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   LAG Hamm, 17.08.2007 - 10 Sa 512/07   

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LAG Hamm, 17.08.2007 - 10 Sa 512/07 (https://dejure.org/2007,675)
LAG Hamm, Entscheidung vom 17.08.2007 - 10 Sa 512/07 (https://dejure.org/2007,675)
LAG Hamm, Entscheidung vom 17. August 2007 - 10 Sa 512/07 (https://dejure.org/2007,675)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Kündigung per SMS? - Eine Kündigung per SMS wahrt die erforderliche Schriftformnicht und ist nach § 125 Satz 1 BGB nichtig. Gleiches gilt für einen Auflösungsvertrag.

  • openjur.de

    Kündigung; Auflösungsvereinbarung; Kündigung bzw. Auflösungsvertrag per SMS; Schriftform; treuwidrige Berufung auf Formmangel; außerordentliche Kündigung wegen Unterschlagung, Urkundenfälschung; Kenntnis des Kündigenden von den für die Kündigung maßgebenden Tatsachen; ...

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    §§ 66 Abs. 1 ArbGG, 519, 520 ZPO; §§ 242, 615, 623, 626 Abs. 1 und 2 BGB
    Kündigung; Auflösungsvereinbarung; Kündigung bzw. Auflösungsvertrag per SMS; Schriftform; treuwidrige Berufung auf Formmangel; außerordentliche Kündigung wegen Unterschlagung, Urkundenfälschung; Kenntnis des Kündigenden von den für die Kündigung maßgebenden Tatsachen; ...

  • LawCommunity.de

    Keine wirksame Kündigung per SMS

  • IWW
  • JurPC

    ArbGG § 66 Abs. 1; ZPO §§ 519, 520; BGB §§ 242, 615, 623, 626 Abs. 1 und 2
    Keine Kündigung per SMS

  • aufrecht.de

    Keine Kündigung per SMS

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit einer außerordentlichen Kündigung wegen angeblicher Unterschlagung von Geldbeträgen; Wirksamkeit einer Kündigung per SMS und Abschluss eines Auflösungsvertrags per SMS; Notwendigkeit der Einhaltung der Schriftform bei einer Kündigung und bei einem ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Kündigung und Auflösungsvertrag per SMS sind formunwirksam

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Kündigung bzw. Auflösungsvertrag per SMS

  • kanzlei.biz

    Kündigung per SMS wegen Mangel der Schriftform nicht möglich

  • Judicialis

    ArbGG § 66 Abs. 1; ; ZPO § 519; ; ZPO § 520; ; BGB § 242; ; BGB § 615; ; BGB § 623; ; BGB § 626 Abs. 1; ; BGB § 626 Abs. 2

  • rewis.io
  • ra-felsmann.de

    §§ 242, 615, 623, 626 BGB; §§ 519, 520 ZPO; § 66 ArbGG
    Kündigung per SMS - Schriftformerfordernis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kündigung; Auflösungsvereinbarung; Kündigung bzw. Auflösungsvertrag per SMS; Schriftform; treuwidrige Berufung auf Formmangel; außerordentliche Kündigung wegen Unterschlagung, Urkundenfälschung; Kenntnis des Kündigenden von den für die Kündigung maßgebenden Tatsachen; ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (15)

  • meyer-koering.de (Kurzinformation)

    Kündigung eines Arbeitsverhältnisses per SMS

  • IWW (Kurzinformation)

    Kündigungsrecht - Kündigung per SMS ist unwirksam

  • heise.de (Pressebericht, 19.07.2008)

    Österreich: Kündigung eines Lehrlings per SMS ist unzulässig

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kündigung durch SMS?

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Kündigung per SMS ist unwirksam

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Kündigung eines Arbeitsvertrages per SMS nicht wirksam

  • kanzlei-richter.com (Kurzinformation)

    Kündigung per SMS unwirksam

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Einer Kündigung oder einem Auflösungsvertrag per SMS mangelt es an der erforderlichen Schriftform.

  • beck.de (Leitsatz)

    Kündigung per SMS

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Kündigung per SMS - wegen Formverstoß rechtswidrig

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Kündigung eines Arbeitsvertrages per SMS ist unwirksam

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Wirksamkeit von Kündigungen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kündigung eines Arbeitsverhältnisses per SMS unzulässig

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Kündigung eines Arbeitsvertrages per SMS nicht wirksam

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Keine Kündigung des Arbeitvertrags per SMS - Schriftform nicht gewahrt

Besprechungen u.ä. (3)

  • meyer-koering.de (Entscheidungsanmerkung)

    § 623 BGB
    Schriftform bei Kündigungen - Unterschriftenstempel

  • anwalt-kiel.com (Entscheidungsbesprechung)

    Kündigung per SMS reicht wegen Schriftformerfordernis nicht aus

  • 123recht.net (Entscheidungsbesprechung, 1.11.2007)

    Keine wirksame Kündigungen durch den Versand einer SMS

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2008, 252
  • MIR 2007, Dok. 375
  • K&R 2007, 669
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • LAG Hamm, 20.02.1986 - 4 Sa 1288/85

    Stempelkarte; Kündigungsgrund; Fristlose Kündigung; Veränderung der Stempelkarte

    Auszug aus LAG Hamm, 17.08.2007 - 10 Sa 512/07
    Auch der bloße Versuch eines Diebstahls zu Lasten des Arbeitgebers kann grundsätzlich eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen (LAG Hamm, Urteil vom 20.02.1986 - DB 1986, 1338; LAG Köln, Urteil vom 22.01.1996 - AP BGB § 626 Nr. 127; KR/Fischermeier, § 626 BGB Rz. 445).
  • BAG, 09.04.1991 - 1 AZR 488/90

    Rechtskraft im Beschlußverfahren

    Auszug aus LAG Hamm, 17.08.2007 - 10 Sa 512/07
    Etwas anderes gilt lediglich dann, wenn die Begründetheit des einen Anspruchs denknotwendig von der des anderen abhängt (BAG, Urteil vom 09.04.1991 - AP BetrVG 1972 § 18 Nr. 8).
  • BAG, 16.04.1997 - 4 AZR 653/95

    Eingruppierung eines Wehrführers in der chemischen Industrie

    Auszug aus LAG Hamm, 17.08.2007 - 10 Sa 512/07
    Grundsätzlich muss, wenn sich eine Berufung auf mehrere Ansprüche im prozessualen Sinne bezieht, zu jedem Anspruch eine ausreichende Berufungsbegründung abgegeben werden (BAG, Urteil vom 16.03.2004 - AP TzBfG § 8 Nr. 10; BAG, Urteil vom 16.04.1997 - AP ArbGG 1979 § 72 Nr. 35).
  • BAG, 27.03.2003 - 2 AZR 51/02

    Verdachtskündigung - Videoüberwachung - Beweisverwertung - Mitbestimmung

    Auszug aus LAG Hamm, 17.08.2007 - 10 Sa 512/07
    In der Rechtsprechung der Arbeitsgerichte ist anerkannt, dass strafbare Handlungen zu Lasten eines Arbeitgebers ebenso wie grobe Vertrauensverstöße grundsätzlich eine außerordentliche Kündigung nach § 626 Abs. 1 BGB rechtfertigen können (BAG, Urteil vom 26.11.1964 - AP BG § 626 Nr. 53; BAG, Beschluss vom 10.02.1999 - AP KSchG 1969 § 15 Nr. 42; BAG, Urteil vom 12.08.1999 - AP BGB § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 28; BAG, Urteil vom 27.03.2003 - AP BetrVG 1972 § 87 Überwachung Nr. 36; ErfK/Müller-Glöge, a.a.O., § 626 Rz. 148, 154 f.; Stahlhacke/Preis/Vossen, a.a.O., Rz. 739 f.; APS/Dörner, 2. Aufl., § 626 BGB Rz. 275 ff.).
  • BAG, 20.04.1977 - 4 AZR 778/75

    Wirksamkeit einer fristlosen Kündigung nach § 54 BAT

    Auszug aus LAG Hamm, 17.08.2007 - 10 Sa 512/07
    Ob und inwieweit sich der Arbeitnehmer mit seinem Verhalten strafbar gemacht hat, ist für die Beurteilung eines wichtigen Grundes im Sinne des § 626 BGB ebenso wenig entscheidend, wie der Ausgang eines staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens (BAG, Urteil vom 20.04.1977 - AP BAT § 54 Nr. 1; BAG, Urteil vom 29.01.1997 - AP BGB § 626 Nr. 131).
  • BAG, 22.08.1979 - 4 AZR 896/77

    Inkrafttreten des BAT - Wirksam vereinbarte Nebenabrede - Fahrtkostenzuschuß -

    Auszug aus LAG Hamm, 17.08.2007 - 10 Sa 512/07
    Selbst bei beiderseitiger Unkenntnis von der Formbedürftigkeit bleibt es bei der Unwirksamkeit des Rechtsgeschäfts (BAG, Urteil vom 22.08.1979 - AP BAT § 4 Nr. 6).
  • LAG Hessen, 04.03.2013 - 17 Sa 633/12

    Aufhebungsvertrag - Schriftform - Gesamtvertreter

    bb) Dementsprechend setzt Unbeachtlichkeit des Formmangels des Aufhebungsvertrags nach § 242 BGB auch unter dem Gesichtspunkt des Verbots widersprüchlichen Verhaltens besondere weitere Umstände voraus, beispielsweise, dass der Erklärungsempfänger besondere Gründe hatte, auf die Gültigkeit der Erklärung trotz des Formmangels zu vertrauen und der Erklärende sich mit der Berufung auf den Formmangel zu eigenem vorhergehenden Verhalten in Widerspruch setzt (BAG 16. September 2004 - 2 AZR 659/03 - aaO; vgl. auch LAG Hamm 17. August 2007 - 10 Sa 512/07 - zitiert nach juris LAG München 06. August 2009 - 2 Sa 124/09 - nv., juris; LAG Berlin-Brandenburg 30. April 2010 - 10 Sa 2642/09 - nv., juris).
  • LAG Hessen, 25.05.2011 - 17 Sa 222/11

    Berufung eines Arbeitnehmers auf die Unwirksamkeit seiner außerordentlichen

    Dementsprechend setzt Unbeachtlichkeit des Formmangels des Aufhebungsvertrags nach § 242 BGB auch unter dem Gesichtspunkt des Verbots widersprüchlichen Verhaltens besondere weitere Umstände voraus, beispielsweise, dass der Erklärungsempfänger besondere Gründe hatte, auf die Gültigkeit der Erklärung trotz des Formmangels zu vertrauen und der Erklärende sich mit der Berufung auf den Formmangel zu eigenem vorhergehenden Verhalten in Widerspruch setzt (BAG 16. September 2004 - 2 AR 659/03 - aaO; vgl. auch LAG Hamm 17. August 2007 - 10 Sa 512/07 - zitiert nach juris; LAG München 06. August 2009 - 2 SA 124/09 - n.v., juris; LAG Berlin-Brandenburg 30. April 2010 -10 Sa 2642/09 - n.v., juris) .
  • LAG München, 06.08.2009 - 4 Sa 375/09

    Treuwidrigkeit der Erhebung einer Kündigungsschutzklage

    Eine Berufung des Klägers auf das Fehlen der Schriftform könnte sich nur unter besonderen Umständen, deren Vorliegen hier aus nachstehenden Gründen ausscheiden müsste, als Verstoß gegen Treu und Glauben (§ 242 BGB) darstellen - etwa bei Vorliegen eines besonderen Vertrauenstatbestandes der Beklagten oder im Fall definitiv, unmissverständlich, zum Ausdruck gebrachten mündlichen (Erklärungs)Verhaltens des Klägers (vgl. näher etwa BAG, U. v. 16.09.2004, 2 AZR 659/03, AP Nr. 1 zu § 623 BGB - B. I. 2. der Gründe -, und U. v. 04.12.1997, 2 AZR 799/96, AP Nr. 141 zu § 626 BGB - II. 1. der Gründe -, jeweils m. w. N.; siehe auch LAG Hamm, U. v. 17.08.2007, 10 Sa 512/07 (juris) - Rz. 68 f der Gründe - KR-Friedrich, 9. Aufl. 2009, § 4 KSchG Rz. 296 f, und KR-Spilger, aaO, § 623 BGB Rz. 200 f).
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