Rechtsprechung
LAG München, 28.08.2013 - 10 Sa 135/13, 10 Sa 411/13 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Unwirksame Stichtagsregelung bei dauerhaftem Ausschluss neu eingetretener Gewerkschaftsmitglieder von zukünftigen Leistungen; unbegründete Zahlungsklage des Arbeitnehmers auf Anpassung bei noch nicht erfolgter Auszahlung
- Arbeitsgerichtsbarkeit in Bayern
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Sozialtarifvertrag/Differenzierungsklausel/Stichtagsregelung/"Anpassung nach oben" - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Unwirksame Stichtagsregelung bei dauerhaftem Ausschluss neu eingetretener Gewerkschaftsmitglieder von zukünftigen Leistungen; unbegründete Zahlungsklage des Arbeitnehmers auf Anpassung bei noch nicht erfolgter Auszahlung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Unwirksamkeit eines Ergänzungstransfer- und Sozialtarifvertrags wegen verfassungswidriger Stichtagsregelung
Besprechungen u.ä.
- labourlawjournals.com , S. 10 (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Sozialtarifvertrag in der Praxis: Bessere Leistungen für Gewerkschaftsmitglieder (RA Dr. Rüdiger Helm und RA Matthias Mücke; AuR 2014, 366-70)
Verfahrensgang
- ArbG München, 22.01.2013 - 25 Ca 8658/12
- LAG München, 28.08.2013 - 10 Sa 135/13, 10 Sa 411/13
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (5)
- BAG, 18.03.2009 - 4 AZR 64/08
Zulässigkeit einer einfachen Differenzierungsklausel - Zahlung einer tariflich …
Auszug aus LAG München, 28.08.2013 - 10 Sa 135/13
Dies wurde aber zuerst von der Literatur und nun auch vom Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 18.03.2009, 4 AZR 64/08 zumindest teilweise in Frage gestellt (…vergleiche zum Meinungsstand BAG vom 9. Mai 2007, 4 AZR 275/06, Rn. 30).(2) Für vorliegenden Fall kann offen bleiben, inwieweit einfache Differenzierungsklauseln aufgrund eines Wandels im Regelfall als zulässig zu erachten sind (vergleiche BAG vom 18. März 2009, 4 AZR 64/08 Rn. 116).
10 Sa 135/13 - 22 Aufgrund der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes vom 18. März 2009, 4 AZR 64/08 ergibt sich keine andere Einschätzung.
Dies ist dann der Fall, wenn der Arbeitgeber die unzulässigen Zahlungen weit gehend erbracht hat und diese - beispielsweise aus Vertrauensschutzgründen - nicht mehr zurückgeholt werden können (vergleiche dazu BAG vom 18. März 2009, 4 AZR 64/08, Rn. 127, BAG vom 26. Oktober 1995, 6 AZR 125/95, Rn. 25).
- BAG, 09.05.2007 - 4 AZR 275/06
Tarifliche Differenzierungsklausel
Auszug aus LAG München, 28.08.2013 - 10 Sa 135/13
Dies wurde aber zuerst von der Literatur und nun auch vom Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 18.03.2009, 4 AZR 64/08 zumindest teilweise in Frage gestellt (vergleiche zum Meinungsstand BAG vom 9. Mai 2007, 4 AZR 275/06, Rn. 30).Die hier geschaffenen besonderen Regelun- 10 Sa 135/13 - 21 gen im ETV sind jedenfalls wegen Verstoßes gegen Art. 9 Abs. 3 Grundgesetz unzulässig (vgl. BAGE 4 AZR 275/06, Rn. 32).
in § 1 Abs. 2 ETV, § 2 und § 3 ETV führen zu einer Unwirksamkeit des ETV insgesamt, da der Tarifvertrag ohne die unwirksamen Regelungen keine sinnvolle und in sich geschlossene Regelung mehr darstellt (vergleiche dazu BAG vom 09.05.2007, 4 AZR 275/06, Rn. 125).
- BAG, 22.10.2008 - 4 AZR 793/07
Auslegung einer nach dem 31. Dezember 2001 einzelvertraglich vereinbarten …
Auszug aus LAG München, 28.08.2013 - 10 Sa 135/13
(BAG vom 22.10.08, 4 AZR 793/07 Rn 11). - BAG, 26.10.1995 - 6 AZR 125/95
BAT / BAT-O - Gleichbehandlung
Auszug aus LAG München, 28.08.2013 - 10 Sa 135/13
Dies ist dann der Fall, wenn der Arbeitgeber die unzulässigen Zahlungen weit gehend erbracht hat und diese - beispielsweise aus Vertrauensschutzgründen - nicht mehr zurückgeholt werden können (vergleiche dazu BAG vom 18. März 2009, 4 AZR 64/08, Rn. 127, BAG vom 26. Oktober 1995, 6 AZR 125/95, Rn. 25). - BAG, 29.11.1967 - GS 1/67
Diffrerenzierung zwischen gewerkschaftlich organisierten und anders oder nicht …
Auszug aus LAG München, 28.08.2013 - 10 Sa 135/13
Der Große Senat des Bundesarbeitsgericht hat sich in seiner Entscheidung vom 29.11.1967 (GS 1/67 - BAGE 20, 175) ganz allgemein gegen die Wirksamkeit von Differenzierungsklauseln ausgesprochen.
- LAG München, 02.04.2014 - 5 Sa 60/14
Tarifsozialplan, Differenzierung nach Gewerkschaftsmitgliedschaft
Er mache sich die Ausführungen der 10. Kammer des Landesarbeitsgerichts München im Urteil vom 28.08.2013 (10 Sa 135/13) zu eigen, soweit dort die Unwirksamkeit des ErgänzungsTV festgestellt worden sei.Die fehlende Gewerkschaftsmitgliedschaft zu einem in der Vergangenheit liegenden Stichtag stellt eine nicht mehr veränderbare Tatsache dar, weswegen von dieser Anknüpfung auch kein Druck ausgehen kann, nunmehr der Gewerkschaft beizutreten (für die Zulässigkeit der Beschränkung des Anwendungsbereichs auf Gewerkschaftsmitglieder zum Stichtag in § 1 Ergänzungs-TV vgl. LAG München v. 08.04.2014 - 9 Sa 82/14; v. 25.07.2013 - 4 Sa 166/13; v. 09.08.2013 - 8 Sa 239/13; v. 08.10.2013 - 6 Sa 421/13; v. 16.10.2013 - 11 Sa 385/13; - a. A.: LAG München v. 28.08.2013 - 10 Sa 135/13).
- LAG München, 23.07.2014 - 5 Sa 168/14
Tarifsozialplan, Differenzierung nach Gewerkschaftsmitgliedschaft
Die fehlende Gewerkschaftsmitgliedschaft zu einem in der Vergangenheit liegenden Stichtag stellt eine nicht mehr veränderbare Tatsache dar, weswegen von dieser Anknüpfung auch kein Druck ausgehen kann, nunmehr der Gewerkschaft beizutreten (für die Zulässigkeit der Beschränkung des Anwendungsbereichs auf Gewerkschaftsmitglieder zum Stichtag in § 1 Ergänzungs-TV vgl. LAG München v. 08.04.2014 - 9 Sa 82/14; v. 25.07.2013 - 4 Sa 166/13; v. 09.08.2013 - 8 Sa 239/13; v. 08.10.2013 - 6 Sa 421/13; v. 16.10.2013 - 11 Sa 385/13; - a. A.: LAG München v. 28.08.2013 - 10 Sa 135/13). - LAG München, 14.11.2014 - 6 Sa 98/14
Sozialplan, Interessenausgleich, Koalitionsfreiheit, Bruttoeinkommen, …
Er ist der Ansicht, der ETS-TV sei unwirksam und beruft sich auf die Entscheidung des LAG München vom 28.8.2013 - 10 Sa 135/13.
- LAG München, 05.08.2014 - 9 Sa 335/14
Koalitionsfreiheit, Gleichbehandlungsgrundsatz, Auslegung, Kurzarbeitergeld, …
Das Urteil stehe im Widerspruch zum Urteil des LAG, Az.: 10 Sa 135/13. - LAG München, 08.04.2014 - 9 Sa 81/14
Differenzierungsklausel Tarifvertrag
Er mache sich die Ausführungen der 10. Kammer des LAG München, Az.: 10 Sa 135/13, Urteil vom 28.08.2013 zu eigen, soweit festgestellt wurde, dass der Ergänzungs- und Sozialtarifvertrag unwirksam sei. - LAG München, 25.09.2013 - 5 Sa 148/13
Tarifsozialplan, Differenzierung nach Gewerkschaftsmitgliedschaft
Die fehlende Gewerkschaftsmitgliedschaft zu einem in der Vergangenheit liegenden Stichtag stellt eine nicht mehr veränderbare Tatsache dar, weswegen von dieser Anknüpfung auch kein Druck ausgehen kann, nunmehr der Gewerkschaft beizutreten (für die Zulässigkeit der Beschränkung des Anwendungsbereichs auf Gewerkschaftsmitglieder zum Stichtag in § 1 Ergänzungs-TV LAG München vom 25.07.2013 - 4 Sa 166/13; vom 09.08.2013 - 8 Sa 239/13; vom 08.10.2013 - 6 Sa 421/13; vom 16.10.2013 - 11 Sa 385/13; - a.A. LAG München vom 28.08.2013 - 10 Sa 135/13).