Rechtsprechung
LAG Berlin-Brandenburg, 08.08.2019 - 10 Sa 153/19 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
Bestimmtheit Kündigung - Auslegung
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 133 BGB
- arbeitsrechtsiegen.de
Arbeitnehmerkündigung - mehrere Monate rückwirkende Kündigung ist nicht hinreichend bestimmt
- kanzlei-moegelin.de
Bestimmtheit der Kündigung des Arbeitnehmers
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ArbGG § 69 Abs. 2
Unwirksamkeit einer Kündigung ohne erkennbaren Endtermin - rechtsportal.de
BGB § 133
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Unwirksamkeit einer Kündigung ohne erkennbaren Endtermin
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Unbestimmtheit einer rückwirkenden Kündigung
- rechtstipp24.de (Kurzinformation)
Kündigung des Arbeitsverhältnisses - Unwirksamkeit bei mehreren Datumsangaben
Verfahrensgang
- ArbG Berlin, 06.12.2018 - 41 Ca 6762/17
- LAG Berlin-Brandenburg, 08.08.2019 - 10 Sa 153/19
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BAG, 20.06.2013 - 6 AZR 805/11
Bestimmtheit einer ordentlichen Kündigung
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 08.08.2019 - 10 Sa 153/19
Zu würdigen sind dabei auch alle Begleitumstände, die dem Erklärungsempfänger bekannt waren und die für die Frage erheblich sein können, welchen Willen der Erklärende bei Abgabe der Erklärung hatte (vgl. BAG vom 20. Juni 2013 - 6 AZR 805/11).Ein Hinweis auf die maßgeblichen gesetzlichen oder tariflichen Regelungen reicht aus, wenn der Erklärungsempfänger dadurch unschwer ermitteln kann, zu welchem Termin das Arbeitsverhältnis enden soll (vgl. BAG vom 20. Juni 2013 - 6 AZR 805/11).
Eine Kündigung ist nicht auslegungsfähig und damit nicht hinreichend bestimmt, wenn in der Erklärung mehrere Termine für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses genannt werden und für den Erklärungsempfänger nicht erkennbar ist, welcher Termin gelten soll (vgl. BAG vom 20. Juni 2013 - 6 AZR 805/11).
- BAG, 15.12.2005 - 2 AZR 148/05
Kündigungsfrist und Klageerhebungsfrist nach § 4 KSchG nF
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 08.08.2019 - 10 Sa 153/19
Bei Zugang der Kündigung muss für sie bestimmbar gewesen sein, ob eine ordentliche oder außerordentliche Kündigung gewollt gewesen sei und zu welchem Termin das Arbeitsverhältnis habe enden sollen (vgl. BAG vom 15. Dezember 2005 - 2 AZR 148/05; BAG vom 15. Dezember 2016 - 6 AZR 430/15). - BAG, 20.01.2016 - 6 AZR 782/14
Bestimmtheit einer hilfsweise erklärten ordentlichen Kündigung
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 08.08.2019 - 10 Sa 153/19
Die Kündigung muss als empfangsbedürftige Willenserklärung so bestimmt sein, dass der Empfänger Klarheit über die Absichten des Kündigenden erlangt (vgl. BAG vom 20. Januar 2016 - 6 AZR 782/14). - BAG, 15.12.2016 - 6 AZR 430/15
Ordentliche Kündigung eines durch "CRO-Vertrag" begründeten Rechtsverhältnisses …
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 08.08.2019 - 10 Sa 153/19
Bei Zugang der Kündigung muss für sie bestimmbar gewesen sein, ob eine ordentliche oder außerordentliche Kündigung gewollt gewesen sei und zu welchem Termin das Arbeitsverhältnis habe enden sollen (vgl. BAG vom 15. Dezember 2005 - 2 AZR 148/05; BAG vom 15. Dezember 2016 - 6 AZR 430/15).