Rechtsprechung
VGH Baden-Württemberg, 11.08.2009 - 10 S 839/09 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
Geschwindigkeitsüberschreitung als schwerwiegende Zuwiderhandlung im Sinne des § 2 Abs 2 S 1 Nr 1 StVG
- Justiz Baden-Württemberg
Geschwindigkeitsüberschreitung als schwerwiegende Zuwiderhandlung im Sinne des § 2 Abs 2 S 1 Nr 1 StVG
- Landesrecht Baden-Württemberg
§ 2a Abs 2 S 1 Nr 1 StVG, § 4 StVG, § 34 Abs 1 FeV, Anl 12 FeV, Art 3 Abs 1 GG
Geschwindigkeitsüberschreitung als schwerwiegende Zuwiderhandlung im Sinne des § 2 Abs 2 S 1 Nr 1 StVG
- verkehrslexikon.de
Bewertung eines jeden Geschwindigkeitsverstoßes im VZR als schwer für die Anordnung eines Aufbauseminars
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verfassungsrechtliche Bedenken der Einstufung eines jeden in das Verkehrszentralregister eingetragenen Verstosses gegen Vorschriften der Straßenverkehrsordnung über die Geschwindigkeit als schwerwiegende Zuwiderhandlung i.S.d. § 2 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 Straßenverkehrsgesetz ...
- Judicialis
StVG § 2a Abs. 2 Satz 1 Nr. 1; ; StVG § 4; ; FeV § 34 Abs. 1; ; FeV Anl. 12; ; GG Art. 3 Abs. 1
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Straßenverkehr: Aufbauseminar; Geschwindigkeitsüberschreitung; Fahrerlaubnis auf Probe; Punktsystem; Gleichheitsgrundsatz
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Karlsruhe, 13.03.2009 - 6 K 3812/08
- VGH Baden-Württemberg, 11.08.2009 - 10 S 839/09
Papierfundstellen
- VBlBW 2010, 121
- DVBl 2009, 1399
- DÖV 2009, 919
Wird zitiert von ... (3)
- VGH Baden-Württemberg, 23.08.2011 - 10 S 1809/10
Fahranfänger; Feststellungen in einem Strafbefehl; Bindungswirkung für die …
Diese Vorschriften begegnen, wie das Verwaltungsgericht im Einzelnen dargelegt hat und vom Kläger im vorliegenden Zulassungsverfahren auch nicht mehr ernstlich in Zweifel gezogen wird, keinen verfassungsrechtlichen Bedenken (vgl. dazu bereits Senatsbeschluss vom 11.08.2009 - 10 S 839/09 -, VBlBW 2010, 121 m.w.N.).Mithin folgt aus der normativen Regelung eindeutig, dass jeder Verstoß gegen eine Vorschrift der Straßenverkehrsordnung über die Geschwindigkeit als schwerwiegend einzustufen ist (vgl. bereits Senatsbeschluss vom 11.08.2009, a.a.O.).
Zum anderen hat der Senat sich zu dieser Frage bereits in seinem Beschluss vom 11.08.2009 (a.a.O.) hinreichend geäußert.
- VG Trier, 14.03.2019 - 1 L 545/19
Fahrerlaubnis
Die in der Anlage 12 zu § 34 FeV generalisierend getroffene Bewertung der Zuwiderhandlungen ist abschließend und lässt keinen Raum für eine eigenständige Beurteilung der Gewichtigkeit einer Zuwiderhandlung durch die zuständige Fahrerlaubnisbehörde (vgl. BayVGH…, Beschluss vom 26.02.2007 - 11 ZB 06.2630 -, juris Rn. 12; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 11.08.2009 - 10 S 839/09 -, juris Rn. 4; VGH Baden-Württemberg…, Beschluss vom 23.08.2011 - 10 S 1809/10 -, juris Rn. 12). - OVG Niedersachsen, 23.07.2012 - 12 LA 186/11
Fahrerlaubnis auf Probe; Anordnung der Teilnahme an einem Aufbauseminar wegen …
Er darf vielmehr von einem typischen Gesamtbild ausgehen, das sich aus den ihm vorliegenden Erfahrungen ergibt, und sich auf dieser Grundlage generalisierender, typisierender und pauschalierender Regelungen bedienen (…vgl. OVG Rh.-Pf., Urt. v. 12.3.2002 - 7 A 11244/01 -, NZV 2002, 528; VG Bad.-Württ., Beschl. v. 11.8.2009 - 10 S 839/09 -, zfs 2009, 654 m. w. N.).