Rechtsprechung
   LAG Berlin-Brandenburg, 21.12.2009 - 10 Sa 2193/09, 10 Sa 2194/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,17181
LAG Berlin-Brandenburg, 21.12.2009 - 10 Sa 2193/09, 10 Sa 2194/09 (https://dejure.org/2009,17181)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 21.12.2009 - 10 Sa 2193/09, 10 Sa 2194/09 (https://dejure.org/2009,17181)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 21. Dezember 2009 - 10 Sa 2193/09, 10 Sa 2194/09 (https://dejure.org/2009,17181)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,17181) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kündigungsschutz für ehrenamtliche Richter im Land Brandenburg

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Drohung des arbeitnehmers mit einer [Straf-] Anzeige oder anzeigenähnliche Mitteilung; Besonderer Kündigungsschutz ehrenamtlicher Richter [Brandenburg]; Geltendmachung von Ansprüchen wegen Mobbings

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (25)

  • BVerfG, 11.04.2000 - 1 BvL 2/00

    Unzulässige Richtervorlage mangels ausreichender Darlegung der

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 21.12.2009 - 10 Sa 2193/09
    Ob eine bundesrechtliche Regelung erschöpfend ist, muss einer Gesamtwürdigung des betreffenden Normenkomplexes entnommen werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 11. April 2000 - 1 BvL 2/00).

    Eine erschöpfende Regelung liegt aber auch dann vor, wenn der Sache nach ergänzende Vorschriften möglich sind, nach dem erkennbaren Regelungswillen aber ausgeschlossen sein sollen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 11. April 2000 - 1 BvL 2/00).

    Davon ist auch im Bereich kündigungsschutzrechtlicher Regelungen und im Bereich des § 26 ArbGG auszugehen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 11. April 2000 - 1 BvL 2/00).

    Das Bundesverfassungsgericht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 11. April 2000 - 1 BvL 2/00) hat zwar ausgeführt, dass es vom Wortlaut des Art. 110 Abs. 1 S. 2 der Brandenburger Verfassung her nicht ausgeschlossen sei, ihn auf solche Fälle nicht anzuwenden, bei denen die Kündigung nichts mit der Tätigkeit als ehrenamtlicher Richter zu tun haben könne.

    Dabei sind zwar sowohl der unmittelbare Zusammenhang beider Sätze des Art. 110 Abs. 1 der Brandenburger Verfassung als auch die von Normgebern üblicherweise in diesen Fällen verwendeten Formulierungen zu berücksichtigen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 11. April 2000 - 1 BvL 2/00).

  • BAG, 04.07.1991 - 2 AZR 80/91

    Außerordentliche Kündigung - Anzeige des Arbeitnehmers

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 21.12.2009 - 10 Sa 2193/09
    63 Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann eine vom Arbeitnehmer gegen den Arbeitgeber erstattete Strafanzeige einen wichtigen Grund zur außerordentlichen oder ordentlichen Kündigung darstellen (vgl. BAG, Urteil vom 5. Februar 1959 - 2 AZR 60/56; BAG, Urteil vom 4. Juli 1991 - 2 AZR 80/91).

    In all diesen Fällen muss sich jedoch die erforderliche Zumutbarkeitsprüfung auf alle vernünftigerweise in Betracht kommenden Umstände des Einzelfalles erstrecken und diese vollständig und widerspruchsfrei gegeneinander abwägen (BAG, Urteil vom 4. Juli 1991 - 2 AZR 80/91; LAG Rheinland-Pfalz vom 17. November 2004 - 10 Sa 1329/03).

    Unter Berücksichtigung dieses Rahmens sind die vertraglichen Rücksichtnahmepflichten dahin zu konkretisieren, dass sich die Anzeige des Arbeitnehmers nicht als eine unverhältnismäßige Reaktion auf ein Verhalten des Arbeitgebers oder seines Repräsentanten darstellen darf (vgl. BAG, Urteil vom 4. Juli 1991 - 2 AZR 80/91).

