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   LAG Hessen, 10.05.2019 - 10 Sa 275/18 SK   

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LAG Hessen, 10.05.2019 - 10 Sa 275/18 SK (https://dejure.org/2019,12151)
LAG Hessen, Entscheidung vom 10.05.2019 - 10 Sa 275/18 SK (https://dejure.org/2019,12151)
LAG Hessen, Entscheidung vom 10. Mai 2019 - 10 Sa 275/18 SK (https://dejure.org/2019,12151)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 1 Ziff. 2.1 VTV Steinmetz, § 3 Abs. 3 VTV Steinmetz, § 19 Abs. 1 SokaSiG2, § 97 Abs. 5 ArbGG
    1. Restaurationsarbeiten an Steinwerken unterfallen grundsätzlich § 1 Ziff. 2.1 des Tarifvertrags über das Verfahren für die Zusatzversorgung und die Berufsbildung im Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk.2. Der betriebliche Geltungsbereich ist indes nicht eröffnet, wenn ...

  • IWW
  • Betriebs-Berater

    Einordnung eines Restaurators als Freiberufler

  • arbeitsrecht-hessen.de

    Ein Restaurator mit akademischer Ausbildung ist kein Handwerker

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abrenzung eines akademisch vorgebildeten Restaurators gegenüber einem Restaurator im Handwerk; Gewerbebegriff; Restaurator; Steinmetzarbeiten; Tarifzuständigkeit IG Bau; Tätigkeit höherer Art

  • rechtsportal.de

    Geltungsbereich der Tarifverträge im Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk für Restaurationsarbeiten an Steinwerken

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Restauratoren - Wann freier Beruf oder Arbeit eines Betriebs im Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk?

  • IWW (Kurzinformation)

    Freier Beruf oder Handwerksbetrieb | Kann die Restaurierung von historischen Denkmälern und Steinobjekten ein freier Beruf sein

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Restaurator - und die Tarifverträge für das Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Restauratoren - Handwerker oder freier Beruf?

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Ein Restaurator mit akademischer Ausbildung ist kein Handwerker

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Restauratoren mit abgeschlossenem Fachhochschulstudium sind Freiberufler - Keine Anwendung der Tarifverträge für das Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk, wenn die Tätigkeiten durch eine wissenschaftlich-kunsthistorische Herangehens- und Arbeitsweise geprägt sind

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerwG, 27.02.2013 - 8 C 7.12

    Berufsbetreuer unterliegen der Gewerbeaufsicht

    Auszug aus LAG Hessen, 10.05.2019 - 10 Sa 275/18
    Dieser Gewerbebegriff umfasst alle erlaubten selbstständigen Tätigkeiten, die auf nachhaltige Gewinnerzielung gerichtet sind und fortgesetzt ausgeübt werden, unter Ausschluss der Urproduktion (z.B. der Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Fischerei), der freien Berufe (freie wissenschaftliche, künstlerische und schriftstellerische Tätigkeit sowie persönliche Dienstleistungen höherer Art) sowie des öffentlichen Dienstes (vgl. BAG 14. Dezember 2005 - 10 AZR 180/05 - Rn. 18, AP Nr. 280 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; BAG 3. Dezember 2003 - 10 AZR 107/03 - zu II 2 b der Gründe, Juris; BVerwG 27. Februar 2013 - 8 C 7.12 - Rn. 12, NJW 2013, 2214 ).

    Danach ist darauf abzustellen, ob es sich um eine wissenschaftliche, künstlerische oder schriftstellerische Tätigkeit höherer Art oder eine Dienstleistung höherer Art handelt, die eine höhere Bildung, d.h. grundsätzlich ein abgeschlossenes Hochschul- oder Fachhochschulstudium, oder eine besondere schöpferische Begabung erfordert ( vgl. BVerwG 27. Februar 2013 - 8 C 7.12 - Rn. 12, NJW 2013, 2214) .

    Hiernach genügt es, wenn eine Tätigkeit unter Beachtung der Merkmale insgesamt das Gepräge eines freien Berufs aufweist (vgl. BVerwG 27. Februar 2013 - 8 C 7.12 - Rn. 12, NJW 2013, 2214; VG Freiburg 11. Februar 2009 - 1 K 464/08 - BeckRS 2009, 39488 für Unternehmensberater) .

    Entscheidend sind Art und Qualität der Leistungen im Sinne eines gleichsam verfestigten Berufsbildes, ohne dass es im Einzelfall darauf ankommt, in welcher Weise sich der Betreffende die Fähigkeiten für diese Tätigkeit angeeignet hat (vgl. BVerwG 27. Februar 2013 - 8 C 7.12 - Rn. 16, NJW 2013, 2214; Eisenmenger in Landmann/Rohmer GewO Stand: Juni 2018 § 1 Rn. 45) .

    Auch dies spricht für eine Tätigkeit höherer Art (vgl. BVerwG 27. Februar 2013 - 8 C 7.12 - Rn. 15, NJW 2013, 2214; VG Freiburg 11. Februar 2009 - 1 K 464/08 - BeckRS 2009, 39488 für Unternehmensberater) .

  • BFH, 04.11.2004 - IV R 63/02

    Restauratorentätigkeit als wissenschaftliche oder künstlerische Tätigkeit i.S.

    Auszug aus LAG Hessen, 10.05.2019 - 10 Sa 275/18
    Nach der Rechtsprechung des BFH ist eine künstlerische Tätigkeit nur dann anzunehmen, wenn der Betreffende eine schöpferische Leistung mit einer gewissen Gestaltungshöhe vollbringt, d.h. eine Leistung, in der seine individuelle Anschauungsweise und seine besondere Gestaltungskraft klar zum Ausdruck kommen (vgl. BFH 18. Juli 2007 - VIII B 204/06 - Rn. 8, Juris; BFH 26. April 2006 - XI R 9/05 - Rn. 15, Juris; BFH 4. November 2004 - IV R 63/02 - Rn. 23, NJW 2005, 1454) .

    Die Restaurierung eines - möglicherweise historisch bedeutsamen - Gebrauchsgegenstandes führe keinesfalls zu einer künstlerischen Tätigkeit, auch wenn die gutachtliche oder fachschriftstellerische Beschäftigung mit einem solchen Gegenstand wissenschaftlich sein mag (vgl. BFH 4. November 2004 - IV R 63/02 - Rn. 27, NJW 2005, 1454) .

    Aber auch dann, wenn es sich bei dem restaurierten Gegenstand um ein Kunstwerk handelt, ist der Restaurator nach dieser Rspr. nicht künstlerisch tätig, soweit sich seine Arbeit auf Bereiche wie etwa die Festigung, die Sicherung von Bausubstanz oder die Reinigung von Bildern beschränke (vgl. BFH 26. April 2006 - XI R 9/05 - Rn. 17, Juris; BFH 4. November 2004 - IV R 63/02 - Rn. 28, NJW 2005, 1454) .

    Ohne ein solches individuelles Gestalten könne eine künstlerische Tätigkeit nicht angenommen werden (vgl. BFH 4. November 2004 - IV R 63/02 - Rn. 28, NJW 2005, 1454) .

  • VG Freiburg, 11.02.2009 - 1 K 464/08

    Gepräge eines Freien Berufes bei der Tätigkeit eines eine Ausbildung zum

    Auszug aus LAG Hessen, 10.05.2019 - 10 Sa 275/18
    Hiernach genügt es, wenn eine Tätigkeit unter Beachtung der Merkmale insgesamt das Gepräge eines freien Berufs aufweist (vgl. BVerwG 27. Februar 2013 - 8 C 7.12 - Rn. 12, NJW 2013, 2214; VG Freiburg 11. Februar 2009 - 1 K 464/08 - BeckRS 2009, 39488 für Unternehmensberater) .

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Tätigkeit des Restaurators, ebenso wie etwa die Tätigkeit eines Unternehmensberaters (zu letzterem VG Freiburg 11. Februar 2009 - 1 K 464/08 - BeckRS 2009, 39488) staatlich nicht reglementiert ist.

    Auch dies spricht für eine Tätigkeit höherer Art (vgl. BVerwG 27. Februar 2013 - 8 C 7.12 - Rn. 15, NJW 2013, 2214; VG Freiburg 11. Februar 2009 - 1 K 464/08 - BeckRS 2009, 39488 für Unternehmensberater) .

  • LAG Hessen, 22.01.2016 - 10 Sa 804/15

    Die Tätigkeit eines Restaurators ist als baugewerbliche Tätigkeit i.S.d. § 1 Abs.

    Auszug aus LAG Hessen, 10.05.2019 - 10 Sa 275/18
    Es ist vielmehr davon auszugehen, dass die Tarifvertragsparteien im Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk den Geltungsbereich ihres Tarifvertrags im Grundsatz weit verstanden wissen wollten und jedenfalls alle solche Tätigkeiten erfassen wollten, die üblicherweise und nach den Gepflogenheiten der Branche als zugehörig anzusehen sind ( vgl. zum Baugewerbe Hess. LAG 22. Januar 2016 - 10 Sa 804/15 - Juris; Hess. LAG 8. Februar 2019 - 10 Sa 926/18 SK n.v.) .

    Die Tätigkeit eines Restaurators ist nur dann als künstlerisch zu qualifizieren, wenn der Betreffende eine schöpferische Leistung mit einer gewissen Gestaltungshöhe vollbringt, d.h. eine Leistung, in der seine individuelle Anschauungsweise und seine besondere Gestaltungskraft klar zum Ausdruck kommen (vgl. Hess. LAG 22. Januar 2016 - 10 Sa 804/15 - Rn. 35 , Juris) .

    Handelt es sich um ein Kunstwerk, kommt es darauf an, dass infolge der Beschädigung des Werks eine Lücke entstanden ist, die er durch seine schöpferische Arbeit ausfüllen muss (vgl. Hess. LAG 22. Januar 2016 - 10 Sa 804/15 - Rn. 37 , Juris) .

  • BAG, 12.02.2003 - 10 AZR 251/02

    Sozialkassen im Baugewerbe - Steinflächenveredelung - Steinmetzhandwerk

    Auszug aus LAG Hessen, 10.05.2019 - 10 Sa 275/18
    Auf handels- oder gewerberechtliche Kriterien sowie die Eintragung in die Handwerksrolle oder die Mitgliedschaft in bestimmten Innungen oder Verbänden kommt es für den Klageanspruch nicht an (vgl. BAG 12. Februar 2003 - 10 AZR 251/02 - zu II 3 h der Gründe, Juris) .

    Im berufskundlichen Schrifttum wird unter den allgemeinen Tätigkeitsmerkmalen des Steintechnikers und des Steinmetzes die Restaurierung und der Einsatz in zahlreichen Spezialisierungsgebieten erwähnt, weiterhin ist von Betrieben die Rede, in denen nur Steinmetzarbeiten am Bau (Bodenbeläge, Fassaden) durchgeführt werden und von Betrieben, die in der Restaurierung tätig sind (vgl. BAG 12. Februar 2003 - 10 AZR 251/02 - zu II 3 b der Gründe, Juris) .

    Es kommt hier lediglich darauf an, ob Tätigkeiten erbracht werden, die vom Geltungsbereich des VTV Steinmetz erfasst werden, und nicht auf die Beschäftigung eventueller Fachleute des Handwerks (vgl. BAG 27. Oktober 2004 - 10 AZR 119/04 - Rn. 40, Juris; BAG 12. Februar 2003 - 10 AZR 251/02 - zu II 3 f und g der Gründe, Juris) .

  • BAG, 03.12.2003 - 10 AZR 107/03

    Sozialkassen des Baugewerbes - Sanierung von eigenen Gebäuden zum Zwecke der

    Auszug aus LAG Hessen, 10.05.2019 - 10 Sa 275/18
    a) Die Tarifvertragsparteien haben in den tariflichen Vorschriften den Gewerbebegriff des staatlichen Gewerberechts in Bezug genommen (vgl. für das Baugewerbe BAG 14. Dezember 2005 - 10 AZR 180/05 - Rn. 18, AP Nr. 280 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; BAG 3. Dezember 2003 - 10 AZR 107/03 - zu II 2 b der Gründe, Juris; BAG 11. März 1998 - 10 AZR 220/97 - zu II 1 a der Gründe, AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 204) .

    Dieser Gewerbebegriff umfasst alle erlaubten selbstständigen Tätigkeiten, die auf nachhaltige Gewinnerzielung gerichtet sind und fortgesetzt ausgeübt werden, unter Ausschluss der Urproduktion (z.B. der Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Fischerei), der freien Berufe (freie wissenschaftliche, künstlerische und schriftstellerische Tätigkeit sowie persönliche Dienstleistungen höherer Art) sowie des öffentlichen Dienstes (vgl. BAG 14. Dezember 2005 - 10 AZR 180/05 - Rn. 18, AP Nr. 280 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; BAG 3. Dezember 2003 - 10 AZR 107/03 - zu II 2 b der Gründe, Juris; BVerwG 27. Februar 2013 - 8 C 7.12 - Rn. 12, NJW 2013, 2214 ).

  • BFH, 26.04.2006 - XI R 9/05

    Restaurator: Abgrenzung freiberufliche/gewerbliche Einkünfte

    Auszug aus LAG Hessen, 10.05.2019 - 10 Sa 275/18
    Nach der Rechtsprechung des BFH ist eine künstlerische Tätigkeit nur dann anzunehmen, wenn der Betreffende eine schöpferische Leistung mit einer gewissen Gestaltungshöhe vollbringt, d.h. eine Leistung, in der seine individuelle Anschauungsweise und seine besondere Gestaltungskraft klar zum Ausdruck kommen (vgl. BFH 18. Juli 2007 - VIII B 204/06 - Rn. 8, Juris; BFH 26. April 2006 - XI R 9/05 - Rn. 15, Juris; BFH 4. November 2004 - IV R 63/02 - Rn. 23, NJW 2005, 1454) .

    Aber auch dann, wenn es sich bei dem restaurierten Gegenstand um ein Kunstwerk handelt, ist der Restaurator nach dieser Rspr. nicht künstlerisch tätig, soweit sich seine Arbeit auf Bereiche wie etwa die Festigung, die Sicherung von Bausubstanz oder die Reinigung von Bildern beschränke (vgl. BFH 26. April 2006 - XI R 9/05 - Rn. 17, Juris; BFH 4. November 2004 - IV R 63/02 - Rn. 28, NJW 2005, 1454) .

  • BAG, 14.12.2005 - 10 AZR 180/05

    Baugewerbebetrieb - Bau von Wohnungen zur Vermietung

    Auszug aus LAG Hessen, 10.05.2019 - 10 Sa 275/18
    a) Die Tarifvertragsparteien haben in den tariflichen Vorschriften den Gewerbebegriff des staatlichen Gewerberechts in Bezug genommen (vgl. für das Baugewerbe BAG 14. Dezember 2005 - 10 AZR 180/05 - Rn. 18, AP Nr. 280 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; BAG 3. Dezember 2003 - 10 AZR 107/03 - zu II 2 b der Gründe, Juris; BAG 11. März 1998 - 10 AZR 220/97 - zu II 1 a der Gründe, AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 204) .

    Dieser Gewerbebegriff umfasst alle erlaubten selbstständigen Tätigkeiten, die auf nachhaltige Gewinnerzielung gerichtet sind und fortgesetzt ausgeübt werden, unter Ausschluss der Urproduktion (z.B. der Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Fischerei), der freien Berufe (freie wissenschaftliche, künstlerische und schriftstellerische Tätigkeit sowie persönliche Dienstleistungen höherer Art) sowie des öffentlichen Dienstes (vgl. BAG 14. Dezember 2005 - 10 AZR 180/05 - Rn. 18, AP Nr. 280 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; BAG 3. Dezember 2003 - 10 AZR 107/03 - zu II 2 b der Gründe, Juris; BVerwG 27. Februar 2013 - 8 C 7.12 - Rn. 12, NJW 2013, 2214 ).

  • BAG, 24.07.2012 - 1 AZB 47/11

    Tariffähigkeit - Tarifzuständigkeit - Aussetzung

    Auszug aus LAG Hessen, 10.05.2019 - 10 Sa 275/18
    Eine Aussetzung hat zu unterbleiben, wenn über den erhobenen Anspruch ohne die Klärung der in § 2a Abs. 1 Nr. 4 ArbGG genannten Eigenschaften entschieden werden kann ( BAG 24. Juli 2012 - 1 AZB 47/11 - Rn. 5, NZA 2012, 1061) .

    Eine solche Auslegung der Aussetzungspflicht in § 97 Abs. 5 Satz 1 ArbGG würde den sich aus dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) ergebenden Anforderungen an die Gewährung eines effektiven Rechtsschutzes nicht genügen (BAG 24. Juli 2012 - 1 AZB 47/11 - Rn. 7, NZA 2012, 1061) .

  • BAG, 11.03.1998 - 10 AZR 220/97

    Gewerbliche Erbringung baulicher Leistungen

    Auszug aus LAG Hessen, 10.05.2019 - 10 Sa 275/18
    a) Die Tarifvertragsparteien haben in den tariflichen Vorschriften den Gewerbebegriff des staatlichen Gewerberechts in Bezug genommen (vgl. für das Baugewerbe BAG 14. Dezember 2005 - 10 AZR 180/05 - Rn. 18, AP Nr. 280 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; BAG 3. Dezember 2003 - 10 AZR 107/03 - zu II 2 b der Gründe, Juris; BAG 11. März 1998 - 10 AZR 220/97 - zu II 1 a der Gründe, AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 204) .
  • BVerwG, 11.12.1990 - 1 C 41.88

    Berufsbild des Restaurators von Steinbildwerken

  • BVerfG, 24.02.1971 - 1 BvR 435/68

    Mephisto - Kunstfreiheit und Persönlichkeitsrecht

  • BAG, 27.10.2004 - 10 AZR 119/04

    Verlegung von Natursteinböden - Steinmetzhandwerk

  • BAG, 21.03.2018 - 10 ABR 62/16

    Wirksamkeit der Allgemeinverbindlicherklärungen von Tarifverträgen im Baugewerbe

  • BVerfG, 17.07.1984 - 1 BvR 816/82

    Anachronistischer Zug: Politisches Straßentheater; Beleidigung; Kunstfreiheit

  • BFH, 18.07.2007 - VIII B 204/06

    NZB: Restaurator: freiberufliche oder gewerbliche Tätigkeit

  • BAG, 30.04.1971 - 3 AZR 198/70

    Verjährung von Provisionsansprüchen

  • BAG, 22.06.1994 - 10 AZR 656/93

    Verlegung von PVC-Bahnen in Schwimmbädern, Garagen und auf Balkonen ;

  • LAG Hessen, 17.09.2021 - 10 Sa 1088/20
    Sogar ein Steinmetz, der Restaurierungsarbeiten durchführe, sei nach der Entscheidung des Landesarbeitsgerichts vom 10. Mai 2019 - 10 Sa 275/18 SK - zu den freien Berufen zu zählen.

    Diese Grundsätze sind richtigerweise auch für die Frage heranzuziehen, ob ein Betrieb gewerblich i.S.d. des VTV tätig geworden ist (vgl. Hess. LAG 8. Februar 2019 - 10 Sa 275/18 SK - Rn. 90, Juris zum VTV Steinmetz) .

    In dem Verfahren 10 Sa 275/18 SK ist bereits ausführlich dargelegt worden, dass Restauratoren im Handwerk ebenfalls mit sehr kleinteiligen Werkzeugen arbeiten.

  • LAG Hessen, 29.05.2020 - 10 Sa 1424/19

    1. Die Bereichsausnahme nach § 1 Abs. 2 Abschn. VII Nr. 13 VTV zugunsten von

    Es kommt deshalb nicht darauf an, ob in dem Betrieb der Beklagten zu 1. gelernte Fachkräfte des Steinmetzhandwerks beschäftigt waren (vgl. BAG 27. Oktober 2004 - 10 AZR 119/04 - Rn. 40, Juris; BAG 12. Februar 2003 - 10 AZR 251/02 - zu II 3 g der Gründe, Juris; Hess. LAG 10. Mai 2019 - 10 Sa 275/18 - Rn. 75, Juris; Hess. LAG 9. Juli 2019 - 12 Sa 1585/18 SK - n.v.) .

    Es ist für das Steinmetzhandwerk typisch, dass dort auch Kenntnisse in Chemie und in physikalischen Prozessen vorhanden ist (vgl. Hess. LAG 10. Mai 2019 - 10 Sa 275/18 - Rn. 93, Juris) .

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