Weitere Entscheidung unten: LAG München, 14.11.2007

Rechtsprechung
   LAG Köln, 30.08.2007 - 10 Sa 482/07   

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https://dejure.org/2007,8633
LAG Köln, 30.08.2007 - 10 Sa 482/07 (https://dejure.org/2007,8633)
LAG Köln, Entscheidung vom 30.08.2007 - 10 Sa 482/07 (https://dejure.org/2007,8633)
LAG Köln, Entscheidung vom 30. August 2007 - 10 Sa 482/07 (https://dejure.org/2007,8633)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de

    Zwischenzeugnis, Elternzeit

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 109 GewO
    Zwischenzeugnis, Elternzeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestehen eines Anspruchs eines als Werkzeugmechaniker im Kunststoffspritzgussformenbau beschäftigten Arbeitnehmers auf ein Zwischenzeugnis; Möglichkeit des Erwähnens einer elternzeitbedingten Ausfallzeit in einem Zeugnis; Anspruch auf Umstellung der Wortreihenfolge ...

  • Judicialis

    GewO § 109

  • rewis.io
  • RA Kotz

    Zwischenzeugnis - Zeugnisinhalt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 362 Abs. 1 § 630 Satz 4; GewO § 109
    Kein Anspruch auf Berichtigung eines Zwischenzeugnisses - sachgerechte Erwähnung der Elternzeit - kein Anspruch auf Umstellung der Wortreihenfolge "Kollegen - Vorgesetzte" bei der Verhaltensbeurteilung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 10.05.2005 - 9 AZR 261/04

    Erwähnung der Elternzeit im Arbeitszeugnis

    Auszug aus LAG Köln, 30.08.2007 - 10 Sa 482/07
    Ist das nicht der Fall, hat der Arbeitnehmer weiterhin einen Erfüllungsanspruch auf Erteilung eines ordnungsgemäßen Zeugnisses (BAG, Urteil vom 17.02.1988 - 5 AZR 638/86 - AP Nr. 17 zu § 630 BGB; bestätigend BAG, Urteil vom 10.05.2005 - 9 AZR 261/04 - AP Nr. 30 zu § 630 BGB).

    Der Grundsatz der Zeugniswahrheit wird ergänzt durch das Verbot, das weitere Fortkommen des Arbeitnehmers ungerechtfertigt zu erschweren (BAG, Urteil vom 10.05.2005 - 9 AZR 261/04 - AP Nr. 30 zu § 630 BGB).

  • BAG, 17.02.1988 - 5 AZR 638/86

    Qualifiziertes Zeugnis: Ergänzungs- oder Berichtigungsverlangen als

    Auszug aus LAG Köln, 30.08.2007 - 10 Sa 482/07
    Ist das nicht der Fall, hat der Arbeitnehmer weiterhin einen Erfüllungsanspruch auf Erteilung eines ordnungsgemäßen Zeugnisses (BAG, Urteil vom 17.02.1988 - 5 AZR 638/86 - AP Nr. 17 zu § 630 BGB; bestätigend BAG, Urteil vom 10.05.2005 - 9 AZR 261/04 - AP Nr. 30 zu § 630 BGB).

    Auch in einem Zeugnisberichtigungsprozess, der bis zum BAG ging, wurde über andere Punkte des Zeugnisses, nicht aber über die gewählte Formulierung in der Reihenfolge Mitarbeiter und Vorgesetzten bzw. Geschäftsleitung gestritten (Urteil vom 17.02.1988 - 5 AZR 638/86 - AP Nr. 17 zu § 630 BGB).

  • ArbG Saarbrücken, 12.04.2001 - 6a Ca 47/01

    Schlussfolgerungen aus der Reihenfolge Vorgesetzter, Kollegen bzw. umgekehrt bei

    Auszug aus LAG Köln, 30.08.2007 - 10 Sa 482/07
    Mehr spricht für die Rechtsauffassung, die das Arbeitsgericht Saarbrücken (Urteil vom 12.04.2001 - 6a Ca 47/01 - juris) vertritt, wonach eine Verletzung des Grundsatzes der wohlwollenden Beurteilung des Arbeitnehmers nicht schon dann vorliegt, wenn der Arbeitgeber in einem qualifizierten Arbeitszeugnis bei der Darstellung des Verhältnisses zwischen dem Arbeitnehmer und seinen Kollegen bzw. Vorgesetzen zuerst die Kollegen nennt und danach die Vorgesetzen.
  • BAG, 14.10.2003 - 9 AZR 12/03

    Qualifiziertes Zeugnis - Darlegungs- und Beweislast

    Auszug aus LAG Köln, 30.08.2007 - 10 Sa 482/07
    In diesem Zusammenhang ist auch dem Umstand Rechnung zu tragen, dass der Kläger für eine sehr gute Beurteilung darlegungspflichtig ist (BAG, Urteil vom 14.10.2003 - 9 AZR 12/03).
  • LAG Berlin, 14.11.2002 - 16 Sa 970/02

    Abmahnung wegen Arbeitsverweigerung / Beweiswert eines ärztlichen Attestes /

    Auszug aus LAG Köln, 30.08.2007 - 10 Sa 482/07
    Ein 1, 5 Jahre altes Zwischenzeugnis, das - anders als ein Schlusszeugnis mit festem Beendigungstermin - grundsätzlich den aktuellen Stand des Arbeitsverhältnisses wiedergeben soll, erscheint hierfür wenig geeignet (vgl. LAG Berlin, Urteil vom 14.11.2002 - 16 Sa 970/02 - juris Tz. 35).
  • LAG Düsseldorf, 03.11.2010 - 12 Sa 974/10

    Zeugniserteilung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach Elternzeit;

    Indem die Formel diesen Eindruck verwischt, hat die Kammer sich nicht mehr die unionsrechtlich brisante Frage vorzulegen, ob die (dreijährige) Elternzeit als eine wesentliche tatsächliche Unterbrechung der Beschäftigung im Zeugnis erwähnt werden darf oder gemäß § 7 Abs. 1, § 1, § 3 Abs. 2 AGG (Art. 3 Abs. 1 c EGRL 78/2000) zu beanstanden wäre (dazu BAG 10.05.2005, a.a.O., Rn. 35, LAG Köln 30.08.2007 - 10 Sa 482/07 - AE 2008, 276 = Juris Rn. 42).
  • LAG Schleswig-Holstein, 11.12.2013 - 1 Ta 207/13

    Zeugnisanspruch - Reihenfolge bei Verhaltensbeurteilung

    Ein überdurchschnittlich gutes Arbeitszeugnis wird nicht dadurch abgewertet, dass bei der Verhaltensbeurteilung des Arbeitnehmers die Kollegen vor den Vorgesetzten genannt werden (Anschluss an LAG Köln vom 30.08.2007 - 10 Sa 482/07).(Rn.3).

    Mit dem Arbeitsgericht und der veröffentlichten Rechtsprechung (LAG Köln, Urteil vom 30.08.2007 - 10 Sa 482/07 - Juris, Rn. 45; ArbG Saarbrücken, Beschluss vom 12.04.2001 - 6 Ca 47/01 - Juris, Rn. 3) geht auch das Beschwerdegericht davon aus, dass ein Anspruch auf Umstellung der Wortreihenfolge und der Erwähnung des Verhaltens gegenüber den Vorgesetzten vor der Erwähnung des Verhaltens gegenüber den Kollegen nicht besteht.

  • ArbG Köln, 03.04.2014 - 6 Ca 8751/12

    Änderung und Berichtigung des Arbeitszeugnisses eines Arbeitnehmers i.R.e.

    Der Arbeitnehmer kann daher erst nach Erstellung eines Zeugnisses von dessen Inhalt Kenntnis nehmen und überprüfen, ob der Beurteilungsspielraum entsprechend ausgefüllt und ein den gesetzlichen Erfordernissen entsprechendes Zeugnis erstellt wurde (BAG Urt. vom 10.05.2005 - 9 AZR 261/04; LAG Köln, Urt. vom 30.08.2007 - 10 Sa 482/07).
  • ArbG Köln, 28.03.2011 - 15 Ca 8058/10

    Rechtmäßigkeit des Wünschens dem Arbeitnehmer in einem Zwischenzeugnis "Glück für

    Soweit tarifliche Vorschriften wie hier nicht eingreifen, kann sich die Verpflichtung des Arbeitgebers zur Erteilung eines Zwischenzeugnisses aus einer allgemeinvertraglichen Nebenpflicht ergeben, wenn der Arbeitnehmer einen triftigen Grund oder zumindest eine sachliche Begründung dafür hat, wozu er das Zwischenzeugnis benötigt (LAG Köln, Urteil vom 30.08.2007 - 10 Sa 482/07 -).
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   LAG München, 14.11.2007 - 10 Sa 482/07   

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https://dejure.org/2007,13454
LAG München, 14.11.2007 - 10 Sa 482/07 (https://dejure.org/2007,13454)
LAG München, Entscheidung vom 14.11.2007 - 10 Sa 482/07 (https://dejure.org/2007,13454)
LAG München, Entscheidung vom 14. November 2007 - 10 Sa 482/07 (https://dejure.org/2007,13454)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Berufung eines Arbeitgebers auf § 14 Abs. 2 Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (TzBfG) zur Rechtfertigung einer Befristung; Rechtfertigung einer Befristung bei Bezugnahme des schriftlichen Arbeitsvertrags auf § 14 Abs. 3 TzBfG alte Fassung (a.F.)

  • Judicialis

    TzBfG § 14; ; TzBfG § 14 Abs. 1; ; TzBfG § 14 Abs. 2; ; TzBfG § 14 Abs. 3; ; TzBfG § 14 Abs. 4; ; TzBfG § 15 Abs. 5; ; BAT SR 2y

  • rechtsportal.de

    Sachgrundlose Befristung neben anderen Befristungsgründen

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 22.04.2009 - 7 AZR 667/08

    Befristung - Haushalt

    Auszug aus LAG München, 14.11.2007 - 10 Sa 482/07
    Ebenso wie das BeschFG 1996 (vgl. BAG vom 24.10.2001 - AP Nr. 11 zu § 1 BeschFG 1996) enthält auch das TzBfG kein Zitiergebot (vgl. BAG vom 23.06.2004 - AP Nr. 12 zu § 14 TzBfG).

    Dem steht auch nicht das Schriftformerfordernis nach § 14 Abs. 4 TzBfG entgegen, denn diesem unterliegt nur die Befristungsabrede selbst nicht aber der der Befristung zugrundeliegende Grund (vgl. BAG vom 23.06.2004 - AP Nr. 12 zu § 14 TzBfG).

  • BAG, 26.04.2006 - 7 AZR 500/04

    Befristung - Altersdiskriminierung - Unanwendbarkeitsausspruch

    Auszug aus LAG München, 14.11.2007 - 10 Sa 482/07
    Denn aufgrund der unmittelbaren Geltung des gemeinschaftsrechtlichen Primärrechts in den Mitgliedsstaaten führt der Anwendungsvorrang des Gemeinschaftsrechts dazu, dass die nationalen Gerichte im Rahmen der bei ihnen anhängigen Verfahren entgegenstehendes innerstaatliches Recht aus eigener Entscheidungsbefugnis unangewendet zu lassen haben, ohne dass sie dessen Aufhebung durch den Gesetzgeber oder durch ein Verfassungsgericht abwarten müssen (vgl. BAG vom 26.04.2006 - 7 AZR 500/04).
  • EuGH, 22.11.2005 - C-144/04

    DER GERICHTSHOF FESTIGT DEN SCHUTZ DER ARBEITNEHMER IN BEZUG AUF

    Auszug aus LAG München, 14.11.2007 - 10 Sa 482/07
    Nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 22.11.2005 (- C - 144/04 = AP Nr. 1 zu Richtlinie 2000/78/EG) verstößt § 14 Abs. 3 Satz 4 TzBfG gegen Gemeinschaftsrecht und ist daher von den nationalen Gerichten nicht anzuwenden.
  • BAG, 28.03.2007 - 7 AZR 318/06

    Befristeter Arbeitsvertrag - Sachgrundlose Befristung im Anwendungsbereich des

    Auszug aus LAG München, 14.11.2007 - 10 Sa 482/07
    Hier führt die Nichtbeachtung des Zitiergebots dazu, dass der Arbeitgeber die Befristung nicht auf § 14 Abs. 2 TzBfG stützen kann (vgl. BAG vom 28.03.2007 - ZTR 2007, 497).
  • BAG, 17.06.2009 - 7 AZR 193/08

    Befristeter Arbeitsvertrag - Zitiergebot - konkrete Angabe der

    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 14. November 2007 - 10 Sa 482/07 - aufgehoben.
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