Rechtsprechung
VGH Baden-Württemberg, 15.04.2009 - 10 S 584/09 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
Zur Anordnung einer Fahrtenbuchauflage bei Unmöglichkeit der Feststellung des Fahrzeugführers wegen fehlender Mitwirkung des Fahrzeughalters - Berufung auf Aussage- und Zeugnisverweigerungsrecht
- Justiz Baden-Württemberg
Zur Anordnung einer Fahrtenbuchauflage bei Unmöglichkeit der Feststellung des Fahrzeugführers wegen fehlender Mitwirkung des Fahrzeughalters - Berufung auf Aussage- und Zeugnisverweigerungsrecht
- Landesrecht Baden-Württemberg
Zur Anordnung einer Fahrtenbuchauflage bei Unmöglichkeit der Feststellung des Fahrzeugführers wegen fehlender Mitwirkung des Fahrzeughalters - Berufung auf Aussage- und Zeugnisverweigerungsrecht
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zulässigkeit der Anordnung einer Fahrtenbuchauflage bei Unmöglichkeit der Feststellung des Fahrzeugführers bei einer Verkehrsordnungswidrigkeit wegen fehlender Mitwirkung des Fahrzeughalters; Entgegenstehen des Aussageverweigerungsrechts oder des ...
- Die Justiz
- Judicialis
StVZO § 31a
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StVZO § 31a
Fahrtenbuchauflage: Fahrtenbuchauflage; Mitwirkungspflicht; Aussageverweigerungsrecht; Zeugnisverweigerungsrecht; Rechtsanwalt; Verteidiger; Schweigepflicht - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)
Fahrtenbuch - Geschwindigkeitsverstöße - Rotlichtverstöße
- aerztezeitung.de (Pressemeldung)
Schweigepflicht befreit nicht von Fahrtenbuch
Verfahrensgang
- VG Freiburg, 16.02.2009 - 4 K 103/09
- VGH Baden-Württemberg, 15.04.2009 - 10 S 584/09
Papierfundstellen
- VBlBW 2009, 356
- DÖV 2009, 686
Wird zitiert von ... (20)
- OVG Hamburg, 28.11.2017 - 4 Bf 24/17
Fahrtenbuchauflage für Rechtsanwalt
Dies ermöglicht es, weitere Verkehrszuwiderhandlungen schon im Vorfeld zu verhindern (…vgl. BVerwG, Urt. v. 28.5.2015, 1 C 13.14, BVerwGE 152, 188 ff., juris Rn. 19, Beschl. v. 11.8.1999, 3 B 96.99, juris Rn. 3;… VGH Mannheim, Beschl. v. 10.8.2015, 10 S 278/15, juris Rn. 19; Beschl. v. 15.4.2009, 10 S 584/09, VBlBW 2009, 356, juris Rn. 5).Durch die Führung des Fahrtenbuchs werden Rechtsanwälte auch nicht gehindert, weiterhin Mandate im Bereich des Verkehrsordnungswidrigkeitenrechts anzunehmen (vgl. VGH Mannheim, Beschl. v. 15.4.2009, 10 S 584/09, juris Rn. 5;… in diesem Sinne auch OVG Bautzen, Beschl. v. 1.11.2011, 3 A 162/11, juris Rn. 8).
Das Verwaltungsgericht hat weiter zu Recht darauf hingewiesen, dass eine Beeinträchtigung des Berufsrechts des Rechtsanwalts auch nicht mittelbar daraus folgt, dass das Recht Beschuldigter oder Betroffener, einen Verkehrsverstoß dem Verteidiger gegenüber offenbaren zu können, ohne deswegen Rechtsnachteile befürchten zu müssen, beeinträchtigt sein könnte, wenn der Verteidiger in seiner Eigenschaft als Fahrzeughalter seinerseits befürchten muss, bei Nichtbekanntgabe der Identität des Fahrers eventuell ein Fahrtenbuch führen zu müssen (vgl. OVG Bautzen, Beschl. v.1.11.2011, 3 A 162/11, juris Nr. 8; VGH Mannheim, Beschl. v. 15.4.2009, 10 S 584/09, ZfSch 2029, 417, juris Rn. 4;… ebenso VGH München, Beschl. v. 22.4.2008, 11 ZB 07.3415, juris Rn. 16).
- VGH Baden-Württemberg, 10.08.2015 - 10 S 278/15
Fahrtenbuchauflage bei erheblicher Geschwindigkeitsüberschreitung mit einem …
Wie das Verwaltungsgericht zu Recht unter Hinweis auf die einheitliche ober- und höchstgerichtliche Rechtsprechung ausführt, steht ein Aussage- oder Zeugnisverweigerungsrecht des Fahrzeughalters in einem Ordnungswidrigkeits- oder Strafverfahren der Anordnung zum Führen eines Fahrtenbuchs nicht entgegen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 07.12.1981 - 2 BvR 1172/81 - NJW 1982, 568; BVerwG, Beschlüsse vom 22.06.1995 - 11 B 7.95 - Buchholz 442.16 § 31a StVZO Nr. 22; sowie vom 11.08.1999 - 3 B 96.99 - NZV 2000, 386; Senatsbeschlüsse vom 15.04.2009 - 10 S 584/09 -VBlBW 2009, 356; vom 29.04.2013 - 10 S 291/13 - sowie ausführlich Beschluss vom 10.02.2015 - 10 S 94/15).Denn eine Fahrtenbuchauflage ermöglicht nicht nur die nachträgliche Feststellung des Fahrzeugführers bei Verkehrsverstößen, sondern beugt solchen auch vor, weil jeder Fahrer des betreffenden Kraftfahrzeugs damit rechnen muss, im Falle einer Zuwiderhandlung gegen Verkehrsvorschriften anhand des Fahrtenbuchs identifiziert zu werden (vgl. Senatsbeschluss vom 15.04.2009 - 10 S 584/09 - VBlBW 2009, 356).
Eine Halbierung des Hauptsachestreitwerts von 6.000,-- EUR kommt nach der Rechtsprechung des Senats wegen der faktischen Vorwegnahme der Hauptsache nicht in Betracht (vgl. Senatsbeschluss vom 15.04.2009 - 10 S 584/09 - VBlBW 2009, 356).
- VGH Baden-Württemberg, 30.11.2010 - 10 S 1860/10
Anordnung der Führung eines Fahrtenbuches
Denn eine Fahrtenbuchauflage ermöglicht nicht nur die nachträgliche Feststellung des Fahrzeugführers bei Verkehrsverstößen, sondern beugt solchen auch vor, weil jeder Fahrer des betreffenden Kraftfahrzeugs damit rechnen muss, im Falle einer Zuwiderhandlung gegen Verkehrsvorschriften anhand des Fahrtenbuches identifiziert zu werden (vgl. Senatsbeschluss vom 15.04.2009 - 10 S 584/09 -, VBlBW 2009, 356 m.w.N.).Jede andere Betrachtung würde auf ein in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung klar verneintes "doppeltes Recht" hinauslaufen, nach einem Verkehrsverstoß aus eigennützigen Gründen oder auch in Wahrnehmung eines Aussage- oder Zeugnisverweigerungsrechts die Täterfeststellung zu vereiteln und zugleich eine Fahrtenbuchauflage abwehren zu dürfen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11.08.1999 - 3 B 96/99 -, BayVBl. 2000, 380; vom 22.06.1995 - 11 B 7.95 -, DAR 1995, 459; vgl. auch Senatsbeschluss vom 15.04.2009 - 10 S 584/09 -, VBlBW 2009, 356; BayVGH, Beschluss vom 30.08.2010 - 11 CS 10.1464 -, juris).
- VGH Baden-Württemberg, 14.01.2014 - 10 S 2438/13
Erstreckung einer Fahrtenbuchauflage auf alle Fahrzeuge eines Halters bei nur …
Zu Recht hat das Verwaltungsgericht im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung auch angenommen, dass ein Aussage- oder Zeugnisverweigerungsrecht des Fahrzeughalters in einem Ordnungswidrigkeiten- oder Strafverfahren der Anordnung zur Führung eines Fahrtenbuchs nicht entgegensteht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 07.12.1981 - 2 BvR 1172/81 - NJW 1982, 568; BVerwG, Beschlüsse vom 22.06.1995 - 11 B 7.95 -Buchholz 442.16 § 31a StVZO Nr. 22, sowie vom 11.08.1999 - 3 B 96.99 -NZV 2000, 385; Beschlüsse des Senats vom 17.11.1997 - 10 S 2113/97 -VBlBW 1998, 189, vom 15.04.2009 - 10 S 584/09 - VBlBW 2009, 356, sowie vom 30.11.2010 - 10 S 1860/10 - NJW 2011, 628; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 26.05.2008 - 1 L 103/08 - juris; BayVGH, Beschluss vom 30.08.2010 - 11 CS 10.1464 -, juris).Nach der neueren Praxis des Senats kommt eine Halbierung dieses Betrags für das Eilverfahren nicht in Betracht (vgl. Senatsbeschluss vom 15.04.2009 - 10 S 584/09 - DAR 2009, 286).
- VGH Baden-Württemberg, 04.12.2013 - 10 S 1162/13
Verlässlichkeit geeichter Geschwindigkeitsmessgeräte; Privilegierung von …
Denn eine Fahrtenbuchauflage ermöglicht nicht nur die nachträgliche Feststellung des Fahrzeugführers bei Verkehrsverstößen, sondern beugt solchen auch vor, weil jeder Fahrer des betreffenden Kraftfahrzeugs damit rechnen muss, im Falle einer Zuwiderhandlung gegen Verkehrsvorschriften anhand des Fahrtenbuchs identifiziert zu werden (vgl. Senatsbeschluss vom 15.04.2009 - 10 S 584/09 -, a.a.O.).Nach der neueren Praxis des Senats kommt eine Halbierung dieses Betrags für das Eilverfahren nicht in Betracht (vgl. Senatsbeschluss vom 15.04.2009 - 10 S 584/09 -, VBlBW 2009, 356).
- VG Sigmaringen, 01.09.2015 - 5 K 2765/15
Zur Frage der Anordnung einer Fahrtenbuchauflage bei Verweigerung der …
Lehnt dieser die sachdienliche Mitwirkung an der Aufklärung des Verstoßes ab, so ist es der Behörde regelmäßig nicht zuzumuten, wahllos zeitraubende und kaum Aussicht auf Erfolg bietende Ermittlungen zu betreiben (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.12.1982, Buchholz 442.16 § 31a StVZO Nr. 11 m.w.N. sowie VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 21.07.2014 - 10 S 1256/13 -, Beschluss vom 04.12.2013 - 10 S 1162/13 und Beschluss vom 15.04.2009 - 10 S 584/09 -). - VGH Baden-Württemberg, 08.09.2015 - 10 S 1540/15
Fahrtenbuchauflage - Feststellung des verantwortlichen Fahrzeugführers
Zum einen kommt es für die Beurteilung, welche Schritte nach der konkreten Sachlage für die Ermittlung des Fahrzeugführers nötig und möglich, aber auch angemessen und zumutbar sind, entscheidend auf die damalige Sicht der Bußgeldbehörde an (…vgl. Senatsbeschlüsse vom 30.11.2010 - 10 S 1860/10 - a.a.O.; vom 15.04.2009 - 10 S 584/09 - VBlBW 2009, 356; vom 29.01.2008 - 10 S 129/08 - DAR 2008, 278; vom 30.11.1999 - 10 S 2436/99 - VBlBW 2000, 201).Eine Halbierung des Streitwerts in der Hauptsache von 9.600,-- EUR kommt nach der Rechtsprechung des Senats wegen der faktischen Vorwegnahme der Hauptsache hier nicht in Betracht (vgl. Senatsbeschluss vom 15.04.2009 - 10 S 584/09 - VBlBW 2009, 356).
- VGH Baden-Württemberg, 12.11.2015 - 10 S 2047/15
Kein Mengenrabat bei der Streitwertfestsetzung in Fahrtenbuchauflageverfahren
Zutreffend ist das Verwaltungsgericht indes davon ausgegangen, dass eine Halbierung des nach dem oben Gesagten anzunehmenden Hauptsachestreitwerts in Höhe von 153.600,-- EUR nach der Rechtsprechung des Senats wegen der faktischen Vorwegnahme der Hauptsache nicht in Betracht kommt (vgl. Senatsbeschlüsse vom 15.04.2009 - 10 S 584/09 - VBlBW 2009, 356; sowie vom 10.08.2015 - 10 S 278/15 - juris). - OVG Nordrhein-Westfalen, 14.11.2013 - 8 A 1668/13
Anordnung der Führung eines Fahrtenbuchs bei "Unmöglichkeit" der Feststellung …
vgl. Bay. VGH, Beschlüsse vom 22. April 2008 - 11 ZB 07.3149 -, juris Rn. 16, und vom 20. Juli 2009 - 11 ZB 08.3246 -, juris Rn. 9; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 15. April 2009 - 10 S 584/09 -, VBlBW 2009, 356 = juris Rn. 4; Sächs. OVG, Beschluss vom 1. November 2011 - 3 A 162/11 -, juris Rn. 8; VG München, Beschluss vom 27. Januar 2000 - M 6 S 99.5081 -, juris Rn. 18; VG Köln, Urteil vom 8. Oktober 2010 - 18 K 3922/10 -, juris Rn. 20; VG Bayreuth, Beschluss vom 6. Juni 2013 - B 1 S 13.318 -, juris Rn. 25; Dauer, in: König/ders., Straßenverkehrsrecht, 42. Aufl. 2013, § 31a StVZO Rn. 7. - VG Sigmaringen, 16.06.2015 - 5 K 1730/15
Fahrtenbuchauflage bei Verkehrsverstoß von einigem Gewicht nach neuem …
Lehnt dieser die sachdienliche Mitwirkung an der Aufklärung des Verstoßes ab, so ist es der Behörde regelmäßig nicht zuzumuten, wahllos zeitraubende und kaum Aussicht auf Erfolg bietende Ermittlungen zu betreiben (BVerwG, Urteil vom 17.12.1982, Buchholz 442.16 § 31a StVZO Nr. 11 m.w.N. sowie VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 21.07.2014 - 10 S 1256/13 -, vom 04.12.2013 - 10 S 1162/13 und vom 15.04.2009 - 10 S 584/09 -, jeweils juris). - VG Leipzig, 11.01.2013 - 1 K 1/12
Anordnung einer Fahrtenbuchauflage aufgrund der Unmöglichkeit der Feststellung …
- OVG Sachsen, 25.07.2016 - 3 B 40/16
Fahrtenbuchauflage; Anordnung der sofortigen Vollziehung; besondere Begründung
- VG Lüneburg, 12.06.2019 - 1 B 16/19
Fahrtenbuchanordnung
- VG Neustadt, 06.08.2009 - 6 L 671/09
Straßenverkehrsrecht; Mitwirkungspflicht des Fahrzeughalters
- VG Bayreuth, 08.11.2012 - B 1 K 11.557
Fahrtenbuchauflage; Geschwindigkeitsüberschreitung um 31 km/h außerorts; …
- VG Bayreuth, 06.06.2013 - B 1 S 13.318
Angebliche anwaltliche Schweigepflicht führt nicht zur Rechtswidrigkeit der …
- VGH Bayern, 20.07.2009 - 11 ZB 08.3246
Fahrtenbuchauflage; Feststellungsklage gegen angeordneten Sofortvollzug …
- VG Trier, 20.12.2011 - 1 L 1538/11
Anordnung einer Fahrtenbuchauflage bei Ausübung eines Aussageverweigerungsrechtes
- OVG Sachsen, 01.11.2011 - 3 A 162/11
Fahrtenbuchauflage, berufliches Zeugnisverweigerungsrecht
- VG Leipzig, 12.06.2009 - 1 K 1122/08