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   VGH Baden-Württemberg, 17.12.1996 - 10 S 56/96   

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https://dejure.org/1996,3284
VGH Baden-Württemberg, 17.12.1996 - 10 S 56/96 (https://dejure.org/1996,3284)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 17.12.1996 - 10 S 56/96 (https://dejure.org/1996,3284)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 17. Dezember 1996 - 10 S 56/96 (https://dejure.org/1996,3284)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Prüfungsfreie Neuerteilung einer abgelaufenen befristeten Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Der Inhaber einer befristet erteilten Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung hat nach ihrem Ablaufen keinen Anspruch auf Verlängerung nach § 15f StVZO

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 1997, 106 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Baden-Württemberg, 24.02.1981 - 10 S 1694/80

    ((Wiedererteilung)Erteilung einer infolge Fristablaufs (StVZO § 15f Abs 1)

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.12.1996 - 10 S 56/96
    Weiter ist im Grundsatz erforderlich, daß die Fahrerlaubnis bei Wirksamwerden der behördlichen Verlängerungsentscheidung noch nicht abgelaufen ist (Urteil des Senats vom 24.02.1981 - 10 S 1694/80 -, ESVGH 31, 159 (Ls) = VBl 60, 455, 458; offengelassen von BVerwG, Urteil vom 17.05.1995, BVerwGE 98, 221, 223 = DVBl. 1996, 163).

    Eine "entsprechende deutsche Erlaubnis" im Sinne dieser Bestimmung ist, wie der erkennende Senat entschieden (Urteil vom 24.02.1981, aaO) und das Bundesverwaltungsgericht bestätigt hat (Beschluß vom 20.10.1981, Buchholz 442.16 § 15e StVZO Nr. 2), auch die abgelaufene Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung, deren Neuerteilung beantragt wird (vgl. auch Jagusch/Hentschel, aaO, § 15e StVZO, RdNr. 7; vgl. auch Müller, Straßenverkehrsrecht, Band I, 22. Aufl. 1969, § 15e StVZO, RdNr. 10).

  • BVerwG, 08.12.1993 - 11 C 40.92

    Voraussetzungen für die Entbehrlichkeit eines Widerspruchsverfahrens -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.12.1996 - 10 S 56/96
    Vielmehr kann hier von der zuständigen obersten Landesbehörde nach § 70 Abs. 1 Nr. 2 StVZO eine Ausnahme von diesen Erfordernissen erteilt werden (so für § 15e Abs. 1 S. 1 Nr. 5 BVerwG, Urteil vom 08.12.1993, NZV 1994, 246 f.).
  • BVerwG, 17.05.1995 - 11 C 2.94

    Medizinisch-psychologisches Gutachten als Voraussetzung für die Verlängerung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.12.1996 - 10 S 56/96
    Weiter ist im Grundsatz erforderlich, daß die Fahrerlaubnis bei Wirksamwerden der behördlichen Verlängerungsentscheidung noch nicht abgelaufen ist (Urteil des Senats vom 24.02.1981 - 10 S 1694/80 -, ESVGH 31, 159 (Ls) = VBl 60, 455, 458; offengelassen von BVerwG, Urteil vom 17.05.1995, BVerwGE 98, 221, 223 = DVBl. 1996, 163).
  • VG Gelsenkirchen, 16.09.2014 - 7 L 1187/14

    Verkehr mit Taxen; Genehmigung; Geltungsdauer; Verlängerung; Wiedererteilung;

    vgl. zur insoweit anderen Rechtslage bei § 48 Abs. 5 FeV, bei der keine Rechte von Konkurrenten unmittelbar betroffen sind: Urteil der Kammer vom 27. Februar 2013 - 7 K 4502/11 -, juris RdNr. 20; strenger demgegenüber noch zur Vorläuferreglung in § 15 f StVZO a.F.: VGH BW, Urteil vom 17. Dezember 1996 - 10 S 56/96 -, ZfSch 1997, 237 f. = juris RdNr. 17 mit weiteren Nachw.; siehe hierzu auch Dauer, in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 42. Aufl. 2013, § 48 FeV RdNr. 31.
  • VG Würzburg, 09.12.2009 - W 6 K 08.2252

    Verlängerung der Fahrerlaubnis der Klasse C; Schlüsselzahl 172

    Zur Vorschrift des § 15f StVZO a.F. hat der Baden-Württembergische Verwaltungsgerichthof mit Urteil vom 17. Dezember 1996, 10 S 56/96, entschieden, dass die Verlängerung grundsätzlich voraussetze, dass der Verlängerungsantrag vor Ablauf der Fahrerlaubnis gestellt worden sei und grundsätzlich auch, dass die Fahrerlaubnis bei Wirksamwerden der behördlichen Verlängerungsentscheidung noch nicht abgelaufen gewesen sei.
  • VG Braunschweig, 26.09.2003 - 6 A 108/01

    Befristung; Fahrerlaubnis; Fahrerlaubnisregister; Fahrgastbeförderung;

    Die Vorgängerregelung in § 15 e Abs. 2 StVZO (alte Fassung) war anders formuliert, hatte eine andere systematische Stellung und kann daher für die Auslegung nicht herangezogen werden (vgl. zur Altregelung VGH Baden-Württemberg, Urt. vom 17.12.1996 - 10 S 56/96 -, DAR 1997, 290 Leits. ; VG Berlin, Urt. vom 28.11.1989 - 18 A 175.89 - ).
  • VG Ansbach, 20.08.2009 - AN 10 K 08.01993

    DDR-Fahrerlaubnis der heutigen Klassen C und CE; Ersterteilungsdatum 1969;

    In der Verwaltungspraxis und der Rechtsprechung war hierzu immer schon anerkannt, dass eine Verlängerung unter den oben dargestellten erleichterten Bedingungen dann in Betracht kam bzw. kommt, wenn vor Ablauf der Gültigkeitsdauer der bestehenden Fahrerlaubnis ein entsprechender Verlängerungsantrag gestellt wurde (vgl. beispielsweise VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 17.12.1996, Az. 10 S 56/96, zitiert nach juris).
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