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   OVG Berlin-Brandenburg, 08.02.2011 - 10 S 6.10   

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OVG Berlin-Brandenburg, 08.02.2011 - 10 S 6.10 (https://dejure.org/2011,9859)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 08.02.2011 - 10 S 6.10 (https://dejure.org/2011,9859)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 08. Februar 2011 - 10 S 6.10 (https://dejure.org/2011,9859)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 35 Abs 1 Nr 3 BauGB, § 35 Abs 3 S 1 Nr 2 BauGB, § 35 Abs 3 S 1 Nr 5 BauGB, § 36 Abs 2 BauGB, § 212a Abs 1 BauGB, § 70 BauO BB, § 7 NatSchG BB, § 80 Abs 5 VwGO, § 80a Abs 3 S 2 VwGO, § 146 VwGO
    Baugenehmigung für Mobilfunkmast im Außenbereich; Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens; Privilegierung; privilegiertes Vorhaben; spezifischer Standortbezug; Ortsgebundenheit; gebietsgebundenes Vorhaben; Alternativstandort; Grundsatz der größtmöglichen Schonung des ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Drittanfechtungsklage gegen die erteilte Genehmigung zur Errichtung eines Mobilfunkmastes; Verweigerung des Einvernehmens wegen einer in der Nähe geplanten Kindertagesstätte

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Drittanfechtungsklage gegen die erteilte Genehmigung zur Errichtung eines Mobilfunkmastes; Verweigerung des Einvernehmens wegen einer in der Nähe geplanten Kindertagesstätte

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Baugenehmigung für Mobilfunkmast im Außenbereich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2011, 435
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • VGH Bayern, 13.10.2009 - 1 B 08.2884

    Errichtung einer (vorwiegend für die Versorgung im Zusammenhang bebauter

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 08.02.2011 - 10 S 6.10
    Dieses bei gewerblichen Betrieben ausdrücklich formulierte Merkmal der Ortsgebundenheit ist auch bei Anlagen der öffentlichen Versorgung zu beachten (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Juni 1994 - BVerwG 4 C 20.93 -, BVerwGE 96, 95, juris Rn.14 ff. zu Windenergieanlagen; OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 6. April 2009 - OVG 11 S 59.08 -, juris Rn. 14 f zu Biogasanlagen) und daher auch für die Beurteilung einer Privilegierung von Mobilfunkanlagen heranzuziehen (vgl. etwa VGH BW, Beschluss vom 25. August 1997 - 8 S 1861/97 -, BauR 1998, 313, juris Rn. 8; OVG NW, Beschluss vom 17. Mai 2001 - 7 A 354/01 -, juris Rn. 6 ff.; BayVGH, Urteil vom 9. August 2007 - 25 B 05.1341 -, juris Rn. 25 und Beschluss vom 13. Oktober 2009 - 1 B 08.2884 -, juris Rn. 23 ff.).

    Insoweit ist das Merkmal der Ortsgebundenheit auf dieses Gebiet bezogen, wobei zu berücksichtigen ist, dass innerhalb dieses Bereichs regelmäßig mehrere Standorte in Betracht kommen (vgl. BayVGH, Urteil vom 13. Oktober 2009, a.a.O., Rn. 25).

    Im Zusammenhang mit der Frage des spezifischen Standortsbezugs und etwaiger Alternativstandorte hat das Verwaltungsgericht zunächst zutreffend auf die Verpflichtung des Mobilfunkunternehmens hingewiesen, die Vergeblichkeit seiner Bemühungen um einen Standort im Innenbereich nachvollziehbar zu belegen (Seite 4 des Beschlusses unter Bezugnahme auf BayVGH, Urteil vom 13. Oktober 2009, a.a.O., Rn. 25 und 26).

    Der Senat schließt sich insoweit den Überlegungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (Urteil vom 13. Oktober 2009, a.a.O., Rn. 28) an, wonach die Verpflichtung zu einer schonenden Ausführung bei einem "gebietsgebundenen" Vorhaben wohl auch Bedeutung für die Wahl des konkreten Standorts innerhalb des Gebiets haben dürfte.

