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   VGH Baden-Württemberg, 11.08.2015 - 10 S 444/14   

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VGH Baden-Württemberg, 11.08.2015 - 10 S 444/14 (https://dejure.org/2015,22090)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 11.08.2015 - 10 S 444/14 (https://dejure.org/2015,22090)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 11. August 2015 - 10 S 444/14 (https://dejure.org/2015,22090)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Klärung der Frage, ob aufgrund der bestimmungsgemäßen Einnahme betäubungsmittelhaltiger psychoaktiver Arzneimittel Fahreignungsmängel vorliegen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anordnung eines ärztlichen Gutachtens beim Verdacht der missbräuchlichen Einnahme von psychoaktiv wirkenden Arzneimitteln; Entziehung der Fahrerlaubnis bei Einnahme von morphinhaltigen Präparaten aus medizinischen Gründen (hier: Schmerzpatient)

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 3 Abs 1 StVG, § 46 Abs 1 S 1 StVG, § 11 Abs 2 S 1 FeV, § 11 Abs 2 S 3 FeV, § 11 Abs 6 S 2 FeV
    Klärung der Frage, ob aufgrund der bestimmungsgemäßen Einnahme betäubungsmittelhaltiger psychoaktiver Arzneimittel Fahreignungsmängel vorliegen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anordnung eines ärztlichen Gutachtens beim Verdacht der missbräuchlichen Einnahme von psychoaktiv wirkenden Arzneimitteln; Entziehung der Fahrerlaubnis bei Einnahme von morphinhaltigen Präparaten aus medizinischen Gründen (hier: Schmerzpatient)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Führerschein des Morphin-Patienten

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Bestimmungsgemäße Einnahme betäubungsmittelhaltiger psychoaktiver Arzneimittel - Fahreignungsmangel?

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Aufklärung der Leistungsfähigkeit von Kraftfahrern durch ärztliches Gutachten

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Aufklärung der Leistungsfähigkeit von Kraftfahrern durch ärztliches Gutachten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2015, 935
  • DÖV 2015, 935 ZfSch 2015, 660 (Leitsatz) DV 2015, 309
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (19)

  • VGH Baden-Württemberg, 22.01.2013 - 10 S 243/12

    Zur Beurteilung der Fahreignung eines Verkehrsteilnehmers bei ärztlich

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.08.2015 - 10 S 444/14
    Bei der Einnahme von Arzneimitteln, die Stoffe enthalten, welche Betäubungsmittel im Sinne der Anlage III zu § 1 Abs. 1 BtMG sind, kann die fehlende Fahreignung allerdings nicht schon aus Nr. 9.1 der Anlage 4 (ein- oder mehrmalige Einnahme von Betäubungsmitteln) hergeleitet werden, da insoweit die in Nr. 9.4 und Nr. 9.6.2 der Anlage 4 definierten Eignungsmängel speziellere Anforderungen normieren (vgl. hierzu näher Senatsbeschluss vom 22.01.2013 - 10 S 243/12 - VBlBW 2014, 109).

    In deren Rahmen kann geklärt werden, ob eine verkehrsrelevante Grunderkrankung vorliegt, die unbehandelt die Fahreignung ausschließt, ob die Behandlung mit diesen Medikamenten die Voraussetzungen zum sicheren Führen von Kraftfahrzeugen schafft, und ob die erforderliche Compliance des Betroffenen vorliegt (vgl. hierzu näher Senatsbeschluss vom 22.01.2013 - 10 S 243/12 - a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 10.12.2013 - 10 S 2397/12

    Entziehung der Fahrerlaubnis - Anforderungen an die Anforderung ärztlicher

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.08.2015 - 10 S 444/14
    Ein Schluss auf die Nichteignung ist indes nur zulässig, wenn die Anordnung des Gutachtens formell und materiell rechtmäßig, insbesondere anlassbezogen und verhältnismäßig ist (vgl. BVerwG, Urteile vom 05.07.2001 - 3 C 13.01 - NJW 2002, 78; sowie vom 09.06.2005 - 3 C 25.04 - NJW 2005, 3081; Senatsurteil vom 10.12.2013 - 10 S 2397/12 - VBlBW 2014, 337).

