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   LAG Niedersachsen, 12.02.2010 - 10 Sa 1977/08   

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LAG Niedersachsen, 12.02.2010 - 10 Sa 1977/08 (https://dejure.org/2010,7125)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 12.02.2010 - 10 Sa 1977/08 (https://dejure.org/2010,7125)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 12. Februar 2010 - 10 Sa 1977/08 (https://dejure.org/2010,7125)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Eigenmächtige Preisreduzierung bei Personalkauf als wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Außerordentliche Kündigung einer Kassiererin bei Erwerb eigenmächtig verbilligten Spargels nach vorherigem Hinweis auf Fehlverhalten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Außerordentliche Kündigung einer Kassiererin bei Erwerb eigenmächtig verbilligten Spargels nach vorherigem Hinweis auf Fehlverhalten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 626 Abs. 1
    Außerordentliche Kündigung einer Kassiererin bei Erwerb eigenmächtig verbilligten Spargels nach vorherigem Hinweis auf Fehlverhalten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Eigenmächtige Preisreduzierung - Fristlose Kündigung

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Beim Personalkauf den Spargelpreis reduziert - fristlose Kündigung

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Eigenmächtiger Preisnachlass für Personal

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Eigentor: Fristlose Kündigung wegen Preisreduzierungen beim Personalverkauf

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Fristlose Kündigung bei Preisreduzierung für Personalkauf

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Spargel-Kauf: Eigenmächtige Preisreduzierung bei Personalkauf als wichtiger Grund für fristlose Kündigung - Außerordentliche Kündigung ohne vorherige Abmahnung wirksam

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (54)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 11.12.2003 - 2 AZR 36/03

    Fristlose Kündigung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 12.02.2010 - 10 Sa 1977/08
    bb) Vom Arbeitnehmer zu Lasten des Arbeitgebers begangene Vermögensdelikte sind grundsätzlich geeignet, eine außerordentliche Kündigung zu stützen, denn sie stellen an sich einen wichtigen Grund für eine außerordentliche Kündigung dar (ständige Rechtsprechung, vgl. nur BAG 11.12.2003 - 2 AZR 36/03 - AP BGB § 626 Nr. 179 = EzA BGB 2002 § 626 Nr. 5; LAG Berlin-Brandenburg 24.02.2009 - 7 Sa 2017/08 - LAGE BGB 2002 § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 5; KR/Fischermeier, 9. Auflage, § 626 BGB Rz. 445; ErfK/Müller-Glöge, 10. Auflage 2010, § 626 Rz. 133).

    Die rechtswidrige und vorsätzliche Verletzung des Eigentums oder Vermögens des Arbeitgebers ist stets, auch wenn die Sachen nur geringen Wert besitzen, als wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung an sich geeignet (BAG 11.12.2003 - 2 AZR 36/03 - AP BGB § 626 Nr. 179 = EzA BGB 2002 § 626 Nr. 5).

    Schon die Betriebsdisziplin wird durch ein solches eigenmächtiges Hinweggehen über die Person des Vorgesetzten, der die Eigentumsrechte des Arbeitgebers und seine Vermögensinteressen zu vertreten hat, gefährdet (BAG 11.12.2003 - 2 AZR 36/03 - AP BGB § 626 Nr. 179 = EzA BGB 2002 § 626 Nr. 5).

  • BAG, 30.05.1978 - 2 AZR 630/76

    Außerordentliche Kündigung eines Kraftfahrers bei Entziehung der Fahrerlaubnis

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 12.02.2010 - 10 Sa 1977/08
    Eine außerordentliche Kündigung ist nur als ultima ratio möglich; alle milderen Mittel müssen verbraucht, gesetzlich ausgeschlossen oder unzumutbar sein, um eine außerordentliche Kündigung als gerechtfertigt erscheinen zu lassen (st. Rspr.; z.B. BAG 30.5.1978 - 2 AZR 630/76 - AP BGB § 626 Nr. 70 = EzA BGB § 626 nF Nr. 66).
  • BAG, 13.12.2007 - 2 AZR 537/06

    Außerordentliche Kündigung - betriebsverfassungswidrig erlangte Information

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 12.02.2010 - 10 Sa 1977/08
    Ein Arbeitnehmer, der im Zusammenhang mit seiner Arbeitsleistung strafrechtlich relevante Handlungen gegen das Vermögen seines Arbeitgebers begeht, verletzt damit seine arbeitsvertragliche Rücksichtnahmepflicht schwerwiegend und missbraucht das in ihn gesetzte Vertrauen in erheblicher Weise (BAG 13.12.2007 - 2 AZR 537/06 - AP BGB § 626 Nr. 210 = EzA BGB 2002 § 626 Nr. 20; 16.12.2004 - 2 ABR 7/04 - AP BGB § 626 Nr. 191 = EzA BGB 2002 § 626 Nr. 7).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 24.02.2009 - 7 Sa 2017/08

    Verdachtskündigung - unrechtmäßiges Einlösen von Pfandbons

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 12.02.2010 - 10 Sa 1977/08
    bb) Vom Arbeitnehmer zu Lasten des Arbeitgebers begangene Vermögensdelikte sind grundsätzlich geeignet, eine außerordentliche Kündigung zu stützen, denn sie stellen an sich einen wichtigen Grund für eine außerordentliche Kündigung dar (ständige Rechtsprechung, vgl. nur BAG 11.12.2003 - 2 AZR 36/03 - AP BGB § 626 Nr. 179 = EzA BGB 2002 § 626 Nr. 5; LAG Berlin-Brandenburg 24.02.2009 - 7 Sa 2017/08 - LAGE BGB 2002 § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 5; KR/Fischermeier, 9. Auflage, § 626 BGB Rz. 445; ErfK/Müller-Glöge, 10. Auflage 2010, § 626 Rz. 133).
  • BAG, 16.08.1991 - 2 AZR 604/90

    Ordentliche Kündigung wegen Verletzung der Pflicht zur Anzeige der Erkrankung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 12.02.2010 - 10 Sa 1977/08
    Auch die erhebliche Verletzung von vertraglichen Nebenpflichten kann ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung sein (st. Rspr.; z.B. BAG 19.4.2007 - 2 AZR 78/06 - AP BGB § 611 Direktionsrecht Nr. 77 = EzTöD TvöD-AT § 34 Abs. 2 Nr. 100; 2.3.2006 - 2 AZR 53/05 - AP BGB § 626 Krankheit Nr. 14 = EzA BGB 2002 § 626 Nr. 16; 16.8.1991 - 2 AZR 604/90 - AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 27 = EzA KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 41).
  • BAG, 10.02.1999 - 2 ABR 31/98

    Kündigung eines Betriebsratsmitglieds

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 12.02.2010 - 10 Sa 1977/08
    Danach ist eine vorangegangene Abmahnung entbehrlich, wenn es sich um schwerwiegende Pflichtverletzungen handelt, deren Rechtswidrigkeit dem Arbeitnehmer ohne weiteres erkennbar ist und bei denen eine Hinnahme des Verhaltens offensichtlich ausgeschlossen ist (BAG 10.02.1999 - 2 ABR 31/98 - BAGE 91, 30 = AP KSchG 1969 § 15 Nr. 42 = EzA KSchG nF Nr. 47; KR/Fischermeier, 9. Auflage, § 626 BGB Rz. 268, jeweils mwN).
  • BAG, 26.08.1993 - 2 AZR 154/93

    Fristlose Kündigung wegen Nebentätigkeiten während des Lohnfortzahlungszeitraums

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 12.02.2010 - 10 Sa 1977/08
    In derartigen Fällen muss es dem Arbeitnehmer klar sein, dass er sein Arbeitsverhältnis aufs Spiel setzt (BAG 26.8.1993 - 2 AZR 154/93 - BAGE 74, 127 = AP BGB § 626 Nr. 112 = EzA BGB § 626 nF Nr. 148).
  • BAG, 02.03.2006 - 2 AZR 53/05

    Außerordentliche Kündigung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 12.02.2010 - 10 Sa 1977/08
    Auch die erhebliche Verletzung von vertraglichen Nebenpflichten kann ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung sein (st. Rspr.; z.B. BAG 19.4.2007 - 2 AZR 78/06 - AP BGB § 611 Direktionsrecht Nr. 77 = EzTöD TvöD-AT § 34 Abs. 2 Nr. 100; 2.3.2006 - 2 AZR 53/05 - AP BGB § 626 Krankheit Nr. 14 = EzA BGB 2002 § 626 Nr. 16; 16.8.1991 - 2 AZR 604/90 - AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 27 = EzA KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 41).
  • BAG, 19.04.2007 - 2 AZR 78/06

    Außerordentliche Kündigung - Direktionsrecht

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 12.02.2010 - 10 Sa 1977/08
    Auch die erhebliche Verletzung von vertraglichen Nebenpflichten kann ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung sein (st. Rspr.; z.B. BAG 19.4.2007 - 2 AZR 78/06 - AP BGB § 611 Direktionsrecht Nr. 77 = EzTöD TvöD-AT § 34 Abs. 2 Nr. 100; 2.3.2006 - 2 AZR 53/05 - AP BGB § 626 Krankheit Nr. 14 = EzA BGB 2002 § 626 Nr. 16; 16.8.1991 - 2 AZR 604/90 - AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 27 = EzA KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 41).
  • BAG, 16.12.2004 - 2 ABR 7/04

    Zustimmungsersetzungsverfahren zur außerordentlichen Kündigung eines

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 12.02.2010 - 10 Sa 1977/08
    Ein Arbeitnehmer, der im Zusammenhang mit seiner Arbeitsleistung strafrechtlich relevante Handlungen gegen das Vermögen seines Arbeitgebers begeht, verletzt damit seine arbeitsvertragliche Rücksichtnahmepflicht schwerwiegend und missbraucht das in ihn gesetzte Vertrauen in erheblicher Weise (BAG 13.12.2007 - 2 AZR 537/06 - AP BGB § 626 Nr. 210 = EzA BGB 2002 § 626 Nr. 20; 16.12.2004 - 2 ABR 7/04 - AP BGB § 626 Nr. 191 = EzA BGB 2002 § 626 Nr. 7).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 02.12.2019 - 3 Sa 234/19

    Außerordentliche Tatkündigung - versäumte Kündigungserklärungsfrist - fehlender

    Nur besonders schwere Vorwürfe bedürfen keiner Abmahnung, wenn und weil der Arbeitnehmer dann von vornherein nicht mit einer Billigung seines Verhaltens rechnen kann (LAG RhPf 26.02.2010 - 6 Sa 682/09, NZA-RR 2010, 297; LAG Nds. 12.02.2010 - 10 Sa 1977/08, EzA-SD 8/2010 S. 6 LS).

    Nur besonders schwere Vorwürfe bedürfen keiner Abmahnung, wenn und weil der Arbeitnehmer dann von vornherein nicht mit einer Billigung seines Verhaltens rechnen kann (LAG RhPf 26.02.2010 - 6 Sa 682/09, NZA-RR 2010, 297; LAG Nds. 12.02.2010 - 10 Sa 1977/08, EzA-SD 8/2010 S. 6 LS).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 23.10.2017 - 3 Sa 285/17

    Unwirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung - Sachbearbeiterin im

    Nur besonders schwere Vorwürfe bedürfen keiner Abmahnung, wenn und weil der Arbeitnehmer dann von vornherein nicht mit einer Billigung seines Verhaltens rechnen kann (LAG RhPf 26.02.2010 - 6 Sa 682/09, NZA-RR 2010, 297; LAG Nds. 12.02.2010 - 10 Sa 1977/08, EzA-SD 8/2010 S. 6 LS).

    Nur besonders schwere Vorwürfe bedürfen keiner Abmahnung, wenn und weil der Arbeitnehmer dann von vornherein nicht mit einer Billigung seines Verhaltens rechnen kann (LAG RhPf 26.02.2010 - 6 Sa 682/09, NZA-RR 2010, 297; LAG Nds. 12.02.2010 - 10 Sa 1977/08, EzA-SD 8/2010 S. 6 LS).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 23.09.2013 - 5 Sa 18/13

    Außerordentliche und ordentliche Kündigung - Zugang eines Einwurf Einschreibens -

    Nur besonders schwere Vorwürfe bedürfen keiner Abmahnung, wenn und weil der Arbeitnehmer dann von vornherein nicht mit einer Billigung seines Verhaltens rechnen kann (LAG RhPf 26.02.2010 - 6 Sa 682/09, NZA-RR 2010, 297; LAG Nds. 12.02.2010 - 10 Sa 1977/08, EzA-SD 8/2010 S. 6 LS).
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