Rechtsprechung
LG Stuttgart, 19.11.2014 - 10 S 4/14 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- ra.de
- Justiz Baden-Württemberg
§ 5 Abs 2 WoEigG, § 16 Abs 2 WoEigG, § 16 Abs 4 S 1 WoEigG, § 44 Abs 1 S 2 WoEigG, § 253 Abs 2 Nr 1 ZPO
Beschlussanfechtung im Wohnungseigentumsverfahren: Nichtbenennung eines Wohnungseigentümers in der Berufungsschrift; Sondereigentumsfähigkeit von Bauteilen eines Doppelstockparksystems und Verteilung von Instandhaltungskosten für Doppelparker - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Die Klage gegen die übrigen Wohnungseigentümer - und die Angaben in der Berufungsschrift
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Sondereigentum am Doppelstockparkplatz
Verfahrensgang
- AG Ulm, 20.12.2013 - 11 C 54/12
- LG Stuttgart, 19.11.2014 - 10 S 4/14
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 15.01.2010 - V ZR 114/09
Wohnungseigentum: Anfechtung eines Negativbeschlusses; Vorbefassung der …
Auszug aus LG Stuttgart, 19.11.2014 - 10 S 4/14
Diese können zwar als Bestandteile von sondereigentumsfähigen Räumen im Sondereigentum stehen (BGH NZM 2010, 205).Die neue Kostenverteilung muss sich am Gebrauchsmaßstab orientieren und wegen § 21 Abs. 3 WEG ordnungsmäßiger Verwaltung entsprechen (BGH NJW 2010, 2513; NZM 2010, 205).
- BGH, 18.06.2010 - V ZR 164/09
Wirksamkeitskontrolle für einen Mehrheitsbeschluss der …
Auszug aus LG Stuttgart, 19.11.2014 - 10 S 4/14
Die neue Kostenverteilung muss sich am Gebrauchsmaßstab orientieren und wegen § 21 Abs. 3 WEG ordnungsmäßiger Verwaltung entsprechen (BGH NJW 2010, 2513; NZM 2010, 205).Ein hiergegen verstoßender Beschluss ist anfechtbar, nicht hingegen nichtig (BGH NJW 2010, 2513).
- BVerwG, 04.01.2007 - 1 B 227.06
Anwendung von § 73 Abs. 2a S. 3 Asylverfahrensgesetz (AsylVfG) auf nach dem 1. …
Auszug aus LG Stuttgart, 19.11.2014 - 10 S 4/14
Sie sind der Auffassung, das Amtsgericht Ulm habe mit Urteil vom 26.09.2007 (1 C 1/07 WEG) bereits rechtskräftig entschieden, dass die Doppelparker Gemeinschaftseigentum seien.Auf die Entscheidung des Amtsgerichts Ulm vom 26.09.2007 (1 C 1/07 WEG) kommt es dabei nicht an, denn von der Rechtskraftwirkung erfasst ist bloß die Bestandskraft der dort angefochtenen Beschlüsse, selbst wenn als Vorfrage auch die Eigentumsverhältnisse Grundlage der Entscheidung waren.
- BGH, 21.10.2011 - V ZR 75/11
Wohnungseigentum: Erstreckung des Sondereigentums an einer Doppelstockgarage auf …
Auszug aus LG Stuttgart, 19.11.2014 - 10 S 4/14
Hierfür ist es nicht erforderlich, dass die Gesamtheit der Wohnungs- und Teileigentümer von ihr profitiert; ausreichend ist, dass mindestens zwei Wohnungs- oder Teileigentümer auf die Nutzung der Anlage angewiesen sind (vgl. BGH, Urteil vom 21. Oktober 2011 - V ZR 75/11 -, juris). - LG München I, 05.11.2012 - 1 S 1504/12
Sondereigentum an Bauteilen einer Doppelstockgarage; Teilungserklärung
Auszug aus LG Stuttgart, 19.11.2014 - 10 S 4/14
Zwar hat auch das LG München I (Urteil vom 05. November 2012 - 1 S 1504/12 WEG -, juris) entschieden, dass an Bauteilen einer Doppelstockgarage (Duplex-Parker) auch dann Sondereigentum bestehen könne, wenn die zugehörige Hydraulikanlage infolge des Betriebs mehrerer Garageneinheiten zwingendes Gemeinschaftseigentum darstelle. - BGH, 08.07.2011 - V ZR 34/11
Wohnungseigentumsverfahren: Nachreichen der aktuellen Eigentümerliste im …
Auszug aus LG Stuttgart, 19.11.2014 - 10 S 4/14
Werden die Angaben nicht bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung erster Instanz korrigiert, ist die Klage als unzulässig abzuweisen (BGH, Urt. v. 8.7. 2011 - V ZR 34/11). - BGH, 25.01.2001 - VII ZR 193/99
Sondereigentumsfähigkeit von Bauteilen
Auszug aus LG Stuttgart, 19.11.2014 - 10 S 4/14
Dies gilt allerdings nicht für deren konstruktiven Elemente wie Balkonplatte oder Isolierschicht, die gemeinschaftliches Eigentum darstellen (BGH, Urteil vom 25.01.2001 - VII ZR 193/99).