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   LAG Baden-Württemberg, 09.10.2008 - 10 Sa 35/08   

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LAG Baden-Württemberg, 09.10.2008 - 10 Sa 35/08 (https://dejure.org/2008,10233)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 09.10.2008 - 10 Sa 35/08 (https://dejure.org/2008,10233)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 09. Oktober 2008 - 10 Sa 35/08 (https://dejure.org/2008,10233)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Tarifvertragliche Pflicht zur Übernahme nach Beendigung des Ausbildungsverhältnisses - sachgrundlose Befristung - Vertragsverlängerung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Wirksamkeit einer in einem Änderungsvertrag vereinbarten Befristung; Zulässigkeit einer befristeten Vertragsverlängerung im Anschluss an einen ersten befristeten Arbeitsvertrag nach Anschluss der Ausbildung; Notwendigkeit einer Beweisaufnahme zur ...

  • Judicialis

    TzBfG § 14 Abs. 1; ; TzBfG § ... 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2; ; TzBfG § 14 Abs. 2; ; TzBfG § 14 Abs. 2 Satz 1; ; TzBfG § 14 Abs. 2 Satz 2; ; TzBfG § 14 Abs. 4; ; TzBfG § 17 Satz 1; ; BetrVG § 99; ; ArbGG § 64 Abs. 2; ; ArbGG § 64 Abs. 6 Satz 1; ; ZPO § 256 Abs. 1; ; ZPO § 517; ; ZPO § 519 Abs. 1; ; ZPO § 519 Abs. 2; ; BBiG § 10 Abs. 2; ; BeschFG § 1 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Tarifliche Übernahmeverpflichtung für eine Mindestdauer für Auszubildende ? Keine Befristung mit Sachgrund erforderlich ? Auch sachgrundlose Befristung ausreichend ? Berufsausbildungsverhältnis ist kein Arbeitsverhältnis i. S. des § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2008, 2660
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 10.10.2007 - 7 AZR 795/06

    Befristeter Arbeitsvertrag - Anschluss an Ausbildung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 09.10.2008 - 10 Sa 35/08
    Zugleich sei eine Verlängerung des mit Sachgrund befristeten Arbeitsvertrages nach § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 TzBfG ausgeschlossen, wie der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 10.10.2007 (7 AZR 795/06) entnommen werden könne.

    Ein Annexvertrag kann bei einer Befristung mit Sachgrund dann vorliegen, wenn durch einen Anschlussvertrag lediglich eine verhältnismäßig geringfügige Korrektur des im früheren Vertrag vereinbarten Endzeitpunktes vorgenommen wird und diese Korrektur sich am Sachgrund für die Befristung des früheren Vertrags orientiert und allein eine Anpassung der ursprünglich vereinbarten Vertragslaufzeit an erst später eintretende, zum Zeitpunkt des vorangegangenen Vertragsschlusses nicht vorhersehbare Umstände vorgenommen wird (vgl. z.B. BAG, Urt. v. 10.10.2007, 7 AZR 795/06, NZA 2008 Seite 295 m. w. N.).

    d) Entgegen der Auffassung der Klägerin kann dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 10.10.2007 (7 AZR 795/06, AP Nr. 5 zu § 14 TzBfG Verlängerung) nicht entnommen werden, dass eine befristete Vertragsverlängerung im Anschluss an einen ersten befristeten Arbeitsvertrag im Anschluss an eine Ausbildung grundsätzlich ausgeschlossen ist.

  • BAG, 16.07.1985 - 1 ABR 35/83

    Zustimmungsersetzung bei befristeter Einstellung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 09.10.2008 - 10 Sa 35/08
    Im Übrigen bezieht sich das Beteiligungsrecht des Betriebsrates nach § 99 BetrVG bei einer Einstellung nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts auf die Einstellung, nicht jedoch auf die Befristung (vgl. z.B. BAG v. 16.07.1985, 1 ABR 35/83, NZA 1986 S. 163; v. 28.06.1994, 1 ABR 59/93, NZA 1995 S. 387).
  • BAG, 28.06.1994 - 1 ABR 59/93

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei befristeter Einstellung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 09.10.2008 - 10 Sa 35/08
    Im Übrigen bezieht sich das Beteiligungsrecht des Betriebsrates nach § 99 BetrVG bei einer Einstellung nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts auf die Einstellung, nicht jedoch auf die Befristung (vgl. z.B. BAG v. 16.07.1985, 1 ABR 35/83, NZA 1986 S. 163; v. 28.06.1994, 1 ABR 59/93, NZA 1995 S. 387).
  • BAG, 02.07.1980 - 5 AZR 1241/79

    Arbeitsvertrag: Zustimmung des Personalrats - Fehlen - Verweigerung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 09.10.2008 - 10 Sa 35/08
    Selbst wenn die Beteiligung des Betriebsrates bei der Verlängerung des befristeten Arbeitsvertrages nicht ordnungsgemäß erfolgt ist, ist der abgeschlossene Arbeitsvertrag voll wirksam (vgl. BAG, Urt. v. 02.07.1980, 5 AZR 1241/79, NJW 1981 S. 703).
  • BAG, 04.12.2002 - 7 AZR 545/01

    Befristeter Arbeitsvertrag

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 09.10.2008 - 10 Sa 35/08
    Eine Befristung kann grundsätzlich selbst dann auf § 14 Abs. 2 TzBfG gestützt werden, wenn im Arbeitsvertrag ein Sachgrund für die Befristung genannt ist, sofern bei Vertragsschluss die Voraussetzungen des § 14 Abs. 2 TzBfG objektiv vorgelegen haben (vgl. z.B. BAG, Urt. v. 26.06.2002, 7 AZR 410/01, AP Nr. 15 zu § 1 BeschFG 1969; v. 04.12.2002, 7 AZR 545/01, AP Nr. 17 zu § 1 BeschFG 1969; jeweils zur Vorgängerregelung; ErfK/Müller-Glöge, 8. Auflage, § 14 TzBfG Rz. 83 ff.; KR/Lipke, 8. Auflage, § 14 TzBfG Rz. 283 a).
  • BAG, 05.05.2004 - 7 AZR 629/03

    Befristeter Arbeitsvertrag - Personalratsbeteiligung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 09.10.2008 - 10 Sa 35/08
    Abgesehen davon, dass nach der bisherigen Rechtsprechung die Benennung eines Sachgrundes für die Befristung im Arbeitsvertrag zwar ein wesentliches Indiz sein kann, jedoch ohne Hinzutreten weiterer Umstände nicht genügt (vgl. z.B. BAG, Urt. v. 05.05.2004, 7 AZR 629/03, AP Nr. 27 zu § 1 BeschFG 1996 unter Fortführung der bisherigen Rechtsprechung), wird nur die Übernahme in ein befristetes Arbeitsverhältnis zur Erfüllung der tarifvertraglichen Verpflichtung mitgeteilt.
  • BAG, 18.11.1999 - 2 AZR 89/99

    Kündigungsschutz - Wartezeit

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 09.10.2008 - 10 Sa 35/08
    Ist das Berufsausbildungsverhältnis nicht generell einem Arbeitsverhältnis gleichzusetzen oder ein spezieller Fall eines Arbeitsverhältnisses, ist mit der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes je nach Gesetzeszweck zu entscheiden, ob ein Ausbildungsverhältnis einem Arbeitsverhältnis gleichzustellen ist (vgl. z.B. BAG, Urt. v. 20.08.2003, 5 AZR 436/02, NZA 2004, S. 205 zu § 3 Abs. 3 EfZG; v. 18.11.1999, 2 AZR 89/99, NZA 2000, S. 529 zur Wartezeit nach § 1 Abs. 1 KSchG).
  • BAG, 29.09.2005 - 8 AZR 573/04

    Schadensersatz wegen Nichtübernahme von Auszubildenden

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 09.10.2008 - 10 Sa 35/08
    Dieser Verpflichtung zur Ausfüllung tariflicher Regelungen genügt ein Arbeitgeber auch dann, wenn er dem Auszubildenden einen Arbeitsvertrag auf Basis der betriebsüblichen Verträge und auf Grundlage der geltenden tariflichen Bestimmungen als lediglich befristeten Arbeitsvertrag über einen Zeitraum der im Tarifvertrag vereinbarten Mindestübernahmefrist anbietet (vgl. BAG, Urt. v. 14.10.1997, 7 AZR 811/96, NZA 1998, S. 778; v. 29.09.2005, 8 AZR 573/04, NJOZ 2006, S. 2547; Schulze, NZA 2007, S. 1329, 1332).
  • BAG, 20.08.2003 - 5 AZR 436/02

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - Wartezeit

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 09.10.2008 - 10 Sa 35/08
    Ist das Berufsausbildungsverhältnis nicht generell einem Arbeitsverhältnis gleichzusetzen oder ein spezieller Fall eines Arbeitsverhältnisses, ist mit der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes je nach Gesetzeszweck zu entscheiden, ob ein Ausbildungsverhältnis einem Arbeitsverhältnis gleichzustellen ist (vgl. z.B. BAG, Urt. v. 20.08.2003, 5 AZR 436/02, NZA 2004, S. 205 zu § 3 Abs. 3 EfZG; v. 18.11.1999, 2 AZR 89/99, NZA 2000, S. 529 zur Wartezeit nach § 1 Abs. 1 KSchG).
  • BAG, 14.10.1997 - 7 AZR 811/96

    Übernahme von Auszubildenden in ein Arbeitsverhältnis

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 09.10.2008 - 10 Sa 35/08
    Dieser Verpflichtung zur Ausfüllung tariflicher Regelungen genügt ein Arbeitgeber auch dann, wenn er dem Auszubildenden einen Arbeitsvertrag auf Basis der betriebsüblichen Verträge und auf Grundlage der geltenden tariflichen Bestimmungen als lediglich befristeten Arbeitsvertrag über einen Zeitraum der im Tarifvertrag vereinbarten Mindestübernahmefrist anbietet (vgl. BAG, Urt. v. 14.10.1997, 7 AZR 811/96, NZA 1998, S. 778; v. 29.09.2005, 8 AZR 573/04, NJOZ 2006, S. 2547; Schulze, NZA 2007, S. 1329, 1332).
  • BAG, 26.06.2002 - 7 AZR 410/01

    Anwendbarkeit des § 1 BeschFG 1996

  • BAG, 21.09.2011 - 7 AZR 375/10

    Berufsausbildungsverhältnis und Vorbeschäftigung

    Ein Berufsausbildungsverhältnis ist kein Arbeitsverhältnis im Sinne dieser Norm (ebenso zB LAG Baden-Württemberg 9. Oktober 2008 - 10 Sa 35/08 - zu III 2 a der Gründe, LAGE TzBfG § 14 Nr. 44; LAG Niedersachsen 4. Juli 2003 - 16 Sa 103/03 - zu 1 der Gründe, LAGE TzBfG § 14 Nr. 11; APS/Backhaus 3. Aufl. § 14 TzBfG Rn. 385 f.; Hk-TzBfG/Boecken 2. Aufl. § 14 Rn. 119; Dörner Der befristete Arbeitsvertrag 2. Aufl. Rn. 437 f.; Arnold/Gräfl/Gräfl TzBfG 2. Aufl. § 14 TzBfG Rn. 262; KR/Lipke 9. Aufl. § 14 TzBfG Rn. 421; HaKo/Mestwerdt 3. Aufl. § 14 TzBfG Rn. 176; ErfK/Müller-Glöge 11. Aufl. § 14 TzBfG Rn. 94; Sievers TzBfG 3. Aufl. § 14 TzBfG Rn. 391; aA etwa Kittner/Däubler/Zwanziger/Däubler KSchR 8. Aufl. § 14 TzBfG Rn. 160; Laux/Schlachter/Schlachter TzBfG 2. Aufl. § 14 TzBfG Rn. 113 f.) .

    Das Vorbeschäftigungsverbot des § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG hat im Wesentlichen nur für sog. Werkstudenten Bedeutung, die während des Studiums bereits in einem Arbeitsverhältnis mit demselben Arbeitgeber standen (vgl. LAG Baden-Württemberg 9. Oktober 2008 - 10 Sa 35/08 - zu III 2 a der Gründe, LAGE TzBfG § 14 Nr. 44) .

  • LAG Berlin-Brandenburg, 20.11.2009 - 8 Sa 1783/09

    Unbegründete Feststellungsklage bei sachgrundloser Befristung des

    Soweit der Kläger sich ferner darauf beruft, die Befristung sei wegen seines Ausbildungsverhältnisses bei der Rechtsvorgängerin der Beklagten bis 1973 ohne Sachgrund nicht statthaft, übersieht er, dass - wie das Arbeitsgericht bereit zutreffend festgestellt hat - Berufsausbildungsverhältnisse keine Arbeitsverhältnisse im Sinne des § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG sind (vgl. nur LAG Baden-Würtemberg, Urteil vom 09.10.2008 - 10 Sa 35/08 - LAGE § 14 TzBfG Nr. 44; BT-Dr. 14/4374 S. 20).
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