Rechtsprechung
   LAG Berlin-Brandenburg, 19.12.2019 - 10 Sa 1319/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,50970
LAG Berlin-Brandenburg, 19.12.2019 - 10 Sa 1319/19 (https://dejure.org/2019,50970)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 19.12.2019 - 10 Sa 1319/19 (https://dejure.org/2019,50970)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 19. Dezember 2019 - 10 Sa 1319/19 (https://dejure.org/2019,50970)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,50970) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 307 ; BGB § 241 Abs. 2

  • rechtsportal.de

    ArbGG § 66 Abs. 1
    Berücksichtigung von Rücksichtnahmepflichten des Arbeitgebers im Einzelfall

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Berücksichtigung von Rücksichtnahmepflichten des Arbeitgebers im Einzelfall; Unfaire Vertragsverhandlungen bei Ausübung psychischen Drucks

  • kanzlei-moegelin.de (Kurzinformation)

    Angemessenheit der Vertragsstrafe einer Lehrerin

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 24.08.2017 - 8 AZR 378/16

    Allgemeine Geschäftsbedingungen - Vertragsstrafe - unangemessene Benachteiligung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 19.12.2019 - 10 Sa 1319/19
    Denn der Arbeitsvertrag der Parteien vom 18. Dezember 2012 sowie die Vertragsänderung vom 14. Juni 2017 enthalten Allgemeine Geschäftsbedingungen im Sinne von § 305 Abs. 1 BGB (vgl. BAG vom 24. August 2017 - 8 AZR 378/16).

    Die Voraussetzungen und der Umfang der Leistungspflicht müssen deshalb so bestimmt oder zumindest so bestimmbar sein, dass der Vertragspartner des Verwenders bereits bei Vertragsschluss erkennen kann, was auf ihn zukommt (vgl. BAG vom 24. August 2017 - 8 AZR 378/16).

    Zu prüfen ist, ob der Klauselinhalt bei der in Rede stehenden Art des Rechtsgeschäfts generell und unter Berücksichtigung der typischen Interessen der beteiligten Verkehrskreise eine unangemessene Benachteiligung des Vertragspartners bewirkt (vgl. BAG vom 24. August 2017 - 8 AZR 378/16).

    Dabei sind die Kündigungsfristen, die im Fall einer fristgemäßen Kündigung einzuhalten sind, ein relevanter Abwägungsgesichtspunkt zur Feststellung der Angemessenheit der Höhe der Vertragsstrafe (vgl. BAG vom 24. August 2017 - 8 AZR 378/16).

  • BAG, 07.02.2019 - 6 AZR 75/18

    Kein Widerruf von Aufhebungsverträgen/Gebot fairen Verhandelns

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 19.12.2019 - 10 Sa 1319/19
    Nach § 241 Abs. 2 BGB kann der Arbeitgeber aber verpflichtet sein, von sich aus geeignete Hinweise zu geben bzw. entsprechende Aufklärung zu leisten (BAG vom 7. Februar 2019 - 6 AZR 75/18).

    Das Gebot fairen Verhandelns wird missachtet, wenn die Entscheidungsfreiheit des Vertragspartners in zu missbilligender Weise beeinflusst wird (BAG vom 7. Februar 2019 - 6 AZR 75/18).

    Letztlich ist die konkrete Situation im jeweiligen Einzelfall am Maßstab des § 241 Abs. 2 BGB zu bewerten und von einer bloßen Vertragsreue abzugrenzen (BAG vom 7. Februar 2019 - 6 AZR 75/18).

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 19.05.2020 - 5 Sa 173/19

    Aufhebungsvertrag - Gebot fairen Verhandelns

    Eine Verhandlungssituation ist vielmehr erst dann als unfair zu bewerten, wenn eine psychische Drucksituation geschaffen oder ausgenutzt wird, die eine freie und überlegte Entscheidung des Vertragspartners erheblich erschwert oder sogar unmöglich macht (BAG, Urteil vom 07. Februar 2019 - 6 AZR 75/18 - Rn. 34, juris = NJW 2019, 1966; LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 19. Dezember 2019 - 10 Sa 1319/19 - Rn. 47, juris; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 27. März 2019 - 7 Sa 421/18 - Rn. 65, juris = AuA 2019, 674).
  • LAG Hamm, 23.11.2020 - 1 Sa 1878/19

    Anfechtung eines Aufhebungsvertrags, Nebenpflichtverletzung, verständiger

    b) Weil die Klage bereits aufgrund der erfolgten Anfechtung der Vereinbarung vom 22.05.2019 erfolgreich ist, konnte es offen bleiben, ob dem Kläger die von ihm mit der Klage verfolgte Rechtsposition auch im Wege des Schadensersatzes nach den §§ 280 Abs. 1 S. 1, 249 Abs. 1 BGB zusteht, weil die Beklagte am 22.05.2020 eine psychische Drucksituation geschaffen oder ausgenutzt haben könnte, die dem Kläger eine freie und überlegte Entscheidung erheblich erschwert oder sogar unmöglich gemacht haben und damit als unfair zu bewerten sein könnte (vgl. BAG 07.02.2019 - 6 AZR 75/18; LAG Mecklenburg-Vorpommern 19.05.2020 - 5 Sa 173/19; LAG Berlin-Brandenburg 19.12.2019 - 10 Sa 1319/19).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht