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   VGH Baden-Württemberg, 09.04.1991 - 10 S 745/91   

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https://dejure.org/1991,2515
VGH Baden-Württemberg, 09.04.1991 - 10 S 745/91 (https://dejure.org/1991,2515)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 09.04.1991 - 10 S 745/91 (https://dejure.org/1991,2515)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 09. April 1991 - 10 S 745/91 (https://dejure.org/1991,2515)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Zur Rechtmäßigkeit einer Fahrtenbuchauflage bei überhöhter Geschwindigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVZO § 31 a

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 1991, 328
  • VBlBW 1991, 264 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • VGH Baden-Württemberg, 04.10.1988 - 10 S 2563/88

    Fahrtenbuchauflage bei fehlender Mitwirkung der Fahrzeugführerermittlung; hier:

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.04.1991 - 10 S 745/91
    Weitere Ermittlungen scheiden zumeist dann aus, wenn der Halter eines Fahrzeugs, etwa unter Berufung auf ein Zeugnisverweigerungsrecht, jede Aufklärung darüber ablehnt, wer das Fahrzeug zum maßgeblichen Zeitpunkt geführt hat, es sei denn, es seien besondere Anhaltspunkte gegeben (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Senats, vgl. etwa BVerwG, Urt. v. 17.12.1982, Buchholz 442.16 § 31 a StVZO Nr. 12 und die Beschl. des Senats v. 4.10.1988 -- 10 S 2563/88 --, VBlBW 1989, 148 sowie v. 20.3.1990 -- 10 S 390/90 --, DAR 1990, 233).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.03.1990 - 10 S 390/90

    Fahrtenbuchauflage

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.04.1991 - 10 S 745/91
    Weitere Ermittlungen scheiden zumeist dann aus, wenn der Halter eines Fahrzeugs, etwa unter Berufung auf ein Zeugnisverweigerungsrecht, jede Aufklärung darüber ablehnt, wer das Fahrzeug zum maßgeblichen Zeitpunkt geführt hat, es sei denn, es seien besondere Anhaltspunkte gegeben (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Senats, vgl. etwa BVerwG, Urt. v. 17.12.1982, Buchholz 442.16 § 31 a StVZO Nr. 12 und die Beschl. des Senats v. 4.10.1988 -- 10 S 2563/88 --, VBlBW 1989, 148 sowie v. 20.3.1990 -- 10 S 390/90 --, DAR 1990, 233).
  • VGH Hessen, 22.03.2005 - 2 UE 582/04

    Fahrtenbuchauflage; keine förmliche Zustellung von Anhörungsschreiben

    Vielmehr gilt auch insoweit der allgemeine Grundsatz, dass die für die Verfolgung von Verkehrsordnungswidrigkeiten zuständige Behörde in sachgerechtem und rationellem Einsatz der ihr zur Verfügung stehenden Mittel nach pflichtgemäßem Ermessen diejenigen Maßnahmen zu treffen hat, die der Bedeutung des aufzuklärenden Verkehrsverstoßes gerecht werden und in gleichliegenden Fällen erfahrungsgemäß zum Erfolg führen können (vgl. Beschluss des BVerwG vom 9. Dezember 1993 - 11 B 113.93 -, Juris-Dok. Nr. WBRE 310676304 m.w.N. sowie Beschluss des VGH Baden-Württemberg vom 9. April 1991 - 10 S 745/91 -, NZV 1991, 328).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 03.08.2016 - 1 N 80.14

    Fahrtenbuchauflage; sechs Monate; Geschwindigkeitsbeschränkung aus

    Wie der VGH Mannheim bereits im Beschluss vom 9. April 1991 - 10 S 745/91 - zutreffend entschied, ist ein gefährlicher Verstoß gegen die Sicherheit des Straßenverkehrs dann anzunehmen, wenn eine aus Lärmschutzgründen angeordnete Geschwindigkeitsbeschränkung erheblich überschritten wird.

    Im Übrigen hat die Verletzung einer Geschwindigkeitsbegrenzung, die im Interesse des Lärmschutzes angeordnet wurde, auch deshalb ein erhebliches Gewicht für die Sicherheit des Straßenverkehrs, weil die Missachtung einer solchen Vorschrift wegen der darin deutlich werdenden Rücksichtslosigkeit die Besorgnis begründet, der Kraftfahrer könne zukünftig durch weiteres verkehrswidriges Verhalten anderer Art auch Gefahren für die übrigen Verkehrsteilnehmer hervorrufen (NZV 1991, 328 = juris Rn. 5).

  • VGH Baden-Württemberg, 30.10.1991 - 10 S 2544/91

    Fahrzeughalter im Sinne des StVZO § 31a

    Eine solche Überschreitung kann, auch wenn es sich um einen erstmaligen Verstoß handelte und kein anderer Verkehrsteilnehmer konkret gefährdet wurde, nicht als so geringfügig abgetan werden, daß kein Bedürfnis vorhanden ist, mit Hilfe einer Fahrtenbuchauflage für die nähere Zukunft sicherzustellen, daß präventive Maßnahmen, die sich im Interesse der Verkehrssicherheit als erforderlich erweisen, uneingeschränkt greifen können (vgl. BVerwG, Urteil v. 17.12.1982, Buchholz 442.16 § 31 a StVZO Nr. 12, sowie Senatsbeschl. v. 9.4.1991, NZV 1991, 328).
  • BayObLG, 16.06.1994 - 1 ObOWi 173/94

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines groben Verstoßes im Sinne der

    Hinzu kommt, daß auch in solchen Fällen eine Gefahrenlage begründet werden kann, weil es möglich ist, daß Verkehrsteilnehmer, die eine derartige Beschränkung beachten, durch erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitungen anderer in Gefahr gebracht werden (VGH Mannheim NZV 1991, 328).
  • VG Braunschweig, 25.05.2000 - 6 A 221/00

    Anhörungsfrist; Fahrtenbuch; Frontfoto; Höchstgeschwindigkeit; Streitwert

    Der Beklagte hat vielmehr zu Recht darauf hingewiesen, dass eine verspätete Anhörung eine Fahrtenbuchauflage jedenfalls dann nicht ausschließt, wenn die Verzögerung für die unterbliebene Ermittlung des Täters nicht ursächlich war (vgl. hierzu: BVerwG, Beschl. vom 25.06.1987, Buchholz 442.16 § 31a StVZO Nr. 17; OVG Lüneburg, Urt. vom 11.10.1990, 12 L 307/89; VGH Mannheim, Beschl. vom 09.04.1991, NZV 1991, 328).
  • BezG Dresden, 24.04.1992 - II S 5/92
    Es ist anerkannt, daß die Unterlassungspflicht auf Grund der Verfügungsbeschränkungen des § 3 Abs. 3 Satz 1 VermG zivilrechtlicher Natur ist (OVG Berlin, Beschl. v. 22.01.1991, NJW 1991, 715 ; Bezirksgericht Dresden - 2. Zivilsenat -, Urteil v. 12.11.1991, Neue Justiz 1992, 37/38; Säcker-Hummert, Münchener Kommentar, Zivilrecht im Einigungsvertrag, RdNr. 1054; Busche, VIZ 1991, 49/50; Stapenhorst, VIZ 1991, 85/86 mit weiteren Nachweisen; Kohler, VIZ 1992, 130/132).
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