  • BVerwG, 16.06.1994 - 4 C 20.93

    Bauplanungsrecht: Privilegierung von Windkraftanlagen

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 08.02.2011 - 10 S 6.10
    Dieses bei gewerblichen Betrieben ausdrücklich formulierte Merkmal der Ortsgebundenheit ist auch bei Anlagen der öffentlichen Versorgung zu beachten (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Juni 1994 - BVerwG 4 C 20.93 -, BVerwGE 96, 95, juris Rn.14 ff. zu Windenergieanlagen; OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 6. April 2009 - OVG 11 S 59.08 -, juris Rn. 14 f zu Biogasanlagen) und daher auch für die Beurteilung einer Privilegierung von Mobilfunkanlagen heranzuziehen (vgl. etwa VGH BW, Beschluss vom 25. August 1997 - 8 S 1861/97 -, BauR 1998, 313, juris Rn. 8; OVG NW, Beschluss vom 17. Mai 2001 - 7 A 354/01 -, juris Rn. 6 ff.; BayVGH, Urteil vom 9. August 2007 - 25 B 05.1341 -, juris Rn. 25 und Beschluss vom 13. Oktober 2009 - 1 B 08.2884 -, juris Rn. 23 ff.).

    Dieser Prüfungsansatz trägt dem Gebot größtmöglicher Schonung des Außenbereichs, der als Leitgedanke den gesamten § 35 BauGB beherrscht (BVerwG, Urteil vom 16. Juni 1994, a.a.O., Rn. 15), Rechnung und berücksichtigt, dass auch dann, wenn ein Vorhaben auf die Errichtung innerhalb eines bestimmten Gebiets im Außenbereich angewiesen ist, die öffentlichen Belange je nach Wahl des Standorts innerhalb dieses Gebiets in unterschiedlicher Weise beeinträchtigt sein können.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 05.07.2006 - 10 S 6.06

    Baugenehmigung für eine Windenergieanlage (WEA) im Außenbereich; Ersetzung des

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 08.02.2011 - 10 S 6.10
    Denn nach summarischer Prüfung spricht auf der Grundlage des Beschwerdevorbringens viel dafür, dass die Antragstellerin das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 2 Satz 1 BauGB aus Gründen, die sich hier aus § 35 BauGB ergeben, versagen durfte, weil das Vorhaben nach § 35 BauGB planungsrechtlich nicht zulässig ist (vgl. zum gerichtlichen Prüfungsumfang im Streit um die Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 5. Juli 2006 - OVG 10 S 6.06 -, juris Rn. 4 ff.), so dass der Widerspruch der Antragstellerin gegen den Bescheid vom 17. Dezember 2009 Erfolg haben dürfte.

    Der Senat orientiert sich dabei - wie schon das Verwaltungsgericht - an der Empfehlung in Nr. 11.9.7.2 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit (Fassung Juli 2004, NVwZ 2004, 1327), der für Klagen einer Nachbargemeinde gegen eine Baugenehmigung einen Streitwert von 30.000 Euro vorsieht, wobei der Betrag hier wegen des vorläufigen Charakters des einstweiligen Rechtsschutzverfahrens entsprechend der Empfehlung in Nr. 11.1.5 des Streitwertkatalogs zu halbieren ist (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 5. Juli 2006, a.a.O., Rn. 17).

  • VGH Bayern, 09.08.2007 - 25 B 05.1341
    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 08.02.2011 - 10 S 6.10
    Dieses bei gewerblichen Betrieben ausdrücklich formulierte Merkmal der Ortsgebundenheit ist auch bei Anlagen der öffentlichen Versorgung zu beachten (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Juni 1994 - BVerwG 4 C 20.93 -, BVerwGE 96, 95, juris Rn.14 ff. zu Windenergieanlagen; OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 6. April 2009 - OVG 11 S 59.08 -, juris Rn. 14 f zu Biogasanlagen) und daher auch für die Beurteilung einer Privilegierung von Mobilfunkanlagen heranzuziehen (vgl. etwa VGH BW, Beschluss vom 25. August 1997 - 8 S 1861/97 -, BauR 1998, 313, juris Rn. 8; OVG NW, Beschluss vom 17. Mai 2001 - 7 A 354/01 -, juris Rn. 6 ff.; BayVGH, Urteil vom 9. August 2007 - 25 B 05.1341 -, juris Rn. 25 und Beschluss vom 13. Oktober 2009 - 1 B 08.2884 -, juris Rn. 23 ff.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.04.2009 - 11 S 59.08

