Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 01.03.1993 - 10 S 67/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,2805
VGH Baden-Württemberg, 01.03.1993 - 10 S 67/93 (https://dejure.org/1993,2805)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 01.03.1993 - 10 S 67/93 (https://dejure.org/1993,2805)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 01. März 1993 - 10 S 67/93 (https://dejure.org/1993,2805)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,2805) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringens eines Eignungsgutachtens - spätere Bereitschaft zur Begutachtung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • verkehrslexikon.de (Auszüge)

    Zur Zulässigkeit einer freiwilligen MPU im Widerspruchsverfahren und zum Recht auf Aktenübersendung an das MPU-Institut

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 1993, 327
  • VBlBW 1993, 262
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 28.11.1969 - VII C 18.69

    Idiotentest - Verwaltungsakt, §§ 42, 44a VwGO

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.03.1993 - 10 S 67/93
    Damit einher geht die Annahme, daß der eine weitere Sachverhaltsaufklärung verhindernde Kraftfahrer die Verkehrssicherheit gefährdet und dieser Gefahr nur durch die Entziehung der Fahrerlaubnis begegnet werden kann (vgl. BVerwG, Urteile vom 2.12.1960, 18.3.1982 und 15.4.1988, jeweils a.a.O., sowie Urteil vom 28.11.1969, BVerwGE 34, 248).
  • BVerwG, 02.12.1960 - VII C 43.59

    Gutachten; Eignung; Kraftfahrzeugführer ; Berechtigte Zweifel

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.03.1993 - 10 S 67/93
    Zu Recht hat das Landratsamt in Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des erkennenden Senats auf die Nichteignung des Antragstellers zum Führen von Kraftfahrzeugen geschlossen und deshalb die Entziehung der Fahrerlaubnis angeordnet, weil er ein medizinisch-psychologisches Gutachten nicht beigebracht hat, das von der Behörde zu Recht gem. § 15 b Abs. 2 StVZO gefordert worden war, um begründete Zweifel zu klären, die an seiner Fahreignung bestehen (vgl. BVerwG, Urteile v. 2.12.1960, BVerwGE 11, 274; vom 18.3.1982, Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 65 und vom 15.4.1988, Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 82).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.10.2022 - 13 S 1790/22

    Entziehung einer Fahrerlaubnis auf Probe; Verwirkung von Rügen gegen die

    15 Lag - wie hier - für die Nichtbeibringung des angeforderten Gutachtens kein ausreichender Grund vor und musste deshalb die Fahrerlaubnisbehörde auf Grund der gesetzlichen Vermutung des § 11 Abs. 8 Satz 1 FeV die Fahrerlaubnis wegen nicht ausräumbarer Eignungszweifel entziehen, so wird die Annahme fehlender Eignung grundsätzlich nicht schon durch die im Widerspruchsverfahren erklärte Bereitschaft zur Gutachtensbeibringung, sondern nur durch die Vorlage eines die Eignungszweifel ausräumenden Gutachtens beseitigt; erst die Vorlage des Gutachtens führt zu einer neuen Sachlage, die bis zum Ergehen eines Widerspruchsbescheids berücksichtigt werden muss (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 11.01.1994 - 10 S 2863/93 - juris Rn. 7 und vom 01.03.1993 - 10 S 67/93 - juris Rn. 3 ff.; BayVGH, Beschlüsse vom 17.04.2019 - 11 CS 19.24 - juris Rn. 20 und vom 06.02.2009 - 11 CS 08.2459 - juris Rn. 19; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 03.12.2015 - 16 E 817/15 - juris Rn. 17 f. und vom 10.07.2002 - 19 E 808/01 - juris Rn. 3 ff.; Dauer in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 46. Aufl., FeV § 11 Rn. 54; Siegmund in Freymann/Wellner, jurisPK-Straßenverkehrsrecht, 2. Aufl., FeV § 11 Rn. 190, 196).

    Im Übrigen ist dem Antragsteller zwar zuzugeben, dass das insoweit bis zum Erlass eines Widerspruchsbescheids bestehende Ermessen der Ausgangs- und Widerspruchsbehörde regelmäßig nicht so ausgeübt werden darf, dass eine Mitwirkung (§ 11 Abs. 6 Satz 4 FeV) bei der vom Betroffenen ernsthaft gewünschten Nachholung der Begutachtung verweigert oder von sachlich nicht gerechtfertigten zusätzlichen Anforderungen abhängig gemacht werden darf (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 11.01.1994 a. a. O. und vom 01.03.1993 a. a. O. Rn. 5; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 25.03.2003 - 19 B 186/03 - juris Rn. 44 f. und vom 10.07.2002 a. a. O. Rn. 12 ff.; offengelassen BayVGH, Beschluss vom 03.11.2020 - 11 CS 20.1469 - juris Rn. 35).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.07.2002 - 19 E 808/01

