Rechtsprechung
   LAG Köln, 28.05.2010 - 10 Sa 162/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,21485
LAG Köln, 28.05.2010 - 10 Sa 162/10 (https://dejure.org/2010,21485)
LAG Köln, Entscheidung vom 28.05.2010 - 10 Sa 162/10 (https://dejure.org/2010,21485)
LAG Köln, Entscheidung vom 28. Mai 2010 - 10 Sa 162/10 (https://dejure.org/2010,21485)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,21485) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Karenzentschädigung aus nachvertraglichem Wettbewerbsverbot bei unklarer Vertragsklausel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 20.01.2010 - 10 AZR 914/08

    Sonderzuwendung (Freiwilligkeitsvorbehalt) - Unklarheitenregelung

    Auszug aus LAG Köln, 28.05.2010 - 10 Sa 162/10
    Soweit auch der mit dem Vertrag verfolgte Zweck einzubeziehen ist, kann das nur im Bezug auf typische und von redlichen Geschäftspartnern verfolgte Ziele gelten (vgl. BAG, Urteil vom 20.01.2010 - 10 AZR 914/08 - in NZA 2010, Seite 445 f.).

    (vgl. BAG, Urteil vom 20.01.2010 - 10 AZR 914/08 - a. a. O.).

    Widersprechen sich hingegen mehrere Klauseln inhaltlich, ist § 305 c Abs. 2 BGB unanwendbar und das Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB greift (vgl. BAG, Urteil vom 25.01.2010 - 10 AZR 914/08 - a. a. O.).

  • BAG, 28.06.2006 - 10 AZR 407/05

    Wettbewerbsverbot bei Ausscheiden während der Probezeit

    Auszug aus LAG Köln, 28.05.2010 - 10 Sa 162/10
    Hierbei ist zu berücksichtigen, dass, wenn nicht besondere Umstände zu einer anderen Auslegung zwingen, anzunehmen ist, dass die Parteien eine rechtswirksame Wettbewerbsabrede treffen wollen (vgl. BAG, Urteil vom 28.06.2006 - 10 AZR 407/05 - in NZA 2006, Seite 1157 ff.).
  • ArbG Bonn, 02.12.2009 - 4 Ca 2286/09

    Anspruch gegen ehemaligen Arbeitgeber auf Karenzentschädigung wegen des

    Auszug aus LAG Köln, 28.05.2010 - 10 Sa 162/10
    Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Bonn 02.12.2009 - 4 Ca 2286/09 - abgeändert.
  • BAG, 22.03.2017 - 10 AZR 448/15

    Wettbewerbsverbot - salvatorische Klausel

    Es ist darin auch keine Bestimmung enthalten, die - etwa durch Bezugnahme auf die gesetzlichen Bestimmungen - mindestens unter Anwendung der Unklarheitenregel des § 305c Abs. 2 BGB als Zusage einer Karenzentschädigung verstanden werden könnte (vgl. zu solchen Fallgestaltungen zB: BAG 28. Juni 2006 - 10 AZR 407/05 - Rn. 14; 31. Juli 2002 - 10 AZR 513/01 - zu II 1 der Gründe, BAGE 102, 103; 14. August 1975 - 3 AZR 333/74 - zu 1 der Gründe; sehr weitgehend LAG Köln 28. Mai 2010 - 10 Sa 162/10 -; kritisch insb. im Hinblick auf das Schriftformgebot Bauer/Diller Wettbewerbsverbote 7. Aufl. Rn. 199 ff.) .
  • ArbG Berlin, 20.01.2017 - 28 Ca 12331/16

    Karenzentschädigung

    LAG Köln 28.5.2010 - 10 Sa 162/10 - ArbR 2011, 126 (Leitsatz/Kurzwiedergabe; Volltext: Juris).S. LAG Köln 28.5.2010 - 10 Sa 162/10 - ArbR 2011, 126 (Leitsatz/Kurzwiedergabe; Volltext: Juris).

    LAG Köln 28.5.2010 a.a.O. ["Juris"-Rn. 7]: "Dieses Konkurrenzverbot gilt während der ganzen Zeit seiner Beschäftigung, im Rahmen der rechtlichen Zulässigkeit auch über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses hinaus".S. LAG Köln 28.5.2010 a.a.O. ["Juris"-Rn. 7]: "Dieses Konkurrenzverbot gilt während der ganzen Zeit seiner Beschäftigung, im Rahmen der rechtlichen Zulässigkeit auch über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses hinaus"., die für die damalige Kammer ebenfalls anbot, der auf Karenzentschädigung gerichteten Zahlungsklage zu entsprechen 66S.

    LAG Köln 28.5.2010 a.a.O. [II.1 a, bb.

    Vielmehr verweist die Formulierung auf den Rahmen des in den gesetzlichen Grenzen vorgesehenen zwingenden Standards, der im § 74 ff. HGB normiert ist".S. LAG Köln 28.5.2010 a.a.O. [II.1 a, bb.

    64) S. LAG Köln 28.5.2010 - 10 Sa 162/10 - ArbR 2011, 126 (Leitsatz/Kurzwiedergabe; Volltext: Juris).

    65) S. LAG Köln 28.5.2010 a.a.O. ["Juris"-Rn. 7]: "Dieses Konkurrenzverbot gilt während der ganzen Zeit seiner Beschäftigung, im Rahmen der rechtlichen Zulässigkeit auch über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses hinaus".

    66) S. LAG Köln 28.5.2010 a.a.O. [II.1 a, bb.

  • LAG Hamm, 05.06.2015 - 10 Sa 67/15

    Auslegung eines Arbeitsvertrages hinsichtlich eines Wettbewerbsverbots ohne

    Das gilt jedenfalls dann, wenn sich - wie vorliegend - in der Bestimmung kein Anhaltspunkt für die Zusage einer Karenzentschädigung findet, indem es entweder heißt, dass im Übrigen auf die §§ 74 ff. HGB verwiesen wird (vgl. so bei BAG, 28. Juni 2006, a. a. O., 1158 f., Rn. 14) oder aber, dass die Vereinbarung "im Rahmen des rechtlich Zulässigen" gelten soll, was für die Vereinbarung einer Karenzentschädigung ausreichen kann (vgl. LAG Köln, 28. Mai 2010, 10 Sa 162/10, juris, Rn. 37 ff.; dazu auch Diller, "Nachvertragliches Wettbewerbsverbot ohne Entschädigungszusage? NZA 2014, 1184 ff. ).
  • LAG Hamm, 18.02.2014 - 14 Sa 806/13

    Klageänderung durch Klagehäufung in Berufung

    Weder heißt es in der Bestimmung, dass im Übrigen auf die §§ 74 ff. HGB verwiesen wird (so in dem Fall des BAG, a.a.O.) noch findet sich eine Formulierung, dass die Vereinbarung "im Rahmen des rechtlich Zulässigen" gelten soll, was für die Vereinbarung einer Karenzentschädigung ausreichen kann (vgl. LAG Köln, 28. Mai 2010, 10 Sa 162/10, juris, Rn. 37 ff.).
  • VG Münster, 01.09.2022 - 5a K 1073/21

    Coronavirus, Absonderung, Abbedingung von § 616 BGB, Formulararbeitsvertrag,

    vgl. BAG, Urteile vom 23. März 2021 - 3 AZR 99/20 -, juris, Rn. 15, 26, und vom 24. September 2014 - 5 AZR 1024/12 -, juris, Rn. 19; LAG Köln, Urteil vom 28. Mai 2010 - 10 Sa 162/10 -, juris, Rn. 34.
  • LAG Hessen, 26.06.2014 - 11 Sa 1451/12

    Wettbewerbsverbot - Karenzentschädigung

    Anders als im vom Kläger angeführten Fall des Landesarbeitsgerichts Köln (Urteil vom 28.05.2010, 10 Sa 162/10, dokumentiert in juris) hat die Beklagte durch die (unterstellt vorformulierte) arbeitsvertragliche Regelung in § 14 keine Unklarheit beziehungsweise Gefahr geschaffen, dass der Kläger das Wettbewerbsverbot für sich als verbindlich erachten müsste, da sie offensichtlich keinerlei Entschädigungsleistung vorsieht, die aber im deutschen Recht zwingende Gültigkeitsvoraussetzung ist.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht