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   LG Bochum, 21.06.1989 - 10 S 61/89   

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https://dejure.org/1989,2090
LG Bochum, 21.06.1989 - 10 S 61/89 (https://dejure.org/1989,2090)
LG Bochum, Entscheidung vom 21.06.1989 - 10 S 61/89 (https://dejure.org/1989,2090)
LG Bochum, Entscheidung vom 21. Juni 1989 - 10 S 61/89 (https://dejure.org/1989,2090)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ersatzanspruch eines Geschädigten für den ihm entstandenen Schaden auf der Basis einer Berechnung der üblicherweise anfallenden Kosten bei Vornahme einer (Fremd-) Reparatur in einer Reparaturwerkstätte; Anspruch auf Nutzungsausfall trotz fehlender Geltendmachung

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1989, 1195
  • NZV 1990, 76 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 26.05.1970 - VI ZR 168/68

    Erforderlichkeitsmaßstab für die Ersatzfähigkeit der Instandsetzungskosten bei

    Auszug aus LG Bochum, 21.06.1989 - 10 S 61/89
    Dabei geht auch die Kammer im Anschluss an die Entscheidung des BGH vom 26.05.1970 (Versicherungsrecht 1970, S. 832 ff.) davon aus, dass der Geschädigte grundsätzlich eine "besonders vorteilhafte Herstellungsweise" zugunsten des Schädigers nutzen muss.

    Unter diesen Umständen ist es Sache des Schädigers, vorzutragen und zu beweisen, dass der Geschädigte "infolge einer besonderen Beschäftigungslage in der fraglichen Zeit nicht in der Lage gewesen wäre, die Instandsetzungskapazität seines Betriebs anderweit und bestimmungsgemäß gewinnbringend einzusetzen" (vgl. BGH, Versicherungsrecht 1970, 832, 834).

  • BGH, 26.03.1985 - VI ZR 267/83

    Nutzungsausfall für Fahrzeuge von Behörden oder gemeinnützigen Einrichtungen

    Auszug aus LG Bochum, 21.06.1989 - 10 S 61/89
    Die teilweise gewerbliche Nutzung des Fahrzeugs steht dem nicht entgegen, da die Klägerin - mag sie dieses Fahrzeug auch als Vorführwagen teilweise genutzt haben -den PKW nicht unmittelbar gewinnbringend eingesetzt hat (vgl. hierzu BGH, NJW 1985, S. 2471 m.w.N.).
  • BGH, 19.11.2013 - VI ZR 363/12

    Schadenersatz bei Kfz-Unfall: Selbstreparatur einer beschädigten

    Für Letzteres ist der Schädiger darlegungs- und beweisbelastet (vgl. OLG Frankfurt, NJW 2012, 2977; LG Bochum, NJW-RR 1989, 1195; LG Mühlhausen, Urteil vom 8. November 2011 - 2 S 95/11, juris Rn. 10; a.A. wohl OLG Saarbrücken, r+s 2013, 520, 522), wobei allerdings dem Geschädigten im Rahmen der sekundären Darlegungslast eine konkrete Darstellung der betrieblichen Auslastungssituation obliegt (LG Hannover, SP 2012, 364; dazu Wenker, jurisPR-VerkR 1/2013 Anm. 3).
  • AG Altötting, 19.06.2015 - 1 C 558/14

    Eigenreparatur zu Selbstkosten ohne Unternehmergewinnaufschlag

    Dies ist nur der Fall, wenn die Reparatur zu betriebsschwachen Zeiten erfolgt ist, in denen ohnehin keine gewinnbringenden Fremdaufträge ausgeführt worden wären (vgl. OLG Saarbrücken, Urteil vom 16.5.2013, AZ. 4 U 324/11; LG Hannover, Hinweisbeschluss vom 2.3.2012, AZ. 8 S 82/11, LG Bochum, Urteil vom 21.6.1989, AZ. 10 S 61/89; OLG Hamm, Urteil vom 18.12.1989, AZ. 6 U 94/89, LG Mühlhausen, Urteil vom 8.11.2011, AZ. 2 S 95/11).
  • LG Köln, 09.12.2014 - 11 S 36/14
    Denn der Ausnahmetatbestand, dass es dem Geschädigten ausnahmsweise zumutbar ist, besondere Anstrengungen zu unternehmen, ist vom Schädiger zu beweisen (OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 14.01.2012 - 165 U 100/11; LG Mühlhausen a.a.O.; LG Bochum; NJW-RR 1989, 1195; AG Düsseldorf, Urteil vom 03.11.2000 - 39 C 6443/00; a. A. OLG Saarbrücken, Urteil vom 16.05.2013 - 4 U 324/11; LG Nürnberg-Fürth, 28.09.1988 - 8 S 4444/88).
  • LG Heidelberg, 21.08.1990 - 4 S 24/90

    Anspruch auf Schadensersatz ; Reparatur von Kraftfahrzeugen

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  • AG Nördlingen, 21.07.2020 - 2 C 129/20
    Für Letzteres ist der Schädiger darlegungs- und beweisbelastet (BGH NZV 2014, 162; OLG Frankfurt a. M., NJW 2012, 2977; LG Bochum, NJW-RR 1989, 1195; LG Mühlhausen, Urt. v. 8.11.2011 - 2 S 95/11, BeckRS 2012, 19239), wobei allerdings dem Geschädigten im Rahmen der sekundären Darlegungslast eine konkrete Darstellung der betrieblichen Auslastungssituation obliegt (LG Hannover, NJOZ 2013, 158).
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