    Rechtmäßige Genehmigung einer Biogasanlage im Außenbereich bei Ersetzung des

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 08.02.2011 - 10 S 6.10
    Dieses bei gewerblichen Betrieben ausdrücklich formulierte Merkmal der Ortsgebundenheit ist auch bei Anlagen der öffentlichen Versorgung zu beachten (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Juni 1994 - BVerwG 4 C 20.93 -, BVerwGE 96, 95, juris Rn.14 ff. zu Windenergieanlagen; OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 6. April 2009 - OVG 11 S 59.08 -, juris Rn. 14 f zu Biogasanlagen) und daher auch für die Beurteilung einer Privilegierung von Mobilfunkanlagen heranzuziehen (vgl. etwa VGH BW, Beschluss vom 25. August 1997 - 8 S 1861/97 -, BauR 1998, 313, juris Rn. 8; OVG NW, Beschluss vom 17. Mai 2001 - 7 A 354/01 -, juris Rn. 6 ff.; BayVGH, Urteil vom 9. August 2007 - 25 B 05.1341 -, juris Rn. 25 und Beschluss vom 13. Oktober 2009 - 1 B 08.2884 -, juris Rn. 23 ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.08.1997 - 8 S 1861/97

    Zulässigkeit von Fernmeldeanlagen im Außenbereich - spezifischer Standortbezug

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 08.02.2011 - 10 S 6.10
    Dieses bei gewerblichen Betrieben ausdrücklich formulierte Merkmal der Ortsgebundenheit ist auch bei Anlagen der öffentlichen Versorgung zu beachten (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Juni 1994 - BVerwG 4 C 20.93 -, BVerwGE 96, 95, juris Rn.14 ff. zu Windenergieanlagen; OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 6. April 2009 - OVG 11 S 59.08 -, juris Rn. 14 f zu Biogasanlagen) und daher auch für die Beurteilung einer Privilegierung von Mobilfunkanlagen heranzuziehen (vgl. etwa VGH BW, Beschluss vom 25. August 1997 - 8 S 1861/97 -, BauR 1998, 313, juris Rn. 8; OVG NW, Beschluss vom 17. Mai 2001 - 7 A 354/01 -, juris Rn. 6 ff.; BayVGH, Urteil vom 9. August 2007 - 25 B 05.1341 -, juris Rn. 25 und Beschluss vom 13. Oktober 2009 - 1 B 08.2884 -, juris Rn. 23 ff.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.05.2001 - 7 A 354/01
    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 08.02.2011 - 10 S 6.10
    Dieses bei gewerblichen Betrieben ausdrücklich formulierte Merkmal der Ortsgebundenheit ist auch bei Anlagen der öffentlichen Versorgung zu beachten (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Juni 1994 - BVerwG 4 C 20.93 -, BVerwGE 96, 95, juris Rn.14 ff. zu Windenergieanlagen; OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 6. April 2009 - OVG 11 S 59.08 -, juris Rn. 14 f zu Biogasanlagen) und daher auch für die Beurteilung einer Privilegierung von Mobilfunkanlagen heranzuziehen (vgl. etwa VGH BW, Beschluss vom 25. August 1997 - 8 S 1861/97 -, BauR 1998, 313, juris Rn. 8; OVG NW, Beschluss vom 17. Mai 2001 - 7 A 354/01 -, juris Rn. 6 ff.; BayVGH, Urteil vom 9. August 2007 - 25 B 05.1341 -, juris Rn. 25 und Beschluss vom 13. Oktober 2009 - 1 B 08.2884 -, juris Rn. 23 ff.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 09.11.2005 - 2 B 16.02

    Zinsforderung aus einem städtebaulichen Vertrag; Sicherung der Finanzierung von

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 08.02.2011 - 10 S 6.10
    Die Antragstellerin hat jedoch die Darstellungen des Grünordnungsplans im Rahmen des Abwägungsvorgangs berücksichtigt (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 g, Abs. 7 BauGB, Seite 12, 14, 15 ff. der Begründung des Bebauungsplans) und sich schon zuvor in einem mit dem Antragsgegner im Herbst 2005 geschlossenen städtebaulichen Vertrag zur Durchführung der Kompensationsmaßnahmen verpflichtet (§ 1 a Abs. 3 Satz 4, § 11 Abs. 1 Satz 1, Satz 2 Nr. 2 BauGB; vgl. zur Zulässigkeit eines solchen Vertrages auch OVG Bln-Bbg, Urteil vom 9. November 2005 - OVG 2 B 16.02 -, BRS 69 Nr. 215) sowie die Zustimmung der Deutschen Bahn AG eingeholt, um die für erforderlich gehaltenen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen gewährleisten zu können.
  • BVerwG, 20.06.2013 - 4 C 2.12

    Außenbereich; Mobilfunksendeanlage; Ortsgebundenheit; Raum-/Gebietsgebundenheit;

    In Anbetracht der beschriebenen technischen Besonderheiten von Mobilfunksendeanlagen ist der Senat mit dem Verwaltungsgerichtshof und der obergerichtlichen Rechtsprechung (siehe z.B. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 8. Februar 2011 - OVG 10 S 6.10 - NVwZ-RR 2011, 435; VGH München, Urteil vom 13. Oktober 2009 - 1 B 08.2884 - juris) der Auffassung, dass das Merkmal der "Ortsgebundenheit" bei einer Mobilfunksendeanlage bereits dann erfüllt ist, wenn sie an einem funktechnisch hierfür geeigneten Standort im Außenbereich errichtet werden soll, um das Angebot an Telekommunikationsdienstleitungen zu verbessern, etwa weil durch die Anlage eine bestehende Versorgungslücke geschlossen werden soll.
  • VGH Baden-Württemberg, 17.02.2012 - 8 S 1796/10

    Zur Außenbereichsprivilegierung von Mobilfunk-Sendeanlagen

    Er kann insoweit nicht damit gerechtfertigt werden, dass zur Erfüllung der Versorgungsfunktion funktechnisch geeignete Standorte im Innenbereich zivilrechtlich nicht verfügbar sind (a.A. BayVGH, Urteil vom 13.10.2009 - 1 B 08.2884 - juris, Rn. 25 ff. und - im Anschluss daran - Sächsisches OVG, Beschluss vom 27.12.2010 - 1 A 432/09 - juris, Rn. 5, sowie OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 08.02.2011 - OVG 10 S 6.10 - NVwZ-RR 2011, 435 ).
  • VGH Bayern, 07.05.2015 - 15 ZB 12.2796

    Mobilfunkanlage im Außenbereich, Standortwahl, Berücksichtigung finanzieller

    Unter Hinweis auf eine Eilentscheidung (OVG Berlin-Bbg, B.v. 8.2.2011 - OVG 10 S 6.10 - NVwZ-RR 2011, 435 = juris Rn. 11, unter Bezugnahme auf BayVGH, U.v. 13.10.2009 - 1 B 08.2884 - juris Rn. 28) vertritt sie die Auffassung, dass der bei einem Mobilfunk-Vorhaben zu fordernde spezifische Standortbezug nur dann bejaht werden könne, wenn unter mehreren im Außenbereich in Frage kommenden der Standort gewählt wurde, an dem dem Gebot der größtmöglichen Schonung des Außenbereichs am ehesten Rechnung getragen werde, weil dort die öffentlichen Belange am wenigsten beeinträchtigt seien.
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