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   OVG Berlin-Brandenburg, 19.08.2014 - 10 S 57.12   

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https://dejure.org/2014,24456
OVG Berlin-Brandenburg, 19.08.2014 - 10 S 57.12 (https://dejure.org/2014,24456)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 19.08.2014 - 10 S 57.12 (https://dejure.org/2014,24456)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 19. August 2014 - 10 S 57.12 (https://dejure.org/2014,24456)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 43 Abs 6 BauO BB, § 52 Abs 1 S 1 BauO BB, § 80 Abs 5 VwGO, § 80a Abs 3 VwGO, § 212a Abs 1 BauGB
    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Baugenehmigung für Reisebus-Stellplätze im rückwärtigen Grundstücksbereich

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 43 Abs 6 BauO BB, § 52 Abs 1 S 1 BauO BB, § 80 Abs 5 VwGO, § 80a Abs 3 VwGO, § 212a Abs 1 BauGB, § 4 Abs 3 BauNVO
    Vorläufiger Rechtsschutz eines Dritten gegen ein Bauvorhaben; Parkplatz; Reisebus-Stellplätze; Pkw-Stellplätze; Maßstab des vorläufigen Rechtsschutzes; Anordnung von Stellplätzen; Lärm; zumutbares Maß der Störung; Stellplätze im rückwärtigen Grundstücksbereich; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (9)

  • OVG Brandenburg, 17.09.1998 - 3 B 57/98

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung gegen Baugenehmigungen; Fehlen des

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 19.08.2014 - 10 S 57.12
    Diese Grenze ist umso niedriger anzusetzen, je empfindlicher und schutzwürdiger der Bereich, in dem die Stellplätze errichtet werden sollen, hinsichtlich der in § 43 Abs. 6 BbgBO genannten Schutzgüter ist (vgl. OVG NRW, Urteil vom 4. September 2008 - 10 A 1678/07 -, BauR 2009, 478, juris Rn. 46; OVG MV, Beschluss vom 7. Juli 2010 - 3 M 102/10 -, NördÖR 2010, 444, juris Rn. 12; OVG Bbg, Beschluss vom 17. September 1998 - 3 B 57/98 -, BA S. 6; Reimus/Semtner/Langer, BbgBO, 3. Auf.

    Vom rechtlichen Ansatz zutreffend prüft das erstinstanzliche Gericht zunächst die Art der baulichen Nutzung des Baugrundstücks und der Grundstücke in der näheren Umgebung, um feststellen zu können, welchen Störungsgrad die Umgebung aufgrund ihres Gebietscharakters hinzunehmen hat und welchen Vorbelastungen sie bereits ausgesetzt ist (vgl. dazu OVG Bbg, Beschluss vom 17. September 1998, a.a.O.).

    Soweit der Antragsgegner hiergegen einwendet, wegen der Entfernung zwischen den Reisebus-Stellplätzen und der Wohnbebauung würden die von der TA-Lärm vorgegebenen Richtwerte eingehalten, berücksichtigt er zum einen nicht, dass bei der Beurteilung der Zumutbarkeit der Störung im Sinne von § 43 Abs. 6 BbgBO durch von Stellplätzen ausgehenden Parkplatzlärm die Umstände des Einzelfalles, nicht aber technisch-rechnerisch ermittelte Immissionswerte - etwa Einzelwerte, Wirk- oder Beurteilungspegel - maßgeblich sind (vgl. OVG NRW, Urteil vom 4. September 2008, a.a.O., Rn. 46; OVG Bbg, Beschluss vom 17. September 1998, a.a.O., BA S. 6; Gädtke, a.a.O., Rn. 128 m.w.N.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.09.2008 - 10 A 1678/07

    Unzumutbare Störungen durch Garagenanlage?

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 19.08.2014 - 10 S 57.12
    Diese Grenze ist umso niedriger anzusetzen, je empfindlicher und schutzwürdiger der Bereich, in dem die Stellplätze errichtet werden sollen, hinsichtlich der in § 43 Abs. 6 BbgBO genannten Schutzgüter ist (vgl. OVG NRW, Urteil vom 4. September 2008 - 10 A 1678/07 -, BauR 2009, 478, juris Rn. 46; OVG MV, Beschluss vom 7. Juli 2010 - 3 M 102/10 -, NördÖR 2010, 444, juris Rn. 12; OVG Bbg, Beschluss vom 17. September 1998 - 3 B 57/98 -, BA S. 6; Reimus/Semtner/Langer, BbgBO, 3. Auf.

    Soweit der Antragsgegner hiergegen einwendet, wegen der Entfernung zwischen den Reisebus-Stellplätzen und der Wohnbebauung würden die von der TA-Lärm vorgegebenen Richtwerte eingehalten, berücksichtigt er zum einen nicht, dass bei der Beurteilung der Zumutbarkeit der Störung im Sinne von § 43 Abs. 6 BbgBO durch von Stellplätzen ausgehenden Parkplatzlärm die Umstände des Einzelfalles, nicht aber technisch-rechnerisch ermittelte Immissionswerte - etwa Einzelwerte, Wirk- oder Beurteilungspegel - maßgeblich sind (vgl. OVG NRW, Urteil vom 4. September 2008, a.a.O., Rn. 46; OVG Bbg, Beschluss vom 17. September 1998, a.a.O., BA S. 6; Gädtke, a.a.O., Rn. 128 m.w.N.).

  • VGH Hessen, 30.01.2012 - 4 B 2379/11

    Inhaltliche Bestimmtheit einer Baugenehmigung

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 19.08.2014 - 10 S 57.12
    Es ist in erster Linie Sache der beigeladenen Gemeinde als Bauherrin und nicht Aufgabe des Nachbarn als Dritten, im Genehmigungsverfahren den Nachweis zu erbringen, dass die Benutzung der zur Genehmigung gestellten Stellplätze der Parkplatzanlage die Umgebung nicht durch Lärm und Gerüche über das zumutbare Maß hinaus stört (vgl. HessVGH, Beschluss vom 30. Januar 2012 - 4 B 2379/11 -, juris Rn. 9).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.07.2010 - 3 M 102/10

    Rechtsschutz gegen Bau einer Stellplatzanlage

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 19.08.2014 - 10 S 57.12
    Diese Grenze ist umso niedriger anzusetzen, je empfindlicher und schutzwürdiger der Bereich, in dem die Stellplätze errichtet werden sollen, hinsichtlich der in § 43 Abs. 6 BbgBO genannten Schutzgüter ist (vgl. OVG NRW, Urteil vom 4. September 2008 - 10 A 1678/07 -, BauR 2009, 478, juris Rn. 46; OVG MV, Beschluss vom 7. Juli 2010 - 3 M 102/10 -, NördÖR 2010, 444, juris Rn. 12; OVG Bbg, Beschluss vom 17. September 1998 - 3 B 57/98 -, BA S. 6; Reimus/Semtner/Langer, BbgBO, 3. Auf.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.03.2014 - 10 S 13.12

    Vorläufiger Rechtschutz eines Denkmaleigentümers gegen ein Bauvorhaben;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 19.08.2014 - 10 S 57.12
    Diese Fragen können im Hinblick auf den summarischen Charakter des vorläufigen Rechtsschutzverfahrens nach § 146 VwGO i.V.m. §§ 80a Abs. 3, 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO hier nicht abschließend geklärt werden, sondern sind dem Hauptsacheverfahren vorbehalten (vgl. OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 11. März 2014 - OVG 10 S 13.12 -, LKV 2014, 227, juris Rn. 16).
  • BVerwG, 14.04.2005 - 4 VR 1005.04

    Eilanträge gegen Flughafen Berlin-Schönefeld weitgehend erfolgreich

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 19.08.2014 - 10 S 57.12
    Der individuelle Rechtsschutz, dem auch das vorläufige Rechtsschutzverfahren zu dienen bestimmt ist, darf nicht an abstrakten Vorrangregeln scheitern (vgl. BVerwG, Beschluss vom 14. April 2005 - BVerwG 4 VR 1005.04 -, BVerwGE 123, 241, juris Rn. 13).
  • BVerwG, 14.11.2000 - 4 BN 44.00

    Straßenplanung durch Bebauungsplan; Erschließungsstraße; Verkehrslärmschutz;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 19.08.2014 - 10 S 57.12
    Der mit der Nutzung der Stellplätze einhergehende Parkplatzlärm zeichnet sich nämlich durch spezifische Merkmale aus, die sich von den Straßengeräuschen des fließenden Verkehrs unterscheiden und einen anderen Informationsgehalt aufweisen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 14. November 2000 - BVerwG 4 BN 44.00 -, NVwZ 2001, 433, juris Rn. 9).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.12.2012 - 2 S 44.12

    Abstandsflächenvorschriften; Abweichung; atypische Grundstückssituation

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 19.08.2014 - 10 S 57.12
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (Beschluss vom 28. September 2012 - OVG 10 S 21.12 -, LKV 2012, 566; juris Rn. 4 m.w.N.; ebenso OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 19. Dezember 2012 - OVG 2 S 44.12 -, NVwZ-RR 2013, 400, juris Rn. 14) ist trotz der gesetzlichen Regelung des § 212a Abs. 1 BauGB eine Interessensabwägung im Rahmen des Verfahrens nach §§ 80a Abs. 3, 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO im Einzelfall vorzunehmen.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.09.2012 - 10 S 21.12

    Vorläufiger Rechtsschutz eines Eigentümers eines Denkmals gegen ein Bauvorhaben;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 19.08.2014 - 10 S 57.12
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (Beschluss vom 28. September 2012 - OVG 10 S 21.12 -, LKV 2012, 566; juris Rn. 4 m.w.N.; ebenso OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 19. Dezember 2012 - OVG 2 S 44.12 -, NVwZ-RR 2013, 400, juris Rn. 14) ist trotz der gesetzlichen Regelung des § 212a Abs. 1 BauGB eine Interessensabwägung im Rahmen des Verfahrens nach §§ 80a Abs. 3, 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO im Einzelfall vorzunehmen.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 07.07.2016 - 10 S 15.16

    Fortbestand des Rechtsschutzbedürfnisses für ein vorläufiges Rechtschutzverfahren

    Wegen der von der Antragstellerin dargelegten Gründe (vgl. § 146 Abs. 4 Satz 4 VwGO) war auf Grundlage des Maßstabs des vorläufigen Rechtsschutzes eines Dritten gegen eine Baugenehmigung nach §§ 80a Abs. 3, 80 Abs. 5 VwGO i.V.m. § 212a Abs. 1 BauGB (vgl. dazu näher OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 19. August 2014 - OVG 10 S 57.12 -, juris Rn. 3 m.w.N.) die aufschiebende Wirkung der Klage der Antragstellerin gegen die Baugenehmigung vom 20. August 2014 anzuordnen, soweit darin die Nutzung von acht auf dem Grundstück der Beigeladenen im rückwärtigen Bereich angeordneten Stellplätzen genehmigt wurde.

    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats (OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 19. August 2014 - OVG 10 S 57.12 -, juris Rn. 5) soll die bauordnungsrechtliche Regelung des § 43 Abs. 6 BbgBO in der hier anwendbaren Fassung vom 17. September 2008 (GVBl. I S. 226) einen Ausgleich zwischen dem öffentlichen Interesse an der Entlastung öffentlicher Verkehrsflächen vom ruhenden Verkehr und den privaten Bedürfnissen der Nachbarn nach Schutz der Güter Gesundheit, Arbeit, Wohnen, Ruhe und Erholung herbeiführen.

    Diese Grenze ist umso niedriger anzusetzen, je empfindlicher und schutzwürdiger der Bereich, in dem die Stellplätze errichtet werden sollen, hinsichtlich der in § 43 Abs. 6 BbgBO genannten Schutzgüter ist (OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 19. August 2014 - OVG 10 S 57.12 -, juris Rn. 5; vgl. ferner OVG NRW, Urteil vom 4. September 2008 - 10 A 1678/07 -, BauR 2009, 478, juris Rn. 46; OVG MV, Beschluss vom 7. Juli 2010 - 3 M.

    Da § 43 Abs. 6 BbgBO auf das zumutbare Maß von Immissionen abstellt und dem Schutz der Nachbargrundstücke dient, ist die Norm drittschützend (OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 19. August 2014 - OVG 10 S 57.12 -, juris Rn. 5; Reimus/Semtner/Langer, a.a.O., § 43 Rn. 23 m.w.N).

    In der Rechtsprechung des Senats ist nämlich geklärt, dass nicht nur das Wohngebäude schutzwürdig ist, sondern auch der rückwärtige, der Ruhe und Erholung dienende (Haus-)Garten (OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 19. August 2014 - OVG 10 S 57.12 -, juris Rn. 8), zumal hier die Ruhe- und Erholungsfunktion des rückwärtigen Gartenbereichs durch das bestehende private Außenschwimmbecken und die Sitzgelegenheiten besonders ausgeformt wurde.

    Von Stellplätzen eines Parkplatzes von Mehrfamilienhäusern gehen nämlich nicht nur der Lärm des Zu- und Abfahrtsverkehrs aus, sondern insbesondere auch Immissionen von Rangiervorgängen, dem Anlassen der Fahrzeuge, dem Zuschlagen von Türen, ggf. der Unterhaltung von Nutzern der Kraftfahrzeuge, die typischerweise einen hohen Informationsgehalt haben (vgl. OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 19. August 2014 - OVG 10 S 57.12 -, juris Rn. 9).

    Zum anderen stellt sich hier die Rechtsfrage, ob und ggf. in welchem Umfang die Vorbelastung durch den (öffentlichen) Parkplatz überhaupt schutzmindernd zu berücksichtigen ist, was auch tatsächliche Ermittlungen im Hauptsacheverfahren zum eventuell vorhandenen Umfang der Vorbelastung voraussetzt (OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 19. August 2014 - OVG 10 S 57.12 -, juris Rn. 11).

    Diese rechtlich wie tatsächlich schwierigen Fragen können im Hinblick auf den summarischen Charakter des vorläufigen Rechtsschutzverfahrens nach § 146 VwGO i.V.m. §§ 80a Abs. 3, 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO nicht geklärt werden, sondern sind dem Hauptsacheverfahren vorbehalten (vgl. OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 19. August 2014 - OVG 10 S 57.12 -, juris Rn. 11).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 07.12.2018 - 10 S 4.18

    Gebietserhaltungsanspruch im unbeplanten Innenbereich

    Die Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Rechtsbehelfes eines Dritten gegen die Baugenehmigung kommt in Betracht, wenn bei summarischer Prüfung zumindest gewichtige Zweifel an der rechtlichen Unbedenklichkeit der angefochtenen Genehmigung mit Blick auf die Rechte des Dritten bestehen (stRsp., vgl. OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 9. Juni 2017 - OVG 10 S 34.17 -, juris Rn. 3; Beschluss vom 26. Oktober 2018 - OVG 10 S 41.17 -, juris Rn. 2; näher OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 19. August 2014 - OVG 10 S 57.12 -, juris Rn. 3 m.w.N.).
  • VG Cottbus, 16.02.2016 - 3 L 193/15

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht

    Stellen sich die Erfolgsaussichten nach summarischer Überprüfung als offen dar, findet eine reine Interessenabwägung statt (vgl. zum Prüfungsmaßstab: OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19. August 2014 - OVG 10 S 57.12 -, juris Rn. 3; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19. Dezember 2012 - OVG 2 S 44.12 -, NVwZ-RR 2013, 400, juris Rn. 14; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. September 2012 - OVG 10 S 21.12 -, LKV 2012, 556, juris Rn. 4).

    Nach dieser Vorschrift, der ein drittschützender Charakter zukommt (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19. August 2014 - OVG 10 S 57.12 -, juris Rn. 5), müssen Stellplätze und Garagen so angeordnet und ausgeführt werden, dass ihre Benutzung die Gesundheit nicht schädigt und das Arbeiten und Wohnen, die Ruhe und die Erholung in der Umgebung durch Lärm oder Gerüche nicht über das zumutbare Maß hinaus stört.

    Bei der Beurteilung der Zumutbarkeit der Störung im Sinne von § 43 Abs. 6 BbgBO durch von Stellplätzen ausgehenden Parkplatzlärm sind die Umstände des Einzelfalles, nicht aber technisch-rechnerisch ermittelte Immissionswerte (TA-Lärm oder TA-Luft) maßgeblich (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19. August 2014 - OVG 10 S 57.12 -, juris Rn. 5, 9; OVG für das Land Brandenburg, Beschluss vom 17. September 1998 - 3 B 57/98 - OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 24. Januar 2008 - 7 A 270/07 -, juris Rn. 47).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.06.2015 - 10 B 7.13

    Vergnügungsstätte; Spielhalle; Nutzungsuntersagung; materielle Illegalität;

    Von den Stell- und Parkplätzen geht nämlich nicht nur der Lärm des Zu- und Abfahrtsverkehrs aus, sondern insbesondere auch Immissionen von Rangiervorgängen, dem Anlassen der Fahrzeuge, dem Zuschlagen von Türen, der Unterhaltung der Nutzer der Spielhalle einher (vgl. OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 29. August 2014 - OVG 10 S 57.12 -, juris Rn. 9), selbst wenn diese die Vergnügungsstätte nur aus Unterhaltungs- und Erholungszwecken aufgesucht haben.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 05.06.2015 - 10 S 11.15

    Einfügen in die Eigenart der näheren Umgebung

    Die angefochtene Entscheidung, nach der das öffentliche Interesse und das Interesse des Beigeladenen an der sofortigen Ausnutzung der Baugenehmigung und der Abweichungsentscheidung das Suspensivinteresse des Antragstellers überwiegt, weil letzterer nach summarischer Prüfung der Sach- und Rechtslage keinen Abwehranspruch gegen das Bauvorhaben darlegen konnte (vgl. näher zum Maßstab OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 19. August 2014 - OVG 10 S 57.12 -, juris Rn. 3 m.w.N.), ist nicht aus den von dem Antragsteller dargelegten Gründen, auf deren Prüfung das Oberverwaltungsgericht gemäß § 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO beschränkt ist, zu beanstanden.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.11.2018 - 10 S 57.17

    Beurteilung der erdrückenden Wirkung eines Bauvorhabens; Geltendmachung einer

    Die Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Rechtsbehelfes eines Dritten gegen die Baugenehmigung kommt in Betracht, wenn bei summarischer Prüfung zumindest gewichtige Zweifel an der rechtlichen Unbedenklichkeit der angefochtenen Genehmigung oder bauaufsichtlichen Zulassung mit Blick auf die Rechte des Dritten bestehen (stRsp., vgl. OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 9. Juni 2017 - OVG 10 S 34.17 -, juris Rn. 3; Beschluss vom 26. Oktober 2018 - OVG 10 S 41.17 -, juris Rn. 2; näher OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 19. August 2014 - OVG 10 S 57.12 -, juris Rn. 3 m.w.N.).
  • VG Cottbus, 22.07.2020 - 3 L 316/19
    Stellen sich die Erfolgsaussichten nach summarischer Überprüfung als offen dar, findet eine reine Interessenabwägung statt (vgl. zum Prüfungsmaßstab: OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 19. August 2014 - OVG 10 S 57.12 -, juris, Rn. 3; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 19. Dezember 2012 - OVG 2 S 44.12 -, juris, Rn. 14; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 28. September 2012 - OVG 10 S 21.12 -, juris, Rn. 4; zu einem Vorrang für das "Bauen auf eigenes Risiko": OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 11. Juli 2018 - 2 S 50.17 - juris, Rn. 33).

    Es ist nicht nur das Wohngebäude schutzwürdig, sondern auch der rückwärtige, der Ruhe und Erholung dienende (Haus-)Garten (OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 07. Juli 2016 - OVG 10 S 15.16 -, juris, Rn. 11; Beschl. v. 19. August 2014 - OVG 10 S 57.12 -, juris Rn. 8; Urt. d. Kammer v. 28. März 2019 - VG 3 K 2994/17 -, n.v.).

  • VG Mainz, 30.11.2017 - 3 L 1338/17

    Grundstücksnachbar muss grenzständiges Bauvorhaben hinnehmen

    Unter diesen Umständen gebührt im Rahmen der anzustellenden, sich an den Erfolgsaussichten in der Hauptsache orientierenden Interessenabwägung dem Interesse der Beigeladenen an der sofortigen Ausnutzbarkeit der ihr erteilten Baugenehmigung - wie es in der durch § 212 a Abs. 1 BauGB getroffenen Wertung zum Ausdruck kommt - Vorrang vor dem Interesse der Antragsteller an der Anordnung der aufschiebenden Wirkung ihres gegen die Baugenehmigung gerichteten Widerspruchs (vgl. OVG RP, Beschluss vom 6.1.2016 - 8 B 11060/15 -, juris, Rn. 5 f.; OVG BB, Beschluss vom 19.8.2014 - OVG 10 S 57.12 -, juris, Rn. 3; BayVGH, Beschluss vom 26.7.2011 - 14 CS 11.535 -, juris, Rn. 18).
  • VG Berlin, 28.10.2014 - 13 L 224.14

    Nachbarrechtsschutz gegen eine geplante Tiefgarage (verneint)

    Entscheidend ist also, dass die Antragsteller als Dritte dargelegt haben, dass ihnen ein Abwehrrecht gegen das genehmigte Bauvorhaben zusteht, d. h. dieses gegen eine drittschützende Norm verstößt, wobei es im einstweiligen Rechtsschutzverfahren darauf ankommt, dass bei summarischer Prüfung zumindest gewichtige Zweifel an der rechtlichen Unbedenklichkeit der angefochtenen Baugenehmigung mit Blick auf die Rechte des Dritten bestehen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19. August 2014 - OVG 10 S 57.12 -).

    Das gilt jedenfalls in geschlossen bebauten innerstädtischen Bereichen, im Übrigen auch zur Nachtzeit, und soweit - wie hier - nur der Straßennahbereich und nicht etwa ein besonders schutzwürdiger Grundstücksbereich (z. B. bisher abgeschirmte Freifläche im Blockinnenbereich) betroffen ist (vgl. OVG Münster, Beschluss vom 8. August 2013 - 7 B 570/13 - OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19. August 2014 - OVG 10 S 57.12 -).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 09.06.2017 - 10 S 34.17

    Schutz der Nachbarn im Rahmen der Erteilung von Befreiungen zum Maß der baulichen

    Die Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Rechtsbehelfes eines Dritten gegen die Baugenehmigung kommt in Betracht, wenn bei summarischer Prüfung zumindest gewichtige Zweifel an der rechtlichen Unbedenklichkeit der angefochtenen Genehmigung oder bauaufsichtlichen Zulassung mit Blick auf die Rechte des Dritten bestehen (stRsp. vgl. näher OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 19. August 2014 - OVG 10 S 57.12 -, juris Rn. 3 m.w.N.; siehe auch OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 26. April 2017 - OVG 2 S 51.16 -, juris Rn. 6).
  • VG München, 28.06.2021 - M 8 K 19.5652

    Vorbescheid für Wohngebäude mit Kindertagesstätte im unbeplanten Innenbereich

  • VG Cottbus, 14.02.2017 - 3 L 340/16

    Neue Tankstelle in Zeuthen vorerst nur tagsüber geöffnet

  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.10.2018 - 10 S 41.17

    Baurechtliches Rücksichtnahmegebot und Denkmalschutz

  • VG Berlin, 17.09.2020 - 13 L 78.18

    Nachbarstreit um Umnutzung einer Lungenklinik in eine Gemeinschaftsunterkunft für

  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.07.2017 - 10 S 47.16

    Erlass einer neuen Baugenehmigung bei stattgebenden Beschluss gemäß § 80 Abs 5

  • VG Frankfurt/Oder, 09.11.2023 - 7 L 328/23

    Drittanfechtung einer Baugenehmigung für ein grenzständiges Wohn- und

  • OVG Berlin-Brandenburg, 03.08.2017 - 10 S 50.16

    Erlass einer neuen Baugenehmigung bei stattgebenden Beschluss gemäß § 80 Abs 5

  • VG Berlin, 29.11.2017 - 13 L 588.17

    Klage eines Nachbarn gegen einen Schulerweiterungsbau

  • VG Mainz, 03.01.2018 - 3 L 1370/17

    Weitere Grundstückseigentümer mit Eilrechtsgesuch gegen Wohngebäude in

  • VG Mainz, 09.12.2022 - 3 L 675/22

    Metallbaubetrieb neben Wohnen

  • VG Cottbus, 18.08.2016 - 3 L 83/16

    Aufschiebende Wirkung eines Widerspruchs gegen Baugenehmigung

  • VG Cottbus, 19.10.2021 - 3 L 204/21

    Einstweiliger Rechtschutz gegen Baugenehmigung des Nachbarn

  • VG Frankfurt/Oder, 30.03.2021 - 7 L 527/20

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht

  • VG Berlin, 08.10.2020 - 13 L 181.20
  • VG Frankfurt/Oder, 30.03.2020 - 7 L 483/19

    Vorläufiger Rechtsschutzantrag von Dritten gegen die in einem benachbarten

  • VG Cottbus, 29.01.2019 - 3 L 688/18

    Qualifizierte, gleichsam "erdrückende" Wirkung eines Bauvorhabens im Verhältnis

  • VG Cottbus, 11.09.2018 - 3 L 334/18

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Nachbarbaugenehmigung

  • VG Cottbus, 26.02.2020 - 3 L 317/19
  • VG Cottbus, 16.11.2018 - 3 L 606/18

    Aufschiebender Wirkung des Widerspruchs der Gemeinde gegen eine Baugenehmigung

  • VG Berlin, 18.05.2017 - 13 L 178.17

    Zulässigkeit eines Neubau bzw. Umbaus eines in der Nachbarschaft eines

  • VG Berlin, 02.11.2021 - 13 L 214.21
  • VG Cottbus, 20.01.2021 - 3 L 535/20
  • VG Cottbus, 06.09.2022 - 3 L 285/21
  • VG Berlin, 17.09.2020 - 13 L 232.18
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