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   LAG Düsseldorf, 21.06.2013 - 10 Sa 1747/12   

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LAG Düsseldorf, 21.06.2013 - 10 Sa 1747/12 (https://dejure.org/2013,13777)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 21.06.2013 - 10 Sa 1747/12 (https://dejure.org/2013,13777)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 21. Juni 2013 - 10 Sa 1747/12 (https://dejure.org/2013,13777)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Begründung eines Arbeitsverhältnisses mit dem Entleiher bei Arbeitnehmerüberlassungen nach § 1 AÜG; Anzahl der Verlängerungen sachgrundlos befristeter Arbeitsverträge und Höchstdauer durch Tarifvertragsregelung

  • LAG Düsseldorf PDF

    § 1 Abs. 1 S. 2 AÜG, § 1 Abs. 2 Alt 2 AÜG, § 242 BGB, § 10 Abs. 1 AÜG, § 9 Nr. 1 AÜG, § 14 Abs. 2 Satz 3 TzBfG

  • arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de

    Dauerhafte Arbeitnehmerüberlassung begründet kein Arbeitsverhältnis mit Entleiher - Tarifliche Kettenbefristung

  • arbeitsrecht-hessen.de

    Dauerhafte Arbeitnehmerüberlassung begründet kein Arbeitsverhältnis mit Entleiher - Tarifliche Kettenbefristung

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AÜG § 1 Abs. 2; TzBfG § 14 Abs. 2
    Nur vorübergehende Arbeitnehmerüberlassung - Begründung eines Arbeitsverhältnisses - Altverträge vor Änderung von § 1 Abs.1 Satz 2 AÜG - Anzahl der Verlängerungen sachgrundlos befristeter Arbeitsverträge und Höchstdauer durch Tarifvertragsregelung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Kettenbefristung durch Tarifvertrag

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Konzerninterne Arbeitnehmerüberlassung ist nicht rechtsmissbräuchlich

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Kein Rechtsmissbrauch durch tariflich erleichterte Befristung bei Arbeitnehmerüberlassung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kein Rechtsmissbrauch durch tariflich erleichterte Befristung bei Leiharbeit

  • kanzlei-nickert.de (Kurzinformation)

    Verlängerung der Befristung im Tarifvertrag

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Kein Rechtsmissbrauch durch tariflich erleichterte Befristung bei Leiharbeit

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kein Rechtsmissbrauch durch tariflich erleichterte Befristung bei Leiharbeit - Verweis auf "konjunkturelle Schwankungen" für sachgrundlose Befristung jedoch nicht ausreichend

  • beck-blog (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 16.04.2013)

    Kettenbefristung durch Tarifvertrag

Besprechungen u.ä.

  • osborneclarke.com (Entscheidungsbesprechung)

    "Konjunkturelle Schwankungen" rechtfertigen keine tarifvertragliche Abweichung von den Befristungsbestimmungen im TzBfG

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • LAG Berlin-Brandenburg, 09.01.2013 - 15 Sa 1635/12

    Dauerverleih - institutioneller Rechtsmissbrauch bei konzerninterner

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 21.06.2013 - 10 Sa 1747/12
    Jedenfalls für Verträge, die vor Änderung von § 1 Abs. 1 Satz 2 AÜG abgeschlossen wurden, kann auch kein nach § 242 BGB rechtsmissbräuchliches Schein- oder Strohmanngeschäft angenommen werden (im Anschluss an LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16. Oktober 2012 - 7 Sa 1182/12 -, juris und entgegen LAG Berlin-Brandenburg, Teilurteil vom 09. Januar 2013 - 15 Sa 1635/12 -, juris).

    Der Standpunkt des Klägers sei inzwischen durch das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 09.01.2013 (15 Sa 1635/12) eindrucksvoll bestätigt worden, dessen Erwägungen der Kläger sich zu eigen mache.

    bb) Die erkennende Kammer vermag sich nicht der Auffassung der 15. Kammer des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg anzuschließen, wonach der gemäß § 1 AÜG erforderlichen - und hier auch vorliegenden - Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung eine zeitliche Beschränkung auf lediglich "vorübergehende" Zeiträume i.S.d. § 1 Abs. 1 Satz 2 AÜG mit der Folge inne wohnt, dass eine darüber hinausgehende Überlassung "ohne Erlaubnis" erfolgt wäre und deshalb die Fiktion der §§ 10 Abs. 1 AÜG, § 9 Nr. 1 AÜG ausgelöst hätte (LAG Berlin-Brandenburg, Teilurteil vom 09. Januar 2013 - 15 Sa 1635/12 -, juris).

    Die Revision an das Bundesarbeitsgericht war gemäß § 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG wegen der grundsätzlichen Bedeutung der für die Entscheidung des Rechtsstreits maßgeblichen Rechtsfragen und gemäß § 72 Abs. 2 Nr. 2 ArbGG wegen Divergenz zur Entscheidung der 15. Kammer des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 09.01.2013 - 15 Sa 1635/12 zuzulassen.

  • BAG, 15.08.2012 - 7 AZR 184/11

    Sachgrundlose Befristung aufgrund Tarifvertrags

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 21.06.2013 - 10 Sa 1747/12
    Die durch § 14 Abs. 2 Satz 3 TzBfG eröffnete Möglichkeit, durch Tarifvertrag die Anzahl der Verlängerungen sachgrundlos befristeter Arbeitsverträge und die Höchstdauer der sachgrundlosen Befristung abweichend von § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG zu regeln, gewährt den Tarifvertragsparteien keine schrankenlose Dispositionsbefugnis (vgl. BAG, Urteil vom 15. August 2012 - 7 AZR 184/11 -, juris).

    Mit Entscheidung vom 15. August 2012 hat das Bundesarbeitsgericht klargestellt, dass nach dieser Tariföffnungsklausel nicht nur entweder die Anzahl der Verlängerungen befristeter Arbeitsverträge oder die Höchstdauer der Befristung, sondern kumulativ beide Vorgaben abweichend von § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG geregelt werden können (BAG, Urteil vom 15. August 2012 - 7 AZR 184/11 -, juris).

    Die gesetzliche Tariföffnungsklausel erlaubt deshalb keine Tarifverträge, die diesem Ziel erkennbar zuwiderlaufen (BAG, Urteil vom 15. August 2012 - 7 AZR 184/11 -, juris, Rn. 31).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 16.10.2012 - 7 Sa 1182/12

    Nicht nur vorübergehende Arbeitnehmerüberlassung - keine Begründung eines

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 21.06.2013 - 10 Sa 1747/12
    Jedenfalls für Verträge, die vor Änderung von § 1 Abs. 1 Satz 2 AÜG abgeschlossen wurden, kann auch kein nach § 242 BGB rechtsmissbräuchliches Schein- oder Strohmanngeschäft angenommen werden (im Anschluss an LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16. Oktober 2012 - 7 Sa 1182/12 -, juris und entgegen LAG Berlin-Brandenburg, Teilurteil vom 09. Januar 2013 - 15 Sa 1635/12 -, juris).

    Wie die 7. Kammer des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg in ihrer Entscheidung vom 16. Oktober 2012 zutreffend herausgearbeitet hat, lässt sich die für eine analoge Anwendung erforderliche planwidrige Unvollständigkeit des Gesetzes insbesondere deshalb bejahen, weil der Gesetzgeber § 1 AÜG und die folgenden Normen seit der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes vom 28. Juni 2000 mehrmals geändert hat, ohne die vom Bundesarbeitsgericht in der genannten Entscheidung (BAG, Urteil vom 28. Juni 2000 - 7 AZR 100/99 -, juris) vermisste, für die Fiktion eines Arbeitsverhältnisses aber ausdrücklich für erforderlich erachtete gesetzliche Grundlage zu schaffen (LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16. Oktober 2012 - 7 Sa 1182/12 -, juris, Rn. 21).

    Das hat die 7. Kammer des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg zutreffend herausgearbeitet (LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16. Oktober 2012 - 7 Sa 1182/12 -, juris, Rn. 46).

  • LAG Düsseldorf, 29.07.2005 - 12 Sa 484/05

    Bestimmung des prozessualen Rangverhältnisses bei subjektiver Klagehäufung des

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 21.06.2013 - 10 Sa 1747/12
    Macht der (Leih-) Arbeitnehmer im Wege der subjektiven Klagehäufung sowohl gegenüber dem Vertragsarbeitgeber als auch gegenüber dem (vermeintlichen) Fiktionsarbeitgeber das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses geltend, ist es erforderlich aber auch ausreichend, dass er sein nach dem äußeren Schein widersprüchliches Anliegen durch Bestimmung eines prozessualen Rangverhältnisses verdeutlicht (so ausdrücklich und zutreffend: Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Beschluss vom 29. Juli 2005 - 12 Sa 484/05 -, juris im Anschluss an BAG, Urteil vom 24. Juni 2004 - 2 AZR 215/03 -, juris).
  • BAG, 24.06.2004 - 2 AZR 215/03

    Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 21.06.2013 - 10 Sa 1747/12
    Macht der (Leih-) Arbeitnehmer im Wege der subjektiven Klagehäufung sowohl gegenüber dem Vertragsarbeitgeber als auch gegenüber dem (vermeintlichen) Fiktionsarbeitgeber das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses geltend, ist es erforderlich aber auch ausreichend, dass er sein nach dem äußeren Schein widersprüchliches Anliegen durch Bestimmung eines prozessualen Rangverhältnisses verdeutlicht (so ausdrücklich und zutreffend: Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Beschluss vom 29. Juli 2005 - 12 Sa 484/05 -, juris im Anschluss an BAG, Urteil vom 24. Juni 2004 - 2 AZR 215/03 -, juris).
  • OVG Hamburg, 05.04.2005 - 1 Bs 64/05

    Anwendbarkeit der Gewerbeordnung auf die Untersagung der gewerbsmäßigen

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 21.06.2013 - 10 Sa 1747/12
    Wie insbesondere § 3 AÜG anhand der dort abschließend aufgezählten Versagungsgründe erkennen lässt, dient das durch § 1 AÜG konstatierte präventive Verbot mit Erlaubnisvorbehalt dem Zweck, den vom Gesetzgeber für besonders schutzbedürftig erachteten Markt der Arbeitnehmerüberlassung vor unzuverlässigen Verleihern zu schützen (vgl. HWK/Kalb, 3. Auflage § 3 AÜG Rn. 1 unter Hinweis auf OVG Hamburg, Beschluss vom 05. April 2005 - 1 Bs 64/05 -, juris; ErfK/Wank, 13. Aufl. § 3 AÜG Rn. 2 ff.).
  • BAG, 28.06.2000 - 7 AZR 100/99

    Entstehen eines Arbeitsverhältnisses wegen vermuteter Arbeitsvermittlung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 21.06.2013 - 10 Sa 1747/12
    Wie die 7. Kammer des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg in ihrer Entscheidung vom 16. Oktober 2012 zutreffend herausgearbeitet hat, lässt sich die für eine analoge Anwendung erforderliche planwidrige Unvollständigkeit des Gesetzes insbesondere deshalb bejahen, weil der Gesetzgeber § 1 AÜG und die folgenden Normen seit der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes vom 28. Juni 2000 mehrmals geändert hat, ohne die vom Bundesarbeitsgericht in der genannten Entscheidung (BAG, Urteil vom 28. Juni 2000 - 7 AZR 100/99 -, juris) vermisste, für die Fiktion eines Arbeitsverhältnisses aber ausdrücklich für erforderlich erachtete gesetzliche Grundlage zu schaffen (LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16. Oktober 2012 - 7 Sa 1182/12 -, juris, Rn. 21).
  • ArbG Oberhausen, 24.10.2012 - 3 Ca 796/12

    Kettenbefristung und Rechtsmissbrauch bei Leiharbeit im Konzern

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 21.06.2013 - 10 Sa 1747/12
    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Oberhausen vom 24.10.2012 - 3 Ca 796/12 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
  • BAG, 10.12.2013 - 9 AZR 51/13

    Nicht vorübergehende Arbeitnehmerüberlassung - Rechtsfolge

    Zu Recht ist jedoch ein anderer Teil der Rechtsprechung und des Schrifttums der Ansicht, dass eine nicht vorübergehende Arbeitnehmerüberlassung iSv. § 1 Abs. 1 Satz 2 AÜG nicht zur Begründung eines Arbeitsverhältnisses zwischen dem Entleiher und dem Leiharbeitnehmer führt (LAG Düsseldorf 21. Juni 2013 - 10 Sa 1747/12 -; LAG Berlin-Brandenburg 16. April 2013 - 16 Sa 1637/12 - sowie 16. Oktober 2012 - 7 Sa 1182/12 -; Bissels jurisPR-ArbR 32/2013 Anm. 3; Boemke/Lembke AÜG 3. Aufl. § 1 Rn. 115; Giesen FA 2012, 66, 68; Hamann RdA 2011, 321, 327; ders. jurisPR-ArbR 10/2013 Anm. 1; Kielkowski/Krannich jurisPR-ArbR 46/2013 Anm. 2; Krannich/Simon BB 2012, 1414, 1418) .
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