Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 03.09.2015 - 10 S 778/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,28232
VGH Baden-Württemberg, 03.09.2015 - 10 S 778/14 (https://dejure.org/2015,28232)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 03.09.2015 - 10 S 778/14 (https://dejure.org/2015,28232)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 03. September 2015 - 10 S 778/14 (https://dejure.org/2015,28232)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,28232) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Erteilung einer Fahrerlaubnis - Anforderungen an die Anordnung zur Vorlage eines medizinisch-psychologischen Gutachtens

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ersterteilung einer Fahrerlaubnis der Klasse B bei Verhängung von Jugendstrafen; Klärung der Fahreignung des Bewerbers durch ein medizinisch-psychologisches Gutachten

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 2 Abs 2 StVG, § 11 Abs 3 S 1 Nr 4 FeV, § 11 Abs 6 S 2 Halbs 2 FeV
    Erteilung einer Fahrerlaubnis - Anforderungen an die Anordnung zur Vorlage eines medizinisch-psychologischen Gutachtens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ersterteilung einer Fahrerlaubnis der Klasse B bei Verhängung von Jugendstrafen; Klärung der Fahreignung des Bewerbers durch ein medizinisch-psychologisches Gutachten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Neuerteilung einer Fahrerlaubnis - MPU und die Tilgungsfristen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Neuerteilung einer Fahrerlaubnis - und die Konkretisierung der MPU-Anforderung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Neuerteilung einer Fahrerlaubnis - und die Einsicht in das MPU-Gutachten

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 2016, 242
  • DÖV 2016, 87 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (21)

  • VGH Baden-Württemberg, 10.12.2013 - 10 S 2397/12

    Entziehung der Fahrerlaubnis - Anforderungen an die Anforderung ärztlicher

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.09.2015 - 10 S 778/14
    Ein Schluss auf die Nichteignung ist indes nur zulässig, wenn die Anordnung des Gutachtens formell und materiell rechtmäßig, insbesondere anlassbezogen und verhältnismäßig ist (vgl. BVerwG, Urteile vom 05.07.2001 - 3 C 13.01 - NJW 2002, 78; sowie vom 09.06.2005 - 3 C 25.04 - NJW 2005, 3081; Senatsurteil vom 10.12.2013 - 10 S 2397/12 - VBlBW 2014, 337).

    Dies ergibt sich zwar nicht aus dem Wortlaut des § 11 Abs. 6 FeV, der eine Mitteilungspflicht erst gegenüber der untersuchenden Stelle in § 11 Abs. 6 Satz 4 FeV erwähnt, wohl aber aus Sinn und Zweck der Regelung (vgl. hierzu näher Senatsurteil vom 10.12.2013 - 10 S 2397/12 - a.a.O.; Senatsbeschlüsse vom 20.04.2010 - 10 S 319/10 - VBlBW 2010, 323; sowie vom 10.12.2010 - 10 S 2173/10 -VBlBW 2011, 196).

    Auch der Senat hat bisher noch nicht entschieden, ob allein die fehlende Mitteilung über die Einsichtsmöglichkeit in die zu übersendenden Unterlagen nach § 11 Abs. 6 Satz 2 2. Halbsatz FeV zur Rechtswidrigkeit der Gutachtensanordnung mit der Folge führt, dass der Fahrerlaubnisinhaber oder -bewerber berechtigt ist, die Beibringung des Gutachtens zu verweigern, ohne die Rechtsfolge des § 11 Abs. 8 Satz 1 FeV befürchten zu müssen (offen gelassen etwa in Senatsurteilen vom 18.06.2012 - 10 S 452/10 - a.a.O.; und vom 10.12.2013 - 10 S 2397/12 - a.a.O.).

    Zugleich soll der Betroffene sich für den Fall der Rechtmäßigkeit der Gutachtensanordnung auch darüber schlüssig werden können, ob er die mit einer Begutachtung regelmäßig verbundenen Eingriffe in sein Persönlichkeitsrecht und/oder sein Recht auf körperliche Unversehrtheit hinnehmen oder sich - mit der Gefahr negativer fahrerlaubnisbehördlicher Maßnahmen - einer entsprechenden Begutachtung verweigern will (vgl. hierzu Senatsurteil vom 10.12.2013 - 10 S 2397/12 - a.a.O.; und Senatsbeschluss vom 20.04.2010 - 10 S 319/10 - a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 20.04.2010 - 10 S 319/10

    Entziehung der Fahrerlaubnis - formelle Anforderungen an die Anordnung zur

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.09.2015 - 10 S 778/14
    Dies ergibt sich zwar nicht aus dem Wortlaut des § 11 Abs. 6 FeV, der eine Mitteilungspflicht erst gegenüber der untersuchenden Stelle in § 11 Abs. 6 Satz 4 FeV erwähnt, wohl aber aus Sinn und Zweck der Regelung (vgl. hierzu näher Senatsurteil vom 10.12.2013 - 10 S 2397/12 - a.a.O.; Senatsbeschlüsse vom 20.04.2010 - 10 S 319/10 - VBlBW 2010, 323; sowie vom 10.12.2010 - 10 S 2173/10 -VBlBW 2011, 196).

    Zugleich soll der Betroffene sich für den Fall der Rechtmäßigkeit der Gutachtensanordnung auch darüber schlüssig werden können, ob er die mit einer Begutachtung regelmäßig verbundenen Eingriffe in sein Persönlichkeitsrecht und/oder sein Recht auf körperliche Unversehrtheit hinnehmen oder sich - mit der Gefahr negativer fahrerlaubnisbehördlicher Maßnahmen - einer entsprechenden Begutachtung verweigern will (vgl. hierzu Senatsurteil vom 10.12.2013 - 10 S 2397/12 - a.a.O.; und Senatsbeschluss vom 20.04.2010 - 10 S 319/10 - a.a.O.).

    Denn der Betroffene muss sich nach dem oben Gesagten zeitnah innerhalb der noch offenen Beibringungsfrist darüber Klarheit verschaffen können, ob er sich der Begutachtung aussetzt oder ob er diese für ungerechtfertigt hält (vgl. Senatsbeschluss vom 20.04.2010 - 10 S 319/10 - a.a.O.).

  • VGH Hessen, 26.05.2011 - 2 B 550/11

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nicht-Vorlage eines geforderten ärztlichen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.09.2015 - 10 S 778/14
    Entscheidend ist vielmehr, ob sich der Verstoß gegen die Mitteilungspflicht nach § 11 Abs. 6 Satz 2 2. Halbsatz FeV auf die Willensentschließungsfreiheit des Betroffenen im konkreten Einzelfall ausgewirkt haben kann (Abgrenzung von Hess. VGH, Urteil vom 26.05.2011 - 2 B 550/11 - ESVGH 61, 243).

    Das von dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof und der überwiegenden instanzgerichtlichen Rechtsprechung vertretene gegenteilige Auslegungsergebnis vermag den Senat vor allem unter systematischen und teleologischen Gesichtspunkten nicht zu überzeugen (vgl. zu dieser Auffassung Hess. VGH, Urteil vom 26.05.2011 - 2 B 550/11 - ESVGH 61, 243; VG Düsseldorf, Beschluss vom 26.04.2012 - 6 L 488/12 - juris; VG Ansbach, Beschluss vom 25.01.2012 - AN 10 S 12.00029 - juris).

  • BVerwG, 09.06.2005 - 3 C 21.04

    Neuerteilung der Fahrerlaubnis; Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Drogendelikt;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.09.2015 - 10 S 778/14
    Die Frage, innerhalb welcher Zeitspanne im Verkehrszentralregister bzw. im Fahreignungsregister eintragungspflichtige Verkehrsverfehlungen zum Anlass für die Anordnung zur Beibringung eines Eignungsgutachtens gemacht werden können, richtet sich grundsätzlich nach den für dieses Register geltenden Tilgungs- und Verwertungsvorschriften; solange die Tilgungsfristen noch nicht abgelaufen sind, besteht für eine weitere einzelfallbezogene Prüfung, ob die gegebenen Verdachtsmomente noch einen Gefahrenverdacht begründen, grundsätzlich kein Anlass mehr (Anschluss an BVerwG, Urteil vom 09.06.2005 - 3 C 21.04 - NJW 2005, 3440).

    Die Einschätzung des Gesetzgebers, dass zum Schutz der Sicherheit des Straßenverkehrs diesem Risiko vor Neuerteilung einer Fahrerlaubnis für längere Zeit durch die Anordnung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens begegnet werden muss, erscheint sachgerecht und trägt dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz hinreichend Rechnung (vgl. näher BVerwG, Urteil vom 09.06.2005 - 3 C 21.04 - NJW 2005, 3440).

  • BVerwG, 05.07.2001 - 3 C 13.01

    Entziehung der Fahrerlaubnis, maßgeblicher Zeitpunkt; Fahrerlaubnisentziehung,

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.09.2015 - 10 S 778/14
    Ein Schluss auf die Nichteignung ist indes nur zulässig, wenn die Anordnung des Gutachtens formell und materiell rechtmäßig, insbesondere anlassbezogen und verhältnismäßig ist (vgl. BVerwG, Urteile vom 05.07.2001 - 3 C 13.01 - NJW 2002, 78; sowie vom 09.06.2005 - 3 C 25.04 - NJW 2005, 3081; Senatsurteil vom 10.12.2013 - 10 S 2397/12 - VBlBW 2014, 337).

    Eine unberechtigte Aufforderung zur Gutachtensbeibringung kann nicht nachträglich geheilt werden (BVerwG, Urteil vom 05.07.2001 - 3 C 13.01 - a.a.O.; Senatsbeschluss vom 19.08.2013 - 10 S 1266/13 - NJW 2014, 484).

  • VGH Baden-Württemberg, 18.06.2012 - 10 S 452/10

    Entziehung der Fahrerlaubnis und strafgerichtliche Entziehung aufgrund von § 69

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.09.2015 - 10 S 778/14
    Ein Anspruch auf Erteilung der Fahrerlaubnis besteht nicht, solange Eignungszweifel vorliegen, welche die Anordnung zur Beibringung eines Gutachtens rechtfertigen (vgl. Senatsurteil vom 18.06.2012 - 10 S 452/10 - VBlBW 2013, 19).

    Auch der Senat hat bisher noch nicht entschieden, ob allein die fehlende Mitteilung über die Einsichtsmöglichkeit in die zu übersendenden Unterlagen nach § 11 Abs. 6 Satz 2 2. Halbsatz FeV zur Rechtswidrigkeit der Gutachtensanordnung mit der Folge führt, dass der Fahrerlaubnisinhaber oder -bewerber berechtigt ist, die Beibringung des Gutachtens zu verweigern, ohne die Rechtsfolge des § 11 Abs. 8 Satz 1 FeV befürchten zu müssen (offen gelassen etwa in Senatsurteilen vom 18.06.2012 - 10 S 452/10 - a.a.O.; und vom 10.12.2013 - 10 S 2397/12 - a.a.O.).

  • BVerwG, 05.02.2015 - 3 B 16.14

    Fahrerlaubnis; Entziehung der Fahrerlaubnis; Fahreignungsgutachten;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.09.2015 - 10 S 778/14
    Die in § 11 Abs. 6 Satz 1 und 2 FeV statuierten formellen Erfordernisse dienen zusammengefasst dazu, die Willensentschließungsfreiheit des Betroffenen zu schützen (vgl. hierzu allgemein BVerwG, Beschluss vom 05.02.2015 - 3 B 16.14 - DAR 2015, 216).
  • VGH Bayern, 06.08.2012 - 11 B 12.416

    Neuerteilung der Fahrerlaubnis

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.09.2015 - 10 S 778/14
    Eine praktische Notwendigkeit für dieses Verständnis besteht etwa in Fallkonstellationen, in denen der Betroffene mehrere Verkehrsverfehlungen begangen hat, die in einem Fall als Ordnungswidrigkeit und in dem anderen als Straftat geahndet worden sind (vgl. zu einer solchen Sachverhaltskonstellation BayVGH, Urteil vom 06.08.2002 - 11 B 12.416 - juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.03.2013 - 10 S 54/13

    Ermessen bei Anordnung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens wegen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.09.2015 - 10 S 778/14
    Liegen keine besonderen Umstände vor, die dafür sprechen, trotz der festgestellten Eignungsbedenken von weiteren Aufklärungsmaßnahmen abzusehen, besteht deshalb im Rahmen der typisierenden Regelung des § 11 FeV kein Anlass zu weitergehenden gesonderten Ermessenserwägungen (vgl. zum Ganzen Senatsbeschluss vom 08.03.2013 - 10 S 54/13 - VBlBW 2013, 345).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.08.2013 - 10 S 1266/13

    Bindungswirkung des § 3 Abs. 3 StVG bei Entziehung der Fahrerlaubnis

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.09.2015 - 10 S 778/14
    Eine unberechtigte Aufforderung zur Gutachtensbeibringung kann nicht nachträglich geheilt werden (BVerwG, Urteil vom 05.07.2001 - 3 C 13.01 - a.a.O.; Senatsbeschluss vom 19.08.2013 - 10 S 1266/13 - NJW 2014, 484).
  • VG Düsseldorf, 26.04.2012 - 6 L 488/12

    Tilgungsreife Entscheidungen vor 1999 Maßgeblicher Zeitpunkt Gutachtenanordnung

  • VG Ansbach, 25.01.2012 - AN 10 S 12.00029

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Nichtvorlage eines Eignungsgutachtens;

  • VGH Baden-Württemberg, 24.01.2012 - 10 S 3175/11

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Vorlage des Gutachtens; fahrerlaubnisfreie

  • VG Osnabrück, 07.03.2011 - 6 B 19/11

    Fahrerlaubnis; Gutachtenanordnung; Einsichtsrecht

  • VGH Baden-Württemberg, 24.06.2002 - 10 S 985/02

    Sofortvollzug einer Fahrerlaubnisentziehung nach Alkoholfahrt eines

  • VGH Bayern, 27.11.2012 - 11 ZB 12.1596

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Nichtvorlage eines Facharztgutachtens;

  • BVerwG, 13.02.2014 - 3 C 1.13

    Fahrerlaubnis; Tschechische Republik; tschechische Fahrerlaubnis; ausländische

  • VGH Baden-Württemberg, 10.12.2010 - 10 S 2173/10

    Entziehung der Fahrerlaubnis - zur Anordnung einer medizinisch-psychologischen

  • VGH Baden-Württemberg, 30.06.2011 - 10 S 2785/10

    Entziehung der Fahrerlaubnis - strenge Anforderungen an die Anlassbezogenheit und

  • BVerwG, 29.01.2009 - 3 C 31.07

    Ausländische Fahrerlaubnis; Entziehung der Fahrerlaubnis; Erteilung des Rechts,

  • BVerwG, 09.06.2005 - 3 C 25.04

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Drogenkonsum; Einnahme von Kokain; Fahreignung;

  • VGH Baden-Württemberg, 27.07.2016 - 10 S 77/15

    Begründungsmangel bei Gutachtensanordnung im Verfahren auf Neuerteilung der

    Ein Anspruch auf Erteilung der Fahrerlaubnis besteht nicht, solange Eignungszweifel vorliegen, welche die Anordnung zur Beibringung eines Gutachtens rechtfertigen (vgl. Senatsurteile vom 03.09.2015 - 10 S 778/14 - VBlBW 2016, 242 und vom 18.06.2012 - 10 S 452/10 - VBlBW 2013, 19).

    Angesichts der großen Gefahren, welche die Teilnahme am Straßenverkehr durch hierfür ungeeignete Personen für die Allgemeinheit mit sich bringt, erscheint die Einschätzung des Gesetzgebers, dass zum Schutz der Sicherheit des Straßenverkehrs diesem Risiko vor Neuerteilung einer Fahrerlaubnis für längere Zeit durch die Anordnung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens begegnet werden muss, als sachgerecht und mit dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz vereinbar (vgl. BVerwG, Urteil vom 09.06.2005 - 3 C 21.04 - NJW 2005, 3440; Senatsurteil vom 03.09.2015 - 10 S 778/14 - VBlBW 2016, 242; BayVGH, Beschluss vom 07.01.2013 - 11 C 12.2212 - juris).

