  • VG Ansbach, 30.03.2022 - AN 3 K 21.00017

    Unzulässige Rechtsausübung bei Klage gegen isolierte Befreiung für einen Zaun

  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.09.2012 - 10 S 29.12

    Beschwerde; Darlegungsanforderungen bei selbständig tragenden Gründen der

  • VG Ansbach, 24.05.2023 - AN 3 K 21.01850

    Erfolglose Drittanfechtungsklage wegen Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport

  • VG Schwerin, 21.11.2018 - 2 B 1959/18

    Nachbarantrag gegen Baugenehmigung für Bewegungsparcours

  • VG Ansbach, 21.12.2022 - AN 3 K 21.00560

    Einmauerungseffekt / Optisch erdrückende Wirkung einer 7 m hohen Sichtschutzmauer

  • VG Berlin, 18.08.2020 - 13 K 258.18
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