    Erfolgt die Erstattung der Anzeige ausschließlich, um den Arbeitgeber zu schädigen bzw. unter Druck zu setzen, kann - unter Berücksichtigung des der Anzeige zugrunde liegenden Vorwurfs - eine unverhältnismäßige Reaktion vorliegen (vgl. BAG, Urteil vom 4. Juli 1991 - 2 AZR 80/91; BAG, Urteil vom 3. Juli 2003 - 2 AZR 235/02).

  • BAG, 16.02.2000 - 4 AZR 62/99

    Korrigierende Rückgruppierung - BAT

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 21.12.2009 - 10 Sa 2193/09
    Denn dann hat der Arbeitgeber den Tarifvertrag nicht vollzogen, sondern sich über ihn hinweggesetzt (BAG, Urteil vom 16. Februar 2000 - 4 AZR 62/99).

    Ohne Hinzutreten weiterer Umstände kann ein Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes eine solche Bedeutung der Angabe der Vergütungsgruppe schon deshalb nicht entnehmen, weil der Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes grundsätzlich keine übertarifliche Vergütung, sondern nur das gewähren will, was dem Arbeitnehmer tariflich zusteht (vgl. BAG, Urteil vom 16. Februar 2000 - 4 AZR 62/99).

    Denn wenn der Arbeitgeber die Voraussetzungen für die korrigierende Rückgruppierung dargelegt hat, ist es Sache der Angestellten, die Tatsachen darzulegen, aus denen folgt, dass ihre Tätigkeit den Merkmalen der höheren Vergütungsgruppe entspricht (BAG, Urteil vom 16. Februar 2000 - 4 AZR 62/99).

  • BAG, 28.08.2008 - 2 AZR 63/07

    Anforderungen an die Antragstellung - Auflösungsantrag des Arbeitgebers

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 21.12.2009 - 10 Sa 2193/09
    Lediglich in den Fällen, in denen die Norm, aus der der Arbeitnehmer die Unwirksamkeit der Kündigung neben der Sozialwidrigkeit herleitet, nicht den Zweck verfolgt, dem Arbeitnehmer einen zusätzlichen Schutz zu verschaffen, sondern allein der Wahrung der Interessen Dritter dient, steht die sich daraus ergebende Unwirksamkeit der Kündigung einem Auflösungsantrag des Arbeitgebers nicht entgegen (vgl. BAG, Urteil vom 28. August 2008 - 2 AZR 63/07).

    Für diese Auslegung und dieses Verständnis des § 9 Abs. 1 Satz 2 KSchG sprechen sowohl die Entstehungsgeschichte als auch systematische und teleologische Gründe (vgl. Senat 28. August 2008 - 2 AZR 63/07).

  • BAG, 18.09.2002 - 1 AZR 477/01

    Betriebliche Übung in einem privatisierten Unternehmen des öffentlichen

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 21.12.2009 - 10 Sa 2193/09
    Ein Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst muss deshalb grundsätzlich davon ausgehen, dass ihm der Arbeitgeber nur die Leistungen gewähren will, zu denen er rechtlich verpflichtet ist (BAG, Urteil vom 18. September 2002 - 1 AZR 477/01).

    Im Geltungsbereich des BAT/BAT-O bzw. TVöD kann deshalb die wiederholte Gewährung einer Vergünstigung eine bindende Wirkung grundsätzlich nur dann entfalten, wenn der tariflichen Formvorschrift genügt wird (vgl. zur parallelen Regelung des § 4 BMT-G II: BAG, Urteil vom 18. September 2002 - 1 AZR 477/01).

  • VerfG Brandenburg, 20.02.1997 - VfGBbg 30/96

    Wegen Subsidiarität unzulässige Verfassungsbeschwerde - hier: Nichtaufnahme eines

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 21.12.2009 - 10 Sa 2193/09
    Das Verfassungsgericht des Landes Brandenburg hat ausgeführt, es sei nicht unzweifelhaft, ob der brandenburgische Gesetzgeber nach der Kompetenzordnung des Grundgesetzes überhaupt befugt sei, einen besonderen Schutz für ehrenamtliche Richter zu normieren (vgl. Beschluss vom 20. Februar 1997 - 30/96, NJW 1997, 2942f.).

    Auch die vom Bundesverfassungsgericht herangezogene Entscheidung des Verfassungsgerichts des Landes Brandenburg (Beschluss vom 20. Februar 1997 - 30/96, NJW 1997, 2942f.) ist nicht in diesem Sinne zu verstehen.

  • LAG Brandenburg, 17.06.2004 - 4 Sa 71/04

    Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung mit Auslauffrist sowie einer

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 21.12.2009 - 10 Sa 2193/09
    Dieses hat die 4. Kammer des Landesarbeitsgerichts Brandenburg mit Urteil vom 17. Juni 2004 (4 Sa 71/04 und 4 Sa 232/04) entschieden.

    Dies ist in Beratungen ausdrücklich hervorgehoben worden (vgl. LAG Brandenburg, Urteil vom 17. Juni 2004 - 4 Sa 71/04 und 4 Sa 232/04).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 17.11.2004 - 10 Sa 1329/03

    Drohung mit Strafanzeige als Kündigungsgrund

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 21.12.2009 - 10 Sa 2193/09
    Allerdings kann auch die bloße Drohung des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber, eine anzeigenähnliche Mitteilung zu erstatten, einen wichtigen Grund im Sinne von § 626 Abs. 1 BGB oder einen verhaltensbedingten Grund zum Ausspruch einer ordentlichen Kündigung bilden (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 17. November 2004 - 10 Sa 1329/03; LAG Köln, Urteil vom 10. Juni 1994 - 13 Sa 237/94).

    In all diesen Fällen muss sich jedoch die erforderliche Zumutbarkeitsprüfung auf alle vernünftigerweise in Betracht kommenden Umstände des Einzelfalles erstrecken und diese vollständig und widerspruchsfrei gegeneinander abwägen (BAG, Urteil vom 4. Juli 1991 - 2 AZR 80/91; LAG Rheinland-Pfalz vom 17. November 2004 - 10 Sa 1329/03).

  • LAG Köln, 10.06.1994 - 13 Sa 237/94

    Fristlose Kündigung; Arbeitgeber; Arbeitnehmer; Gehaltserhöhung; Rechtsirrtum;

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 21.12.2009 - 10 Sa 2193/09
    Gleiches gilt nach Ansicht der Berufungskammer bei Anzeigen oder anzeigenähnlichen Mitteilungen bei anderen Behörden oder Aufsichtsgremien (so auch LAG Köln, Urteil vom 10. Juni 1994 - 13 Sa 237/94).

    Allerdings kann auch die bloße Drohung des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber, eine anzeigenähnliche Mitteilung zu erstatten, einen wichtigen Grund im Sinne von § 626 Abs. 1 BGB oder einen verhaltensbedingten Grund zum Ausspruch einer ordentlichen Kündigung bilden (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 17. November 2004 - 10 Sa 1329/03; LAG Köln, Urteil vom 10. Juni 1994 - 13 Sa 237/94).

  • BAG, 04.12.1997 - 2 AZR 799/96

    Eigenkündigung - Aufhebungsvertrag

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 21.12.2009 - 10 Sa 2193/09
    Nach dem Grundsatz des Verbots widersprüchlichen Verhaltens ist ein Verhalten dann als rechtsmissbräuchlich anzusehen, wenn besondere Umstände die Rechtsausübung als treuwidrig erscheinen lassen (BAG, Urteil vom 4. Dezember 1997 - 2 AZR 799/96).
  • BAG, 10.03.2004 - 4 AZR 212/03

    Korrigierende Rückgruppierung Schlossbereichsleiter

  • LAG Baden-Württemberg, 05.03.2008 - 13 Sa 10/07

    Keine korrigierende Rückgruppierung bei einzelvertraglicher Vereinbarung einer

  • BAG, 17.07.2003 - 8 AZR 376/02

    Eingruppierung eines Diplompädagogen als Lehrer an einer Sonderschule in

  • BAG, 14.09.2005 - 4 AZR 348/04

    Korrigierende Rückgruppierung eines Diplomsportlehrers - Treuwidrigkeit

  • BAG, 16.09.1998 - 5 AZR 598/97

    Anspruch auf Gehaltserhöhung aus betrieblicher Übung

  • LAG Brandenburg, 28.04.1998 - 5 Sa 885/97

    Rechtswirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung; Voraussetzungen der

  • BAG, 28.05.2009 - 2 AZR 949/07

    Auflösungsantrag des Arbeitgebers - Unwirksamkeit der Kündigung aus anderen

  • BAG, 16.05.2007 - 8 AZR 709/06

    Persönlichkeitsverletzung - Mobbing - Ausschlussfrist

  • BAG, 16.04.1997 - 10 AZR 705/96

    Betriebliche Übung - Betriebsrentner

  • BVerfG, 12.12.1991 - 2 BvL 8/89

    Gesetzgebungszuständigkeit zur Regelung der Kostenerstattung für die

  • BAG, 14.02.2002 - 8 AZR 313/01

    Rückgruppierung einer stellvertretenden Schulleiterin

  • BAG, 27.04.2006 - 2 AZR 415/05

    Außerordentliche Kündigung - Interessenabwägung

  • BAG, 05.02.1959 - 2 AZR 60/56

    Anzeige gegen Arbeitgeber als außerordentlicher Kündigungsgrund

  • BVerfG, 25.02.1987 - 1 BvR 1086/85

    Verfassungswidrige Schadensersatzpflicht bei redlicher aber erfolgloser

  • BAG, 03.07.2003 - 2 AZR 235/02

    Kündigung wegen Strafanzeige

  • LAG Berlin-Brandenburg, 12.06.2019 - 20 Sa 1689/18

    Ordentliche Kündigung - Fremdgeschäftsführer - Ehrenamtlicher Richter -

    Das Kündigungsverbot richtet sich dabei an die Arbeitgeber oder den öffentlich-rechtlichen Dienstherrn, bei dem der ehrenamtlichen Richter beschäftigt ist ((LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 21. Dezember 2009 - 10 Sa 2193/09 und 10 Sa 2194/09 -, Rn. 69; Eylert, "Besonderer Kündigungsschutz vor betriebsbedingten Kündigungen für ehrenamtliche Richterin Brandenburg?" in: Festschrift für Klaus Bebler zum 65. Geburtstag, S. 145, S. 151/152).
  • LAG Hamm, 03.11.2011 - 15 Sa 708/11

    Fristlose Kündigung wegen Strafanzeige gegenüber Arbeitgeber

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, der die Berufungskammer folgt, kann eine vom Arbeitnehmer gegen seinen Arbeitgeber oder dessen Repräsentanten erstattete Strafanzeige eine kündigungsrelevante Verletzung arbeitsvertraglicher Nebenpflichten und damit einen wichtigen Grund zur fristlosen Kündigung darstellen (BAG v. 07.12.2006 - 2 AZR 400/05, NZA 2007, 502, BAG v. 03.07.2003 - 2 AZR 235/02, NZA 2004, 427; LAG Rheinland-Pfalz v. 02.04.2009 - 10 Sa 691/08, juris; LAG Berlin-Brandenburg v. 21.12.2009 - 10 Sa 2193/09 u.a., juris).

    Unter Berücksichtigung dieses Rahmens sind die vertraglichen Rücksichtnahme-pflichten dahin zu konkretisieren, dass sich die Anzeige des Arbeitnehmers nicht als eine unverhältnismäßige Reaktion auf ein Verhalten des Arbeitgebers oder seiner Repräsentanten erweisen darf (BAG v. 04.07.1991 - 2 AZR 80/9, juris; LAG Berlin-Brandenburg v. 21.12.2009 a.a.O.).

  • ArbG Siegen, 19.06.2012 - 2 Ca 281/12
    Im Hinblick hierauf darf sich beispielsweise eine Anzeige gegenüber Strafverfolgungsbehörden nicht als eine unverhältnismäßige Reaktion auf ein Verhalten des Arbeitgebers oder seiner Repräsentanten darstellen (BAG, Urteil vom 04.07.1991, 2 AZR 80/09; LAG Berlin-Brandenburg vom 21.12.2009, 10 Sa 2193/09; LAG Hamm a.a.O.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht