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   LAG Düsseldorf, 06.02.2009 - 10 Sa 1472/08   

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https://dejure.org/2009,17143
LAG Düsseldorf, 06.02.2009 - 10 Sa 1472/08 (https://dejure.org/2009,17143)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 06.02.2009 - 10 Sa 1472/08 (https://dejure.org/2009,17143)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 06. Februar 2009 - 10 Sa 1472/08 (https://dejure.org/2009,17143)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 6 Abs. 1 S. 2 TVöD, § 7 Abs. 1 S. 3 TVöD, § 23 Abs. 2 TVÜ-VKA, TV FDGHG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auslegung des § 23 Abs. 2 Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der kommunalen Arbeitgeber (TVÜ-VKA); Qualifizierung eines "Alt"-Arbeitnehmer i.S.d. § 23 Abs. 2 TVÜ-VKA als Wechselschichtsarbeiter nach § 6 Abs. 1 S. 2 des Tarifvertrages für die Beschäftigten im ...

  • LAG Düsseldorf PDF

    § 6 Abs. 1 S. 2 TVöD, § 7 Abs. 1 S. 3 TVöD, § 23 Abs. 2 TVÜ-VKA, TV FDGHG
    ./.

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Pausenzeiten - Bezahlung bei Wechselschichtarbeit

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 03.05.2006 - 1 ABR 2/05

    Umfang der Mitbestimmung bei Umgruppierung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 06.02.2009 - 10 Sa 1472/08
    Denn der wirkliche Wille der Tarifvertragsparteien und der von ihnen beabsichtigte Zweck sind bei der Auslegung von Tarifverträgen nur zu berücksichtigen, sofern sie im Regelungswerk ihren Niederschlag gefunden haben (BAG vom 03.05.2006 - 1 ABR 2/05 = NZA 2007, 47 unter Hinweis auf BAG vom 29.09.2004 - 1 ABR 29/03 und BAG vom 22.07.2003 - 1 AZR 496/02).
  • BAG, 29.09.2004 - 1 ABR 29/03

    Erweiterung der Mitbestimmung des Betriebsrats durch Tarifvertrag

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 06.02.2009 - 10 Sa 1472/08
    Denn der wirkliche Wille der Tarifvertragsparteien und der von ihnen beabsichtigte Zweck sind bei der Auslegung von Tarifverträgen nur zu berücksichtigen, sofern sie im Regelungswerk ihren Niederschlag gefunden haben (BAG vom 03.05.2006 - 1 ABR 2/05 = NZA 2007, 47 unter Hinweis auf BAG vom 29.09.2004 - 1 ABR 29/03 und BAG vom 22.07.2003 - 1 AZR 496/02).
  • ArbG Düsseldorf, 11.09.2008 - 6 Ca 3325/08

    Auslegung einer tarifvertraglichen Regelung sowie von Ansprüche auf Zahlung von

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 06.02.2009 - 10 Sa 1472/08
    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 11.09.2008 - 6 Ca 3325/08 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
  • BAG, 05.06.1996 - 10 AZR 610/95

    Wechselschichtzulage im Pflegedienst - Wechselschichtarbeit

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 06.02.2009 - 10 Sa 1472/08
    In diesem Sinne "überwiegend" in die Nachtzeit fallende Schichten habe der Schichtplan des Klägers jedoch nur in einer Häufigkeit und Schichtenfolge vorgesehen, die - wiederum in Anwendung der hierzu entwickelten Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG vom 05.06.1996 - 10 AZR 610/95) - den Begriff der Wechselschichtarbeit weder nach neuem noch nach altem Tarifrecht erfüllt habe.
  • BAG, 07.09.1994 - 10 AZR 766/93

    Wechselschichtzulage im Pflegedienst - Nachtschicht

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 06.02.2009 - 10 Sa 1472/08
    Die Beklagte hat die Auffassung vertreten, der Kläger habe keinen Anspruch auf Vergütung für Pausenzeiten, weil für die Beantwortung der Frage, ob er Nachtarbeit geleistet habe, nicht die neue Definition des § 7 Abs. 1 Satz 3 TVöD-F, sondern nach wie vor die alte, vom Bundesarbeitsgericht entwickelte Begriffsdefinition (BAG vom 07.09.1994 - 10 AZR 766/93) maßgeblich sei, wonach Nachtarbeit nur vorliege, wenn "überwiegend" in der Nacht, d. h. in der Zeit von 20:00 Uhr bis 6:00 Uhr gearbeitet worden sei.
  • BAG, 22.07.2003 - 1 AZR 496/02

    Auslegung eines Sozialplans

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 06.02.2009 - 10 Sa 1472/08
    Denn der wirkliche Wille der Tarifvertragsparteien und der von ihnen beabsichtigte Zweck sind bei der Auslegung von Tarifverträgen nur zu berücksichtigen, sofern sie im Regelungswerk ihren Niederschlag gefunden haben (BAG vom 03.05.2006 - 1 ABR 2/05 = NZA 2007, 47 unter Hinweis auf BAG vom 29.09.2004 - 1 ABR 29/03 und BAG vom 22.07.2003 - 1 AZR 496/02).
  • BAG, 16.10.2013 - 10 AZR 1053/12

    Wechselschichtarbeit nach BMT-G und TVöD-F

    Entgegen der Auffassung der Revision ergibt sich aus der Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 6. Februar 2009 (- 10 Sa 1472/08 -) nichts anderes .

    Ein Rückgriff auf die früheren Bestimmungen des BMT-G erfolgt insoweit nicht (ebenso LAG Düsseldorf 6. Februar 2009 - 10 Sa 1472/08 -) .

  • LAG Köln, 10.08.2012 - 10 Sa 284/12

    Arbeitsentgelt; Wechselschichtzulage im öffentlichen Dienst

    Für die Voraussetzungen der Wechselschichtzulage gelten daher die Nummern 44, 45 in § 67 BMT-G und hierbei hinsichtlich der Definition der Nachtarbeit § 67 BMT-G Nr. 27. Die vom Kläger zitierte Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf (Urteil vom 06.02.2009 - 10 Sa 1472/08 - ), die die Übergangsregelung des § 23 Abs. 2 TVÜ-VKA nicht als eine die Definitionen der §§ 6 und 7 TVöD allgemein und umfassend verdrängende Anordnung der Fortgeltung der Begriffsbestimmung des alten Tarifrechtes auslegt, betrifft nicht die Voraussetzung für eine Wechselschichtzulage, sondern die Bezahlung von Pausenzeiten nach § 6 Abs. 1 Satz 2 TVöD-F, für die § 23 Abs. 2 TVÜ-VKA nicht einschlägig ist.

    Im Urteil des LAG Düsseldorf vom 06.02.2009 (10 Sa 1472/08, zitiert nach juris) heißt es insofern ausdrücklich, dass der vorrangige Aussagewert der tariflichen Anordnung in § 23 Abs. 2 TVÜ-VKA darin bestehe, die Fortgeltung bestimmter Tarifverträge betreffend Wechselschicht- und Schichtzulagen anzuordnen.

    Die in § 23 Abs. 2 TVÜ-VKA ebenfalls geregelte Anordnung der Anwendung der maßgebenden Begriffsbestimmungen gilt daher auch nur im Rahmen der Anwendung der in § 23 Abs. 2 TVÜ-VKA genannten Tarifverträge, wozu der hier streitgegenständliche TV-Schichtlohnzuschlag zu § 24 BMT-G ausdrücklich gehört (vgl. LAG Düsseldorf, Urteil vom 06.02.2009 - 10 Sa 1472/08 -, zitiert nach juris, Randziffer 44 f.).

    Es gelten vielmehr die Voraussetzungen für die Wechselschichtarbeit nach § 7 Abs. 1, 5 TVöD-F (vgl. LAG Düsseldorf, Urteil vom 06.02.2009 - 10 Sa 1472/08 -, zitiert nach juris).

  • LAG Köln, 02.11.2012 - 10 TaBV 47/12

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Einsatz im Wechselschichtdienst i. S. d. TVöD

    Andere Regelungsbereiche wie etwa die Anrechnung der gesetzlich vorgeschriebenen Pausen in die Arbeitszeit bei Wechselschichtarbeit nach § 6 Abs. 1 S. 2 TVöD-F oder die Zahlung von Überstundenzuschlag nach § 8 Abs. 1 S. 2 a) TVöD-Fi. V. m. § 7 Abs. 7 TVöD-F wie auch die etwaigen Zusatzurlaubsansprüche aus § 27 TVöD-F unterfallen nicht der Übergangsregelung gemäß § 23 TVÜ-VKA (vgl. hierzu LAG Düsseldorf, Urteil vom 06.02.2009 - 10 Sa 1472/08, zitiert nach juris).
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