    Anordnung zur Vorlage eines amtsärztlichen Gutachtens über die weitere

    VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 1. März 1993 - 10 S 67/93 -, NZV 1993, 327, ausgeführten Gründen, denen der Kläger mit seiner Beschwerdebegründung nicht entgegengetreten ist, wird dem Schluss auf die Nichteignung des Klägers im Sinne von § 11 Abs. 8 FeV bezogen auf den Zeitpunkt des Erlasses des Widerspruchsbescheides auch nicht dadurch die Grundlage entzogen, dass der Kläger nachträglich, also nach Ablauf der gesetzten Frist für die Vorlage des ärztlichen Gutachtens sein Einverständnis mit der Begutachtung erklärt hatte.
  • VGH Bayern, 14.11.2011 - 11 CS 11.2349

    Verdacht der Alkoholabhängigkeit; Anforderung eines ärztlichen

    Soll die Regelungsabsicht, die der Verordnungsgeber mit der Vorschrift des § 11 Abs. 8 FeV verfolgt, nicht leerlaufen, kann der Eintritt der sich aus dieser Bestimmung ergebenden Rechtsfolge allerdings nur durch die tatsächliche Beibringung eines Gutachtens verhindert werden, aus dem sich zur Überzeugung der zuständigen Entscheidungsträger positiv ergibt, dass die betroffene Person im maßgeblichen Beurteilungszeitpunkt (das ist hier der Tag der Bekanntgabe des Bescheids vom 25.7.2011) tatsächlich nicht fahrungeeignet war (so zu Recht VGH BW vom 1.3.1993 NZV 1993, 327; im Ergebnis ebenso BayVGH vom 30.11.1998 NZV 1999, 183 f.).
  • VGH Bayern, 17.04.2019 - 11 CS 19.24

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen nicht fristgerechter Beibringung eines

    Lag für die Nichtbeibringung des angeforderten Gutachtens wie hier kein ausreichender Grund vor, wird die gemäß § 11 Abs. 8 FeV gerechtfertigte Annahme fehlender Fahreignung nicht schon durch die nachträglich erklärte Bereitschaft zur Gutachtensbeibringung, sondern nur durch ein positives Gutachten ausgeräumt (vgl. VGH BW, B.v. 1.3.1993 - 10 S 67/93 - DAR 1993, 309 = juris Rn. 3 ff.; BayVGH, B.v. 6.2.2009 - 11 CS 08.2459 - juris Rn. 19; OVG NW, B.v. 3.12.2015 - 16 E 817/15 - juris Rn. 17).
  • VG Bayreuth, 11.05.2023 - B 1 S 23.239

    Aberkennung des Rechts, von einer ausländischen Fahrerlaubnis, Gebrauch zu

    Lag für die Nichtbeibringung des angeforderten Gutachtens wie hier kein ausreichender Grund vor, wird die gemäß § 11 Abs. 8 FeV gerechtfertigte Annahme fehlender Fahreignung nicht schon durch die nachträglich erklärte Bereitschaft zur Gutachtensbeibringung, sondern nur durch ein positives Gutachten ausgeräumt (vgl. VGH BW, B.v. 1.3.1993 - 10 S 67/93 - DAR 1993, 309 = juris Rn. 3 ff.; BayVGH, B.v. 6.2.2009 - 11 CS 08.2459 - juris Rn. 19; OVG NW, B.v. 3.12.2015 - 16 E 817/15 - juris Rn. 17).
  • VGH Bayern, 11.05.2012 - 11 CS 12.752

    Feststehende Erkrankung des schizophrenen Formenkreises in der Vergangenheit

    Soll die Regelungsabsicht, die der Verordnungsgeber mit dieser Vorschrift verfolgt, nicht leerlaufen, kann der Eintritt der sich aus § 11 Abs. 8 FeV ergebenden Rechtsfolge jedoch nur durch die tatsächliche Beibringung eines Gutachtens verhindert werden, aus dem sich zur Überzeugung der zuständigen Entscheidungsträger positiv ergibt, dass die betroffene Person im maßgeblichen Beurteilungszeitpunkt fahrgeeignet war (BayVGH vom 14.11.2011, ebenda; vgl. ferner VGH BW vom 1.3.1993 NZV 1993, 327).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.12.2015 - 16 E 817/15

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen nicht fristgerechter Vorlage einer

    vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 6. Februar 2009, a. a. O., Rn. 19; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 1. März 1993 - 10 S 67/93 -, NZV 1993, 327 = juris, Rn. 3.
  • VGH Baden-Württemberg, 11.01.1994 - 10 S 2863/93

    Entziehung der Fahrerlaubnis bei Verdacht einer psychischen Störung - Beibringung

    Zutreffend hat das Verwaltungsgericht schließlich unter Bezugnahme auf den Beschluß des Senats vom 1.3.1993 (10 S 67/93) entschieden, daß allein die im gerichtlichen Eilverfahren erstmals erklärte Bereitschaft zur Beibringung des verlangten Gutachtens keine andere Entscheidung rechtfertigt.
  • VG Berlin, 08.10.2021 - 4 L 286.21
    Nichts anderes ergibt sich aus der vom Antragsteller zitierten Rechtsprechung des VGH Mannheim (Beschluss vom 1. März 1993 - 10 S 67/93 - juris, LS. 1):.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht