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   LAG Rheinland-Pfalz, 13.01.2011 - 10 Sa 445/10   

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https://dejure.org/2011,9997
LAG Rheinland-Pfalz, 13.01.2011 - 10 Sa 445/10 (https://dejure.org/2011,9997)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 13.01.2011 - 10 Sa 445/10 (https://dejure.org/2011,9997)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 13. Januar 2011 - 10 Sa 445/10 (https://dejure.org/2011,9997)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unverhältnismäßige außerordentliche Kündigung wegen häufiger Verspätungen; Umdeutung außerordentlicher Kündigung in ordentliche verhaltensbedingte Kündigung

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Häufige Verspätungen eines Arbeitnehmers - Kündigung

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Arbeitnehmerverspätungen (häufige) - fristlose Kündigung

  • rabüro.de

    Wiederholte Verspätungen rechtfertigen nach Abmahnung ordentliche verhaltensbedingte Kündigung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unverhältnismäßige außerordentliche Kündigung wegen häufiger Verspätungen; Umdeutung außerordentlicher Kündigung in ordentliche verhaltensbedingte Kündigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • kanzlei-kotz.de (Kurzinformation)

    Häufige Verspätungen eines Arbeitnehmers - Kündigung

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 15.11.2001 - 2 AZR 609/00

    Abmahnung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 13.01.2011 - 10 Sa 445/10
    Durch das unpünktliche Erscheinen am Arbeitsplatz verletzt der Arbeitnehmer schuldhaft seine arbeitsvertragliche Verpflichtung, die Arbeit mit Beginn der betrieblichen Arbeitszeit aufzunehmen, wenn dies auf einem vorwerfbaren Verhalten des Arbeitnehmers beruht, dieser also die Verspätung zu vertreten hat (vgl. unter vielen: BAG Urteil vom 15.11.2001 - 2 AZR 609/00 - NZA 2002, 968, m.w.N.).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 22.01.2010 - 9 Sa 568/09

    Auslegung einer Pensionsregelung - Keine Berücksichtigung von Tantiemezahlungen

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 13.01.2011 - 10 Sa 445/10
    Demgemäß besteht ein Wiedereinsetzungsgrund dann, wenn die Partei ein vollständiges Gesuch um Prozesskostenhilfe innerhalb der Rechtsmittelfrist beim zuständigen Gericht anbringt (vgl. etwa LAG Rheinland-Pfalz Urteil vom 22.01.2010 - 9 Sa 568/09; Zöller/Greger, 28. Aufl., § 233, Rn. 23 "Prozesskostenhilfe"; m.w.N).
  • BAG, 06.03.2003 - 2 AZR 128/02

    Abmahnung - Verzicht auf Kündigungsrecht

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 13.01.2011 - 10 Sa 445/10
    Ein Verzicht auf eine Kündigung kann jedoch nur angenommen werden, wenn die Abmahnung als Vertragsrüge deutlich und unzweifelhaft zu erkennen gibt, dass der Arbeitgeber den vertraglichen Pflichtverstoß hiermit als ausreichend sanktioniert und die Sache als "erledigt" ansieht (BAG Urteil vom 06.03.2003 - 2 AZR 128/02 - NZA 2003, 1388; m.w.N.).
  • BAG, 28.11.2007 - 6 AZR 1108/06

    Aufhebungsvertrag - Form - Bedenkzeit

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 13.01.2011 - 10 Sa 445/10
    Unterschreibt für eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts - wie hier - nur ein Gesellschafter und fügt er der Unterschrift keinen Vertretungszusatz hinzu, ist zu prüfen, ob die Urkunde erkennen lässt, dass die Unterschrift des handelnden Gesellschafters auch die Erklärung des nicht unterzeichnenden Gesellschafters decken soll, also auch in dessen Namen erfolgt ist (BAG Urteil vom 28.11.2007 - 6 AZR 1108/06 - NZA 2008, 348, m.w.N.).
  • BAG, 12.05.2010 - 2 AZR 845/08

    Außerordentliche Kündigung - Umdeutung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 13.01.2011 - 10 Sa 445/10
    Eine nach § 626 Abs. 1 BGB unwirksame außerordentliche Kündigung kann in eine ordentliche Kündigung nach § 140 BGB umgedeutet werden, wenn dies dem mutmaßlichen Willen des Kündigenden entspricht und dieser Wille dem Kündigungsempfänger im Zeitpunkt des Kündigungszugangs erkennbar ist (BAG Urteil vom 12.05.2010 - 2 AZR 845/08 - NZA 2010, 1348; m.w.N.).
  • BAG, 26.11.2009 - 2 AZR 751/08

    Abmahnung - Verzicht auf Kündigungsrecht

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 13.01.2011 - 10 Sa 445/10
    Der Klägerin ist zuzugeben, dass der Arbeitgeber durch eine Abmahnung regelmäßig zu erkennen gibt, dass er das Arbeitsverhältnis noch nicht als so gestört ansieht, als dass er es nicht mehr fortsetzen könnte (BAG Urteil vom 26.11.2009 - 2 AZR 751/08 - NZA 2010, 823; m.w.N.).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 14.07.2015 - 6 Sa 22/15

    Außerordentliche Kündigung - Handgreiflichkeit gegenüber einer Arbeitskollegin

    Demgemäß besteht ein Wiedereinsetzungsgrund dann, wenn die Partei ein vollständiges Gesuch um Prozesskostenhilfe innerhalb der Rechtsmittelfrist beim zuständigen Gericht anbringt (vgl. LAG Rheinland-Pfalz 06. Dezember 2011 - 3 Sa 354/11 - Rn. 27; 13. Januar 2011 - 10 Sa 445/10 - Rn. 29, jeweils zitiert nach juris; Zöller - Greger ZPO 30. Aufl. § 233 Rn. 23 "Prozesskostenhilfe" mwN) .
  • LAG Rheinland-Pfalz, 06.12.2011 - 3 Sa 354/11

    Vereinbarkeit einer Erschwerniszulage mit § 3 FahrpersStG - betriebliche Übung -

    Das durch Bedürftigkeit begründete Unvermögen einer Partei, einen Rechtsanwalt mit der notwendigen Vertretung zur Vornahme von fristwahrenden Prozesshandlungen zu beauftragen, stellt anerkanntermaßen einen Wiedereinsetzungsgrund im Sinne des § 233 ZPO dar, wenn die Partei - wie hier - ein vollständiges Gesuch um Prozesskostenhilfe innerhalb der Rechtsmittelfrist beim zuständigen Gericht anbringt ( vgl. LAG Rheinland-Pfalz 13. Januar 2011 - 10 Sa 445/10 - [juris]; Zöller ZPO 28. Aufl. § 233 Rn. 23 "Prozesskostenhilfe" m.w.N. ).
  • ArbG Aachen, 16.12.2021 - 1 Ca 2426/21

    Verhaltensbedingte Kündigung, Verspätungen

    Durch das unpünktliche Erscheinen am Arbeitsplatz verletzt der Arbeitnehmer schuldhaft seine arbeitsvertragliche Verpflichtung, die Arbeit mit Beginn der betrieblichen Arbeitszeit aufzunehmen, wenn dies auf einem vorwerfbaren Verhalten des Arbeitnehmers beruht, dieser also die Verspätung zu vertreten hat (vgl. etwa LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13.01.2011 - 10 Sa 445/10 - Rn. 40, juris).
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