Rechtsprechung
LAG Niedersachsen, 19.07.2016 - 10 Sa 1124/15 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
BGB § 611; Lohntarifvertrag für die Geld und Wertdienste im Lande Niedersachsen vom 09.01.2008 § 2; TVG § 4 Abs. 5
Anspruch von Arbeitnehmern auf Zahlung von Reinigungspauschale nach dem Lohntarifvertrag für die Geld- und Wertdienste im Lande Niedersachsen; Ablösung des Tarifvertrages durch den Bundeslohntarifvertrag für Geld- und Wertdienste in der Bundesrepublik Deutschland - IWW
§ 2 LTV, § 2 Nr. 2.6 LTV, §§ 8 Abs. 2, 64 Abs. 1, 2 ArbGG, § 4 Abs. 5 TVG, § 97 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 Ziff. 1 ArbGG
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch von Arbeitnehmern auf Zahlung von Reinigungspauschale nach dem Lohntarifvertrag für die Geld- und Wertdienste im Lande Niedersachsen; Ablösung des Tarifvertrages durch den Bundeslohntarifvertrag für Geld- und Wertdienste in der Bundesrepublik Deutschland
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Ablösung; Auslegung; Bundeslohntarifvertrag; Geld und Wertdienst; Lohntarifvertrag; Nachwirkung; Reinigungspauschale; Tarifvertrag - Reinigungspauschale nach dem Lohntarifvertrag für die Geld und Wertdienste im Lande Niedersachsen vom 09.01.2008
- rechtsportal.de
Anspruch von Arbeitnehmern auf Zahlung von Reinigungspauschale nach dem Lohntarifvertrag für die Geld- und Wertdienste im Lande Niedersachsen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Tarifvertragliche Reinigungspauschale - im Geld- und Wertdienst
Verfahrensgang
- ArbG Göttingen, 18.11.2015 - 4 Ca 246/15
- LAG Niedersachsen, 19.07.2016 - 10 Sa 1124/15
- BAG - 4 AZR 623/16 (anhängig)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BAG, 24.02.2016 - 5 AZR 225/15
Tariflicher Entgeltausgleich bei Leistungsminderung
Auszug aus LAG Niedersachsen, 19.07.2016 - 10 Sa 1124/15
Im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt ( BAG 24. Februar 2016 - 5 AZR 225/15 - Rn. 15 mwN ).