    Dies ergibt sich zwar nicht aus dem Wortlaut des § 11 Abs. 6 FeV, der eine Mitteilungspflicht erst gegenüber der untersuchenden Stelle in § 11 Abs. 6 Satz 4 FeV erwähnt, wohl aber aus Sinn und Zweck der Regelung (vgl. hierzu näher Senatsurteil vom 10.12.2013 - 10 S 2397/12 - a.a.O.; Senatsbeschlüsse vom 20.04.2010 - 10 S 319/10 - VBlBW 2010, 323; sowie vom 10.12.2010 - 10 S 2173/10 - VBlBW 2011, 196).

  • VGH Baden-Württemberg, 30.06.2011 - 10 S 2785/10

    Entziehung der Fahrerlaubnis - strenge Anforderungen an die Anlassbezogenheit und

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.08.2015 - 10 S 444/14
    Dies folgt bereits aus dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, der überschießenden - vom Untersuchungsanlass her gesehenen nicht erforderlichen - Untersuchungsvorgaben bzw. -inhalten mit Blick auf die damit einhergehenden Eingriffe in die Rechte des Betroffenen entgegensteht (vgl. zum Ganzen näher Senatsbeschluss vom 30.06.2011 - 10 S 2785/10 - NJW 2011, 3257).
  • VGH Baden-Württemberg, 02.12.2013 - 10 S 1491/13

    Anforderung an die Anordnung der Beibringung eines medizinisch-psychologischen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.08.2015 - 10 S 444/14
    Auch die Begutachtung durch einen in einer Begutachtungsstelle für Fahreignung tätigen Arzt beschränkt sich auf eine ärztliche Abklärung bestehender Leistungsmängel und ist deshalb von einer medizinisch-psychologischen Untersuchung und den dabei zur Anwendung gelangenden psychologischen Leistungstests zu unterscheiden (vgl. hierzu Senatsbeschluss vom 02.12.2013 - 10 S 1491/13 - NJW 2014, 1901).
  • BVerwG, 05.07.2001 - 3 C 13.01

    Entziehung der Fahrerlaubnis, maßgeblicher Zeitpunkt; Fahrerlaubnisentziehung,

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.08.2015 - 10 S 444/14
    Ein Schluss auf die Nichteignung ist indes nur zulässig, wenn die Anordnung des Gutachtens formell und materiell rechtmäßig, insbesondere anlassbezogen und verhältnismäßig ist (vgl. BVerwG, Urteile vom 05.07.2001 - 3 C 13.01 - NJW 2002, 78; sowie vom 09.06.2005 - 3 C 25.04 - NJW 2005, 3081; Senatsurteil vom 10.12.2013 - 10 S 2397/12 - VBlBW 2014, 337).
  • BVerwG, 09.06.2005 - 3 C 25.04

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Drogenkonsum; Einnahme von Kokain; Fahreignung;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.08.2015 - 10 S 444/14
    Ein Schluss auf die Nichteignung ist indes nur zulässig, wenn die Anordnung des Gutachtens formell und materiell rechtmäßig, insbesondere anlassbezogen und verhältnismäßig ist (vgl. BVerwG, Urteile vom 05.07.2001 - 3 C 13.01 - NJW 2002, 78; sowie vom 09.06.2005 - 3 C 25.04 - NJW 2005, 3081; Senatsurteil vom 10.12.2013 - 10 S 2397/12 - VBlBW 2014, 337).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.04.2010 - 10 S 319/10

    Entziehung der Fahrerlaubnis - formelle Anforderungen an die Anordnung zur

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.08.2015 - 10 S 444/14
    Dies ergibt sich zwar nicht aus dem Wortlaut des § 11 Abs. 6 FeV, der eine Mitteilungspflicht erst gegenüber der untersuchenden Stelle in § 11 Abs. 6 Satz 4 FeV erwähnt, wohl aber aus Sinn und Zweck der Regelung (vgl. hierzu näher Senatsurteil vom 10.12.2013 - 10 S 2397/12 - a.a.O.; Senatsbeschlüsse vom 20.04.2010 - 10 S 319/10 - VBlBW 2010, 323; sowie vom 10.12.2010 - 10 S 2173/10 - VBlBW 2011, 196).
  • BVerwG, 28.04.2010 - 3 C 20.09

    Fahrerlaubnis; Führerschein; EU-Fahrerlaubnis; EU-Führerschein; Anerkennung;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.08.2015 - 10 S 444/14
    Selbst wenn die Verkehrskontrolle am 24.09.2011 rechtswidrig erfolgt sein sollte, schafft das Ergebnis der daraufhin angeordneten Blutuntersuchung eine neue Tatsache, die - ebenso wie das negative Ergebnis eines rechtswidrig angeordneten Eignungsgutachtens (vgl. BVerwG, Urteil vom 28.04.2010 - 3 C 20.09 - Buchholz 442.10 § 3 StVG Nr. 7) - zum Schutz der Allgemeinheit vor einem ungeeigneten Kraftfahrer verwertet werden darf.
  • BVerwG, 28.04.2010 - 3 C 2.10

    Fahrerlaubnis; Führerschein; EU-Fahrerlaubnis; EU-Führerschein; Anerkennung;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.08.2015 - 10 S 444/14
    Maßgeblich für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der angegriffenen Fahrerlaubnisentziehung ist die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung, hier also der Zeitpunkt des Erlasses des Widerspruchsbescheids vom 10.04.2012 (vgl. BVerwG, Urteile vom 23.10.2014 - 3 C 3.13 -DAR 2014, 711; sowie vom 28.04.2010 - 3 C 2.10 - BVerwGE 137, 10).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.06.2010 - 10 S 4/10

    Fahrerlaubnisentziehungsverfahren und strafprozessuales Verwertungsverbot

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.08.2015 - 10 S 444/14
    So geht etwa die ständige oberverwaltungsgerichtliche Rechtsprechung auch davon aus, dass selbst bei einem Verstoß gegen strafprozessuale Beweiserhebungsvorschriften daraus nicht zugleich ein Verbot für die Fahrerlaubnisbehörde folgt, das Ergebnis dieser strafprozessualen Maßnahme im Fahrerlaubnisentziehungsverfahren zu verwerten (vgl. hierzu umfassend Senatsbeschlüsse vom 21.06.2010 - 10 S 4/10 - VBlBW 2010, 400; sowie vom 28.02.2012 - 10 S 3390/11 - NJW 2012, 2747).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.12.2010 - 10 S 2173/10

    Entziehung der Fahrerlaubnis - zur Anordnung einer medizinisch-psychologischen

  • VGH Hessen, 26.05.2011 - 2 B 550/11

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nicht-Vorlage eines geforderten ärztlichen

  • VGH Baden-Württemberg, 28.02.2012 - 10 S 3390/11

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen gelegentlichen Cannabiskonsums; Angaben bei

  • VG Düsseldorf, 26.04.2012 - 6 L 488/12

    Tilgungsreife Entscheidungen vor 1999 Maßgeblicher Zeitpunkt Gutachtenanordnung

  • BAG, 23.02.2012 - 2 AZR 548/10

    Betriebsbedingte Kündigung - Reduzierung des Arbeitsvolumens und Kurzarbeit

  • VGH Baden-Württemberg, 08.03.2013 - 10 S 54/13

    Ermessen bei Anordnung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens wegen

  • BVerfG, 28.06.2014 - 1 BvR 1837/12

    Rüge einer Verletzung der Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 S 1 GG) nicht

  • BVerwG, 23.10.2014 - 3 C 3.13

    Cannabis; gelegentlicher Konsum von Cannabis; gelegentliche Einnahme von

  • VGH Bayern, 27.11.2012 - 11 ZB 12.1596

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Nichtvorlage eines Facharztgutachtens;

  • VGH Baden-Württemberg, 31.01.2017 - 10 S 1503/16

    Cannabiskonsum; Fahreignung; gleichzeitige Einnahme von legal und illegal

    Bei der Einnahme von Arzneimitteln, die Stoffe enthalten, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen, kann die fehlende Fahreignung nicht schon aus der Einnahme von Betäubungsmitteln nach den Nummern 9.1 oder 9.2.1 der Anlage 4 der FeV hergeleitet werden, da insoweit die in den Nummern 9.4 und 9.6.2 der Anlage 4 der FeV definierten Eignungsmängel speziellere Anforderungen normieren (vgl. Senatsbeschluss vom 22.01.2013 - 10 S 243/12 - Blutalkohol 50, 108; siehe auch Senatsurteil vom 11.08.2015 - 10 S 444/14 - VRS 129, 95).

    Während bei der illegalen regelmäßigen Einnahme von Cannabis die Fahreignung ohne weiteres ausgeschlossen ist (Nummer 9.2.1 der Anlage 4 der FeV), ist bei einer ärztlich verordneten Therapie mit Cannabis eine einzelfallorientierte Beurteilung der Fahreignung unter Würdigung der individuellen Aspekte erforderlich, die sowohl aus verkehrsmedizinischer Sicht die Erkrankung, ihre Symptome, die medikamentenspezifischen Auswirkungen und die ärztliche Überwachung der Medikamenteneinnahme erfasst als auch aus verkehrspsychologischer Sicht die individuelle Leistungsfähigkeit, die Fähigkeit zur Kompensation von ggf. festgestellten Leistungseinschränkungen, die Compliance des Patienten gegenüber der Therapie, die Fähigkeit zur Risikoeinschätzung und auch die Gefahr der missbräuchlichen Einnahme überprüft (vgl. zum Ganzen Senatsurteil vom 11.08.2015 a.a.O.; Senatsbeschluss vom 22.01.2013 a.a.O.; Schubert/Schneider/Eisenmenger/Stephan, Begutachtungs-Leitlinien zur Kraftfahrereignung, Kommentar, 2. Auflage, Kapitel 3.12.2, S. 201 f.; Kapitel 3.14.1 und 3.14.2 der Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung a.a.O.; Graw/Mußhoff, Blutalkohol 53, 289 ff.).

    So ist es nur folgerichtig, dass in der Rechtsprechung unterschieden wird zwischen der ärztlich verordneten Einnahme eines betäubungsmittelhaltigen Arzneimittels (bzw. der ärztlich begleiteten Selbsttherapie mit ausschließlich auf der Grundlage einer Erlaubnis nach § 3 Abs. 2 BtMG erworbenen Medizinal-Cannabisblüten) einerseits und der eigenmächtigen Einnahme einer illegal beschafften Droge andererseits (vgl. z. B. Senatsurteil vom 11.08.2015 a.a.O.; Senatsbeschluss vom 22.01.2013 a.a.O.; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 11.01.2013 - 12 ME 289/12 - DAR 2013, 288; BayVGH, Beschluss vom 18.04.2011 - 11 C 10.3167 - SVR 2011, 389; SächsOVG, Beschluss vom 06.05.2009 - 3 B 1/09 - Blutalkohol 46, 296; VG Würzburg, Beschluss vom 26.10.2016 - W 6 K 16.986 - juris; VG München, Beschluss vom 07.09.2016 - M 26 S 16.3079 - juris; VG Meiningen, Beschluss vom 07.05.2012 - 2 E 180/12 Me - juris; zu § 24a Abs. 2 Satz 3 StVG siehe etwa König in Hentschel/König/Dauer a.a.O. § 24a StVG Rn. 22).

  • VGH Baden-Württemberg, 27.07.2016 - 10 S 77/15

    Begründungsmangel bei Gutachtensanordnung im Verfahren auf Neuerteilung der

    Der Schluss auf die Nichteignung ist aber nur zulässig, wenn die Anordnung des Gutachtens formell und materiell rechtmäßig, insbesondere anlassbezogen und verhältnismäßig ist (stRspr; vgl. BVerwG, Beschluss vom 05.02.2015 - 3 B 16.14 - NJW 2016, 179; Senatsurteile vom 11.08.2015 - 10 S 444/14 - VRS 129, 95 und vom 18.06.2012 - 10 S 452/10 - VBlBW 2013, 19).

    Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit schließt überschießende - vom Untersuchungsanlass her gesehen nicht erforderliche - Untersuchungsvorgaben oder -inhalte mit Blick auf die damit einhergehenden Eingriffe in die Rechte des Betroffenen aus (vgl. Senatsurteile vom 11.08.2015 - 10 S 444/14 - a.a.O. und vom 10.12.2013 - 10 S 2397/12 - VBlBW 2014, 337; Senatsbeschluss vom 30.06.2011 - 10 S 2785/10 - NJW 2011, 3257).

  • VG Würzburg, 27.07.2016 - W 6 S 16.680

    Folgen einer teilweise fehlerhaften Fragestellung in Gutachtensanordnung

    OVG, B. v. 14.6.2016 - 1 B 133/16 - juris; VGH BW, B. v. 8.9.2015 - 10 S 1667/15 - Blutalkohol 52, 428-431 [2015]; U. v. 11.8.2015 - 10 S 444/14 - VRS 129, 95-106 [2015]; U. v. 7.7.2015 - 10 S 116/15 - DAR 2015, 592; U. v. 10.12.2013 - 10 S 2397/12 - NZV 2014, 428; BayVGH, B. v. 24.7.2015 - 11 CS 15.1203 - SVR 2016, 189; B. v. 24.11.2014 - 11 ZB 13.2240 - juris; U. v. 12.3.2012 - 11 B 10.955 - SVR 2012, 396; OVG NRW, B. v. 7.2.2013 - 16 E 1257/12 - SVR 2013, 314; Zwerger, juris-PR-Verkehrsrecht 3/2014 vom 12.2.2014, Anm. 6).

    Diese Fragestellung und der zur Begründung herangezogene Sachverhalt heben damit auf eine ärztlich verordnete und bestimmungsgemäße Therapie mit psychoaktiven Arzneimitteln und etwa daraus resultierenden Leistungsbeeinträchtigungen im Sinne von Nr. 9.6.2 der Anlage 4 FeV ab (vgl. VGH BW, U. v. 11.8.2015 - 10 S 444/14 - VRS 129, 95-106 [2015]).

    Indes war die von der Fahrerlaubnisbehörde angeordnete ärztliche Begutachtung gerade nicht allein auf die Klärung dieser vorgelagerten medizinischen Fragen gerichtet, sondern schwerpunktmäßig auf die Abklärung der psychophysischen Leistungsfähigkeit, so dass sich der wesentliche Teil der gutachterlichen Fragestellung nicht für ein ärztliches Gutachten eignet (vgl. VGH BW, U. v. 11.8.2015 - 10 S 444/14 - VRS 129, 95-106 [2015]; auch B. v. 22.1.2013 - 10 S 243/12 - NZV 2013, 261).

  • LSG Baden-Württemberg, 27.07.2016 - 10 S 77/15

    Fahrerlaubnis; Neuerteilung; Straftaten im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr

    Der Schluss auf die Nichteignung ist aber nur zulässig, wenn die Anordnung des Gutachtens formell und materiell rechtmäßig, insbesondere anlassbezogen und verhältnismäßig ist (stRspr; vgl. BVerwG, Beschluss vom 05.02.2015 - 3 B 16.14 - NJW 2016, 179 ; Senatsurteile vom 11.08.2015 - 10 S 444/14 - VRS 129, 95 und vom 18.06.2012 - 10 S 452/10 - VBlBW 2013, 19).

    Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit schließt überschießende - vom Untersuchungsanlass her gesehen nicht erforderliche - Untersuchungsvorgaben oder -inhalte mit Blick auf die damit einhergehenden Eingriffe in die Rechte des Betroffenen aus (vgl. Senatsurteile vom 11.08.2015 - 10 S 444/14 - a.a.O. und vom 10.12.2013 - 10 S 2397/12 - VBlBW 2014, 337; Senatsbeschluss vom 30.06.2011 - 10 S 2785/10 - NJW 2011, 3257).

  • VG Neustadt, 14.09.2015 - 3 L 783/15

    Fahrerlaubnisrecht: Erkenntniswert von anonymen Hinweisen Dritter; Anforderungen

    Vielmehr darf eine Begutachtung bereits dann angeordnet werden, wenn Tatsachen auf eine solche Erkrankung hinweisen (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 11. August 2015 - 10 S 444/14 -, juris).

    Ergibt die Würdigung der Behörde, dass die festgestellten Tatsachen nach Art und Gewicht aussagekräftige Anzeichen für aufklärungsbedürftige Eignungszweifel sind, besteht ohne das Vorliegen besonderer Umstände kein Anlass dafür, dass die Behörde ihre diesbezüglichen Überlegungen nochmals im Rahmen einer ausdrücklich als solche bezeichneten Ermessensausübung wiederholt (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 11. August 2015 - 10 S 444/14 -, juris).

  • VG Karlsruhe, 03.12.2021 - 2 K 2745/21

    Verwendbarkeit von Eintragungen im Fahreignungsregister während der

    Nach § 11 Abs. 8 FeV darf die Fahrerlaubnisbehörde auf die Nichteignung des Betroffenen im Falle seiner Weigerung an der Mitwirkung jedoch nur schließen, sofern die Aufforderung rechtmäßig ergangen und insofern insbesondere anlassbezogen und verhältnismäßig ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 04.12.2020 - 3 C 5.20 -, NJW 2021, 1970 = juris Rn. 25; Urt. v. 09.06.2005 - 3 C 25.04 -, NJW 2005, 3081 = juris Rn. 19; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 11.08.2015 - 10 S 444/14 -, VRS 129, 95 = juris Rn. 19; Urt. v. 10.12.2013 - 10 S 2397/12 - VBlBW 2014, 337 = juris Rn. 21).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.09.2023 - 13 S 517/23

    Medizinal-Cannabis; Anwendung des Arzneimittelprivilegs; drogentypische

    Jedoch könnte insoweit fraglich sein, ob ein bloß ärztliches Gutachten für die Beantwortung der in der Gutachtensanforderung auch gestellten Fragen zur psycho-physischen Leistungsfähigkeit des Klägers geeignet ist (dazu vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 11.08.2015 - 10 S 444/14 - juris Rn. 39; BayVGH, Beschluss vom 11.03.2015 - 11 CS 15.82 - juris Rn. 17; VG München, Beschluss vom 07.02.2017 - M 26 S 17.87 - juris Rn. 30; VG Würzburg, Beschluss vom 27.07.2016 - 27.07.2016 - juris Rn. 39; Koehl, NZV 2017, 459, 462; Pause-Münch in Freymann/Wellner, jurisPK-Straßenverkehrsrecht, 2. Aufl., § 14 FeV Rn. 79).
  • VG Karlsruhe, 30.06.2016 - 3 K 3375/15

    Ärztlich begleitete Selbsttherapie mit Cannabis - Dauerbehandlung mit

    Nach Auffassung der Kammer spricht einiges dafür, dass hinsichtlich des Konsums von Medizinal-Cannabisblüten, für deren Erwerb der Kläger eine Erlaubnis nach § 3 Abs. 2 BtMG zur medizinisch betreuten und begleiteten Therapie einer bestehenden Erkrankung besitzt, die Nr. 9.6.2 (Dauerbehandlung mit Arzneimitteln) der Anlage 4 zur Fahrerlaubnis-Verordnung eine grundsätzlich anwendbare und im Verhältnis zu Nr. 9.2.1 der Anlage 4 zur Fahrerlaubnis-Verordnung (regelmäßige Einnahme von Cannabis) spezielle Regelung trifft (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 11.08.2015 - 10 S 444/14 -, juris; Beschluss vom 22.01.2013 - 10 S 243/12 -, juris; BayVGH, Beschluss vom 18.04.2011 - 11 C 10.3167, 11 CS 10.3168 -, juris; Nds. OVG, Beschluss vom 11.01.2013 - 12 ME 289/12 -, juris).
  • VG Würzburg, 26.10.2016 - W 6 K 16.986

    Keine PKH - Fehlende Fahreignung durch Ritalinkonsum

    Zur Klärung bedarf es dazu gegebenenfalls ein ärztliches Gutachten betreffend die medizinischen Aspekte sowie darüber hinaus - soweit es um die Frage der durch die bestimmungsgemäße Einnahme psychoaktiver Arzneimittel hervorgerufenen psychophysischen Leistungseinbußen und etwaiger Kompensationsmöglichkeiten geht - einer medizinischpsychologischen Begutachtung (VGH BW, U.v. 10.8.2015 - 10 S 444/14 - VRS 129, 95-106 [2015] sowie VG Würzburg, B.v. 27.7.2016 - W 6 S 16.680 - juris; B.v. 22.12.2014 - W 6 S 14.1235).
  • VGH Bayern, 28.01.2019 - 11 C 18.2530

    Prozesskostenhilfe für Klage gegen Entziehung der Fahrerlaubnis

    Dem entspricht wohl weitgehend auch die Auffassung, die Ausübung des Entschließungsermessens reiche grundsätzlich aus und es bedürfe deshalb keiner weiteren Ermessenserwägungen (vgl. VGH BW, B.v. 11.8.2015 - 10 S 444/14 - juris Rn. 25; B.v. 8.3.2013 - 10 S 54/13 - juris Rn. 5).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.09.2022 - 3 M 83/22

    Entziehung der Fahrerlaubnis: Anforderungen an die Fragestellung nach dem Konsum

  • VG Würzburg, 05.01.2016 - W 6 S 15.1440

    Keine Fahreignung aufgrund Drogenkonsums

  • VGH Bayern, 09.09.2021 - 11 CE 21.1881

    Herausgabe eines Führerscheins (ermessensfehlerhafte Gutachtensanordnung) -

  • VG Würzburg, 28.04.2016 - W 6 S 16.406

    Entziehung der Fahrerlaubnis nach Drogenkonsum (Amphetamin)

  • VG Stuttgart, 28.08.2020 - 5 K 8253/19

    Befugnis zur Auswahl der Gutachtergruppe

  • VG München, 07.09.2016 - M 26 S 16.3079

    Rechtmäßige sofortige Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Konsums von Cannabis

  • VGH Bayern, 17.02.2022 - 11 ZB 21.3055

    Klage auf Feststellung der Nichtigkeit einer Fahrerlaubnisentziehung wegen

  • VG Würzburg, 01.12.2015 - W 6 K 15.743

    Entziehung der Fahrerlaubnis bei Cannabis und Amphetamin-Konsum

  • VG Würzburg, 13.09.2016 - W 6 S 16.893

    Gutachtensaufforderung aufgrund eines konkreten Anlasses bei behördlichen

  • VG München, 25.05.2016 - M 26 S 16.1225

    Erfolgreicher Eilantrag hinsichtlich der Fahrerlaubnisentziehung wegen

  • VG München, 11.02.2016 - M 6 S 15.4935

    Rechtswidrige Gutachtenanordnung über Fahreignung bei unzureichender Begründung

  • VG München, 07.02.2017 - M 26 S 17.87

    Herausgabe des Führerscheins aufgrund ungeklärter Eignung den Gesundheitszustand

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