Rechtsprechung
   LAG Hessen, 11.05.2018 - 10 Sa 1628/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,31726
LAG Hessen, 11.05.2018 - 10 Sa 1628/17 (https://dejure.org/2018,31726)
LAG Hessen, Entscheidung vom 11.05.2018 - 10 Sa 1628/17 (https://dejure.org/2018,31726)
LAG Hessen, Entscheidung vom 11. Mai 2018 - 10 Sa 1628/17 (https://dejure.org/2018,31726)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,31726) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    §§ 615, 296 BGB, § 11 Satz 1 Nr. 2 KSchG, § 74c Abs. 2 HGB analog, § 174 Abs. 4 ZPO
    Der Beweiswert eines Empfangsbekenntnisses ist erschüttert, wenn es zwei unterschiedliche Eingangsstempel aufweist. Es ist sodann im Freibeweisverfahren zu klären, wann das Urteil bei dem Prozessbevollmächtigten tatsächlich eingegangen ist. Der Arbeitgeber kann im Rahmen ...

  • IWW

    § 11 Satz 1 Nr. 2 KSchG, § ... 74c HGB, § 64 Abs. 2 Buchst. b ArbGG, § 66 Abs. 1 Satz 1 1. Alt. ArbGG, § 66 Abs. 1 Satz 5 ArbGG, § 66 Abs. 1 Satz 2 ArbGG, § 174 Abs. 4 Satz 1 ZPO, §§ 286, 419 ZPO, §§ 611a Abs. 2, 615 BGB, § 296 Satz 1 BGB, § 11 Satz 1 Nr. 1 KSchG, § 11 KSchG, § 615 Satz 2 BGB, § 74c Abs. 2 HGB, § 74 c Abs. 2 HGB, §§ 615 Satz 2 BGB, 11 KSchG, § 11 Nr. 2 KSchG, § 615 BGB, § 254 BGB, § 242 BGB, § 260 BGB, § 297 BGB, § 97 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Annahmeverzug; böswilliges Unterlassen; Auskunftsansprüche; Beweiswert eines Empfangsbekenntnisses

  • rechtsportal.de

    Beweiswert eines zwei unterschiedliche Eingangsstempel aufweisenden Empfangsbekenntnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kein Beweiswert eines Empfangsbekenntnisses bei zwei Eingangsstempeln

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 19.02.1997 - 5 AZR 379/94

    Bestehen eines Zurückbehaltungsrecht wegen mangelnder Auskunft über

    Auszug aus LAG Hessen, 11.05.2018 - 10 Sa 1628/17
    Andererseits kann der Arbeitnehmer über die Höhe seines Zwischenverdienstes verhältnismäßig einfach Auskunft erteilen (vgl. BAG 19. Februar 1997 - 5 AZR 379/94 - zu 1 der Gründe, Juris) .

    b) Das Auskunftsrecht setzt aber voraus, dass der Arbeitnehmer in dem fraglichen Zeitraum überhaupt Einkünfte erzielt hat, was der Arbeitgeber darlegen und beweisen muss (vgl. BAG 19. Februar 1997 - 5 AZR 379/94 - zu 1 der Gründe, Juris; ErfK/Oetker 18. Aufl. § 74c HGB Rn. 9; MünchArbR/Tillmanns 4. Aufl. § 76 Rn. 70) .

    Das Auskunftsrecht setzt aber voraus, dass der Arbeitnehmer in dem fraglichen Zeitraum überhaupt Einkünfte erzielt hat, was wiederum der Arbeitgeber darlegen und beweisen muss (vgl. BAG 19. Februar 1997 - 5 AZR 379/94 - zu 1 der Gründe, Juris; ErfK/Oetker 18. Aufl. § 74c HGB Rn. 9; MünchArbR/Tillmanns 4. Aufl. § 76 Rn. 70) .

  • BAG, 25.10.2007 - 8 AZR 917/06

    Betriebsübergang - Kündigung - Vergütungsansprüche

    Auszug aus LAG Hessen, 11.05.2018 - 10 Sa 1628/17
    Der Arbeitgeber ist für den Einwand des böswilligen Unterlassens darlegungs- und beweispflichtig (vgl. BAG 25. Oktober 2007 - 8 AZR 917/06 - Rn. 55, AP Nr. 333 zu § 613a BGB) .

    Er muss konkret vortragen, dass für den Arbeitnehmer eine zumutbare Arbeitsmöglichkeit bestanden hat und dass er in Kenntnis dieser Arbeitsmöglichkeit vorsätzlich untätig geblieben ist oder die Arbeitsaufnahme verhindert hat (vgl. BAG 25. Oktober 2007 - 8 AZR 917/06 - Rn. 55, AP Nr. 333 zu § 613a BGB) .

  • BAG, 17.08.2011 - 5 AZR 251/10

    Annahmeverzug - Leistungswille - Prozessbeschäftigung

    Auszug aus LAG Hessen, 11.05.2018 - 10 Sa 1628/17
    Dies ergibt sich aus der Fassung des § 297 BGB (vgl. BAG 17. August 2011 - 5 AZR 251/10 - Rn. 17, NZA-RR 2012, 342) .

    Der Arbeitgeber muss zumindest Indizien vortragen, dass der Arbeitnehmer zwischenzeitlich arbeitsunfähig erkrankt war (vgl. BAG 17. August 2011 - 5 AZR 251/10 - Rn. 17, NZA-RR 2012, 342) .

  • BAG, 29.07.1993 - 2 AZR 110/93

    Anrechnung anderweitigen Verdienstes bei Annahmeverzug; Auskunftsanspruch;

    Auszug aus LAG Hessen, 11.05.2018 - 10 Sa 1628/17
    a) Macht der Arbeitnehmer gegen den Arbeitgeber Ansprüche aus Annahmeverzug geltend, so hat der Arbeitgeber gegen den Arbeitnehmer einen selbständig einklagbaren Anspruch auf Auskunft über die Höhe seines anderweitigen Verdienstes in der Zeit des Annahmeverzuges (vgl. BAG 29. Juli 1993 - 2 AZR 110/93 - AP Nr. 52 zu § 615 BGB).

    Wird die Auskunft nicht erteilt, steht dem Arbeitnehmer ein Leistungsverweigerungsrecht zu ( vgl. BAG 29. Juli 1993 - 2 AZR 110/93 - AP Nr. 52 zu § 615 BGB).

  • BAG, 07.11.2002 - 2 AZR 650/00

    Annahmeverzug - Anrechnung böswillig unterlassenen Erwerbs - Versetzung ohne

    Auszug aus LAG Hessen, 11.05.2018 - 10 Sa 1628/17
    § 254 BGB findet keine Anwendung (vgl. BAG 7. November 2002 - 2 AZR 650/00 - zu B I 2 b bb der Gründe, AP Nr. 98 zu § 615 BGB).
  • BAG, 16.05.2000 - 9 AZR 203/99

    Annahmeverzug - böswilliges Unterlassen

    Auszug aus LAG Hessen, 11.05.2018 - 10 Sa 1628/17
    Der Arbeitnehmer genügt grundsätzlich seinen Pflichten, sich um eine Arbeit zu bemühen, wenn er sich bei der Agentur für Arbeit als arbeitssuchend meldet (vgl. APS/Biebl 5. Aufl. § 11 KSchG Rn. 23; KR/Spilger 11. Aufl. § 11 KSchG Rn. 48; ErfK/Preis 18. Aufl. § 615 BGB Rn. 101; Staudinger/Richardi/Fischinger (2016) § 615 BGB Rn. 173; a.A. BAG 16. Mai 2000 - 9 AZR 203/99 - zu II 2 b der Gründe, NZA 2001, 26, wonach der Arbeitnehmer nicht einmal gehalten ist, sich arbeitssuchend zu melden) .
  • BAG, 19.07.1978 - 5 AZR 748/77

    Unwirksame Kündigung - Entgeltzahlung aus Annahmeverzug - Anrechnungsmöglichkeit

    Auszug aus LAG Hessen, 11.05.2018 - 10 Sa 1628/17
    In der Literatur wird teilweise vertreten, dass sich der Auskunftsanspruch nach § 74c Abs. 2 HGB analog auch auf das "Ob" des anderweitigen Verdienstes erstreckt (vgl. APS/Biebl 5. Aufl. § 11 KSchG Rn. 20; erwogen in BAG 19. Juli 1978 - 5 AZR 748/77 - zu III 2 a der Gründe, NJW 1979, 285) .
  • BAG, 22.03.2017 - 5 AZR 337/16

    Annahmeverzug - unterlassener Zwischenverdienst

    Auszug aus LAG Hessen, 11.05.2018 - 10 Sa 1628/17
    Fahrlässiges, auch grob fahrlässiges Verhalten reicht nicht aus (vgl. BAG 22. März 2017 - 5 AZR 337/16 - Rn. 17, NZA 2017, 988) .
  • BGH, 15.09.2005 - III ZB 81/04

    Anforderungen an den Nachweis der Unrichtigkeit des gerichtlichen

    Auszug aus LAG Hessen, 11.05.2018 - 10 Sa 1628/17
    Allerdings sind die Regeln des Freibeweises bei der von Amts wegen zu ermittelnden Einhaltung der Fristen anwendbar (vgl. BGH 15. September 2005 - III ZB 81/04 - NJW 2005, 3501) .
  • BGH, 20.06.1991 - VII ZR 11/91

    Beweiskraft eines unklaren Empfangsbekenntnisses

    Auszug aus LAG Hessen, 11.05.2018 - 10 Sa 1628/17
    Sind die Angaben in dem Empfangsbekenntnis allerdings unklar, so muss das Gericht nach den §§ 286, 419 ZPO nach freier Überzeugung entscheiden (vgl. BGH 20. Juni 1991 - VII ZR 11/91 - zu II 2 a der Gründe, NJW 1992, 512; Zöller/Schultzky 32. Aufl. § 175 Rn. 21) .
  • BAG, 24.02.2016 - 5 AZR 425/15

    Annahmeverzug - Anrechnung von Zwischenverdienst - Gesamtberechnung

  • BAG, 06.12.2017 - 5 AZR 815/16

    Annahmeverzug - Angebot eines Wiedereingliederungsverhältnisses

  • BAG, 27.05.2020 - 5 AZR 387/19

    Annahmeverzugslohn - Auskunft hinsichtlich anderweitigen Erwerbs

    Deshalb wird mit dem Auskunftsanspruch auch nicht der Ausnahmecharakter des § 11 Nr. 2 KSchG infrage gestellt (so aber Hessisches LAG 11. Mai 2018 - 10 Sa 1628/17 - Rn. 60) .
  • LAG Thüringen, 02.07.2019 - 1 Sa 369/17

    Auskunftsanspruch, Böswilliges Unterlassen anderweitigen Erwerbs

    Die Revision wird zugelassen, da das Thüringer Landesarbeitsgericht mit dieser Entscheidung von der Entscheidung des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 11.05.2018 ( 10 Sa 1628/17) abweicht, dass für den Einwand des Arbeitgebers im Rahmen des Annahmeverzuges, der Arbeitnehmer habe böswillig anderweitigen Erwerb unterlassen, keine Erleichterung der Darlegungslast durch einen Auskunftsanspruch feststellen konnte, mit der Begründung, dass dies zu einer Verschiebung oder gar zu Umkehr der Darlegungslast des Arbeitgebers führen würde.
  • LAG Köln, 27.04.2023 - 8 Sa 793/22

    Auskunftsanspruch über Bewerbungsbemühungen; Annahmeverzug

    Während teilweise - ausgehend von § 2 Abs. 5 SGB III - angenommen wird, der Arbeitnehmer sei gehalten, auch eigenverantwortliche Anstrengungen zu unternehmen, um eine neue Beschäftigung zu finden (ErfK/Kiel, 23. Aufl. 2023, KSchG § 11 Rn. 8; Witteler/Brune, NZA 2020, 1689, 1691; Barrein, NZA 2023, 334, 337; wohl auch: Staudinger/Fischinger (2022) BGB § 615, Rn. 174a), können nach anderer Auffassung von einem Arbeitnehmer, der sich bei der Agentur für Arbeit als arbeitssuchend gemeldet hat, keine weiteren, aktiven Suchbemühungen verlangt werden (Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 11. Mai 2018 - 10 Sa 1628/17 - Rn. 61, juris, Krause in: Henssler/Willemsen/Kalb, Arbeitsrecht Kommentar, § 615 BGB Rn. 101; BeckOK ArbR/Pleßner, 66. Ed. 1.12.2022, KSchG § 11 Rn. 17).
  • LAG Köln, 19.01.2023 - 8 Sa 480/22

    Annahmeverzug; kein böswillig unterlassener anderweitiger Verdienst;

    Während teilweise - ausgehend von § 2 Abs. 5 SGB III - angenommen wird, der Arbeitnehmer sei gehalten, auch eigenverantwortliche Anstrengungen zu unternehmen, um eine neue Beschäftigung zu finden (ErfK/Kiel, 23. Aufl. 2023, KSchG § 11 Rn. 8; Witteler/Brune, NZA 2020, 1689, 1691; wohl auch: Staudinger/Fischinger (2022) BGB § 615, Rn. 174a), können nach anderer Auffassung von einem Arbeitnehmer, der sich bei der Agentur für Arbeit als arbeitssuchend gemeldet hat, keine weiteren, aktiven Suchbemühungen verlangt werden (Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 11. Mai 2018 - 10 Sa 1628/17 - Rn. 61, juris, Krause in: Henssler/Willemsen/Kalb, Arbeitsrecht Kommentar, § 615 BGB Rn. 101; BeckOK ArbR/Pleßner, 66. Ed. 1.12.2022, KSchG § 11 Rn. 17).
  • LAG Hessen, 25.06.2021 - 10 Sa 1233/20
    Fahrlässiges, auch grob fahrlässiges Verhalten reicht nicht aus (vgl. BAG 22. März 2017 - 5 AZR 337/16 - Rn. 17, NZA 2017, 988; Hess. LAG 11. Mai 2018 - 10 Sa 1628/17 - Juris) .
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht