Rechtsprechung
LG Köln, 07.03.1990 - 10 S 532/89 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Zahlung der Miete mittels Lastschriftverfahren darf durch Klausel im Mietvertrag geregelt werden - Keine unangemessene Benachteiligung der Mieter durch Pflicht zur Teilnahme am Einzugsermächtigungsverfahren
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Naumburg, 21.07.1994 - 4 U 276/93
Wegfall des Rechtsschutzbedürfnisses oderVerwirkung der Klagebefugnis bei …
Während die wohl herrschende Meinung in der Rechtsprechung (OLG Celle VRS 76, 277, 279; OLG Düsseldorf NJW-RR 1990, 154; LG Köln WuM 1990, 380, 381 [LG Köln 07.03.1990 - 10 S 532/89] ; AG Hamburg WuM 1991, 678 [AG Hamburg 25.06.1991 - 47 C 467/91] ) und - soweit Äußerungen hierzu vorliegen - das Schrifttum (…Weimar DB 1977, 667 und Ulmer/Brandner/Hensen a.a.O. Anh. §§ 9-11 Rdn. 503 jeweils für Mietverhältnisse und auch für das Abbuchungsverfahren) eine entsprechende Klausel für wirksam halten, hat das OLG Koblenz in seinem Urteil vom 12.11.1993 (2 U 366/92) auch die klauselmäßige Verpflichtung des Vertragspartners zur Erteilung einer Einzugsermächtigung wegen Verstoßes gegen § 9 Abs. 1 AGBG für unwirksam erklärt. - AG Hamburg, 31.03.2005 - 49 C 609/04 Da der Mieter bei diesem Verfahren keine Möglichkeit hat, einzelne Einzüge des Vermieters nachträglich zu widerrufen, benachteiligt sie den Mieter nämlich unangemessen, mit der Folge, dass Klauseln, die eine Verpflichtung zur Teilnahme am Abbuchungsverfahren gem. § 307 Abs. 1 BGB unwirksam sind (vgl. grundlegend LG Köln WuM 1990, S. 380 ff. [LG Köln 07.03.1990 - 10 S 532/89] ).