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Rechtsprechung
   LAG Rheinland-Pfalz, 31.07.2008 - 10 Sa 295/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,4342
LAG Rheinland-Pfalz, 31.07.2008 - 10 Sa 295/08 (https://dejure.org/2008,4342)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 31.07.2008 - 10 Sa 295/08 (https://dejure.org/2008,4342)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 31. Juli 2008 - 10 Sa 295/08 (https://dejure.org/2008,4342)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anwendung von § 622 Abs. 2 S. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) bei der Berechnung der maßgeblichen Kündigungsfrist von den nationalen Gerichten; Verfassungsmäßigkeit von § 622 Abs. 2 S. 2 BGB; Verfassungsmäßigkeit der "Altersschwelle 25" in § 622 Abs. 2 S. 2 BGB

  • Judicialis

    BGB § 622; ; BGB § ... 622 Abs. 2; ; BGB § 622 Abs. 2 Satz 1 Ziff. 1; ; BGB § 622 Abs. 2 Satz 1 Ziff. 3; ; BGB § 622 Abs. 2 Satz 2; ; ArbGG § 64 Abs. 1; ; ArbGG § 64 Abs. 2; ; ArbGG § 64 Abs. 6; ; ArbGG § 66 Abs. 1; ; ZPO § 264 Nr. 2; ; ZPO § 517; ; ZPO § 519; ; AGG § 2 Abs. 4; ; TzBfG § 14 Abs. 3 a.F.

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Altersdiskriminierung, Anknüpfung an Mindestalter für Kündigungsfrist; Anwendbarkeit des § 622 Abs. 2 Satz 2 BGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Gestaffelte Kündigungsfristen - zulässig?

  • channelpartner.de (Kurzinformation)

    Junge Mitarbeiter fliegen schneller raus - Kürzere Kündigungsfristen sind zulässig

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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (14)

  • LAG Düsseldorf, 21.11.2007 - 12 Sa 1311/07

    Altersdiskriminierung junger Menschen durch kürzere Kündigungsfristen?

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 31.07.2008 - 10 Sa 295/08
    Sie ist unter Hinweis auf die Entscheidungen des LAG Berlin-Brandenburg vom 24.07.2007 (7 Sa 561/07) und des LAG Düsseldorf vom 21.11.2007 (12 Sa 1311/07) der Ansicht, § 622 Abs. 2 Satz 2 BGB sei europarechtswidrig.

    Die Berufungskammer teilt die Ansicht des LAG Düsseldorf, das in seiner Vorlage an den Europäischen Gerichtshof vom 21.11.2007 (12 Sa 1311/07 - LAGE § 622 BGB 2002 Nr. 3, im Volltext dokumentiert in Juris) im Einzelnen ausgeführt hat, § 622 Abs. 2 BGB sei der Auslegung, dass sich der Erwerb längerer Kündigungsfristen ausschließlich nach der Dauer des Arbeitsverhältnisses richtet, nicht zugänglich.

  • LAG Berlin-Brandenburg, 24.07.2007 - 7 Sa 561/07

    Wirksamkeit einer fristlosen Kündigung - Anwendbarkeit des § 622 Abs 2 S 2

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 31.07.2008 - 10 Sa 295/08
    Sie ist unter Hinweis auf die Entscheidungen des LAG Berlin-Brandenburg vom 24.07.2007 (7 Sa 561/07) und des LAG Düsseldorf vom 21.11.2007 (12 Sa 1311/07) der Ansicht, § 622 Abs. 2 Satz 2 BGB sei europarechtswidrig.

    2. Die Kammer schließt sich nicht der Auffassung des LAG Berlin-Brandenburg im Urteil vom 24.07.2007 (7 Sa 561/07 - DB 2007, 2542) oder des LAG Schleswig-Holstein im Urteil vom 28.05.2008 (3 Sa 31/08, Juris) an, wonach die Vorschrift des § 622 Abs. 2 Satz 2 BGB bei der Berechnung der maßgeblichen Kündigungsfristen nicht anzuwenden ist.

  • BVerfG, 16.11.1982 - 1 BvL 16/75

    Arbeiter/Angestellte

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 31.07.2008 - 10 Sa 295/08
    Mit den längeren Kündigungsfristen soll "die Anpassung an eine veränderte berufliche Situation, die Suche einer anderen Arbeitsstelle erleichtert werden" (BVerfG vom 16.11.1982, a.a.O., zu B I).

    Das Bundesverfassungsgericht hat sich in den Beschlüssen vom 16.11.1982 (BVerfGE 62, 256 ff.) und vom 30.05.1990 (BVerfGE 82, 126 ff.) mit den gesetzlichen Kündigungsfristen befasst.

  • BAG, 27.06.2006 - 3 AZR 352/05

    Altersdiskriminierung in der betrieblichen Altersversorgung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 31.07.2008 - 10 Sa 295/08
    Der Ansatz des EuGH im Urteil "P. d. l. V.", wo er eine nationale Regelung, die ausdrücklich eine ungünstigere Behandlung wegen des Alters vorsieht, anhand der Richtlinie 2000/78/EG bewertet und im Ergebnis als zulässig erachtet hat, unterscheidet sich klar vom Ansatz im Urteil "M.", wo er entschieden hat, dass es dem nationalen Gericht obliege, jede Bestimmung des nationalen Rechts unangewendet zu lassen, die dem Verbot der Altersdiskriminierung entgegenstehe (vgl. zu diesem Befund: Schlussanträge der Generalanwältin S. vom 22.05.2008 in der Rechtssache C-427/06 "B.", Rz. 50 [auf den Vorlagebeschluss des BAG vom 27.06.2006 - 3 AZR 352/05 (A) - NZA 2006, 1276]).
  • BAG, 24.01.2008 - 6 AZR 96/07

    Wartezeitkündigung - Präventionsverfahren - Personalratsanhörung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 31.07.2008 - 10 Sa 295/08
    Es bleibt allein dem nationalen Gericht überlassen, zu beurteilen, ob die richtige Anwendung des Gemeinschaftsrechts derart offenkundig ist, dass für einen vernünftigen Zweifel kein Raum bleibt, und demgemäß davon abzusehen, dem Gerichtshof eine vor ihm aufgeworfene Frage nach der Auslegung des Gemeinschaftsrechts vorzulegen (BAG Urteil vom 24.01.2008 - 6 AZR 96/07 - EzA-SD 2008, Nr. 8 3-5).
  • BVerfG, 04.04.2001 - 2 BvL 7/98

    DDR-Dienstzeiten

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 31.07.2008 - 10 Sa 295/08
    Denn dem Gesetzgeber steht bei der Entscheidung, ob, auf welche Weise und ab welchem Alter (Stichtag) er älteren Arbeitnehmern erhöhten Bestandsschutz gewährt, eine Einschätzungsprärogative und ein weiter Spielraum politischen Ermessens zu (vgl. BVerfG vom 04.04.2001, BVerfGE 103, 310, 318).
  • LAG Schleswig-Holstein, 28.05.2008 - 3 Sa 31/08

    Kündigungsfrist, Wirksamkeit, Anknüpfung, Mindestalter, Altersgrenze "25",

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 31.07.2008 - 10 Sa 295/08
    2. Die Kammer schließt sich nicht der Auffassung des LAG Berlin-Brandenburg im Urteil vom 24.07.2007 (7 Sa 561/07 - DB 2007, 2542) oder des LAG Schleswig-Holstein im Urteil vom 28.05.2008 (3 Sa 31/08, Juris) an, wonach die Vorschrift des § 622 Abs. 2 Satz 2 BGB bei der Berechnung der maßgeblichen Kündigungsfristen nicht anzuwenden ist.
  • Generalanwalt beim EuGH, 22.05.2008 - C-427/06

    Bartsch - Anwendungsbereich des Gemeinschaftsrechts - Rechtliche Wirkungen von

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 31.07.2008 - 10 Sa 295/08
    Der Ansatz des EuGH im Urteil "P. d. l. V.", wo er eine nationale Regelung, die ausdrücklich eine ungünstigere Behandlung wegen des Alters vorsieht, anhand der Richtlinie 2000/78/EG bewertet und im Ergebnis als zulässig erachtet hat, unterscheidet sich klar vom Ansatz im Urteil "M.", wo er entschieden hat, dass es dem nationalen Gericht obliege, jede Bestimmung des nationalen Rechts unangewendet zu lassen, die dem Verbot der Altersdiskriminierung entgegenstehe (vgl. zu diesem Befund: Schlussanträge der Generalanwältin S. vom 22.05.2008 in der Rechtssache C-427/06 "B.", Rz. 50 [auf den Vorlagebeschluss des BAG vom 27.06.2006 - 3 AZR 352/05 (A) - NZA 2006, 1276]).
  • EuGH, 22.11.2005 - C-144/04

    DER GERICHTSHOF FESTIGT DEN SCHUTZ DER ARBEITNEHMER IN BEZUG AUF

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 31.07.2008 - 10 Sa 295/08
    Zwar haben nach der Rechtsprechung des EuGH die nationalen Gerichte die volle Wirksamkeit des allgemeinen Verbots der Diskriminierung wegen des Alters zu gewährleisten, indem sie jede entgegenstehende Bestimmung des nationalen Rechts unangewendet lassen (Urteil vom 22.11.2005 - C-144/04 [Mangold] - EzA TzBfG § 14 Nr. 21, Rz. 77-78).
  • BAG, 02.12.1999 - 2 AZR 139/99

    Berechnung der Wartezeit für verlängerte Kündigungsfrist/ Anrechnung einer

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 31.07.2008 - 10 Sa 295/08
    Vielmehr hatte der Gesetzgeber auch die betroffenen Grundrechtspositionen der Arbeitgeber einzubeziehen, namentlich ihr Interesse, die Gesamtbelastung durch verlängerte Kündigungsfristen begrenzt zu wissen und ihr Bedürfnis nach flexibler Personalplanung und damit nur mit der Grundkündigungsfrist lösbaren Arbeitsverhältnissen." Es bleibt noch zu erwähnen, dass auch das BAG in seiner Entscheidung vom 02.12.1999 (2 AZR 139/99 - AP Nr. 57 zu § 622 BGB) die "Altersschwelle 25" nicht beanstandet hat.
  • EuGH, 16.10.2007 - C-411/05

    DER GERICHTSHOF PRÄZISIERT DIE VORAUSSETZUNGEN, UNTER DENEN DIE MITGLIEDSTAATEN

  • BAG, 26.04.2006 - 7 AZR 500/04

    Befristung - Altersdiskriminierung - Unanwendbarkeitsausspruch

  • BAG, 31.07.2007 - 3 AZR 810/05

    Betriebsrentenanpassung - wirtschaftliche Lage - Verschmelzung

  • BVerfG, 30.05.1990 - 1 BvL 2/83

    Kündigungsfristen für Arbeiter

  • BAG, 09.09.2010 - 2 AZR 714/08

    Kündigungsfrist

    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 31. Juli 2008 - 10 Sa 295/08 - aufgehoben.
  • LAG Düsseldorf, 17.02.2010 - 12 Sa 1311/07

    Diskriminierungsfreie Berechnung der Kündigungsfrist anhand der

    Vielmehr werden sie Fälle, in denen sich die Unvereinbarkeit nationalen Rechts mit Unionsrecht nicht aufdrängt, gerne durchreichen, damit das Bundesarbeitsgericht mittels eines Vorabentscheidungsersuchens, zu dem die letztinstanzlichen Gerichte gemäß Art. 234 Abs. 3 EG (Art. 267 Abs. 3 AEUV) verpflichtet sind, den Konflikt klärt und so die Einheitlichkeit der Rechtsprechung wahrt (vgl. LAG Rheinland-Pfalz 31.07.2008 - 10 Sa 295/08 - Juris Rn. 33; BAG 03.04.2007 - 9 AZR 823/06 - Juris Rn. 26 f.).
  • BVerfG, 18.11.2008 - 1 BvL 4/08

    Vereinbarkeit von § 622 Abs 2 S 2 BGB mit Art 3 Abs 1, Abs 3 GG - mangelnde

    Das Arbeitsgericht setzt sich nicht mit der in der fachgerichtlichen Rechtsprechung und im Schrifttum verbreiteten Auffassung auseinander, die Regelung des § 622 Abs. 2 Satz 2 BGB sei mit europarechtlichen Vorgaben unvereinbar und dürfe deshalb von den nationalen Gerichten nicht angewandt werden (vgl. LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 24. Juli 2007 - 7 Sa 561/07 -, NZA-RR 2008, S. 17; Spilger, in: KR, 8. Aufl. 2007, § 622 BGB Rn. 56; Annuß, BB 2006, S. 325 ; Löwisch, BB 2006, S. 2189; Schleusener, NZA 2007, S. 358 ; Hamacher/Ulrich, NZA 2007, S. 657 ; Temming, NZA 2007, S. 1193 ; Kamanabrou, RdA 2007, S. 199 ; gegen eine Unanwendbarkeit der Norm: LAG Düsseldorf, Beschluss vom 21. November 2007 - 12 Sa 1311/07 -, juris; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 31. Juli 2008 - 10 Sa 295/08 -, juris; Thüsing, RdA 2008, S. 51 ; Tavakoli/Westhauser, DB 2008, S. 702 ; Müller-Thele/Neu, MDR 2008, S. 537 ; vgl. zur gegenwärtigen Diskussion auch Fischermeier, in: Dornbusch/Fischermeier/Löwisch, Fachanwaltskommentar Arbeitsrecht, § 622 BGB Rn. 2; Linck, in: Schaub, Arbeitsrechts-Handbuch, 12. Aufl. 2007, § 126 Rn. 19; Müller-Glöge, in: ErfK, 9. Aufl. 2009, § 622 BGB Rn. 9; Waltermann, NZA 2005, S. 1265 ; Reichold/Hahn/Heinrich, NZA 2005, S. 1270 ; Preis, NZA 2006, S. 401 ; Willemsen/Schweibert, NJW 2006, S. 2583 ; von Roetteken, jurisPR-ArbR 40/2008 Anm. 3).

    Eine umfassende, mögliche Rechtfertigungsgründe für die Ungleichbehandlung unter Berücksichtigung der gesetzgeberischen Motive in Erwägung ziehende Prüfung der verfassungsrechtlichen Rechtslage (vgl. LAG Düsseldorf, Beschluss vom 21. November 2007 - 12 Sa 1311/07 -, juris; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 31. Juli 2008 - 10 Sa 295/08 -, juris; Schleusener, NZA 2007, S. 358 ; vgl. auch Tavakoli/ Westhauser, DB 2008, S. 702 unter Bezugnahme auf BVerfGE 62, 256 und 82, 126) ist dem Vorlagebeschluss nicht zu entnehmen.

  • LAG Berlin-Brandenburg, 27.11.2009 - 9 Sa 1884/09

    Gleichbehandlung von Arbeitern und Angestellten bei Kündigungsfristen;

    Die aufgeworfene Rechtsfrage hat grundsätzliche Bedeutung, und darüber hinaus liegt eine Divergenz zu dem Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 31.07.2008 ( 10 Sa 295/08) vor.
  • LAG Köln, 03.12.2009 - 13 Sa 919/09

    Benachteiligung durch altersbedingte Verkürzung der Beschäftigungszeit im Rahmen

    Sie verteidigt das angefochtene Urteil unter Berufung auf die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Rheinland Pfalz vom 31.07.2008 (10 Sa 295/08).

    Das Berufungsgericht folgt den Entscheidungen des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg (Urteil vom 24.07.2007- 7 Sa 561/07; 26.08.2008 - 7 Sa 252/08), des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein (Urteil vom 28.05.2008 - 3 Sa 31/08), des Landesarbeitsgerichts Sachsen-Anhalt (Urteil vom 09.04.2009 - 3 Sa 205/08) sowie der überwiegenden Rechtsauffassung der Literatur (vgl. dazu die zahlreichen Nachweise in den vorgenannten Entscheidungen) entgegen der Auffassung des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf (Urteil vom 21.11.2007 - 12 Sa 1311/07) und des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz (Urteil vom 31.07.2008 - 10 Sa 295/08).

  • ArbG Hamburg, 10.12.2008 - 28 Ca 178/08
    Liegen die Voraussetzungen für eine unmittelbare Wirkung der Richtlinie nicht vor - so im Verhältnis zwischen Privaten -, besteht für das nationale Gericht nach dem Gemeinschaftsrecht keine Möglichkeit, nationale Vorschriften "zu eliminieren", die von einer nicht oder nicht ordnungsgemäß umgesetzten Richtlinie abweichen (BAG, 18.2.2003, 1 ABR 2/02, zit. nach iuris; LAG Rheinland-Pfalz, 31.7.2008,. 10 Sa 295/08, zit. nach iuris).
  • LAG Hamburg, 11.11.2009 - 5 Sa 19/09

