Rechtsprechung
LAG Rheinland-Pfalz, 09.12.2010 - 10 Sa 483/10 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 626 Abs 1 BGB, § 1 Abs 2 S 1 KSchG, § 106 S 1 GewO, § 107 Abs 3 S 2 GewO
Außerordentliche Kündigung eines Kellners wegen Verstoßes gegen eine Trinkgeldregelung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Unwirksame Kündigungen und Abmahnungen bei Streit um Einbehaltung von Trinkgeldern; Unwirksame Untersagung der Kassiertätigkeit eines Kellners bei Konkretisierung der Arbeitsbedingungen durch langjährige Gewährung zusätzlicher Einnahmen
- rabüro.de
Trinkgeld steht Bedienungspersonal unmittelbar zu
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Unwirksame Kündigungen und Abmahnungen bei Streit um Einbehaltung von Trinkgeldern; unwirksame Untersagung der Kassiertätigkeit eines Kellners bei Konkretisierung der Arbeitsbedingungen durch langjährige Gewährung zusätzlicher Einnahmen
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Außerordentliche Kündigung eines Kellners wegen Verstoß gegen Trinkgeldregelung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Arbeitsrecht: Wem gehört das Trinkgeld?
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Trinkgeld kann Bestandteil des Einkommens sein
- rechtsindex.de (Kurzinformation)
Kellner dürfen Trinkgeld behalten
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Kellner dürfen Trinkgeld behalten!
- steuerberaten.de (Kurzinformation)
Das Trinkgeld steht dem Kellner zu.
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Kellner dürfen Trinkgeld als regelmäßige Einkünfte für sich behalten - Trinkgeld muss nicht unter dem gesamten Personal aufgeteilt werden
Verfahrensgang
- ArbG Kaiserslautern, 29.07.2010 - 2 Ca 438/10
- LAG Rheinland-Pfalz, 09.12.2010 - 10 Sa 483/10
Papierfundstellen
- DB 2011, 881
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (7)
- LAG Rheinland-Pfalz, 05.07.1996 - 10 Sa 165/96
Geschuldete Arbeitsleistung; Direktionsrecht des Arbeitgebers; Arbeitsstelle; …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 09.12.2010 - 10 Sa 483/10
So führe nach der Rechtsprechung des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz (Urteil vom 05.07.1996 - 10 Sa 165/96) der Umstand, dass ein Arbeitnehmer Mehreinnahmen durch Provisionen habe erzielen können, nicht dazu, dass ihm diese Erwerbschance auf Dauer belassen werden müsse.Soweit sich der Beklagte auf das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 05.07.1996 (10 Sa 165/96 - NZA 1997, 1113) beruft, ist der dort geschilderte Sachverhalt nicht mit dem vorliegenden vergleichbar.
- BAG, 23.06.2009 - 2 AZR 606/08
Abmahnung - Weisungsrecht
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 09.12.2010 - 10 Sa 483/10
Stets muss der Arbeitgeber bei Weisungen billiges Ermessen walten lassen (vgl. unter vielen: BAG Urteil vom 23.06.2009 - 2 AZR 606/03 - NZA 2009, 1011, m.w.N.).Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann der Arbeitnehmer in entsprechender Anwendung der §§ 242, 1004 BGB die Entfernung einer zu Unrecht erteilten Abmahnung aus der Personalakte verlangen (BAG Urteil vom 23.06.2009 - 2 AZR 606/08 - NZA 2009, 1011, m.w.N.).
- BAG, 12.01.2006 - 2 AZR 21/05
Verhaltensbedingte Kündigung
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 09.12.2010 - 10 Sa 483/10
Selbst wenn der Kläger seine Rücksichtnahme- und Loyalitätspflichten gegenüber dem Beklagten verletzt haben sollte, weil er seine tiefe Unzufriedenheit mit der Trinkgeldregelung vor den Gästen ausgebreitet hat, hätte nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit der Ausspruch einer Abmahnung genügt (BAG Urteil vom 12.01.2006 - 2 AZR 21/05 - NZA 2006, 917).
- BVerfG, 16.10.1998 - 1 BvR 590/96
Verletzung der Meinungsfreiheit durch Bewertung einer Äußerung als objektiv …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 09.12.2010 - 10 Sa 483/10
Die Deutung der kritischen Äußerungen als Vorwurf der Unterschlagung bzw. als persönliche Verunglimpfung der Geschäftsleitung wird dem Kontext in dem sie stehen nicht gerecht (vgl. zur Auslegung von Äußerungen auf der Deutungsebene: BVerfG Beschluss vom 16.10.1998 - 1 BvR 590/96 - NJW 1999, 2262). - BAG, 28.06.1995 - 7 AZR 1001/94
Trinkgelder als Arbeitsentgelt
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 09.12.2010 - 10 Sa 483/10
Sie gehören nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts daher für Zeiten des Urlaubs, der Arbeitsunfähigkeit und der Betriebsratstätigkeit nicht zum vom Arbeitgeber fortzuzahlenden Arbeitsentgelt (BAG Urteil vom 28.06.1995 - 7 AZR 1001/94 - NZA 1996, 252). - BFH, 18.12.2008 - VI R 49/06
Gelder aus dem Spielbanktronc sind keine steuerfreien Trinkgelder
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 09.12.2010 - 10 Sa 483/10
Der Trinkgeldempfänger steht faktisch in einer doppelten Leistungsbeziehung und erhält entsprechend dazu auch doppeltes Entgelt, nämlich das Arbeitsentgelt seitens seines Arbeitgebers und das Trinkgeld seitens des Kunden (BFH Urteil vom 18.12.2008 - VI R 49/06 - DB 2009, 207, m.w.N.). - BAG, 15.09.2009 - 9 AZR 757/08
Sonn- und Feiertagsarbeit - Weisungsrecht des Arbeitgebers für die …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 09.12.2010 - 10 Sa 483/10
Zum reinen Zeitablauf müssen besondere Umstände hinzutreten, die erkennen lassen, dass der Arbeitnehmer nur noch verpflichtet sein soll, seine Arbeit unverändert zu erbringen (vgl. unter vielen: BAG Urteil vom 15.09.2009 - 9 AZR 575/08 - AP Nr. 7 zu § 106 GewO, m.w.N.).
- ArbG Gelsenkirchen, 21.01.2014 - 1 Ca 1603/13
Trinkgeld, Toilettenanlage, Sitzer / Sitzerin, Auskunftsanspruch, Stufenklage; …
Die Hingabe eines Trinkgeldes kann nach den Umständen der Leistung zwar auch eine Zuwendung für eine ganz bestimmte einzelne Person sein (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 9.12.2010 - 10 Sa 483/10 - zitiert nach juris). - ArbG Gelsenkirchen, 21.01.2014 - 1 Ca 2158/13
Trinkgeld, Toilettenanlage, Sitzer / Sitzerin, Auskunftsanspruch, Stufenklage; …
Die Hingabe eines Trinkgeldes kann nach den Umständen der Leistung zwar auch eine Zuwendung für eine ganz bestimmte einzelne Person sein (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 9.12.2010 - 10 Sa 483/10 - zitiert nach juris). - LAG Hamm, 14.05.2014 - 7 TaBV 31/14
Einigungsstellenverfahren für Trinkgelder
Dementsprechend hat das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz in einem Urteil vom 09.12.2010, 10 Sa 483/10 ausdrücklich entschieden, dass in dem Fall, in dem der Kellner vom Gast freiwillig ein Trinkgeld erhält, ihm dies unmittelbar zusteht.