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   LG Stuttgart, 19.11.2014 - 10 S 4/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,55531
LG Stuttgart, 19.11.2014 - 10 S 4/14 (https://dejure.org/2014,55531)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 19.11.2014 - 10 S 4/14 (https://dejure.org/2014,55531)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 19. November 2014 - 10 S 4/14 (https://dejure.org/2014,55531)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 5 Abs 2 WoEigG, § 16 Abs 2 WoEigG, § 16 Abs 4 S 1 WoEigG, § 44 Abs 1 S 2 WoEigG, § 253 Abs 2 Nr 1 ZPO
    Beschlussanfechtung im Wohnungseigentumsverfahren: Nichtbenennung eines Wohnungseigentümers in der Berufungsschrift; Sondereigentumsfähigkeit von Bauteilen eines Doppelstockparksystems und Verteilung von Instandhaltungskosten für Doppelparker

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Klage gegen die übrigen Wohnungseigentümer - und die Angaben in der Berufungsschrift

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Sondereigentum am Doppelstockparkplatz

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 15.01.2010 - V ZR 114/09

    Wohnungseigentum: Anfechtung eines Negativbeschlusses; Vorbefassung der

    Auszug aus LG Stuttgart, 19.11.2014 - 10 S 4/14
    Diese können zwar als Bestandteile von sondereigentumsfähigen Räumen im Sondereigentum stehen (BGH NZM 2010, 205).

    Die neue Kostenverteilung muss sich am Gebrauchsmaßstab orientieren und wegen § 21 Abs. 3 WEG ordnungsmäßiger Verwaltung entsprechen (BGH NJW 2010, 2513; NZM 2010, 205).

  • BGH, 18.06.2010 - V ZR 164/09

    Wirksamkeitskontrolle für einen Mehrheitsbeschluss der

    Auszug aus LG Stuttgart, 19.11.2014 - 10 S 4/14
    Die neue Kostenverteilung muss sich am Gebrauchsmaßstab orientieren und wegen § 21 Abs. 3 WEG ordnungsmäßiger Verwaltung entsprechen (BGH NJW 2010, 2513; NZM 2010, 205).

    Ein hiergegen verstoßender Beschluss ist anfechtbar, nicht hingegen nichtig (BGH NJW 2010, 2513).

  • BVerwG, 04.01.2007 - 1 B 227.06

    Anwendung von § 73 Abs. 2a S. 3 Asylverfahrensgesetz (AsylVfG) auf nach dem 1.

    Auszug aus LG Stuttgart, 19.11.2014 - 10 S 4/14
    Sie sind der Auffassung, das Amtsgericht Ulm habe mit Urteil vom 26.09.2007 (1 C 1/07 WEG) bereits rechtskräftig entschieden, dass die Doppelparker Gemeinschaftseigentum seien.

    Auf die Entscheidung des Amtsgerichts Ulm vom 26.09.2007 (1 C 1/07 WEG) kommt es dabei nicht an, denn von der Rechtskraftwirkung erfasst ist bloß die Bestandskraft der dort angefochtenen Beschlüsse, selbst wenn als Vorfrage auch die Eigentumsverhältnisse Grundlage der Entscheidung waren.

  • BGH, 21.10.2011 - V ZR 75/11

    Wohnungseigentum: Erstreckung des Sondereigentums an einer Doppelstockgarage auf

    Auszug aus LG Stuttgart, 19.11.2014 - 10 S 4/14
    Hierfür ist es nicht erforderlich, dass die Gesamtheit der Wohnungs- und Teileigentümer von ihr profitiert; ausreichend ist, dass mindestens zwei Wohnungs- oder Teileigentümer auf die Nutzung der Anlage angewiesen sind (vgl. BGH, Urteil vom 21. Oktober 2011 - V ZR 75/11 -, juris).
  • LG München I, 05.11.2012 - 1 S 1504/12

    Sondereigentum an Bauteilen einer Doppelstockgarage; Teilungserklärung

    Auszug aus LG Stuttgart, 19.11.2014 - 10 S 4/14
    Zwar hat auch das LG München I (Urteil vom 05. November 2012 - 1 S 1504/12 WEG -, juris) entschieden, dass an Bauteilen einer Doppelstockgarage (Duplex-Parker) auch dann Sondereigentum bestehen könne, wenn die zugehörige Hydraulikanlage infolge des Betriebs mehrerer Garageneinheiten zwingendes Gemeinschaftseigentum darstelle.
  • BGH, 08.07.2011 - V ZR 34/11

    Wohnungseigentumsverfahren: Nachreichen der aktuellen Eigentümerliste im

    Auszug aus LG Stuttgart, 19.11.2014 - 10 S 4/14
    Werden die Angaben nicht bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung erster Instanz korrigiert, ist die Klage als unzulässig abzuweisen (BGH, Urt. v. 8.7. 2011 - V ZR 34/11).
  • BGH, 25.01.2001 - VII ZR 193/99

    Sondereigentumsfähigkeit von Bauteilen

    Auszug aus LG Stuttgart, 19.11.2014 - 10 S 4/14
    Dies gilt allerdings nicht für deren konstruktiven Elemente wie Balkonplatte oder Isolierschicht, die gemeinschaftliches Eigentum darstellen (BGH, Urteil vom 25.01.2001 - VII ZR 193/99).
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