    Kündigung bei häufiger Kurzerkrankung; unsubstantiierte Darlegungen des

    Mit dem LAG Düsseldorf (21. November 2007 - 12 Sa 1311/07 - LAGE § 622 BGB 2002 Nr. 3) und dem LAG Rheinland-Pfalz (31. Juli 2008 - 10 Sa 295/08 - LAGE § 622 BGB 2002 Nr. 4) geht die Kammer davon aus, dass diese unterschiedliche Behandlung aus Altersgründen nicht gegen Art. 3 GG verstößt und eine Vorlage an das BVerfG gemäß Art. 100 GG nicht möglich ist.
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Rechtsprechung
   LAG Hessen, 26.09.2008 - 10 Sa 295/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,13544
LAG Hessen, 26.09.2008 - 10 Sa 295/08 (https://dejure.org/2008,13544)
LAG Hessen, Entscheidung vom 26.09.2008 - 10 Sa 295/08 (https://dejure.org/2008,13544)
LAG Hessen, Entscheidung vom 26. September 2008 - 10 Sa 295/08 (https://dejure.org/2008,13544)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 8a Abs 1 AltTZG 1996, § 823 Abs 2 BGB, § 1 Abs 1 AktG, § 823 Abs 1 BGB, § 311 Abs 3 BGB
    Schadenersatz bei mangelnder Sicherung des Altersteilzeitwertguthaben gegen das Risiko der Zahlungsunfähigkeit - Durchgriffshaftung

  • Wolters Kluwer

    Unbegründete Schadensersatzklage gegen Organmitglied bei unzureichender Insolvenzsicherung des Altersteilzeitwertguthabens

  • Judicialis

    AktG § 1 Abs. 1; ; BGB § 311 Abs. 3; ; BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 823 Abs. 2; ; AltTZG § 8 a

  • rechtsportal.de

    Unbegründete Schadensersatzklage gegen Organmitglied bei unzureichender Insolvenzsicherung des Altersteilzeitwertguthabens

  • juris (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 13.02.2007 - 9 AZR 106/06

    Persönliche Haftung wegen unterbliebener Insolvenzsicherung eines Wertguthabens

    Auszug aus LAG Hessen, 26.09.2008 - 10 Sa 295/08
    Das Wertguthaben begründet lediglich den schuldrechtlichen Anspruch des Arbeitnehmers in Altersteilzeit gegen den Arbeitgeber, ihm während der Freistellungsphase das während der Arbeitsphase erarbeitete Arbeitsentgelt auszuzahlen (BAG 13.02.2007 - 9 AZR 105/06 - NZA 2008, 121).
  • BAG, 13.12.2005 - 9 AZR 436/04

    Persönliche Haftung - unterbliebene Sicherung - Wertguthaben

    Auszug aus LAG Hessen, 26.09.2008 - 10 Sa 295/08
    Im Verhältnis zum Arbeitgeber kann § 8 a Altersteilzeitgesetz deshalb als Schutzgesetz im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB angesehen werden (BAG 13.12.2005 - 9 AZR 436/04 - NZA 2006, 729).
  • BAG, 13.02.2007 - 9 AZR 207/06

    Altersteilzeit - Insolvenz - Wertguthaben - Betrug

    Auszug aus LAG Hessen, 26.09.2008 - 10 Sa 295/08
    Es muss eine gewisse Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts bestehen (BAG 13.02.2007 - 9 AZR 207/06 - NZA 2007, 878).
  • BAG, 23.02.2010 - 9 AZR 44/09

    Altersteilzeit - Insolvenz - Geschäftsführerhaftung

    Die gesetzlichen Vertreter sind keine Normadressaten (ebenso zB Hessisches LAG 26. September 2008 - 10 Sa 295/08 - juris Rn. 35 ff. [vgl. auch das Senatsurteil vom 23. Februar 2010 - 9 AZR 71/09 - zu der dagegen gerichteten Revision]; Hamann jurisPR-ArbR 14/2007 Anm. 1 zu D; Podewin RdA 2005, 295, 300; ErfK/Rolfs 10. Aufl. § 8a AltTZG Rn. 8; HWK/Stindt/Nimscholz 3. Aufl. § 8a AltTZG Rn. 7; Schaub/Vogelsang § 81 Rn. 11; aA etwa Küttner/Kreitner Personalbuch 2009 Altersteilzeit Rn. 15; Zwanziger RdA 2005, 226, 240).

    Die in § 7e Abs. 7 Satz 2 SGB IV getroffene Regelung zeigt jedenfalls, dass der Gesetzgeber erst seit 1. Januar 2009 den Regelungswillen für eine Eigenhaftung im allgemeinen Insolvenzschutz für Wertguthaben zum Ausdruck gebracht hat (ähnlich Hessisches LAG 26. September 2008 - 10 Sa 295/08 - juris Rn. 37 f. [vgl. auch das Senatsurteil vom 23. Februar 2010 - 9 AZR 71/09 - zu der gegen die Berufungsentscheidung gerichteten Revision]).

  • BAG, 23.02.2010 - 9 AZR 71/09

    Altersteilzeit - Insolvenz - Organhaftung

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 26. September 2008 - 10 Sa 295/08 - wird zurückgewiesen.
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