    Eine rechtswidrige Aufforderung zur Gutachtensbeibringung kann folglich nicht dadurch geheilt werden, dass die Behörde erst nachträglich die richtige oder vollständige Begründung für die Gutachtensanforderung erbringt (vgl. Senatsurteile vom 03.09.2015 - 10 S 778/14 - VBlBW 2016, 242 und vom 23.02.2010 - 10 S 221/09 - VRS 119, 182).

    Stützt die Fahrerlaubnisbehörde die Entziehung oder Nichterteilung der Fahrerlaubnis entscheidungstragend auf eine Gutachtensverweigerung im Sinne des § 11 Abs. 8 Satz 1 FeV, ist die Rechtsfehlerhaftigkeit der Gutachtensanforderung grundsätzlich ursächlich für das Ergebnis der Entscheidung (vgl. Senatsbeschluss vom 19.08.2013 - 10 S 1266/13 - NJW 2014, 484; OVG Niedersachsen, Urteil vom 15.04.2014 - 12 LB 64/13 - DAR 2014, 475; allerdings zu § 11 Abs. 6 Satz 2 zweiter Halbsatz FeV differenzierend Senatsurteil vom 03.09.2015 - 10 S 778/14 - a.a.O.).

    Nach allem braucht der Senat nicht mehr darüber zu entscheiden, ob die streitige Gutachtensanordnung vor dem Hintergrund, dass § 11 Abs. 3 Satz 1 FeV Ermessen vorsieht, auch an einem Ermessensfehler leidet (vgl. Senatsurteil vom 03.09.2015 - 10 S 778/14 - a.a.O.).

    Der Umstand, dass der Kläger in der Gutachtensanordnung entgegen § 11 Abs. 6 Satz 2 zweiter Halbsatz FeV nicht auf sein Akteneinsichtsrecht hingewiesen worden ist, hat sich allerdings nicht zu seinem Nachteil ausgewirkt, da seinem damaligen Verfahrensbevollmächtigten noch innerhalb offener Beibringungsfrist Akteneinsicht gewährt wurde (vgl. Senatsurteil vom 03.09.2015 - 10 S 778/14 - a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 11.10.2017 - 10 S 746/17

    Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach strafgerichtlichen Fahrerlaubnisentziehung;

    Dass die Verletzung dieser Gebote auf der Rechtsfolgenseite - unter Umständen abhängig vom Grad des Verstoßes - teilweise strafrechtlich sanktioniert ist, ändert nichts daran, dass die im Weg einer medizinisch-psychologischen Begutachtung zu prüfende charakterliche Eignung allgemeiner die Delinquenzneigung des Fahrerlaubnisbewerbers hinsichtlich der im Straßenverkehr geltenden Gebote zu überprüfen hat (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 17.11.2016 - 3 C 20.15 - NJW 2017, 1765 = juris Rn. 33; Senatsurteile vom 27.07.2016 - 10 S 77/15 - VBlBW 2017, 31 = juris Rn. 46 sowie vom 03.09.2015 - 10 S 778/14 - VBlBW 2016, 242 = juris Rn. 34).

    38 a) Im Rahmen des durch § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 Alt. 1 FeV eröffneten Ermessens muss die Fahrerlaubnisbehörde anhand aller Umstände des konkreten Falls prüfen, ob die sich aus der begangenen (Anlass-)Straftat (sowie ggf. weiteren Umständen) ergebenden Eignungszweifel hinreichend gewichtig sind, um (trotz den mit einer medizinisch-psychologischen Begutachtung verbundenen nicht unbeträchtlichen Belastungen für den Betroffenen) die Anforderung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens zu rechtfertigen, und ihre diesbezüglichen Erwägungen auch offenlegen (vgl. zu § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 FeV BVerwG, Urteil vom 17.11.2016 - 3 C 20.15 - NJW 2017, 1765 = juris Rn. 36; ebenso Senatsurteil vom 03.09.2015 - 10 S 778/14 - VBlBW 2016, 242 = juris Rn. 38 m. w. N.; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 25.02.2016 - 3 L 204/15 - juris Rn. 17 f.).

    Denn es waren (anders als im Fall des Senatsurteils vom 03.09.2015 - 10 S 778/14 - VBlBW 2016, 242 bzw. BVerwG, Urteil vom 17.11.2016 - 3 C 20.15 - NJW 2017, 1765) weder Gesichtspunkte vorgetragen oder ersichtlich, die geeignet waren, die sich nach Ansicht der Beklagten aus den Straftaten ergebenden gewichtigen Eignungszweifel vollständig oder auch nur teilweise auszuräumen.

  • LSG Baden-Württemberg, 27.07.2016 - 10 S 77/15

    Fahrerlaubnis; Neuerteilung; Straftaten im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr

    Ein Anspruch auf Erteilung der Fahrerlaubnis besteht nicht, solange Eignungszweifel vorliegen, welche die Anordnung zur Beibringung eines Gutachtens rechtfertigen (vgl. Senatsurteile vom 03.09.2015 - 10 S 778/14 - VBlBW 2016, 242 und vom 18.06.2012 - 10 S 452/10 - VBlBW 2013, 19).

    Angesichts der großen Gefahren, welche die Teilnahme am Straßenverkehr durch hierfür ungeeignete Personen für die Allgemeinheit mit sich bringt, erscheint die Einschätzung des Gesetzgebers, dass zum Schutz der Sicherheit des Straßenverkehrs diesem Risiko vor Neuerteilung einer Fahrerlaubnis für längere Zeit durch die Anordnung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens begegnet werden muss, als sachgerecht und mit dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz vereinbar (vgl. BVerwG, Urteil vom 09.06.2005 - 3 C 21.04 - NJW 2005, 3440 ; Senatsurteil vom 03.09.2015 - 10 S 778/14 - VBlBW 2016, 242; BayVGH, Beschluss vom 07.01.2013 - 11 C 12.2212 - [...]).

    Eine rechtswidrige Aufforderung zur Gutachtensbeibringung kann folglich nicht dadurch geheilt werden, dass die Behörde erst nachträglich die richtige oder vollständige Begründung für die Gutachtensanforderung erbringt (vgl. Senatsurteile vom 03.09.2015 - 10 S 778/14 - VBlBW 2016, 242 und vom 23.02.2010 - 10 S 221/09 - VRS 119, 182).

    Stützt die Fahrerlaubnisbehörde die Entziehung oder Nichterteilung der Fahrerlaubnis entscheidungstragend auf eine Gutachtensverweigerung im Sinne des § 11 Abs. 8 Satz 1 FeV , ist die Rechtsfehlerhaftigkeit der Gutachtensanforderung grundsätzlich ursächlich für das Ergebnis der Entscheidung (vgl. Senatsbeschluss vom 19.08.2013 - 10 S 1266/13 - NJW 2014, 484; OVG Niedersachsen, Urteil vom 15.04.2014 - 12 LB 64/13 - DAR 2014, 475; allerdings zu § 11 Abs. 6 Satz 2 zweiter Halbsatz FeV differenzierend Senatsurteil vom 03.09.2015 - 10 S 778/14 - a.a.O.).

    Nach allem braucht der Senat nicht mehr darüber zu entscheiden, ob die streitige Gutachtensanordnung vor dem Hintergrund, dass § 11 Abs. 3 Satz 1 FeV Ermessen vorsieht, auch an einem Ermessensfehler leidet (vgl. Senatsurteil vom 03.09.2015 - 10 S 778/14 - a.a.O.).

    Der Umstand, dass der Kläger in der Gutachtensanordnung entgegen § 11 Abs. 6 Satz 2 zweiter Halbsatz FeV nicht auf sein Akteneinsichtsrecht hingewiesen worden ist, hat sich allerdings nicht zu seinem Nachteil ausgewirkt, da seinem damaligen Verfahrensbevollmächtigten noch innerhalb offener Beibringungsfrist Akteneinsicht gewährt wurde (vgl. Senatsurteil vom 03.09.2015 - 10 S 778/14 - a.a.O.).

  • VG Freiburg, 09.08.2017 - 4 K 4224/17

    Fahrerlaubnisentziehung - unbestimmte Gutachtenaufforderung wegen abwegiger

    Der Schluss auf die Nichteignung ist aber nur dann zulässig, wenn die Anordnung der ärztlichen bzw. medizinisch-psychologischen Untersuchung rechtmäßig, insbesondere anlassbezogen und verhältnismäßig ist und die Weigerung ohne ausreichenden Grund erfolgte (BVerwG, Urteil vom 09.06.2005 - 3 C 21.04 -, NJW 2005, 3081, und Beschluss vom 05.02.2015 - 3 B 16.14 -, NJW 2016, 179; VGH Bad.-Württ, Urteile vom 03.09.2015 - 10 S 778/14 -, juris, und vom 10.12.2013 - 10 S 2397/12 -, VBlBW 2014, 337, und Beschluss vom 08.03.2013 - 10 S 54/13 -, VBlBW 2013, 517).
  • VG Koblenz, 27.03.2020 - 4 L 234/20

    Rechtswidrig Anordnung zur Beibringung eines medizinisch-psychologischen

    Sie kommt nur dann in Betracht, wenn sie keine Nachteile für den Betroffenen bewirkt (vgl. Siegmund, a.a.O., Rn. 100), was nach Ablauf der Beibringungsfrist ausscheidet (vgl. VGH BW, Urteil vom 3. September 2015 - 10 S 778/14 -, juris, Rn. 39).

    Raum für eine Heilung bleibt demnach nur, wenn sie in einem Zeitraum erfolgt, in dem noch keine Beibringungsfrist festgesetzt worden ist (vgl. VGH BW, Urteil vom 3. September 2015 - 10 S 778/14 -, juris, Rn. 39; Siegmund, a.a.O., Rn. 100) oder aber die Heilung zwar innerhalb der Beibringungsfrist erfolgt, dem Betroffenen jedoch nach der Heilung noch eine angemessene Frist zur Beibringung des Gutachtens zur Verfügung steht.

  • OVG Niedersachsen, 29.11.2017 - 12 ME 197/17

    Vorliegen eines oder mehrerer Verstöße gegen verkehrsrechtliche Vorschriften nach

    Denn ein erheblicher Verstoß gegen verkehrsrechtliche Vorschriften kann auch durch eine Straftat verwirklicht werden (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 3.9.2015 - 10 S 778/14 - VBlBW 2016, 242 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 34) und der Vorfall vom 16. August 2016 stellt sich rechtlich nicht nur als Strafvereitelung, sondern auch als Beihilfe zum Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 Abs. 1 Nr. 1 StVG, Art. 1 Abs. 1 EGStGB, § 27 StGB) dar.
  • VG Magdeburg, 02.02.2021 - 1 B 364/20

    Entziehung der Fahrerlaubnis trotz Einstellung des Strafverfahrens?

    Dies ergibt sich zwar nicht aus dem Wortlaut des § 11 Abs. 6 FeV, der eine Mitteilungspflicht erst gegenüber der untersuchenden Stelle in § 11 Abs. 6 Satz 4 FeV erwähnt, wohl aber aus Sinn und Zweck der Regelung (VGH BaWü, Urteil vom 03. September 2015 - 10 S 778/14 -, juris).

    Dies folgt bereits aus dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, der überschießenden - vom Untersuchungsanlass her gesehen nicht erforderlichen - Untersuchungsvorgaben bzw. -inhalten mit Blick auf die damit einhergehenden Eingriffe in die Rechte des Betroffenen entgegensteht (zit. nach VGH BaWü, Urteil vom 03. September 2015 - 10 S 778/14 -, juris).

  • VG Karlsruhe, 12.11.2015 - 3 K 380/15

    Alkoholverstoß (einmalig, unter 1,6 Promille) - Nichtbeibringung des Gutachtens -

    Insbesondere hat die Beklagte die Klägerin jeweils darauf hingewiesen, dass sie die zu übersendenden Untersagen einsehen kann (vgl. zu den Folgen eines Verstoßes gegen die in § 11 Abs. 6 S. 2 Hs. 2 FeV geregelte Unterrichtungs- und Informationspflicht VGH Bad.-Württ., Urt. v. 03.09.2015 - 10 S 778/14 -, juris, Rn. 24ff.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.06.2018 - 16 B 1402/17

    Bindung der Fahrerlaubnisbehörde an die strafrichterliche Eignungsbeurteilung

    vgl. BVerwG, Urteile vom 5. Juli 2001 - 3 C 13.01 -, a. a. O., juris, Rn. 27, und vom 17. November 2016 - 3 C 20.15 -, a. a. O., juris, Rn. 21; VGH Bad.-Württ., Urteile vom 3. September 2015 - 10 S 778/14 -, VBlBW 2016, 242 = juris, Rn. 39, und vom 27. Juli 2016 - 10 S 77/15 -, VBlBW 2017, 31 = juris, Rn. 50; OVG S.-A., Beschluss vom 25. Februar 2016 - 3 L 204/15 -, juris, Rn. 19.
  • VG Trier, 08.12.2016 - 1 L 8043/16

    Entziehung einer Fahrerlaubnis auf Probe

    Der Umstand, dass der Antragsteller in der Begutachtungsanordnung entgegen § 11 Abs. 6 Satz 2 Halbsatz 2 FeV nicht auf sein Akteneinsichtsrecht hingewiesen worden ist, hat sich schließlich nicht zu seinem Nachteil ausgewirkt, da seinem Verfahrensbevollmächtigten noch innerhalb der offenen und sehr großzügig bemessenen Beibringungsfrist Akteneinsicht gewährt worden ist (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 3. September 2015 - 10 S 778/14 -, juris; Urteil vom 27. Juli 2016 - 10 S 77/15 -, juris).
  • VG Freiburg, 28.11.2018 - 6 K 5317/18

    Zulässigkeit des Verlassens des Fahreignungs-Bewertungssystems; Anwendbarkeit des

  • VG Minden, 09.03.2022 - 9 K 2233/20
  • OVG Sachsen-Anhalt, 25.02.2016 - 3 L 204/15

    Entziehung der Fahrerlaubnis

  • VG Freiburg, 24.11.2015 - 4 K 2480/15

    Gutachtensanforderung und Entziehung der Fahrerlaubnis wegen verbaler

  • VG Leipzig, 31.03.2021 - 1 K 352/20

    Neuerteilung Fahrerlaubnis nach strafgerichtlicher Entziehung -

  • VGH Bayern, 30.05.2017 - 11 CS 17.274

    Entziehung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung

  • VG Lüneburg, 06.04.2018 - 1 B 90/17

    Anordnungsgrund; Arzneimittelmissbrauch; Fahrerlaubnis; Neuerteilung

  • VG München, 17.01.2022 - M 19 S 21.6107

    Gutachtenanordnung und Entziehung der Fahrerlaubnis im Hinblick auf wiederholte

  • VG Augsburg, 23.07.2021 - Au 7 S 21.1407

    Einstweiliger Rechtsschutz: Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung

  • VG Würzburg, 01.02.2017 - W 6 K 16.907

    Rechtmäßiger Entzug der Fahrerlaubnis aufgrund von Alkoholfahrten

  • VG Braunschweig, 28.01.2020 - 6 B 256/19

    Fahreignungs-Bewertungssystem; medizinisch-psychologisches Gutachten;

  • VG Aachen, 02.05.2018 - 3 L 334/18

    Fahrerlaubnis; Fahreignung; Entziehung; Depression; Aufklärung;

  • VG Freiburg, 08.02.2017 - 6 K 187/17

    Medizinisch-psychologisches Gutachten; Gelegentlicher Cannabiskonsum;

  • VG Hamburg, 11.10.2019 - 15 E 3847/19

    Anordnung der Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens mit Blick

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht